Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 52/ 27/2004

BSA Flinger Broich

Kein Beratungstermin veröffentlicht Im Ratsinformationssystem ist derzeit kein belastbarer Beratungstermin verknüpft.
Flinger Broich · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 1Dokument 7. April 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Oberbürgermeister Erwin und Bürgermeisterin Smeets beschließen gemäß X § 60 Abs.1 Satz 2 GO NW § 60 Abs.2 Satz 1 GO NW - die Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln für die Aufstellung der zusätzlichen Sitztribünen bis zum Ende der ersten Regionalligasaison und ermächtigen den Stadtkämmerer diese freizugeben. - die Vergabe der Arbeiten an den mindestfordernen Bieter. Düsseldorf, den Unterschrift Unterschrift Die Begründung der Beschlussdarstellung (Vordruck Lg 146) ist als Anlage beigefügt.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Flinger Broich – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

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04 ¶ Dezernat Datum Telefon-Nbst. 52 ¶ Amt/Institut/Dienststelle 95202 Ë Bei Vorlagen mit finanzieller Auswirkung: Vorgeprüft durch Amt 20 Vorprüfung durch Amt 14 Prüfvermerk Amt 14 Datum Unterschrift Über 03 an 01 erforderlich Betrifft: Bezirkssportanlage Flinger Broich - Paul Janes Stadion Zusätzliche Sitztribünen In vorstehender Angelegenheit bitte ich, einen Beschluss gemäß § 60 GO NW* herbeizuführen. Dringlichkeitsentscheidung Die Angelegen- heit unterliegt der Beschluss- fassung des Rates. Sie ist von äußerster Dringlichkeit. Die recht- zeitige Einberufung des Rates, des Haupt- und Finanzausschusses bzw. des Fachausschusses ist nicht möglich. Die entsprechende Vorlage (Vordruck LG 145) ist als Anlage beigefügt. X Unterschrift Anlagen * Gesetzestext: § 60 - Dringliche Entscheidungen (1) Der Hauptausschuss entscheidet in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich ist. Ist auch die Einberufung des Hauptausschusses nicht rechtzeitig möglich und kann die Entscheidung nicht aufgeschoben werden, weil sonst erhebliche Nachteile oder Gefahren entstehen können, kann der Bürgermeister mit einem Ratsmitglied entscheiden. Diese Entscheidungen sind im Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Er kann die Dringlichkeitsentscheidung aufheben, soweit nicht schon Rechte anderer durch die Ausführung des Beschlusses entstanden sind. (2) Ist die Einberufung eines Ausschusses, dem eine Angelegenheit zur Entscheidung übertragen ist, nicht rechtzeitig möglich, kann der Bürgermeister mit dem Ausschussvorsitzenden oder einem anderen dem Ausschuss angehörendem Ratsmitglied entscheiden. Die Entscheidung ist dem Ausschuss in der n ä c h s t e n Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Absatz 1 Satz 4 gilt entsprechend. RSD Dringend.wpt analog LG 143 Ë Betrifft: Vorlagen-Nr. Dringlichkeitsentscheidung gemäß 52/ 27/2004 X § 60 Abs.1 Satz 2 GO NW § 60 Abs.2 Satz 1 GO NW hier: Bezirkssportanlage Flinger Broich - Paul Janes Stadion Zusätzliche Sitztribünen Beschlussdarstellung: Oberbürgermeister Erwin und Bürgermeisterin Smeets beschließen gemäß X § 60 Abs.1 Satz 2 GO NW § 60 Abs.2 Satz 1 GO NW - die Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln für die Aufstellung der zusätzlichen Sitztribünen bis zum Ende der ersten Regionalligasaison und ermächtigen den Stadtkämmerer diese freizugeben. - die Vergabe der Arbeiten an den mindestfordernen Bieter. Düsseldorf, den Unterschrift Unterschrift Die Begründung der Beschlussdarstellung (Vordruck Lg 146) ist als Anlage beigefügt. Amt/Institut/Dienststelle Sportamt Dezernentin/Dezernent Beigeorndeter Kruse RSD Dringend.wpt analog LG 144/145 Betrifft: Begründung zur Vorlagen-Nr. 52/ 27/2004 Ë Begründung der Dringlichkeit der Angelegenheit (in Fällen des § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW die möglichen erheblichen Nachteile oder Gefahren nennen) In der Bezirkssportanlage Flinger Broich sollen auf der Osttribüne des Paul-Janes-Stadion zusätzlich temporäre Sitztribünen für 14 Monate aufgestellt werden um die erforderliche Zuschauerkapazität kurzfristig für die letzten Spiele der Oberliga-Rückrunde und der kompletten Spielsaison der Regionalliga zu erhöhen. Die vorhandene Kapazität von ca. /.500 Zuschauern reicht nicht aus und muss um 1.600 Sitzplätze auf 9.100 Zuschauer erweitert werden. Die Durchführung der Arbeiten muss jetzt erfolgen um die jetzt im Paul-Janes-Stadion stattfindenden Fussballspiele von der Zuschauerkapazität abdecken zu können. Ein kurzfristiger und kostenintensiver Ausbau des Paul-Janes-Stadion ist dadurch zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich. Erläuterung der anfallenden Kosten: Einmalige Kosten Jährlich wiederkehrende Kosten Folgekosten nach Vordruck 20/173 DM Datum der Fälligkeit DM Fälligkeit DM DM Datum der Fälligkeit 116.580 0 Erläuterung der vorgesehenen Finanzierung: Die Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt. Erläuterung des zur Beschlussfassung anstehenden Sachverhaltes siehe nächste Seite(n) RSD Dringend.wpt analog LG 146

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 52/ 27/2004