Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 175/ 117/2018

Entsiegelung einer Teilfläche des Lohauser Deichs

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Graf-Engelbert-Straße 29 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 14. August 2018veröffentlicht

Zur amtlichen Vorlage

Für dieses Dokument liegt noch keine belastbare redaktionelle Zusammenfassung vor. Beratungsweg, Eckdaten und Originaldokumente werden deshalb unverändert aus dem Ratsinformationssystem angezeigt.

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Vorlage als Text anzeigen
Title: Vorlage 175/ 117/2018 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00322918.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 19:55:51 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Vorlage 175/ 117/2018 > Seite 1 von 2 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen der Bezirksvertretung 5 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 13.08.2018 Anfrage Entsiegelung einer Teilfläche des Lohauser Deichs (Anfrage Herr Fröhlich, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, vom 13.08.2018) Im Bereich der sog. „Natorampe“ an der Straße Lohauser Deich, befindet sich ein weiterer, auf Straßenbreite asphaltierter Wasserzugang. Er wird offenbar nicht genutzt, auch ragt das Ende der Rampe bei üblichen Wasserständen nicht ins Wasser hinein. Die Zufahrt und Rampe dürfen von Fahrzeugen nicht befahren werden, ein entsprechendes Verkehrszeichen ist vor Ort vorhanden mit dem Zusatz Dienst- und Einsatzfahrzeuge frei. Vor dem Hintergrund, dass diese Zufahrt und Rampe sich in dem Landschaftsschutzgebiet Rheinauen (Nummerierung laut LANUV: LSG-4606-0021) befinden wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: Vorlage 175/ 117/2018 Seite 2 von 2 > RSD Vorlage 1. Welche Funktion hat diese Zufahrt und Rampe und wird diese in den kommenden Jahren benötigt? 2. Kann die asphaltierte Fläche, oder ein Teil davon, abgebrochen werden und als Grünfläche / Grünland dem Landschaftsschutzgebiet Rheinauen zugeschlagen werden? 3. Wer wäre für die Durchführung einer derartigen Maßnahme zuständig? gez. Waldemar M. Fröhlich Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 5 11.09.2018 -/-¹
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: antwort.top16.bv-sitzung.09-10-2018 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00327613.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:50:38 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: 175/ 117/2018 Anfrage Herr Fröhlich, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, am 13.08.2018 hier: Entsiegelung einer Teilfläche des Lohauser Deichs Frage 1: Welche Funktion hat diese Zufahrt und Rampe und wird diese in den kommenden Jahren benötigt? Antwort: Die Rampe dient als Slipanlage für Boote bei höheren Rheinwasserständen und wird nach Auskunft des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Köln weiterhin benötigt. Frage 2: Kann die asphaltierte Fläche, oder ein Teil davon, abgebrochen werden und als Grünfläche / Grünland dem Landschaftsschutzgebiet Rheinauen zugeschlagen werden? Antwort: Nein. Frage 3: Wer wäre für die Durchführung einer derartigen Maßnahme zuständig? Antwort: Die Rampe liegt in der Zuständigkeit des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Köln. Eine Entsiegelung wird von dort jedoch abgelehnt. (vgl. Antwort zu Frage 1)

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 175/ 117/2018