Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 172/ 89/2017

Car Loft Hotel Höherweg 90

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Höherweg 90 · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 2Dokumente 6. Juni 2017veröffentlicht

Beschluss & Empfehlung

  • Derzeit könnte nur aufgrund der bereits erteilten Baugenehmigung mit der Bauausführung begonnen werden. Da der Bauherr jedoch einen Antrag auf veränderte Ausführung gestellt hat, der noch nicht genehmigt ist, steht der Ausführungsbeginn noch nicht fest. Ursprünglich war der Baubeginn für September 2017 geplant. Zu den Anregungen des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung / der Bezirksvertretung 2: Einrichtung Tiefgarage

Title: 172 89 2017 Car Loft Hotel Höherweg 90 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00301355.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:22:24 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Sitzung: 19.09.2017 Drucksache 172/ 89/2017 Antwort der Verwaltung zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 06.06.2017 Car Loft Hotel Höher Weg 90 - Anfrage der SPD-Fraktion Frage 1: Gibt es Erkenntnisse, warum hier bisher keine Bautätigkeit zu registrieren ist? Antwort zu Frage 1: Die Baugenehmigung wurde am 31.10.2016 erteilt. Inzwischen wurde am 15.02.2017 ein neuer Bauantrag auf veränderte Ausführung eingereicht. Hier ist eine neue Befreiung erforderlich. Hierzu werden die politischen Gremien erneut beteiligt.

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Title: Vorlage 172/ 89/2017 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00294833.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 22:52:24 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: TOP Vorlage 172/ 89/2017 > Seite 1 von 1 > RSD Vorla ge X öffentlich nicht öffentlich SPD-Fraktion der Bezirksvertretung 2 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 2 Herrn Dr. Uwe Wagner 06.06.2017 Car Loft Hotel Höherweg 90 - Anfrage der SPD-Fraktion In der Sitzung der Bezirksvertretung 2 am 23.06.2015 wurde das Gremium zu einer bereits vom APS zuvor positiv beschiedenen Bauvoranfrage zur Errichtung eines Car Loft Hotels am Höherweg 90 gehört. Dabei sind noch verschiedene Anregungen mitgegeben worden. Zu beobachten ist an diesem Ort bisher aber keine Veränderung. Daher haben wir folgende Fragen an die Verwaltung: 1. Gibt es Erkenntnisse, warum hier bisher keine Bautätigkeit zu registrieren ist? 2. Wann ist mit einer Umsetzung dieses Bauvorhabens zu rechnen und sind die Anregungen aus der Mitte der Bezirksvertretung in die Realisierungspläne eingeflossen? gez. Michael Kendura Fraktionssprecher
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Title: 172 89 2017 Car Loft Hotel Höherweg 90 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00301355.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:22:24 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: TOP Sitzung: 19.09.2017 Drucksache 172/ 89/2017 Antwort der Verwaltung zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 06.06.2017 Car Loft Hotel Höher Weg 90 - Anfrage der SPD-Fraktion Frage 1: Gibt es Erkenntnisse, warum hier bisher keine Bautätigkeit zu registrieren ist? Antwort zu Frage 1: Die Baugenehmigung wurde am 31.10.2016 erteilt. Inzwischen wurde am 15.02.2017 ein neuer Bauantrag auf veränderte Ausführung eingereicht. Hier ist eine neue Befreiung erforderlich. Hierzu werden die politischen Gremien erneut beteiligt. Frage 2: Wann ist mit einer Umsetzung dieses Bauvorhabens zu rechnen und sind Anregungen aus der Mitte der Bezirksvertretung in die Realisierungspläne eingeflossen? Antwort zu Frage 2: Derzeit könnte nur aufgrund der bereits erteilten Baugenehmigung mit der Bauausführung begonnen werden. Da der Bauherr jedoch einen Antrag auf veränderte Ausführung gestellt hat, der noch nicht genehmigt ist, steht der Ausführungsbeginn noch nicht fest. Ursprünglich war der Baubeginn für September 2017 geplant. Zu den Anregungen des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung / der Bezirksvertretung 2: Einrichtung Tiefgarage Die Anregung wurde geprüft. Diese ist jedoch nicht realisierbar, da nach den zeichnerischen Darstellungen im Bebauungsplan hier GFL-Flächen festgesetzt sind. Die hier liegenden Leitungstrassen dürfen nicht bebaut werden GRZ-Überschreitung: Auch diese Anregung wurde geprüft. Das Bauvorhaben ist nur realisierbar, wenn die Stellplätze oberirdisch hergestellt werden. Eine weitere Versiegelung der Fläche ist daher unabwendbar. Die zulässige GRZ von 0,8 wird durch Erhöhung auf 0,9 nur geringfügig überschritten. Dies wird befürwortet. Zur Kompensation der Überschreitung soll eine umfangreiche Begrünung vorgenommen werden.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 172/ 89/2017