Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 175/ 198/2017

Schutz der Landschaft und des Landschaftsbildes am südlichen Ortsrand Angermund

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Heinrich-Holtschneider-Weg 20 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 13. November 2017veröffentlicht

Beschluss & Empfehlung

  • Gremium Sitzungsdatum Ergebnis

URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00305339.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 21:38:18 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Vorlage 175/ 198/2017 > Seite 1 von 1 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung 5

Automatisch aus dem Originaldokument aufbereitet.

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Vorlage als Text anzeigen
Title: Vorlage 175/ 198/2017 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00305339.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 21:38:18 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Vorlage 175/ 198/2017 > Seite 1 von 1 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung 5 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 10.11.2017 Anfrage Schutz der Landschaft und des Landschaftsbildes am südlichen Ortsrand Angermund (Anfrage Herr Fröhlich, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 10.11.2017) Der Düsseldorfer Norden ist durch zahlreiche in die „freie Landschaft“ eingebettete Ortsteile gekennzeichnet. Typisch ist ein Wechsel von Gewässerauen, landwirt-schaftlichen Flächen, Wald und Bebauung. Das vielfältige Grün im Düsseldorfer Norden ist ein Erholungs- und Freizeitangebot für viele Menschen. Dieser Freizeit-und Erholungswert, aber auch seine ökologischen Funktionen, können durch eine dominante und übergangslose Bebauung an den Ortsrändern erheblich beein-trächtigt werden. Insbesondere sind dies von der freien Landschaft aus sichtbare Lichtreflexe, Geräusche und Bewegungen, die Spaziergänger, Radfahrer und verschiedene Tierarten stören. Am südlichen Ortsrand von Angermund sind in den letzten Jahren neue Wohnhäuser (Fliederweg) und ein Lebensmittelmarkt entstanden. Aktuell werden im Baugebiet „An der Buschgasse“ (Verlängerung Pfarrer -Holl-Weg, Bebauungsplan Nr. 05/004) neue Wohnhäuser errichtet, die offenbar recht hoch und nahtlos an das umgebende freie Feld gebaut werden. Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wurden für die im Baugebiet „An der Buschgasse“ derzeit errichteten Häuser Befreiungen hinsichtlich der Gebäudehöhe und Gebäudestellung erteilt? 2. Mit welchen Maßnahmen wird sichergestellt, dass die sich abzeichnende Dominanz der Bebauung „An der Buschgasse“ zukünftig weniger in die freie Landschaft hineinwirkt? 3. Wie und wann wird die Umsetzung dieser Maßnahmen überprüft werden? gez. Waldemar M. Fröhlich Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 5 28.11.2017 -/-¹
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: antwort.top17.bv-sitzung.30-01-2018 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00310154.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:36:32 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: 175/ 198/2017 Anfrage Herr Fröhlich, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, am 10.11.2017 hier: Schutz der Landschaft und des Landschaftsbildes am südlichen Ortsrand Angermund Frage 1: Wurden für die im Baugebiet „An der Buschgasse“ derzeit errichteten Häuser Befreiungen hinsichtlich der Gebäudehöhe und Gebäudestellung erteilt? Antwort: Nein. Aufgrund der Höhenlage des vorhandenen Kanals an der Angermunder Straße musste das Geländeniveau angepasst werde. Dadurch entstand ein Höhenversprung zu den angrenzenden Grundstücken. Dieser wird teilweise durch eine Stützmauer abgesichert. An Grundstücksgrenzen, bei denen die Nachbarn zustimmten, wurde stattdessen der Pflanzstreifen abgeböscht. Daraus ergibt sich zurzeit die Dominanz. Frage 2: Mit welchen Maßnahmen wird sichergestellt, dass die sich abzeichnende Dominanz der Bebauung „An der Buschgasse“ zukünftig weniger in die freie Landschaft hineinwirkt? Antwort : Im Bebauungsplan war eine mögliche Erhöhung der Baugrundstücke bereits bekannt. Zu Vermeidung einer dominanten Wirkung sind entsprechende Festsetzungen zur Bepflanzung aufgenommen worden. Frage 3: Wie und wann wir die Umsetzung dieser Maßnahmen überprüft werden? Antwort: Nach Fertigstellung des Bauvorhabens erfolgt eine Abnahme durch die Fachämter. Dabei werden auch die erforderlichen Bepflanzungen überprüft.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 175/ 198/2017