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Title: Vorlage 175/ 117/2018
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00322918.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 19:55:51 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Vorlage 175/ 117/2018
> Seite 1 von 2
> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
der Bezirksvertretung 5
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 5
13.08.2018
Anfrage
Entsiegelung einer Teilfläche des Lohauser Deichs
(Anfrage Herr Fröhlich, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, vom 13.08.2018)
Im Bereich der sog. „Natorampe“ an der Straße Lohauser Deich, befindet sich ein
weiterer, auf Straßenbreite asphaltierter Wasserzugang. Er wird offenbar nicht genutzt, auch ragt das Ende der Rampe bei üblichen Wasserständen nicht ins Wasser hinein. Die Zufahrt und Rampe dürfen von Fahrzeugen nicht befahren werden, ein entsprechendes Verkehrszeichen ist vor Ort vorhanden mit dem Zusatz Dienst- und Einsatzfahrzeuge frei.
Vor dem Hintergrund, dass diese Zufahrt und Rampe sich in dem Landschaftsschutzgebiet Rheinauen (Nummerierung laut LANUV: LSG-4606-0021) befinden wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: Vorlage 175/ 117/2018
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> RSD Vorlage
1. Welche Funktion hat diese Zufahrt und Rampe und wird diese in den kommenden Jahren benötigt?
2. Kann die asphaltierte Fläche, oder ein Teil davon, abgebrochen werden und als Grünfläche / Grünland dem Landschaftsschutzgebiet Rheinauen zugeschlagen werden?
3. Wer wäre für die Durchführung einer derartigen Maßnahme zuständig?
gez. Waldemar M. Fröhlich
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 5 11.09.2018 -/-¹
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Title: antwort.top16.bv-sitzung.09-10-2018
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00327613.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:50:38 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
175/ 117/2018
Anfrage Herr Fröhlich, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, am 13.08.2018 hier: Entsiegelung einer Teilfläche des Lohauser Deichs
Frage 1:
Welche Funktion hat diese Zufahrt und Rampe und wird diese in den kommenden Jahren benötigt?
Antwort:
Die Rampe dient als Slipanlage für Boote bei höheren Rheinwasserständen und wird nach Auskunft des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Köln weiterhin benötigt.
Frage 2:
Kann die asphaltierte Fläche, oder ein Teil davon, abgebrochen werden und als Grünfläche / Grünland dem Landschaftsschutzgebiet Rheinauen zugeschlagen werden?
Antwort:
Nein.
Frage 3:
Wer wäre für die Durchführung einer derartigen Maßnahme zuständig?
Antwort:
Die Rampe liegt in der Zuständigkeit des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Köln. Eine Entsiegelung wird von dort jedoch abgelehnt. (vgl. Antwort zu Frage 1)