Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 174/ 114/2018

Mühlenberg Anfrage Staack Vorgehensweise Freifläche

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Am Mühlenberg · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 2Dokumente 15. November 2018veröffentlicht

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Title: Antwort der Verwaltung zu TOP 9 - Am Mühlenberg Freifläche URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00334826.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:59:37 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: 174/ 114/2018 Anfrage des Bezirksvertreters Marco Staack in der Bezirksver-tretung 4 am 28.11.2018 hier: Weitere Vorgehensweise Freifläche Am Mühlenberg Frage 1: Wann ist seitens der Verwaltung mit einer Vorlage für die Modifizierung des Flächennutzungsplanes zu rechnen? Antwort: Eine vollumfängliche Realisierung der Bebauung entsprechend dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 4978/15 Am Mühlenberg soll aufgrund der vorhandenen Bodenbelastung kurz- bis mittelfristig nicht umgesetzt werden. Eine Zwischennutzung als öffentlich zugängliche Grünfläche auf Teilen des Grundstücks wird derzeit untersucht. Langfristig wird jedoch die Realisierung des Wohngebietes nicht ausgeschlossen. Weitere Nutzungsszenarien, die keine planungsrechtliche Anpassung erfordern, werden derzeit geprüft. Eine Änderung / Anpassung des Flächen-nutzungsplanes ist für diesen Bereich nicht erforderlich.

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Title: Vorlage 174/ 114/2018 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00330739.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 13:27:17 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Vorlage 174/ 114/2018 Seite 1 von 1 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich Bezirksvertreter Marco Staack der Bezirksvertretung 4 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 4 14.11.2018 Anfrage Weitere Vorgehensweise Freifläche Am Mühlenberg Sachdarstellung: In den letzten Jahren wurden mehrfach Anträge und Anfragen in der Bezirks-vertretung 4 zu der weiteren Entwicklung des ehemaligen Friedhoferwei-terungsgeländes östlich der Straße Am Mühlenberg gestellt. Aufgrund der Konta-mination weiter Teile des Erdreiches und der hieraus resultierenden notwendigen kostenintensiven Bodensanierung bei einer möglichen Bebauung des Geländes hat die Verwaltung davon abgesehen, dieses Grundstück weiter zu entwickeln. Es sollten seitens des Umweltamtes mögliche Szenarien für eine Parkentwicklung entworfen werden, die eine Flächennutzungsänderung beinhalten würde. Auch die dauerhafte Umzäunung des Areals zur Verkehrssicherung stellt für die Anwohner ein hohes optisches Ärgernis dar. Ich bitte die Verwaltung, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wann ist seitens der Verwaltung mit einer Vorlage für die Modifizierung des Flächennutzungsplanes zu rechnen? 2. Welche Entwicklungsszenarien wie beispielsweise die Umwidmung in eine dauerhafte Sukzessionsfläche hat das Umweltamt für das Gelände entworfen? 3. Welche Kriterien müssen erfüllt werden, damit die Umzäunung des Geländes entfallen kann? Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 4 28.11.2018 -/-²
Anlage 1 zur Drucksache 174/114/2018 als Text anzeigen
Title: Antwort der Verwaltung zu TOP 9 - Am Mühlenberg Freifläche URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00334826.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:59:37 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: 174/ 114/2018 Anfrage des Bezirksvertreters Marco Staack in der Bezirksver-tretung 4 am 28.11.2018 hier: Weitere Vorgehensweise Freifläche Am Mühlenberg Frage 1: Wann ist seitens der Verwaltung mit einer Vorlage für die Modifizierung des Flächennutzungsplanes zu rechnen? Antwort: Eine vollumfängliche Realisierung der Bebauung entsprechend dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 4978/15 Am Mühlenberg soll aufgrund der vorhandenen Bodenbelastung kurz- bis mittelfristig nicht umgesetzt werden. Eine Zwischennutzung als öffentlich zugängliche Grünfläche auf Teilen des Grundstücks wird derzeit untersucht. Langfristig wird jedoch die Realisierung des Wohngebietes nicht ausgeschlossen. Weitere Nutzungsszenarien, die keine planungsrechtliche Anpassung erfordern, werden derzeit geprüft. Eine Änderung / Anpassung des Flächen-nutzungsplanes ist für diesen Bereich nicht erforderlich. Frage 2: Welche Entwicklungsszenarien wie beispielsweise die Umwidmung in eine dauerhafte Sukzessionsfläche hat das Umweltamt für das Gelände entworfen? Antwort: Für die Grünflächen mit geringerem Baumbestand im Westen des Grundstückes wird eine öffentliche Zugänglichkeit untersucht. Eine abgestimmte Planung dieser Fläche liegt noch nicht vor. Eckpunkte könnten die Erhaltung der waldartigen Bestände, im Sinne einer extensiven Grünanlage nutzbare Flächen und naturnah gestaltete Übergangsbereiche sein. In Kenntnis der Wünsche zur Grünflächennutzung wird geprüft, ob entsprechend planungsrechtlich Wohnungsbau auf Teilflächen möglich ist. Dies kann nur untergeordnet sein und stellt die Anordnung der Grünnutzung nicht in Frage. Frage 3: Welche Kriterien müssen erfüllt werden, damit die Umzäunung des Gelän-des entfallen kann? Antwort: Damit die Umzäunung des Geländes entfallen kann, müssen die Anforderungen an eine Verkehrssicherheit des Grundstückes, vor allem hinsichtlich nicht erkennbarer Gefahren, erfüllt sein. Ein großer Teil der betroffenen Fläche hat sich inzwischen zu einem Waldbestand im Sinne des Forstgesetzes entwickelt. Waldbestände können betreten werden, waldtypische Gefahren sind jedoch hinzunehmen, eine Verkehrssicherheitspflicht und damit eine Haftung besteht für den Eigentümer dort nicht. Lediglich an den Rändern zu den öffentlichen Wegeflächen sind regelmäßige Verkehrssicherungskontrollen und -arbeiten am Baumbestand notwendig, damit diese gefahrlos genutzt werden können. Entsprechende Arbeiten wurden Ende letzten Jahres durchgeführt. Im Zusammenhang mit den Arbeiten zur Verkehrssicherheit der Randbäume zu den öffentlichen Wegen sind an den Rändern der Fläche nach Entfernen des Zaunes regelmäßige Pflegetätigkeiten durchzuführen (z.B. zweimal jährlich mit dem Schlegelmäher bearbeiten), um eine Beeinträchtigung der angrenzenden Verkehrsflächen durch Aufwuchs wie Brombeeren etc. zu verhindern. Um den Zaun zu entfernen und die angrenzenden Randflächen in einen pflegbaren Zustand zu versetzen sind Aufwandsmittel in Höhe von ca. 50.000 Euro erforderlich. Darüber hinaus müssen auf der offenen Fläche versteckte Gefahrenquellen wie zum Beispiel unfallträchtige Vertiefungen und Unebenheiten beseitigt werden sowie der hier verteilte Bauschutt und Unrat entfernt werden. Hierfür sind Mittel in Höhe von ca. 12.000 Euro zu veranschlagen.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 174/ 114/2018