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Title: Vorlage 175/ 58/2016
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00264593.pdf
Published Time: Tue, 13 Aug 2019 15:13:38 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Vorlage 175/ 58/2016
> Seite 1 von 2
> RSD V orlage
X öffentlich nicht öffentlich
CDU-Fraktion
der Bezirksvertretung 5
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 5
12.04.2016
## Anfrage
Öffnungszeiten Rheinbad nach Eröffnung des Neubaus
(Anfrage Herr M. Thimm, CDU-Fraktion, vom 12.04.2016)
Am Samstag, den 02. April 2016 fand um 09:30 Uhr die offizielle Eröffnungsfeier des Neubaus am Rheinbad statt. Neben dem Altbau wurde nun der Neubau eröffnet, der als hochmodernes Schwimmleistungszentrum angelegt worden ist. Seit der Er-öffnung mehren sich nun die Beschwerden, dass bei der Planung Senioren und Behinderte nicht berücksichtigt worden sind. Es gibt weder einen Treppenein- noch ausgang für Senioren noch einen Wasserlift bzw. –sessel o.ä. für Behinderte. Die einzige Möglichkeit des Ein- und Ausstieges erfolgt über die Treppenstufen und ist für die zuvor genannten Gruppen äußerst umständlich. Dann ist die Wasser-temperatur im neuen Becken auf 26° eingerichtet worden. Auch wenn diese Temperatur für Wettkampfbedingungen vorgesehen ist, so ist sie für den Schulsport und Seniorenschwimmen usw. als eher kalt anzusehen. Die zuvor genannten Punkte wären eigentlich gar nicht erwähnenswert, wenn mit der Eröffnung des Neubaus nicht die Nutzungszeiten des Altbaus eingeschränkt worden wären. Dieser ist jetzt erst ab 14.00 Uhr nutzbar und steht somit den Senioren und Behinderten, welche aufgrund der geringeren Besucherzahlen lieber vormittags schwimmen gehen, nicht mehr zur Verfügung.
Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Warum bzw. welche Gründe waren ausschlaggebend dafür, dass die Öffnungszeiten für den Altbau nach der Eröffnung des Neubaus wie oben beschrieben eingeschränkt wurden?
2. Hält die Verwaltung bzw. die Bädergesellschaft es für sinnvoller, das Becken des Neubaus senioren- und behindertengerecht nachzurüsten oder die Öffnung des Altbaus wieder von morgens 06.00 Uhr vorzunehmen und welche Kosten würden hier auf die Stadt zukommen? Vorlage 175/ 58/2016
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> RSD V orlage
3. Wie hoch ist das Schulsportaufkommen im Rheinbad bzw. wie stark ist dieses seit der Schließung andere Hallenbäder gestiegen und ist es richtig, dass beim Schulsport die Aufsichtspflicht alleine bei den Lehrern und nicht bei den Mitarbeitern der Bädergesellschaft liegt?
gez. Michael Thimm
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 5 26.04.2016 -/-¹
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: antwort.top 24.bv-sitzung.26-04-2016
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00268609.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 17:47:15 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
175/ 58/2016
Anfrage Herr M. Thimm, CDU-Fraktion, am 12.04.2016 hier: Öffnungszeiten Rheinbad nach Eröffnung des Neubaus
Frage 1:
Warum bzw. welche Gründe waren ausschlaggebend dafür, dass die Öffnungszeiten für den Altbau nach der Eröffnung des Neubaus wie oben beschrieben eingeschränkt wurden?
Antwort:
Als wirtschaftliche Grundlage stellt der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf eine jährliche Summe im Haushalt bereit, die für die Bädergesellschaft den Handlungs-rahmen für den Betrieb aller Hallen und Freibäder in ausgewogenem Maße vorgibt. Das aktuelle Öffnungszeitenkonzept für das Rheinbad sieht vor, dass die neue 50-Meter-Schwimmhalle der Öffentlichkeit von 06:00 bis 08:00 Uhr mit 50-Meter-Bahnen und von 08:00 bis 14:00 Uhr mit 25-Meter-Bahnen zur Verfügung steht. Die 33-Meter-Schwimmhalle steht vormittags dem Schulsport zur Verfügung, welcher durch die Lehrkräfte - ohne zusätzliche Aufsichtskräfte der Bädergesellschaft – beauf-sichtigt wird. Ab 14:00 Uhr steht die 33-Meter-Schwimmhalle der Öffentlichkeit bis 21:00 Uhr zur Verfügung. Zudem werden der Öffentlichkeit von 17:00 bis 19:00 Uhr in der neuen Schwimmhalle 50-Meter-Bahnen zur Nutzung bereitgestellt. Ein Parallelbetrieb beider Schwimmhallen am Vormittag würde zusätzliche Personalkosten für Aufsichtskräfte in der 33-Meter-Schwimmhalle verursachen und den Schulbetrieb wieder einschränken.
Frage 2:
Hält die Verwaltung bzw. die Bädergesellschaft es für sinnvoller, das Becken des Neubaus senioren- und behindertengerecht nachzurüsten oder die Öffnung des Altbaus wieder von morgens 06:00 Uhr vorzunehmen und welche Kosten würden hier auf die Stadt zukommen?
Antwort:
Im Rheinbad sind sowohl die 50-Meter-Schwimmhalle als auch die 33-Meter-Schwimmhalle barrierefrei ausgebaut. Der Neubau wurde nach der DIN 18040-1 barrierefrei geplant und errichtet. Als Schwimmleistungszentrum erfüllt die 50-Meter-Schwimmhalle die Wettkampf-kategorie „B“ der Richtlinien des Deutschen-Schwimm-Verbandes (DSV) und bietet Sportschwimmern optimale Bedingungen. Danach sind der Baukörper sowie seine Einbauten nach DSV-Richtlinien ausgelegt. Weitere seniorengerechte Einbauten, wie z.B. zusätzliche Einstiegstreppen, würden den Sportbetrieb behindern. Für Seniorinnen und Senioren erfüllt beispielsweise die Münster-Therme mit ihrem Warmwasserangebot und einem Sprudel-Sole-Außenbecken die gewünschten Anforderungen. Eine Parallelöffnung beider Schwimmhallen am Vormittag für die Öffentlichkeit würde Mehrkosten in Höhe von ca. 50.000 EUR jährlich verursachen und Einschränkungen für den Schulbetrieb bedeuten.
Frage 3:
Wie hoch ist das Schulsportaufkommen im Rheinbad bzw. wie stark ist dieses seit der Schließung anderer Hallenbäder gestiegen und ist es richtig, dass beim Schulsport die Aufsichtspflicht alleine bei den Lehrern und nicht bei den Mitarbeitern der Bädergesellschaft liegt?
Antwort:
Im April 2016 haben insgesamt 22.966 Badegäste das Rheinbad besucht. Davon waren 5.856 Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Schulunterrichts und zusätzlich 2.421 Schülerinnen und Schüler aus Meerbusch, die aufgrund der Sanierung des dortigen Hallenbades momentan im Rheinbad untergebracht sind. Somit entspricht im April der Besucheranteil Schule ca. 36%. 19% der Besuche sind Vereine, 41% Öffentlichkeit und der Rest von 4% sind sonstige Gruppen. Mit der Eröffnung der neuen 50-Meter-Schwimmhalle konnte der Öffentlichkeit eine größere Wasserfläche im Vormittagsbereich von vorher 4 Bahnen in der 33-Meter-Schwimmhalle auf nun 12 Bahnen in der 50-Meter-Schwimmhalle zur Verfügung gestellt werden. Die Meerbuscher Schulen schwimmen auf 4 Bahnen parallel zur Öffentlichkeit hinter dem Hubsteg mit den schwimmfähigen Kindern. Die Aufsichtskräfte wechselten mit Neueröffnung in die neue Halle. In der 33-Meter-Schwimmhalle schwimmen die Schulen nun ohne Aufsichtskräfte. Der Bäder-gesellschaft obliegt in den Vormittagsstunden die Betriebsaufsicht. Für die Wasseraufsicht haben die Lehrkräfte an Sicherheitsunterweisungen teilgenommen und sind nach Erlass rettungsfähig. Aufgrund des bereits seit August 2015 laufenden Schuljahres sind in der 33-Meter-Schwimmhalle zurzeit noch keine Veränderungen in der Schulbelegung vorgenommen worden, da auch die Meerbuscher Nicht-schwimmergruppen hier parallel zur Düsseldorfer Schullast im Variobecken aufgenommen wurden. Im Tiefwasser fehlt daher noch die Auslastung. Zurzeit sind daher nur 4 der 8 Schwimmbahnen sowie das Variobecken belegt. Das St. Ursula Gymnasium konnte im laufenden Schuljahr vom Hallenbad Unterrath (Di, Mi, Do 11.00-11.45 Uhr) und vom Hallenbad Schwimm‘ in Bilk (Mo, Fr 11.00-11.45 Uhr) in die 50-Meter-Schwimmhalle verlagert werden. Andere Schulen sollen aus der Münster-Therme, dem Hallenbad Unterrath, dem Hallenbad Schwimm‘ in Bilk und dem Freizeitbad Düsselstrand am Anfang des neuen Schuljahres 2016/2017 verlagert werden. Da auch die Schülerzahlen insgesamt im kommenden Schuljahr steigen und viele Schulen den Bustransfer für parallele Klassen anfragen, wird sich die Auslastung in der 33-Meter-Schwimmhalle im nächsten Schuljahr deutlich erhöhen.