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Title: Vorlage 170/ 29/2018
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00310929.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 21:54:45 GMT
Number of Pages: 1
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Vorlage 170/ 29/2018
> Seite 1 von 1
> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
Angelika Kraft-Dlangamandla (DIE LINKE)
der Bezirksvertretung 10
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 10
13.02.2018
# Anfrage
Rattenplage in Garath beherrschbar?
- Anfrage der Bezirksvertreterin Frau Kraft-Dlangamandla (DIE LINKE) -
Als Bezirksvertreterin der LINKEN stelle ich dazu folgende Anfrage:
1. Mit welchen Bekämpfungsarten wurde von der Stadt in den letzten 2 Jahren Rattenbekämpfung durchgeführt (chemisch, mechanisch, elektrisch) und nach welchen Kriterien wurde die jeweilige Bekämpfungsart gewählt und wird dabei das Tierschutzrecht gewahrt?
2. Gibt es beim Ordnungsamt der Stadt Düsseldorf ein integriertes Bekämpfungsmanagement, das auch die Ursachen des Rattenbefalls und nicht nur die Rattenplage an sich bekämpft?
3. Welche Strategie verfolgt der Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf bei der Rattenbekämpfung in den Kanälen der Stadt?
Sachdarstellung:
Ratten sind in den Großstädten auf dem Vormarsch, so auch in Düsseldorf und in letzter Zeit ganz besonders auch in Garath. Sie zeigen sich nicht nur abends oder nachts, vermehrt auch tagsüber. Sie laufen durchs Hauptzentrum, an den Straßen sowie durch die Fußwege und Grünanlagen, kommen aus den Abwasserkanälen.
Ein großes Problem ist das große Nahrungsangebot durch Essensresten von Pizza, Döner, Pommes, Chips usw. Diese landen oftmals nicht in den vorhandenen Abfallbehältern sondern daneben oder offen auf Wegen und in den Grünanlagen. Auch in der Nähe von Papier- und Glascontainern laufen die Ratten den Menschen direkt über die Füße. Mittlerweile leben ganze Rattenfamilien auch rings um die Häuseranlagen, flitzen zwischen den Fußwegen und buddeln in den privaten Gärten Gänge.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretun g 10 27.02.2018
Anlagen: beigefügt X nicht vorhanden
Beantwortung der Anfrage 170/ 29/2018 als Text anzeigen
Title: 00312151.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00312151.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:39:57 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Beantwortung zu Vorlage 170/ 29/2018
# Bezirksvertretung 10
# Anfrage der Bezirksvertreterin, Frau Kraft-Dlangamandla vom 27.02.2018
# - Rattenplage in Garath beherrschbar? -
Frage:
1. Mit welchen Bekämpfungsarten wurde von der Stadt in den letzten 2 Jahren Rattenbekämpfung durchgeführt (chemisch, mechanisch, elektrisch) und nach welchen Kriterien wurde die jeweilige Bekämpfungsart gewählt und wird dabei das Tierschutzrecht gewahrt?
2. Gibt es beim Ordnungsamt der Stadt Düsseldorf ein integriertes Bekämpfungsmanagement, das auch die Ursachen des Rattenbefalls und nicht nur die Rattenplage an sich bekämpft?
3. Welche Strategie verfolgt der Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf bei der Rattenbekämpfung in den Kanälen der Stadt?
Hierzu liegen Beantwortungen verschiedener Fachämter vor:
Das Garten- Friedhofs-und Forstamt nimmt zu der Frage 1 wie folgt Stellung:
Rattenbekämpfungen werden durch das Gartenamt in Einzelfällen auf Grund von entsprechenden Hinweisen in öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielplätzen durchgeführt. Für die Bekämpfungen werden professionelle Schädlingsbekämpfer beauftragt, die in der Regel eine chemische Bekämpfung mit Ködern nach den je-weils geltenden Bestimmungen durchführen. Jeder Köder hat ein eigenes EU-Sicherheitsdatenblatt und ist zertifiziert, womit das Tierschutzrecht abgegolten ist.
Bei Bedarf werden in sensiblen Bereichen zugriffsgeschützte Köderstationen ver-wendet. Außerdem werden vor Ort entsprechende Hinweise angebracht und Kinder-spielplätze während der Bekämpfung abgesperrt.
Für die Beantwortung der Fragen 2 und 3 ist das Garten- Friedhofs-und Forstamt nicht zuständig
Der Stadtentwässerungsbetrieb beantwortet die Frage 1 wie folgt.
Die Rattenbekämpfung in der Kanalisation wird ausschließlich mit chemischen Stof-fen s.g. Rodentizide durchgeführt. Mehrere Mitarbeiter wurde hierzu über einen Sachkundelehrgang, Nagerbekämpfung (Mäuse und Ratten) gemäß § 4 (1) Tier-schutzgesetz für berufsmäßige Anwender zertifiziert.
Das Auslegen des Giftes erfolgt in einer Köderbox oder freihängend im Kanalschacht unzugänglich für andere Tiere wie z.B. Katzen und Hunde. Der Köder wird regelmä-ßig kontrolliert und so lange nachgelegt, bis keine Anzeichen auf Ratten mehr vor-handen sind.
In den letzten Jahren wurden umfangreiche Test mit mechanischen und elektrischen Fallen durchgeführt, die sich nicht bewährt haben. Das Ordnungsamt nimmt wie folgt zu der Frage 2 Stellung:
Die Bekämpfung von problematischem Rattenbefall ist originäre Aufgabe der jeweili-gen privaten Grundstückseigentümer und auf städtischen Flächen der jeweiligen flä-chenverwaltenden Ämter. Es darf auch unterstellt werden, dass Eigentümer grund-sätzlich ein erhebliches Eigeninteresse daran haben, ihr Eigentum vor Schäden durch Rattenpopulationen zu bewahren und entsprechende Vorsorge- oder auch Be-kämpfungsmaßnahmen zu treffen. Damit nehmen sie zugleich ihre Verpflichtung wahr, ihr Eigentum so zu nutzen und instand zu halten, dass davon keine Gefahren für Dritte oder die Allgemeinheit ausgehen.
Ein "integriertes Bekämpfungsmanagement" ist keine ordnungsbehördliche Aufgabe, dementsprechend gibt es ein solches beim Ordnungsamt nicht.
Soweit einzelne Eigentümer ihren Verpflichtungen nachweislich nicht nachkommen, wird dies jeweils im Einzelfall ordnungsbehördlich durchgesetzt. Erfahrungsgemäß reagieren indes die meisten Eigentümer bereits auf eine erste Information über prob-lematischen Rattenbefall.
Zu den Fragen 1 und 3 liegen dem Ordnungsamt keine Erkenntnisse vor.
Die Frage 3 wird vom Stadtentwässerungsbetrieb wie folgt beantwortet:
Rattengift wird aus 2 Anlässen ausgelegt:
1. Es gibt wiederkehrende, regelmäßig betroffene Einsatzorte, wie z.B. die Altstadt, die Nordstraße oder auch den Stadtteil Garath: Hier wird in wiederkehrenden Intervallen die Rattenbekämpfung flächendeckend in der Kanalisation durchgeführt.
2. Nach Informationen bzw. Meldungen durch Bürger, dem Ordnungsamt etc. wird eine gezielte Rattenbekämpfung für betroffene Bereiche, zum Beispiel für ganze Straßenzüge, durchgeführt. Gleichzeitig erfolgt eine Information an das Ord-nungsamt, auch auf den Grundstücken (sofern städtisch) tätig zu werden.
Alle Maßnahmen werden seit Nov. 2017 per EDV geplant und registriert.
Beantwortung Anfrage 170/ 29/2018 als Text anzeigen
Title: 00313638.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00313638.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:39:57 GMT
Number of Pages: 1
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Beantwortung zu Vorlage 170/ 29/2018
# Bezirksvertretung 10
# Anfrage der Bezirksvertreterin, Frau Kraft-Dlangamandla vom 27.02.2018
# - Rattenplage in Garath beherrschbar? -
Frage:
1. Mit welchen Bekämpfungsarten wurde von der Stadt in den letzten 2 Jahren Rattenbekämpfung durchgeführt (chemisch, mechanisch, elektrisch) und nach welchen Kriterien wurde die jeweilige Bekämpfungsart gewählt und wird dabei das Tierschutzrecht gewahrt?
2. Gibt es beim Ordnungsamt der Stadt Düsseldorf ein integriertes Bekämpfungsmanagement, das auch die Ursachen des Rattenbefalls und nicht nur die Rattenplage an sich bekämpft?
3. Welche Strategie verfolgt der Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf bei der Rattenbekämpfung in den Kanälen der Stadt?
Hierzu teilt das Amt für Verkehrsmanagement, ergänzend zu den Beantwortun-gen durch das Ordnungsamt, dem Stadtentwässerungsbetreib und dem Gar-ten- Friedhofs-und Forstamt, Folgendes mit:
:
Zu Frage 1 .
Die Nagetierbekämpfung erfolgt generell unter Überprüfung der Intensität des Be-falls.
Im Normalfall erfolgt die Bekämpfung mittels Bestückung von Nagetierköderboxen mit Köderblöcken oder mit pastösen Ködern ( Antikoagulantien-Blutverdünner, die Blutgerinnung wird gehemmt)
Im Akut Fall und einer erforderlichen schnellen Lösung werden auch Schlagfallen eingesetzt. Diese Schlagfallen werden aus tierschutzrechtlichen Gründen täglich kon-trolliert.
Bei gleichbleibenden schweren Befällen besteht die Möglichkeit einer Dauerbekämp-fung (Sicherheitsboxen- gesichert gegen Diebstahl und Kontakt)
Diese Boxen werden wöchentlich überprüft. Köder werden erneuert und tote Tiere eingesammelt)
zu Frage 2. Beantwortung durch das Ordnungsamt erforderlich
zu Frage 3. Beantwortung durch den Stadtentwässerungsbetrieb