Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 170/ 40/2018

Erhaltung des Stadtbildes bei der Sanierung von Gebäuden im Stadtbezirk 10

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 2Dokumente 6. März 2018veröffentlicht

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Beschluss & Empfehlung

  • Gremium Sitzungsdatum Ergebnis

URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00312656.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 21:59:56 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Vorlage 170/ 40/2018 > Seite 1 von 1 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich Elvira Krause (SPD-Fraktion) der Bezirksvertretung 10

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Title: Vorlage 170/ 40/2018 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00312656.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 21:59:56 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Vorlage 170/ 40/2018 > Seite 1 von 1 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich Elvira Krause (SPD-Fraktion) der Bezirksvertretung 10 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 10 01.03.2018 # Anfrage Erhaltung des Stadtbildes bei der Sanierung von Gebäuden im Stadtbezirk 10 - Anfrage der Bezirksvertreterin Frau Krause (SPD-Fraktion) - Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: Welche Möglichkeiten gibt es, bzw. wie weit kann die Verwaltung auf die Eigentümer einwirken, damit das Stadtbild bei der Sanierung von Gebäuden erhalten bleibt? Gibt es einen Plan oder Richtlinien, ob oder wie sich die bauliche Gestaltung bestehender Häuser im Stadtbezirk 10 verändern darf? Sachdarstellung: Diese Anfrage geht zurück auf das Schreiben einer Anwohnerin aus Garath Süd- West, die beklagt, dass „an allen Stellen die schönen roten Klinkerfassaden der Häuser mit Styropor verkleidet werden und die Häuser optisch zu Plattenbauten verkommen.“ In den 60er Jahren haben Stadtplaner und Architekten Garath so konzipiert, dass die Menschen auch noch nach Jahrzehnten gern hier wohnen. Dazu wurden Materialien verbaut, z.B. Klinker für die Fassaden, die dauerhaft sind und auch nach langer Zeit noch ansehnlich aussehen. Auch das neue Pflegeheim der Caritas wird architektonisch so gestaltet, dass es sich den umliegenden verklinkerten Gebäuden anpasst. Bei den Sanierungen sollte sichergestellt werden, dass die Häuser auch künftig ansehnlich aussehen und das Stadtbild und der Charakter des Stadtteils erhalten bleiben. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 10 21.03.2018 Anlagen: beigefügt X nicht vorhanden
Besantwortung der Anfrage 170/ 40/2018 als Text anzeigen
Title: 00315995.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00315995.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:40:37 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Beantwortung zu Vorlage 170/ 40/2018 ## Bezirksvertretung 10 ## Anfrage der Bezirksvertreterin, Frau Krause (SPD-Fraktion) ## vom 21.03.2018 ## - Erhaltung des Stadtbildes bei der Sanierung von Gebäuden im Stadtbezirk 10- Anfrage: Welche Möglichkeiten gibt es, bzw. wie weit kann die Verwaltung auf die Eigentümer einwirken, damit das Stadtbild bei der Sanierung von Gebäuden erhalten bleibt. Gibt es einen Plan oder Richtlinien, ob oder wie sich die bauliche Gestaltung bestehender Häuser im Stadtbezirk 10 verändern darf? Hierzu teilt das Bauaufsichtsamt Folgendes mit: Eine einheitliche Gestaltung des gesamten Stadtbezirks 10 besteht weder in der städtebaulichen noch in der gestalterischen Struktur. Einflussmöglichkeiten bei Sa-nierungen bestehen grundsätzlich nur in Bereichen von Gestaltungs-, Erhaltungs-und/oder Denkmalbereichssatzungen. Ansonsten sind diese in der Regel genehmi-gungsfrei. Liegen Bebauungspläne mit Einzelfestsetzung vor, ist bei Abweichungen vom Bauherrn ein Antrag zu stellen. Im Stadtbezirk 10 gelten vier Gestaltungssatzungen, davon drei im westlichen Teil von Garath. Denkmalbereichs- und Erhaltungssatzungen liegen keine vor. Lediglich in unmittelbarer Nähe von Denkmälern, wie z.B. zum Altenzentrum St. Hildegard und zur Kirche St. Matthäus sind denkmalrechtliche Belange – in Abstimmung mit der Denkmalbehörde – zu berücksichtigen. Zusätzlich gelten für den Stadtbezirk 10 verschiedene Bebauungspläne, teilweise mit Gestaltungsfestsetzungen. Hier müsste der Bauherr bei Abweichungen einen Antrag stellen.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 170/ 40/2018