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Title: Vorlage 173/ 36/2016
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00260019.pdf
Published Time: Tue, 13 Aug 2019 14:12:40 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Vorlage 173/ 36/2016
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X öffentlich nicht öffentlich
Fraktion DIE LINKE
der Bezirksvertretung 3
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 3
06.02.2016
Anfrage
Baumschnittarbeiten im Auftrage der Deutschen Bahn an städt-ischen Bäumen in der Gustav-Poensgen-Straße am 15. Jan.2016
Am Morgen des 15. Januar 2016 waren in der Gustav-Poensgen-Straße zwischen der Hüttenstraße und der Oberbilker Allee alle Parkplätze zwischen den Platanen gesperrt. Alle dort parkenden Autos wurden ab 9 Uhr unter Beteiligung der Polizei abgeschleppt. Die Autofahrer waren zuvor gewarnt worden, dass Parken wegen Baumschnittarbeiten an den Platanen verboten war.
Zu diesem Zeitpunkt fragten sich AnwohnerInnen, warum nach den Baumschnittarbeiten nach ELA, die den Bäumen heftig zusetzen, und nach den jährlichen Kontrollen, jetzt erneut an allen Bäumen Baumschnittarbeiten erforderlich wurden.
Auf Nachfragen empörter AnwohnerInnen bei den, die Baumschnittarbeiten ausführenden Arbeiter von Betrieben aus Viersen und Neuss, wurde ihnen mitgeteilt, dass diese nicht seitens des Gartenamtes, sondern auf Veranlassung der Deutschen Bundesbahn durchgeführt würden und die zum Bundesbahngelände über-hängenden Äste beseitigt werden müssten. Trotz des Protestes, dass diese Gleise gar nicht genutzt würden und am Prellbock 50 m weiter enden würden und es solche "überhängenden Äste" ja hier an dieser Strecke auch gar nicht wirklich gäbe, wurde in die Kronen der gesunden Bäume eingegriffen und auf städtischem Boden sogar größere Äste herausgeschnitten, die direkt auf die Parkplätze fielen, also NICHT über die Gleise hingen, sondern mehr als 1 m Abstand von der Mauer hatten.
Wir wissen nicht erst durch die Baumbeschnitte nach dem Sturm ELA, dass das Gartenamt immer wieder bei Fällungen darauf verweist, dass bei Baumbeschnitt nicht auszuschließen ist, dass sich an der Bruchstellen Schädlinge einnisten und den Baum schwächen.
Frage 1:
War dem Gartenamt dieser Auftrag der Bundesbahn bekannt, auf welcher rechtlichen Grundlage agiert die Bundesbahn hier auf städtischen Grundstücken und inwieweit wurde hier Verkehrssicherungspflicht und Baumschutz tatsächlich überhaupt abgewogen? Vorlage 173/ 36/2016
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Frage 2:
Inwieweit schützt das Gartenamt die städtischen Bäume und begleitet solche Maßnahmen, um derlei Eingriffe, wenn sie denn als notwendig beurteilt werden, auch so behutsam wie möglich erfolgen, damit sich an diesen Schnittstellen nicht Schädlinge einnisten, die unsere über 80jährigen Platanen-Riesen noch weiter schwächen ?
Frage 3:
Darf rechtlich ein nicht-städtisches Unternehmen in Bäume auf städtischem Boden eingreifen und warum wird dies nicht von der Stadt selber veranlasst?
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 3 23.02.2016 -/-²