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Title: Vorlage 170/ 40/2018
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00312656.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 21:59:56 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Vorlage 170/ 40/2018
> Seite 1 von 1
> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
Elvira Krause (SPD-Fraktion)
der Bezirksvertretung 10
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 10
01.03.2018
# Anfrage
Erhaltung des Stadtbildes bei der Sanierung von Gebäuden im Stadtbezirk 10
- Anfrage der Bezirksvertreterin Frau Krause (SPD-Fraktion) -
Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
Welche Möglichkeiten gibt es, bzw. wie weit kann die Verwaltung auf die Eigentümer einwirken, damit das Stadtbild bei der Sanierung von Gebäuden erhalten bleibt?
Gibt es einen Plan oder Richtlinien, ob oder wie sich die bauliche Gestaltung bestehender Häuser im Stadtbezirk 10 verändern darf?
Sachdarstellung:
Diese Anfrage geht zurück auf das Schreiben einer Anwohnerin aus Garath Süd-
West, die beklagt, dass „an allen Stellen die schönen roten Klinkerfassaden der
Häuser mit Styropor verkleidet werden und die Häuser optisch zu Plattenbauten
verkommen.“ In den 60er Jahren haben Stadtplaner und Architekten Garath so konzipiert, dass die Menschen auch noch nach Jahrzehnten gern hier wohnen. Dazu wurden Materialien verbaut, z.B. Klinker für die Fassaden, die dauerhaft sind und auch nach langer Zeit noch ansehnlich aussehen. Auch das neue Pflegeheim der Caritas wird architektonisch so gestaltet, dass es sich den umliegenden verklinkerten Gebäuden anpasst. Bei den Sanierungen sollte sichergestellt werden, dass die Häuser auch künftig ansehnlich aussehen und das Stadtbild und der Charakter des Stadtteils erhalten bleiben.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 10 21.03.2018
Anlagen: beigefügt X nicht vorhanden
Besantwortung der Anfrage 170/ 40/2018 als Text anzeigen
Title: 00315995.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00315995.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:40:37 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Beantwortung zu Vorlage 170/ 40/2018
## Bezirksvertretung 10
## Anfrage der Bezirksvertreterin, Frau Krause (SPD-Fraktion)
## vom 21.03.2018
## - Erhaltung des Stadtbildes bei der Sanierung von Gebäuden im Stadtbezirk 10-
Anfrage:
Welche Möglichkeiten gibt es, bzw. wie weit kann die Verwaltung auf die Eigentümer einwirken, damit das Stadtbild bei der Sanierung von Gebäuden erhalten bleibt. Gibt es einen Plan oder Richtlinien, ob oder wie sich die bauliche Gestaltung bestehender Häuser im Stadtbezirk 10 verändern darf?
Hierzu teilt das Bauaufsichtsamt Folgendes mit:
Eine einheitliche Gestaltung des gesamten Stadtbezirks 10 besteht weder in der städtebaulichen noch in der gestalterischen Struktur. Einflussmöglichkeiten bei Sa-nierungen bestehen grundsätzlich nur in Bereichen von Gestaltungs-, Erhaltungs-und/oder Denkmalbereichssatzungen. Ansonsten sind diese in der Regel genehmi-gungsfrei. Liegen Bebauungspläne mit Einzelfestsetzung vor, ist bei Abweichungen vom Bauherrn ein Antrag zu stellen.
Im Stadtbezirk 10 gelten vier Gestaltungssatzungen, davon drei im westlichen Teil von Garath. Denkmalbereichs- und Erhaltungssatzungen liegen keine vor. Lediglich in unmittelbarer Nähe von Denkmälern, wie z.B. zum Altenzentrum St. Hildegard und zur Kirche St. Matthäus sind denkmalrechtliche Belange – in Abstimmung mit der Denkmalbehörde – zu berücksichtigen.
Zusätzlich gelten für den Stadtbezirk 10 verschiedene Bebauungspläne, teilweise mit Gestaltungsfestsetzungen. Hier müsste der Bauherr bei Abweichungen einen Antrag stellen.