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Flinger Richtweg · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug1Dokument13. Januar 2004veröffentlicht
Aus der amtlichen Vorlage
Im Zusammenhang mit der Veranstaltung "WZ-vor Ort" der Westdeutschen Zeitung, blieben bei den MitgliederInnen des Schützenvereins erhebliche Bedenken bzgl. der Verlegung des Schützenplatzes und der diesbzgl. politischen Praxis der letzten Jahre. Um diesem Mißtrauen entgegenzuwirken sind die o.g. Beschlüsse zwingend notwendig. gez. Jürgen Hülsmann gez.
Auszug aus „Sachdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss.
Originaldokument
Örtlicher Bezug
Wo passiert das?
Flinger Richtweg – Straßenverlauf zur Orientierung
Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.
Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche
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Ö Vorlagen - Nr. 172 4/2004
Seite 1 von 1
Fraktion Linke Liste Flingern
der Bezirksvertretung 2
An die
Frau Bezirksvorsteherin
des Stadtbezirkes 2
Grafenberger Allee 68
40237 Düsseldorf 13. Januar 2004
Schützenplatz Flingern
- Antrag der Fraktion Linke Liste Flingern
Im Zusammenhang mit den Presseberichten (WZ) zur geplanten Verl egung des
Schützenplatzes an den Flingerbroich, bittet die Fraktion Linke Liste Flingern in der
Bezirksvertretung 2 folgenden Antrag in die Tagesordnung der Januarsitzung 2004
aufzunehmen:
Die Bezirksvertretung 2 bittet die Verwaltung bei der geplanten Verlegung des
Schützenplatzes an den Flingerbroich folgende Prämissen zu berücksichtigen:
- Ziel der Verlegung muss der Beginn noch im Jahr 2004 sein. Hierzu fordert die
Bezirksvertretung die Verwaltung auf, sich abzeichnende Haushaltsausgabereste
und Umschichtungsmöglichkeiten im Haushalt 2004 mit höchster Priorität für den
Schützenplatz bereitzustellen. Darüber hinaus ist der Bezirksvertretung hierbei
über die diesbzgl. Haushaltsentwicklung vierteljährlich Bericht zu erstatten.
- Bei der Vertragsgestaltung zur Altlastenproblematik mit dem Schützenverein ist
sicherzustellen, dass sämtliche Kosten für die Beseitigung von Altlasten generell
von der Stadt Düsseldorf oder von ermittelten Verursachern zu tragen sind und
nicht zu Lasten des Schützenvereins entsorgt werden. Die Kosten für die
Altlastenbeseitigung dürfen hierbei nicht in den Pachtzins eingerechnet oder auf
den Pachtzins aufgeschlagen werden.
- Im Zusammenhang mit der Verlegung ist erneut zu prüfen, welche Verkehrs-
maßnahmen getroffen müssen, damit eine adäquate Verkehrsanbindung zu
Veranstaltungen - unter Berücksichtigung der Öffnungszeiten des Recylinghofes
Flingern - gegeben ist
Sachdarstellung:
Im Zusammenhang mit der Veranstaltung "WZ-vor Ort" der Westdeutschen
Zeitung, blieben bei den MitgliederInnen des Schützenvereins erhebliche
Bedenken bzgl. der Verlegung des Schützenplatzes und der diesbzgl. politischen
Praxis der letzten Jahre. Um diesem Mißtrauen entgegenzuwirken sind die o.g.
Beschlüsse zwingend notwendig.
gez. Jürgen Hülsmann gez. Armin Dudzinski
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
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