Originale durchsuchen
Dokumenttexte
Vorlage als Text anzeigen
Title: Vorlage 175/ 155/2017
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00299584.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 23:05:20 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Vorlage 175/ 155/2017
Seite 1 von 1
> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
CDU-Fraktion
der Bezirksvertretung 5
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 5
28.08.2017
Anfrage
Schallschutzwand Eichenbruch/Goldregenweg
(Anfrage Herr M. Thimm, CDU-Fraktion, vom 28.08.2017)
Eine einstige Schallschutzwand entlang der A44 im Bereich Eichenbruch/Gold-regenweg kam nach Sturmschaden im Jahre 2015 entlang einer Strecke von etwa 50m zum Einsturz. Ersetzt wurde die einst massive Mauer mit einer Holztrennwand. Diese vermag zwar im Sinne einer provisorischen Absturzsicherung spielende Kinder zu schützen, jedoch nicht den Autobahnlärm relevant zu dämmen.
Die Verwaltung wird daher um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Warum ist die genannte Lärmschutzwand noch nicht erneuert worden?
2. Wann ist mit der Wiedererrichtung der Lärmschutzwand zu rechnen?
gez. Michael Thimm
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 5 12.09.2017 -/-¹
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: antwort.top13.bv-sitzung.17-10-2017
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00303480.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:28:05 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
175/ 155/2017
Anfrage Herr M. Thimm, CDU-Fraktion, am 28.02.2017 hier: Schallschutzwand Eichenbruch/Goldregenweg Frage 1:
Warum ist die genannte Lärmschutzwand noch nicht erneuert worden?
Frage 2:
Wann ist mit der Wiedererrichtung der Lärmschutzwand zu rechnen?
Antwort zu den Fragen 1 und 2:
Die Schallschutzwand befindet sich im Eigentum und in der Zuständigkeit von Straßen NRW. Ende des Jahres 2016 wurde das Amt für Verkehrsmanagement seitens Straßen NRW darüber informiert, dass ein Neubau der Lärmschutzwand geplant ist und hierfür Baugrunduntersuchungen durchgeführt werden. Der seitens Straßen NRW geplante Zeitrahmen ist nicht bekannt. Die Durchführung der Maßnahme obliegt Straßen NRW.