Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 178 104/2005

Lärmschutzwall entlang der A 46

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Gerresheimer Landstraße 89 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 29. März 2005veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Lärmschutzwall entlang der A 46 Sehr geehrter Herr Bezirksvorsteher Kuczera, die Bezirksvertretung 08 wird gebeten, folgenden Prüfantrag zu beschießen: Die Verwaltung wird gebeten, die Möglichkeiten einer Optimierung des Lärmschutzwalls an der Bundesautobahn A 46 in Höhe der Straßenzüge Am Straußenkreuz und Am Dammsteg zu überprüfen. Begründung: Im Zuge der Erweiterung und Erneuerung der Bundesautobahn A46 wurde an den betreffenden Straßenzügen ein Lärmschutz installiert. Die Lärmbelästigung der Anwohnerinnen und Anwohner ist dadurch nur sehr eingeschränkt gesunken. Der Lärmschutzwall verfügt über eine nicht außereichende Höhe, um einen großen Teil des Straßenlärms erfolgreich abzuhalten. Insbesondere die Aussparung für die Fußgängergängerbrücke unweit der Düssel ist besonders kontraproduktiv, da durch diese ein Schalltricher geschaffen wird, der zu einer extrem Verlärmung des Umfelds führt. gez.

Auszug aus „Antrag“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 178 104/2005 Seite 1 von 1 SPD-Fraktion der Bezirksvertretung 8 An den Herrn Bezirksvorsteher des Stadtbezirkes 8 Gertrudisplatz 8 40229 Düsseldorf 24. März 05 Antrag Lärmschutzwall entlang der A 46 Sehr geehrter Herr Bezirksvorsteher Kuczera, die Bezirksvertretung 08 wird gebeten, folgenden Prüfantrag zu beschießen: Die Verwaltung wird gebeten, die Möglichkeiten einer Optimierung des Lärmschutzwalls an der Bundesautobahn A 46 in Höhe der Straßenzüge Am Straußenkreuz und Am Dammsteg zu überprüfen. Begründung: Im Zuge der Erweiterung und Erneuerung der Bundesautobahn A46 wurde an den betreffenden Straßenzügen ein Lärmschutz installiert. Die Lärmbelästigung der Anwohnerinnen und Anwohner ist dadurch nur sehr eingeschränkt gesunken. Der Lärmschutzwall verfügt über eine nicht außereichende Höhe, um einen großen Teil des Straßenlärms erfolgreich abzuhalten. Insbesondere die Aussparung für die Fußgängergängerbrücke unweit der Düssel ist besonders kontraproduktiv, da durch diese ein Schalltricher geschaffen wird, der zu einer extrem Verlärmung des Umfelds führt. gez. Kay Kessenich RSD AllVorlg.WPT

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 178 104/2005