Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 178/ 168/2019

Beschilderung Wilhelm-Heinrich-Weg und An der Schützenwiese

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Wilhelm-Heinrich-Weg · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 6. Mai 2019veröffentlicht

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Title: Vorlage 178/ 168/2019 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00341805.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 15:05:06 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Vorlage 178/ 168/2019 > Seite 1 von 1 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich CDU - Fraktion Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen der Bezirksvertretung 8 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 8 W. Gerwald van Leyen 14.04.2019 Gertrudisplatz 8 40229 Düsseldorf # Prüfantrag und Antrag Beschilderung Wilhelm-Heinrich-Weg und An der Schützenwiese Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen bitten Sie, folgenden Antrag in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung 8 beschließen zu lassen: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob der Wilhelm-Heinrich-Weg in beiden Fahrtrichtungen zusätzlich oder anstelle des LKW-Durchfahrtverbots als Anliegerstraße beschildert werden kann (Vz. 260 mit Zusatz Anlieger frei). Bei positivem Prüfergebnis ist die entsprechende Beschilderung vorzunehmen. Gleichzeitig sind – wie für die Schützenwiese bereits beschlossen – an der Königsberger Straße vor der Einmündung An der Schützenwiese und – bei positivem Prüfergebnis – vor der Einmündung Wilhelm-Heinrich-Weg in beide Fahrtrichtungen das Schild Vz. 209-30 (Vorgeschriebene Fahrtrichtung Geradeaus) mit Vz. 1020-12 (Radfahrer und Anlieger frei) aufzustellen. Begründung: Anwohner des Wilhelm-Heinrich-Weg berichten über zu nehmenden Durchgangsverkehr. Angeregt wurde eine Beschilderung als Anliegerstraße entsprechend der Beschilderung An der Schützenwiese. Diese ist zu prüfen. Für die Einmündung Königsberger Straße/An der Schützenwiese hat die Bezirksvertretung in ihrer Sitzung vom 12.12.2017 die o.g. Beschilderung beschlossen. Diese ist jedoch von der Verwaltung unter Hinweis auf Zweckmäßigkeitsbedenken bislang nicht umgesetzt. Tatsächlich wird die o.g. Schilderkombination vielerorts (Berlin, Leipzig, Mönchengladbach, Erkrath, Viersen, Grevenbroich, Mettmann, Müöheim/Ruhr) verwendet und auch in Düsseldorf finden sich Beispiele der Kombination von Fahrtrichtungsgebot mit dem Zusatz „Anlieger frei“ (z.B. Aachener Straße, Rotterdamer Straße). Ein entsprechender Beschluss ist daher zu vollziehen; erforderlichenfalls hat die Verwaltung den OVA mit dem Vorschlag der BV 8 zu befassen. Gez. Christian Rütz gez. Holger-Michael Arndt Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 8 16.05.2019

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 178/ 168/2019