Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 175/ 183/2015

Finanzierung von Projekten bzw. Anschaffungen durch Mittel der BV 5

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kaiserswerther Markt 23 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 10. November 2015veröffentlicht

Zentrale Inhalte aus dem Dokument

Title: antwort.top 30.bv-sitzung.24-11-2015 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00258892.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 17:40:59 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: 175/ 183/2015 Anfrage Herr Golißa, CDU-Fraktion, am 09.11.2015 hier: Finanzierung von Projekten bzw. Anschaffungen durch Mittel der BV 5 Frage 1: Liegen der Verwaltung zu dem Zeitpunkt, an dem der Bezirksvertretung die Kosten von diversen Maßnahmen vorgelegt werden, schon entsprechende Kostenvor-anschläge von Fachfirmen vor oder bezieht sich die Verwaltung hier auf geschätzte Zahlen aus der Vergangenheit? Sofern keine Kostenvoranschläge vorliegen, welcher Sicherheitsfaktor in Prozent wird auf die geplanten Kosten aufgeschlagen? Antwort:

Automatisch aus dem Originaldokument aufbereitet.

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Vorlage als Text anzeigen
Title: Vorlage 175/ 183/2015 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00253516.pdf Published Time: Tue, 13 Aug 2019 12:33:54 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Vorlage 175/ 183/2015 > Seite 1 von 2 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich CDU-Fraktion der Bezirksvertretung 5 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 09.11.2015 ## Anfrage Finanzierung von Projekten bzw. Anschaffungen durch Mittel der BV 5 (Anfrage Herr Golißa, CDU-Fraktion, vom 09.11.2015) In den letzten Monaten bzw. Jahren wurden der Bezirksvertretung 5 vermehrt Beträge zur Anschaffung bzw. zur Finanzierungen von Projekten genannt, welche gefühlt sehr hoch ausfallen. Neben den zuletzt genannten hohen Kosten für die Anschaffung einer neuen Audio- und Visualisierungsanlage für den Sitzungsraum der BV 5, den Sanierungskosten von diversen Maßnahmen an den Schulen im Stadtbezirk 5 sowie für die Nachtragsarbeiten an der Kapelle Gut Winkelhausen werden auch immer wieder sogenannte Baunebenkosten KG aufgeführt. Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Liegen der Verwaltung zu dem Zeitpunkt, an dem der Bezirksvertretung die Kosten von diversen Maßnahmen vorgelegt werden, schon entsprechende Kostenvoranschläge von Fachfirmen vor oder bezieht sich die Verwaltung hier auf geschätzte Zahlen aus der Vergangenheit? Sofern keine Kostenvor-anschläge vorliegen, welcher Sicherheitsfaktor in Prozent wird auf die geplanten Kosten aufgeschlagen? 2. Es wird davon ausgegangen, dass nach dem Ausführungsbeschluss der Bezirksvertretung nach kaufmännischer Art und Weise entsprechende Kostenvoranschläge eingeholt werden, um einen Preisvergleich der Wett-bewerber auf dem freien Markt zu erhalten. Welche Kosten, außer denen, welche von den Fachfirmen aufgerufenen, werden der Bezirksvertretung noch hinzugerechnet? Gehören die oben genannten Baunebenkosten KG ebenfalls dazu und wofür werden diese berechnet? Vorlage 175/ 183/2015 Seite 2 von 2 > RSD Vorlage 3. Die Bezirksvertretung geht davon aus, dass Gelder von Maßnahmen, welche günstiger werden, dem entsprechenden Konto der Bezirksvertretung wieder gutgeschrieben werden. Welche Möglichkeiten hat die Bezirksvertretung bei Maßnahmen, die aus unersichtlichem Grund teurer werden als geplant, die Finanzierung der Mehrkosten kurzfristig sicherzustellen, auch wenn das Konto der BV keine entsprechende Deckung mehr aufweisen würde, da jede Verzögerung einer Baumaßnahme in den meisten Fällen wieder eine Kostensteigerung nach sich ziehen würde? gez. Stefan Golißa Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 5 24.11.2015 -/-¹
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: antwort.top 30.bv-sitzung.24-11-2015 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00258892.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 17:40:59 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: 175/ 183/2015 Anfrage Herr Golißa, CDU-Fraktion, am 09.11.2015 hier: Finanzierung von Projekten bzw. Anschaffungen durch Mittel der BV 5 Frage 1: Liegen der Verwaltung zu dem Zeitpunkt, an dem der Bezirksvertretung die Kosten von diversen Maßnahmen vorgelegt werden, schon entsprechende Kostenvor-anschläge von Fachfirmen vor oder bezieht sich die Verwaltung hier auf geschätzte Zahlen aus der Vergangenheit? Sofern keine Kostenvoranschläge vorliegen, welcher Sicherheitsfaktor in Prozent wird auf die geplanten Kosten aufgeschlagen? Antwort: Das Amt für Gebäudemanagement ermittelt die Kosten nach der Struktur der DIN 276 und auf der Basis von Kenn- und Erfahrungswerten. Hierzu wird mit soge-nannten BKI-Werten (Baukosteninformationszentrum Deutscher Architekten-kammern) gearbeitet. Zudem werden die Zahlen erfolgter vergleichbarer Aus-schreibungen berücksichtigt. Die Genauigkeit der Kostenermittlung ist abhängig vom Planungs- und Detaillierungsgrad. Diesbezüglich gibt es (nach der DIN 276) eine feststehende Terminologie: Kostenrahmen, Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag und Kostenfeststellung. Während bei der Schätzung noch ein Spielraum von z.B. +/-30 Prozent besteht, soll die Abweichung beispielsweise beim Kostenanschlag nur noch 10 % betragen. Bei Kostenermittlungen wird meist mit Mittel-/Durchschnittswerten gearbeitet. Sicherheiten werden ggf. für einzelfallbezogene Risiken vorgesehen. Frage 2: Es wird davon ausgegangen, dass nach dem Ausführungsbeschluss der Bezirksvertretung nach kaufmännischer Art und Weise entsprechende Kostenvoranschläge eingeholt werden, um einen Preisvergleich der Wettbewerber auf dem freien Markt zu erhalten. Welche Kosten, außer denen, welche von den Fachfirmen aufgerufenen, werden der Bezirksvertretung noch hinzugerechnet? Gehören die oben genannten Baunebenkosten KG ebenfalls dazu und wofür werden diese berechnet? Antwort: Nach Ausführungsbeschlüssen werden Bauvorhaben auf Basis von Wettbewerbs-preisen durchgeführt. Nicht nur die reinen Baukosten – d.h. die Aufträge an die ausführenden Firmen – bestimmen die Projektkosten, sondern auch die Honorare der mitwirkenden freischaffenden Ingenieure (Architekten, Fachingenieure HLS oder Elektro, Statiker, Brandschutzgutachter usw.) Diese Kosten gehören zu den Baunebenkosten, in der DIN 276 ist dies die Kostengruppe 700. Abhängig vom Projekt können diese unterschiedlich stark zu Buche schlagen, je nachdem, welche Sonderfachleute benötigt werden. Diese Kosten sind in den Kostenermittlungen des Amtes enthalten. Frage 3: Die Bezirksvertretung geht davon aus, dass Gelder von Maßnahmen, welche günstiger werden, dem entsprechenden Konto der Bezirksvertretung wieder gutgeschrieben werden. Welche Möglichkeiten hat die Bezirksvertretung bei Maßnahmen, die aus unersichtlichem Grund teurer werden als geplant, die Finanzierung der Mehrkosten kurzfristig sicherzustellen, auch wenn das Konto der BV keine entsprechende Deckung mehr aufweisen würde, da jede Verzögerung einer Baumaßnahme in den meisten Fällen wieder eine Kostensteigerung nach sich ziehen würde? Antwort: Die der Bezirksvertretung zur Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 5 in den drei Bereichen (Liste a: Schulen, Liste b: andere städtische Gebäude und Liste c: Gebäude Dritter) zur Verfügung stehenden Mittel können bekanntermaßen wie folgt verwendet werden: Die Gelder der Liste a) stehen ausschließlich für Schulbaumaßnahmen zur Verfügung. Die Mittel der Liste b) dürfen für städtische Einrichtungen einschließlich der Schulen verausgabt werden. Die Mittel der Liste c) sind einseitig deckungsfähig zugunsten der Unterhaltungspositionen aller städtischen Einrichtungen. Gelder von Maßnahmen, die günstiger als die ursprüngliche Beschlusssumme abgerechnet werden, fließen dem entsprechenden Konto der Bezirksvertretung wieder zu. Im Falle von Kostensteigerungen besteht auch die Möglichkeit, wenn absehbar ist, dass die Gelder nicht ausreichen, die gesamte Baumaßnahme in sinnvolle Bauabschnitte zu unterteilen. Bauabschnitte, deren Finanzierung im laufenden Jahr nicht mehr gewährleistet werden kann, können dann im Folgejahr mit einer Deckung versehen werden.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 175/ 183/2015