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Title: Vorlage 175/ 183/2015
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00253516.pdf
Published Time: Tue, 13 Aug 2019 12:33:54 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Vorlage 175/ 183/2015
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X öffentlich nicht öffentlich
CDU-Fraktion
der Bezirksvertretung 5
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 5
09.11.2015
## Anfrage
Finanzierung von Projekten bzw. Anschaffungen durch Mittel der BV 5
(Anfrage Herr Golißa, CDU-Fraktion, vom 09.11.2015)
In den letzten Monaten bzw. Jahren wurden der Bezirksvertretung 5 vermehrt Beträge zur Anschaffung bzw. zur Finanzierungen von Projekten genannt, welche gefühlt sehr hoch ausfallen. Neben den zuletzt genannten hohen Kosten für die Anschaffung einer neuen Audio- und Visualisierungsanlage für den Sitzungsraum der BV 5, den Sanierungskosten von diversen Maßnahmen an den Schulen im Stadtbezirk 5 sowie für die Nachtragsarbeiten an der Kapelle Gut Winkelhausen werden auch immer wieder sogenannte Baunebenkosten KG aufgeführt.
Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Liegen der Verwaltung zu dem Zeitpunkt, an dem der Bezirksvertretung die Kosten von diversen Maßnahmen vorgelegt werden, schon entsprechende Kostenvoranschläge von Fachfirmen vor oder bezieht sich die Verwaltung hier auf geschätzte Zahlen aus der Vergangenheit? Sofern keine Kostenvor-anschläge vorliegen, welcher Sicherheitsfaktor in Prozent wird auf die geplanten Kosten aufgeschlagen?
2. Es wird davon ausgegangen, dass nach dem Ausführungsbeschluss der Bezirksvertretung nach kaufmännischer Art und Weise entsprechende Kostenvoranschläge eingeholt werden, um einen Preisvergleich der Wett-bewerber auf dem freien Markt zu erhalten. Welche Kosten, außer denen, welche von den Fachfirmen aufgerufenen, werden der Bezirksvertretung noch hinzugerechnet? Gehören die oben genannten Baunebenkosten KG ebenfalls dazu und wofür werden diese berechnet? Vorlage 175/ 183/2015
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3. Die Bezirksvertretung geht davon aus, dass Gelder von Maßnahmen, welche günstiger werden, dem entsprechenden Konto der Bezirksvertretung wieder gutgeschrieben werden. Welche Möglichkeiten hat die Bezirksvertretung bei Maßnahmen, die aus unersichtlichem Grund teurer werden als geplant, die Finanzierung der Mehrkosten kurzfristig sicherzustellen, auch wenn das Konto der BV keine entsprechende Deckung mehr aufweisen würde, da jede Verzögerung einer Baumaßnahme in den meisten Fällen wieder eine Kostensteigerung nach sich ziehen würde?
gez. Stefan Golißa
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 5 24.11.2015 -/-¹
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Title: antwort.top 30.bv-sitzung.24-11-2015
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00258892.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 17:40:59 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
175/ 183/2015
Anfrage Herr Golißa, CDU-Fraktion, am 09.11.2015 hier: Finanzierung von Projekten bzw. Anschaffungen durch Mittel der BV 5
Frage 1:
Liegen der Verwaltung zu dem Zeitpunkt, an dem der Bezirksvertretung die Kosten von diversen Maßnahmen vorgelegt werden, schon entsprechende Kostenvor-anschläge von Fachfirmen vor oder bezieht sich die Verwaltung hier auf geschätzte Zahlen aus der Vergangenheit? Sofern keine Kostenvoranschläge vorliegen, welcher Sicherheitsfaktor in Prozent wird auf die geplanten Kosten aufgeschlagen?
Antwort:
Das Amt für Gebäudemanagement ermittelt die Kosten nach der Struktur der DIN 276 und auf der Basis von Kenn- und Erfahrungswerten. Hierzu wird mit soge-nannten BKI-Werten (Baukosteninformationszentrum Deutscher Architekten-kammern) gearbeitet. Zudem werden die Zahlen erfolgter vergleichbarer Aus-schreibungen berücksichtigt. Die Genauigkeit der Kostenermittlung ist abhängig vom Planungs- und Detaillierungsgrad. Diesbezüglich gibt es (nach der DIN 276) eine feststehende Terminologie: Kostenrahmen, Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag und Kostenfeststellung. Während bei der Schätzung noch ein Spielraum von z.B. +/-30 Prozent besteht, soll die Abweichung beispielsweise beim Kostenanschlag nur noch 10 % betragen. Bei Kostenermittlungen wird meist mit Mittel-/Durchschnittswerten gearbeitet. Sicherheiten werden ggf. für einzelfallbezogene Risiken vorgesehen.
Frage 2:
Es wird davon ausgegangen, dass nach dem Ausführungsbeschluss der Bezirksvertretung nach kaufmännischer Art und Weise entsprechende Kostenvoranschläge eingeholt werden, um einen Preisvergleich der Wettbewerber auf dem freien Markt zu erhalten. Welche Kosten, außer denen, welche von den Fachfirmen aufgerufenen, werden der Bezirksvertretung noch hinzugerechnet? Gehören die oben genannten Baunebenkosten KG ebenfalls dazu und wofür werden diese berechnet?
Antwort:
Nach Ausführungsbeschlüssen werden Bauvorhaben auf Basis von Wettbewerbs-preisen durchgeführt. Nicht nur die reinen Baukosten – d.h. die Aufträge an die ausführenden Firmen – bestimmen die Projektkosten, sondern auch die Honorare der mitwirkenden freischaffenden Ingenieure (Architekten, Fachingenieure HLS oder Elektro, Statiker, Brandschutzgutachter usw.) Diese Kosten gehören zu den Baunebenkosten, in der DIN 276 ist dies die Kostengruppe 700. Abhängig vom Projekt können diese unterschiedlich stark zu Buche schlagen, je nachdem, welche Sonderfachleute benötigt werden. Diese Kosten sind in den Kostenermittlungen des Amtes enthalten. Frage 3:
Die Bezirksvertretung geht davon aus, dass Gelder von Maßnahmen, welche günstiger werden, dem entsprechenden Konto der Bezirksvertretung wieder gutgeschrieben werden. Welche Möglichkeiten hat die Bezirksvertretung bei Maßnahmen, die aus unersichtlichem Grund teurer werden als geplant, die Finanzierung der Mehrkosten kurzfristig sicherzustellen, auch wenn das Konto der BV keine entsprechende Deckung mehr aufweisen würde, da jede Verzögerung einer Baumaßnahme in den meisten Fällen wieder eine Kostensteigerung nach sich ziehen würde?
Antwort:
Die der Bezirksvertretung zur Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 5 in den drei Bereichen (Liste a: Schulen, Liste b: andere städtische Gebäude und Liste c: Gebäude Dritter) zur Verfügung stehenden Mittel können bekanntermaßen wie folgt verwendet werden: Die Gelder der Liste a) stehen ausschließlich für Schulbaumaßnahmen zur
Verfügung. Die Mittel der Liste b) dürfen für städtische Einrichtungen einschließlich
der Schulen verausgabt werden. Die Mittel der Liste c) sind einseitig deckungsfähig zugunsten der Unterhaltungspositionen aller städtischen Einrichtungen. Gelder von Maßnahmen, die günstiger als die ursprüngliche Beschlusssumme abgerechnet werden, fließen dem entsprechenden Konto der Bezirksvertretung wieder zu. Im Falle von Kostensteigerungen besteht auch die Möglichkeit, wenn absehbar ist, dass die Gelder nicht ausreichen, die gesamte Baumaßnahme in sinnvolle Bauabschnitte zu unterteilen. Bauabschnitte, deren Finanzierung im laufenden Jahr nicht mehr gewährleistet werden kann, können dann im Folgejahr mit einer Deckung versehen werden.