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Informationsvorlage
Betrifft:
Bezirkssportanlage Flinger Broich - Paul-Janes-Stadion
Die Sportverwaltung hat den als Anlage beigefügten Dringlichkeitsbeschluss gem. § 60
GO in die Wege geleitet. Die Genehmigung des Beschlusses erfolgt durch den Rat.
Amt:
Sportamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Kruse
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
04
¶ Dezernat Datum Telefon-Nbst.
52
¶ Amt/Institut/Dienststelle
95202
FIELD(FuerWen)
Bei Vorlagen mit finanzieller Auswirkung:
Vorgeprüft durch Amt 20 Vorprüfung durch Amt 14 Prüfvermerk Amt 14
Datum Unterschrift
Über 03 an 01 erforderlich
Betrifft:
Bezirkssportanlage Flinger Broich - Paul Janes Stadion
In vorstehender Angelegenheit bitte ich, einen Beschluss gemäß § 60 GO NW* herbeizuführen.
Dringlichkeitsentscheidung
Die Angelegen-
heit unterliegt
der Beschluss-
fassung des
Rates.
Sie ist von äußerster Dringlichkeit. Die recht-
zeitige Einberufung des Rates, des Haupt-
und Finanzausschusses bzw. des
Fachausschusses ist nicht möglich. Die
entsprechende Vorlage (Vordruck LG 145)
ist als Anlage beigefügt.
X
Unterschrift
Anlagen
* Gesetzestext:
§ 60 - Dringliche Entscheidungen
(1) Der Hauptausschuss entscheidet in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich
ist. Ist auch die Einberufung des Hauptausschusses nicht rechtzeitig möglich und kann die Entscheidung nicht aufgeschoben werden, weil sonst erhebliche
Nachteile oder Gefahren entstehen können, kann der Bürgermeister mit einem Ratsmitglied entscheiden. Diese Entscheidungen sind im Rat in der nächsten
Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Er kann die Dringlichkeitsentscheidung aufheben, soweit nicht schon Rechte anderer durch die Ausführung des Beschlusses
entstanden sind.
(2) Ist die Einberufung eines Ausschusses, dem eine Angelegenheit zur Entscheidung übertragen ist, nicht rechtzeitig möglich, kann der Bürgermeister mit dem
Ausschussvorsitzenden oder einem anderen dem Ausschuss angehörendem Ratsmitglied entscheiden.
Die Entscheidung ist dem Ausschuss in der n ä c h s t e n Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Absatz 1 Satz 4 gilt entsprechend.
RSD Dringend.wpt analog LG 143
FIELD(FuerWen)
Betrifft: Vorlagen-Nr.
Dringlichkeitsentscheidung gemäß 52/ 27/2004
X
§ 60 Abs.1 Satz 2 GO NW § 60 Abs.2 Satz 1 GO NW
hier:
Bezirkssportanlage Flinger Broich - Paul Janes Stadion
Beschlussdarstellung:
Oberbürgermeister Erwin und Bürgermeisterin Smeets beschließen gemäß
X
§ 60 Abs.1 Satz 2 GO NW § 60 Abs.2 Satz 1 GO NW
- die Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln für die Aufstellung der
zusätzlichen Sitztribünen bis zum Ende der ersten Regionalligasaison und
ermächtigen den Stadtkämmerer diese freizugeben.
- die Vergabe der Arbeiten an den mindestfordernen Bieter.
Düsseldorf, den
Unterschrift Unterschrift
Die Begründung der Beschlussdarstellung (Vordruck Lg 146) ist als Anlage beigefügt.
Amt/Institut/Dienststelle
Sportamt
Dezernentin/Dezernent
Beigeorndeter Kruse
RSD Dringend.wpt analog LG 144/145
Betrifft:
Begründung zur Vorlagen-Nr. 52/ 27/2004
FIELD(FuerWen)
Begründung der Dringlichkeit der Angelegenheit
(in Fällen des § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW die möglichen erheblichen Nachteile oder Gefahren nennen)
In der Bezirkssportanlage Flinger Broich sollen auf der Osttribüne des Paul-Janes-Stadion
zusätzlich temporäre Sitztribünen für 14 Monate aufgestellt werden um die erforderliche
Zuschauerkapazität kurzfristig für die letzten Spiele der Oberliga-Rückrunde und der
kompletten Spielsaison der Regionalliga zu erhöhen. Die vorhandene Kapazität von ca. /.500
Zuschauern reicht nicht aus und muss um 1.600 Sitzplätze auf 9.100 Zuschauer erweitert
werden. Die Durchführung der Arbeiten muss jetzt erfolgen um die jetzt im
Paul-Janes-Stadion stattfindenden Fussballspiele von der Zuschauerkapazität abdecken zu
können.
Ein kurzfristiger und kostenintensiver Ausbau des Paul-Janes-Stadion ist dadurch zum
jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich.
Erläuterung der anfallenden Kosten:
Einmalige Kosten Jährlich wiederkehrende Kosten Folgekosten nach Vordruck 20/173
DM Datum der Fälligkeit DM Fälligkeit DM DM Datum der Fälligkeit
116.580 0
Erläuterung der vorgesehenen Finanzierung:
Die Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt.
Erläuterung des zur Beschlussfassung anstehenden Sachverhaltes siehe nächste Seite(n)
RSD Dringend.wpt analog LG 146
Anlage zum Dringlichkeitsbeschluss nach § 60 GO
Bezirkssportanlage Flinger Broich - Paul-Janes-Stadion
Zwischen dem Verein Fortuna 95 Düsseldorf und der Stadt ist vereinbart worden, dass die Stadt
an dem Verkauf der Sitzplätze mit 4,00 EUR pro Sitzplatz partizipiert. Das heißt, bei einer
Mindestauslastung der Zuschauertribünen von 1.000 Zuschauern und 25 Spielen der Fortuna
sind für die Stadt Einnahmen in Höhe von 100.000 EUR zu erwarten.
Bei Gesamtkosten von 116.580 EUR ist davon auszugehen, dass bei den herrschenden
Zuschauerströmen zu den Spielen die Sitztribünen ausgelastet werden können und somit eine
Amortisation der Investition eintritt.