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Title: Vorlage 58/ 2/2018
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00311174.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 21:55:53 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Vorlage 58/ 2/2018
> Seite 1 von 2
> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
Beiratsmitglied
Christian Borzim
Erika Hampe, Assistenz
An den
Vorsitzenden
des Beirats zur Förderung der Belange
von Menschen mit Behinderungen
Ratsherrn Andreas-Paul Stieber 15.02.2018
Anfrage
Frühförderung in Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Stieber,
bitte setzen Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Beirates zur Förderung der Belange von Menschen mit Behinderung am 5. März 2018.
Fragen:
Wie viele Kinder in Düsseldorf sind behindert oder von einer Behinderung bedroht und ist bekannt, wie viele von ihnen Frühförderung erhalten?
Wenn ja, hat sich die Anzahl der Kinder mit Migrationshintergrund in den letzten beiden Jahren erhöht?
In welchem Alter und wie lange erhalten Kinder Frühförderung und wird das in allen Frühförderstellen gleich gehandhabt?
Wie sind die Zugangswege zu den einzelnen Frühförderstellen und wie wird sichergestellt, dass die Zugangswege zur Frühförderung für alle Eltern von Kindern mit einer Behinderung oder die von Behinderung bedroht sind transparent und sprachlich /inhaltlich verstehbar sind?
Wie wird sichergestellt, dass in Düsseldorf alle Kinder mit einem Frühförderbedarf zeitnah eine ortsnahe Förderung erhalten?
Gibt es einheitliche Qualitätsstandards für die Frühförderung in Düsseldorf? Und wenn ja, wie findet eine Überprüfung statt?
Gibt es eine einheitliche Regelung bei der Höhe der Fördereinheiten (Länge und Entgelt) für die einzelnen Träger der Frühförderstellen? Vorlage 58/ 2/2018
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> RSD Vorlage
Sachdarstellung:
Wir treten mit diesen Fragen an Sie heran, um unter anderem zu erfahren, ob alle Kinder, die von Behinderung bedroht oder behindert sind, so früh wie möglich individuelle Förderung erhalten, welche Wege eingehalten werden müssen und wie Eltern an die nötigen Informationen einer frühen Förderung gelangen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Borzim Erika Hampe, Assistenz
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Beirat zur Förderung der Belange von
Menschen mit Behinderung
05.03.2018 -/-¹ -/-²
> 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
> 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen: beigefügt nicht vorhanden
Nr. Anlage
Anfragetext in Leichter Sprache als Text anzeigen
Title: Vorlage
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00311221.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 12:04:20 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Seite 1 von 2
> RSD Vorlage
An den Vorsitzenden des Beirats zur Förderung der Belange von Menschen mit Behinderungen Ratsherrn Andreas-Paul Stieber 15.02.2018
# Früh - Förderung in Düsseldorf
Anfrage in einfacher Sprache
Sehr geehrter Herr Stieber,
bitte setzen Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Beirates zur Förderung der Belange von Menschen mit Behinderung am 5. März 2018.
Früh - Förderung heißt:
Ein Baby ist vielleicht behindert und bekommt Hilfe.
Babys und kleine Kinder mit einer Behinderung bekommen Hilfe.
Frage:
Wir fragen: Wie viele Früh – Förderungen gibt es in Düsseldorf?
Wir fragen: Wie viele Kinder in Düsseldorf bekommen Hilfe von der Früh –
Förderung?
Manche Kinder sind nicht in Deutschland geboren. Sie bekommen auch Hilfe.
Wir fragen: Wie viele Kinder sind das?
Wir fragen: Wie alt sind die Kinder, die in der Früh – Förderung Hilfe bekommen? Wie lange bekommen sie die Hilfe? Ist das in allen Früh – Förderungen gleich?
Wir fragen: Wie finden die Eltern die Früh – Förderung? Manche können die Sprache nicht verstehen. Oder sie können nicht lesen. Was machen diese Eltern?
Wir fragen: Gibt es für die Kinder sofort Hilfe in der Früh – Förderung? Müssen die Eltern lange auf einen Termin warten?
Wir fragen: Arbeiten alle Früh – Förderungen gleich gut? Wer passt darauf auf?
Wir fragen: Bekommen alle Früh – Förderungen das gleiche Geld für ihre Arbeit? Seite 2 von 2
> RSD Vorlage
Sachdarstellung:
Vielleicht eist ein Baby behindert. Bekommt es schnell Früh-Förderung?
Ein Baby oder ein kleines Kind ist behindert. Bekommt es schnell Früh – Förderung?
Wie erfahren Eltern von der Früh – Förderung?
Mit freundlichen Grüßen
Christian Borzim Erika Hampe, Assistenz
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: Beantwortung der Anfrage Frühförderung (Vorlage 58/2/2018)
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00322292.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:40:01 GMT
Number of Pages: 5
Markdown Content:
Beirat zur Förderung der Belange von Menschen mit Behinderung am 28.5.2018
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# TOP 6.1 Beantwortung der Anfrage
# „Frühförderung in Düsseldorf“ Vorlage 58/ 2/2018
- Es gilt das gesprochene Wort. -
# Vorbemerkung
Die Frühförderung ist ein offenes System von Hilfen für behinderte und von Behinde-rung bedrohte Kinder und ihre Familien. Gemeinsam mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Therapeutinnen und Therapeuten und den überregional ausgerichteten Sozialpädiatrischen Zentren bilden die örtlichen Frühförderstellen das System der frühen Hilfen.
Zu den Leistungen der Früherkennung und Frühförderung im Rahmen der gesetz-lichen Krankenversicherung nach dem Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) zählen zum Beispiel ärztliche Behandlung, Heilmittel, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, medizinische Vorsorgeleistungen sowie die Leistungen der Sozialpä-diatrischen Zentren.
Mit dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch und der Frühförderverordnung wurde eine bundesweit einheitliche gesetzliche Grundlage für die Frühförderung geschaffen und die Interdisziplinäre Frühförderung wurde zu einem neuen Standard.
Sie besteht aus einem abgestimmten System heilpädagogischer und psychosozialer Leistungen sowie ärztlicher und medizinisch-therapeutischer Hilfen, die sogenannte Komplexleistung. Interdisziplinäre Frühförderstellen (IFF) sind Einrichtungen, die Kinder ambulant und aufsuchend diagnostizieren, behandeln und fördern. Alle Leis-tungen werden auf der Grundlage eines individuellen Förder- und Behandlungspla-nes unter Einbeziehung der Eltern interdisziplinär entwickelt und erbracht. Die IFF wird durch die örtlichen Träger der Eingliederungshilfe und die Krankenkassen finan-ziert.
In der Landeshauptstadt Düsseldorf sind zwei Interdisziplinäre Frühförderstellen an-sässig, das Förderzentrum für Kinder des Jugendamtes sowie das Frühförderzent-rum Düsseldorf Nord.
Darüber hinaus bieten drei Einrichtungen rein heilpädagogische Frühförderung im Stadtgebiet an. Sie werden von den örtlichen Trägern der Eingliederungshilfe finan-ziert.
Die nachfolgenden Antworten wurden vor diesem Hintergrund in Kooperation mit der AOK Rheinland/Hamburg und den Frühförderstellen erstellt. Beirat zur Förderung der Belange von Menschen mit Behinderung am 28.5.2018
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# Frage 1
Wie viele Kinder in Düsseldorf sind behindert oder von einer Behinderung bedroht und ist bekannt, wie viele von Ihnen Frühförderung erhalten?
# Frage 2:
Wenn ja, hat sich die Anzahl der Kinder mit Migrationshintergrund in den letzten bei-den Jahren erhöht?
Antwort:
Zu beiden Fragen liegen weder der Verwaltung noch den Krankenkassen oder den befragten Frühförderstellen statistische Daten vor.
# Frage 3:
In welchem Alter und wie lange erhalten Kinder Frühförderung und wird das in allen Frühförderstellen gleich gehandhabt?
Antwort:
Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder haben von ih-rer Geburt bis zum Schuleintritt Anspruch auf Leistungen der Frühförderung. Art, Umfang und Dauer der Frühförderleistungen werden in diesem Zeitfenster indivi-duell durch ärztliche Verordnungen und/oder in Förder- und Behandlungsplänen festgelegt.
# Frage 4:
Wie sind die Zugangswege zu den einzelnen Frühförderstellen und wie wird sicher-gestellt, dass die Zugangswege zur Frühförderung für alle Eltern von Kindern mit ei-ner Behinderung oder die von Behinderung bedroht sind, transparent und sprach-lich/inhaltlich verstehbar sind?
Antwort:
Bei den Früherkennungs- und Frühförderangeboten der gesetzlichen Kranken-kassen/-verbände werden die Beratung und der Zugang zu den Leistungen über die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt sichergestellt.
Darüber hinaus wird eine Vielzahl von Beratungsangeboten städtischer Ämter sowie freier Träger für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen vorge-halten, die zur Frühförderung beraten und bei der Inanspruchnahme der Hilfen unterstützen können (siehe hierzu auch den Wegweiser für Menschen mit Behin-derung). Die Beratungsstellen sind auf die speziellen Erfordernisse ihrer Ziel-gruppen eingestellt und bieten individuelle Informationen und Unterstützungsleis-tungen an, um den Betroffenen den Zugang zur passgenauen Hilfe aus dem um-fangreichen Hilfesystem der Frühförderung zu erleichtern.
Besonders herauszuheben sind dabei die Angebote im Rahmen des Präventi-onsprogramms „Zukunft für Kinder“ , das vom Jugendamt und vom Gesund-Beirat zur Förderung der Belange von Menschen mit Behinderung am 28.5.2018
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heitsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf gemeinsam durchgeführt wird. Die Maßnahmen richten sich insbesondere an Familien mit Kindern, die an einer chronischen Krankheit oder Behinderung leiden beziehungsweise hiervon be-droht sind. Durch frühzeitige individuelle Hilfeplanung, Förderung und Betreuung bei diesen Familien und Kindern kann ein Teil der drohenden Langzeitdefizite kom-pensiert werden. Dabei ist eine multiprofessionelle Betreuung erforderlich, welche die unterschiedlichen Aspekte der (beeinträchtigten) Entwicklung der Kinder adäquat erfasst und diese in geeigneter Weise fördert, ohne Kind und Eltern zu überfordern.
Auch die Frühförderstellen selbst beraten hilfesuchende Eltern über die Angebote und Zugangswege.
Die Inanspruchnahme einer heilpädagogischen Frühförderung wird durch direkte persönliche oder digitale Kontaktaufnahme mit der Frühförderstelle eingeleitet. Initia-toren und Informationsgeber für Eltern sind Kindertagesstätten, Beratungsstellen, Kinderärztinnen und Kinderärzte, Sozialpädiatrische Zentren oder Nutzerinnen und Nutzer von Frühförderangeboten.
Der Einsatz von Sprach- und Kulturmittlern im Erstkontakt findet zunehmende Ver-breitung und Bedeutung und wird im Bedarfsfall von der Frühförderstelle organisiert. Die Beantragung einer heilpädagogischen Frühförderung wird gemeinsam erläutert, beraten und auf den Antragsweg gebracht.
Für eine IFF ist eine Verordnung durch eine Vertragsärztin oder einen Vertragsarzt (Fachärztin/Facharzt für Kinderheilkunde oder die/der im Einzelfall die Früherken-nungsuntersuchungen durchführende Ärztin/Arzt) erforderlich. Nur auf dieser Basis darf eine Eingangsdiagnostik mit entsprechender Förderplanung erstellt werden. Beim weiteren Diagnostik- und Antragsprozess werden die Eltern informiert, einge-bunden und begleitet.
Alle Leistungsanbieter von Frühförderung verfügen über Informationen im digitalen und Printformat, teils in mehreren Sprachen und einfacher Sprache. Sie sind für eine bestmögliche Kooperation untereinander vernetzt.
# Frage 5:
Wie wird sichergestellt, dass in Düsseldorf alle Kinder mit einem Frühförderbedarf zeitnah eine ortsnahe Förderung erhalten?
Antwort:
Dreh- und Angelpunkt für die Einleitung von Maßnahmen der Früherkennung und Frühförderung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Ver-tragsärztinnen und Vertragsärzte. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt entscheidet individuell, welche Förder- und Behandlungsmaßnahmen aus dem Leistungskatalog des SGB V erforderlich sind, um eine Behinderung auszu-gleichen oder zu mildern. Bei den medizinisch-therapeutischen Einzelleistungen Beirat zur Förderung der Belange von Menschen mit Behinderung am 28.5.2018
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wie Logopädie, Physiotherapie oder Ergotherapie kann dabei in Düsseldorf auf ein gut ausgebautes und ortsnahes Versorgungssystem zurückgegriffen werden.
Die IFF und die heilpädagogischen Frühförderstellen sind auf verschiedene Standor-te verteilt, die jedoch in den zentraleren Stadtgebieten liegen. Insbesondere die Ver-sorgung in den städtischen Randgebieten stellt eine Herausforderung dar. Aufsu-chende Frühförderung wird als kosten- und zeitintensives Angebot durchgeführt, dies schränkt jedoch die bestehenden Angebotsressourcen zusätzlich ein.
Die Sozialverwaltung arbeitet mit den Frühförderstellen eng zusammen, insbesonde-re um die Eltern bei der Antragstellung zu unterstützen. Der zuständige Fachbereich 50/33- Eingliederungshilfe bei Behinderung hat spezielle Schwerpunktsachbearbei-tungen eingerichtet und kann dadurch das Antrags- und Bewilligungsverfahren er-heblich straffen. Hinzu kommt, dass die heilpädagogischen Leistungen im Rahmen der Frühförderung unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt werden, so dass es für die betroffenen Eltern hier auch keine „finanziellen Hürden“ für eine An-tragstellung gibt. Für die Frühförderleistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe besteht außerdem eine ausschließliche Zuständigkeit der Sozialhilfe, so dass sich Fragen nach der Zuständigkeit erst ab Schuleintritt stellen. Auch diese eindeutige Zuordnung erleichtert den Zugang zu den Frühförderleistungen im Rahmen der Ein-gliederungshilfe nach dem SGB XII.
Bei der Frage, ob und wie die bestehenden Angebote der Frühförderstellen bedarfs-orientiert ausgebaut werden können, müssen gesetzliche und vertragliche Rahmen-bedingungen beachtet werden. Insbesondere bei der IFF sind die Standards für die Personal-, Raum- und Sachausstattung aufgrund der interdisziplinären Komplexleis-tung (heilpädagogische und medizinisch-therapeutische Leistungen) vergleichsweise hoch. Die sehr heterogene Angebots- und Bedarfsstruktur einer IFF stellt zudem ho-he Anforderungen an eine tragfähige und wirtschaftliche Einrichtungskonzeption.
# Frage 6:
Gibt es einheitliche Qualitätsstandards für die Frühförderung in Düsseldorf? Und wenn ja, wie findet eine Überprüfung statt?
Antwort:
Für die IFF und Sozialpädiatrischen Zentren gelten landeseinheitliche Qualitätsanfor-derungen, die sich aus einer entsprechenden Landesrahmenempfehlung ergeben. Für die übrigen Frühförderleistungen ergeben sich Qualitätsanforderungen sowie mögliche Prüfkriterien aus Rahmenempfehlungen (§§124, 125 SGB V) oder individu-ell aus den Verträgen zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern (zum Beispiel bei den heilpädagogischen Leistungen). Beirat zur Förderung der Belange von Menschen mit Behinderung am 28.5.2018
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# Frage 7:
Gibt es eine einheitliche Regelung bei der Höhe der Fördereinheiten (Länge und Entgelt) für die einzelnen Träger der Frühförderstellen?
Antwort:
Nein, je nach Konzeption und Struktur der Einrichtung können sich hinsichtlich der Dauer und der Kosten einer Fördereinheit Unterschiede ergeben.
# Abschlussbemerkung:
Die weiteren Entwicklungen in der Frühförderung können nicht losgelöst von den Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes betrachtet werden. Ab dem Jahr 2020 wird es in Nordrhein-Westfalen eine neue Zuständigkeitsverteilung zwischen den ört-lichen und überörtlichen Sozialhilfeträgern geben, die dann gegebenenfalls auch die Zuständigkeit für die Frühförderung verändert.
Das geplante Landesausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz sieht außerdem vor, dass „die Träger der Eingliederungshilfe und die (…) kreisfreien Städte (…) ge-meinsam darauf hinwirken, dass geeignete Leistungserbringer (…) in ausreichender Zahl und Qualität zur Verfügung stehen und diese sozialräumlich ausgerichtet sind“.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf als kreisfreie Stadt und der Landschaftsverband Rheinland werden zur Entwicklung inklusiver Lebensverhältnisse eine Kooperations-vereinbarung treffen, in denen unter anderem auch verbindliche Planungs- und Steuerungsgremien vereinbart werden sollen. Die örtlichen Anbieter von Leistungen der Eingliederungshilfe und die örtlichen Vertretungen der Menschen mit Behinde-rung sind in den Steuerungs- und Planungsprozess einzubeziehen.
Es ist davon auszugehen, dass sich die Hilfelandschaft für Menschen mit Behinde-rung in Düsseldorf - und in ganz NRW - mit der Umsetzung des Bundesteilhabege-setzes mittelfristig verändern und weiterentwickeln wird. In diesen Prozess sind die Angebote der Frühförderung eingebunden.
Buschhausen Amt für Soziales