Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 170/ 8/2018

Flugrouten im Bereich Düsseldorf und Köln

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Stadtbezirk 10 (Garath) · Garath · 40595örtlicher Bezug 2Dokumente 10. Januar 2018veröffentlicht

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URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00337295.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:38:53 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Beantwortung zu Vorlage 170/ 8/2018 # Bezirksvertretung 10 # Anfrage der SPD-Fraktion vom 23.01.2018 # - Flugrouten im Bereich Düsseldorf und Köln- Anfrage: Liegen der Verwaltung Kenntnisse über geänderte Flugrouten beim Start und Landen von Flugzeugen in den Flughäfen Düsseldorf und Köln vor und gibt es objektivierbare Erkenntnisse über stärkeren Fluglärm im Bezirk 10, speziell in den späten Abend-und Morgenstunden?

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Title: Vorlage 170/ 8/2018 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00308859.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 21:48:27 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Vorlage 170/ 8/2018 > Seite 1 von 1 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich SPD-Fraktion der Bezirksvertretung 10 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 10 09.01.2018 ## Anfrage Flugrouten im Bereich Düsseldorf und Köln - Anfrage der SPD-Fraktion - Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Frage: Liegen der Verwaltung Erkenntnisse über geänderte Flugrouten beim Start und Landen von Flugzeugen in den Flughäfen Düsseldorf und Köln vor und gibt es objektivierbare Erkenntnisse über stärkeren Fluglärm im Bezirk 10, speziell in den späten Abend- und frühen Morgenstunden. Begründung: Nach den Beobachtungen und den Empfindungen vieler Bürger im Stadtbezirk 10 hat sich der Fluglärm in den letzten Monaten deutlich erhöht. Von daher ist es von Interesse zu erfahren, ob dies auch durch objektive Daten belegbar ist. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 10 23.01.2018 Anlagen: beigefügt X nicht vorhanden
Beantwortung der Anfrage 170/ 8/2018 als Text anzeigen
Title: 00337295.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00337295.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:38:53 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Beantwortung zu Vorlage 170/ 8/2018 # Bezirksvertretung 10 # Anfrage der SPD-Fraktion vom 23.01.2018 # - Flugrouten im Bereich Düsseldorf und Köln- Anfrage: Liegen der Verwaltung Kenntnisse über geänderte Flugrouten beim Start und Landen von Flugzeugen in den Flughäfen Düsseldorf und Köln vor und gibt es objektivierbare Erkenntnisse über stärkeren Fluglärm im Bezirk 10, speziell in den späten Abend-und Morgenstunden? Hierzu teilt das Umweltamt Folgendes mit: Der Stadtverwaltung Düsseldorf sind keine Informationen über Änderungen bei den seit Jahren praktizierten An- oder Abflugrouten bekannt. Grundsätzlich liegen die Planung von Flugrouten und Flugverfahren sowie die Überwachung des Flugver-kehrs nicht im Verantwortungsbereich der Flughäfen, sondern ausschließlich in der Zuständigkeit der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH. Abflüge vom Flughafen Düs-seldorf werden auf festgelegten Standardabflugrouten (SIDs) durchgeführt. Die für die Piloten im Luftfahrthandbuch Deutschland (AIP) veröffentlichten SIDs bestehen aus Ideallinien, die als Punkte- bzw. Wegpunktfolge in die Bordcomputer der einzel-nen Luftfahrzeuge eingegeben sind und aus Toleranzbereichen (Flugerwartungsge-bieten), die nach Richtlinien der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) von der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH um die Ideallinien herum eingerichtet wur-den. Den nach ihren Bordinstrumenten fliegenden Piloten liegen während des Fluges keine Informationen bezüglich der Abgrenzungen der Toleranzbereiche vor, so dass sie tunlichst an die genaue Einhaltung der Ideallinien der Routen gebunden sind. Die Einhaltung der SIDs durch die abfliegenden Flugzeuge unter Berücksichtigung der zulässigen Toleranzbereiche wird ebenfalls von der DFS überwacht. Aus Verkehrslenkungsgründen kann die DFS startende Düsenflugzeuge oberhalb von 5.000 Fuß (ca. 1.525 m) und startende Propellerflugzeuge oberhalb von 3.000 Fuß (ca. 915 m) auch außerhalb der Toleranzbereiche der festgelegten Abflugrouten führen. Das kann zur Folge haben, dass auch Düsseldorfer Bereiche nördlich der Urdenbacher Kämpe, wenn die Luftfahrzeuge zuvor im Bereich Meerbusch / Kaarst die entsprechenden Flughöhen erreicht haben, von startenden Flugzeugen überflo-gen werden. Folglich können in solchen Fällen auch Garath und Hellerhof betroffen sein. Der Düsseldorfer Stadtbereich wird auch von in Düsseldorf landenden Flugzeugen überflogen. Dies umfasst Landungen aus Richtung Büderich und aus Richtung Ra-tingen, welche eine Höhe von jeweils ca. 6.000 – 12.000 ft (1.800 – 3.600 m) und über 9.000 ft (2.700 m) haben. Der Flugverkehr im Bereich der Urdenbacher Kämpe, welche unmittelbar an den Stadtbezirk 10 angrenzt, war bereits 2014 Thema im Umweltausschuss der Stadt Düsseldorf. Bei Messungen im Frühjahr des Jahres 2014, die der Flughafen auf Wunsch des Umweltamtes Düsseldorf in der Urdenbacher Kämpe vorgenommen hat, lagen die Maximalpegel der überfliegenden Flugzeuge unterhalb von 60 dB(A) und damit in der Größenordnung der Hintergrundbelastung. Nach Prüfung von Flugradar-Daten des Kölner Flughafens wird Düsseldorfer Stadt-gebiet, zumindest in den lärmrelevanten Flughöhen, nicht tangiert. Deren größter Flugradius erreichte diesbezüglich lediglich einen Teilbereich der Stadt Langenfeld.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 170/ 8/2018