Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 178 128/2004

Stadtteilgrenze Eller - Lierenfeld

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Gerresheimer Landstraße 91 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 29. Juni 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Stadtteilgrenze Eller - Lierenfeld Sehr geehrter Herr Bezirksvorsteher, wir bitten wir Sie, folgenden Antrag in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung beschließen zu lassen: Die Verwaltung wird gebeten, die Stadtteilgrenze Eller-Lierenfeld von ihrem jetzigen Verlauf Posener Straße / Kuthsweg wie folgt zu verlegen und entsprechend nachfolgender Liste Stadtteilnamenschilder aufzustellen. Von der Kreuzung der Eisenbahnlinie Düsseldorf- Wuppertal mit der Güterzugstrecke Rath-Eller dieser bis zum Bahnübergang Am Hackenbruch folgend; dann entlang der Wegeverbindung und durch die Straßenmitte der Schlesischen Straße bis zur Frankensteiner Straße. Dieser mittig folgend zum Straße Am Hackenbruch. Diesem westwärts folgend bis zur Kreuzung Am Hackenbruch / Am Turnisch / Klein Eller. Westwärts der Straßenmitte der Karl-Geusen-Straße folgend bis zur Abzweigung Karl-Geusen-Straße / Ludwigshafener Straße. Gemäß der Gemarkungsgrenze durch die Ludwigshafener Straße und den Anfang der Schöndorfstraße bis zu deren nach Westen zeigenden Abwinklung, sodann in gerader, südwestlicher Richtung zur Bahnlinie Köln- Düsseldorf, dieser folgend bis zur bestehenden Stadtteilgrenze.

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Ö Vorlagen - Nr. 178 128/2004 Seite 1 von 3 CDU-Fraktion SPD-Fraktion der Bezirksvertretung 8 An den Herrn Bezirksvorsteher des Stadtbezirkes 8 Gertrudisplatz 8 40229 Düsseldorf 03. Juni 2004 Antrag Stadtteilgrenze Eller - Lierenfeld Sehr geehrter Herr Bezirksvorsteher, wir bitten wir Sie, folgenden Antrag in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung beschließen zu lassen: Die Verwaltung wird gebeten, die Stadtteilgrenze Eller-Lierenfeld von ihrem jetzigen Verlauf Posener Straße / Kuthsweg wie folgt zu verlegen und entsprechend nachfolgender Liste Stadtteilnamenschilder aufzustellen. Von der Kreuzung der Eisenbahnlinie Düsseldorf- Wuppertal mit der Güterzugstrecke Rath-Eller dieser bis zum Bahnübergang Am Hackenbruch folgend; dann entlang der Wegeverbindung und durch die Straßenmitte der Schlesischen Straße bis zur Frankensteiner Straße. Dieser mittig folgend zum Straße Am Hackenbruch. Diesem westwärts folgend bis zur Kreuzung Am Hackenbruch / Am Turnisch / Klein Eller. Westwärts der Straßenmitte der Karl-Geusen-Straße folgend bis zur Abzweigung Karl-Geusen-Straße / Ludwigshafener Straße. Gemäß der Gemarkungsgrenze durch die Ludwigshafener Straße und den Anfang der Schöndorfstraße bis zu deren nach Westen zeigenden Abwinklung, sodann in gerader, südwestlicher Richtung zur Bahnlinie Köln- Düsseldorf, dieser folgend bis zur bestehenden Stadtteilgrenze. Begründung: Die Stadtteilgrenze zwischen Lierenfeld und Eller, wie sie zum Beispiel statistischen Erhebungen zugrunde liegt, wurde nach der Eingemeindung Ellers und der Bildung statistischer Bezirke, die 1954 in „Stadtteile" umbenannt wurden, ohne Rücksicht auf historische Bezüge willkürlich dem Stadtteil Eller zugeschlagen - die Lierenfelder Ortsgrenze wurde begradigt und einseitig zu Lasten Lierenfelds verschoben1. Der heutige Grenzverlauf führt von der Kreuzung der Bahnlinien Düsseldorf-Wuppertal und Rath-Eller die gesamte Länge der Posener Straße hinunter bis zur Reisholzer Straße, dieser dann wenige Meter folgend bis zum Kuthsweg, sodann diesem entlang und in gerader Linie in südwestlicher Richtung die Karl-Geusen-Straße überquerend bis zur Abzweigung der RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 178 128/2004 Seite 2 von 3 Güterzuglinie Eller-Derendorf von der Eisenbahnlinie Köln-Düsseldorf. Die offiziellen Stadtteilgrenzen Lierenfelds schließen demnach die St.-Michaels-Kirche aus, die dem Stadtteil Eller zugerechnet wird, ebenso das Lierenfelder Geschäftszentrum und die Schule Leuthenstraße. Dies widerspricht nicht nur der historischen Grenze und der städtebaulichen Entwicklung, die auch im östlichen Bereich von Lierenfeld und nicht von Eller ausging, sondern auch dem Empfinden der Bevölkerung. Diese sieht das Gebiet zwischen Posener Straße und Am Hackenbruch als weitgehend zu Lierenfeld gehörig an.2 Auch die Gemarkung Lierenfeld schließt abweichend von der aktuellen Stadtteilgrenzen den Bereich Am Turnisch in das Gebiet Lierenfelds mit ein. Weiter haben auch die katholische (1931, 1972) und evangelische Kirche (1959) dem Empfinden der Bevölkerung durch südostwärtige Grenzverschiebung Rechnung getragen. Die Lierenfelder Vereine haben im November 2000 darum gebeten, die für die Stadtteilidentität wichtigen Grenzen zu ändern. Mit Vorlage Nr. 178 94/2001 hat die Verwaltung auf einen Prüfantrag der Bezirksvertretung 8 hin die grundsätzliche Möglichkeit zu einer Stadtteilgrenzverschiebung bestätigt. Gleichzeitig hat die Verwaltung angeregt, wegen der Vielzahl der betroffenen Einwohner „die Meinung der betroffenen Bürger zu erfragen". Hiernach hat bereits durch intensive Berichterstattung der Düsseldorfer Zeitungen eine breite öffentliche Debatte stattgefunden. Da der städtische Haushalt die für eine Befragung durch die Stadt notwendigen 10.000 EUR nicht vorsah, haben ein Ratsherr und zwei Bezirksvertreter Abstimmungspostkarten im betreffenden Gebiet verteilt. Hiernach sprach sich eine Mehrheit der Befragten für eine Änderung der Stadtteilgrenze aus, die in dem Gesamtgebiet zwar knapp ausfiel, im nun vorgeschlagenen Gebiet dafür aber deutlich war. Die Ä nderungen des nun vorgeschlagenen Grenzverlaufs gegenüber jenem aus der o.g. Vorlage erklären sich aus den historischen Bezügen und dem Ergebnis der Befragung: - Das Gebiet um die Schöndorfstraße gehört bereits zur Gemarkung Lierenfeld und ist daher bereits historisch dem Stadtteil zugehörig. - Der vorgeschlagene Grenzverlauf über die Frankensteiner Straße orientiert sich ebenfalls an der historischen Gemarkungsgrenze, die unmittelbar westlich der Straße verlief. - Die Weiterführung der Grenze über die Schlesische Straße nimmt die südliche Schweidnitzer Straße und südliche Richardstraße sowie den östlichen Teil des Hackenbruchs aus, da hier die Befragten eher den Verbleib bei Eller wünschten. Gleichzeitig wird der baulichen Entwicklung und dem deutlichen Wunsch der Bürger rund um das Gebiet 1+2 Ulla Eickelpoth "Stadtteilchronik Lierenfeld Gestern und Heute", Stadt- Sparkasse D´dorf 1985, S. 14. Breslauer Straße, Leuthenstraße und Rosbachstraße nach einer Zugehörigkeit zu Lierenfeld Rechnung getragen. Nach erfolgter Grenzverschiebung bietet sich die Aufstellung folgender Stadtteilnamen-Schilder an: D-Eller: 1. Karl-Geusen-Straße (stadtauswärts) hinter der Einmündung Ludwigshafener Straße 2. Am Turnisch/Klein Eller (Mittelinsel; vom Turnisch kommend stadtauswärts) 3. Zeppelinstraße (hinter der Kreuzung Am Hackenbruch stadtauswärts) 4. Am Hackenbruch (stadteinwärts, hinter dem Bahnübergang) D-Lierenfeld: 1. Karl-Geusen-Straße (stadtauswärts) in Höhe der Bahnunterquerung 2. Karl-Geusen-Straße (stadteinwärts) am Beginn 3. Am Turnisch (stadteinwärts) am Beginn Ö Vorlagen - Nr. 178 128/2004 Seite 3 von 3 4. Reisholzer Straße (stadteinwärts) am Beginn 5. Königsberger Straße (stadteinwärts) am Beginn hinter den Bahnbrücke 6. Höherweg (stadteinwärts) hinter der Bahnbrücke D-Vennhausen: 1. Höherhofstraße (stadtauswärts) hinter der Bahnbrücke 2. Am Hackenbruch / Eller Kamp hinter Bahnübergang Die Zuständigkeit der Bezirksvertretung für die Änderung der Stadtteilgrenze folgt aus §§ 37 Abs. 1, 41 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 3 Abs.1 Bezirkssatzung der Stadt Düsseldorf. Da die Grenze zwischen den Stadtteilen Eller und Lierenfeld im jetzigen und dem vorgeschlagenen Verlauf vollständig innerhalb des Stadtbezirks verläuft und dessen Grenzen nicht verändert werden, handelt sich um eine Angelegenheit, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht und die nicht nach § 41 Abs. 1 GO NRW dem Rat zugewiesen ist, da kein Fall der § 41 Abs. 1 e) und f) vorliegt. Die Hauptsatzung legt in § 22 nur die Stadtbezirke und deren Außengrenzen fest, nicht jedoch die Stadtteilgrenzen innerhalb des Bezirks. Mit freundlichen Grüßen gez. Heribert Barb gez. Christian Rütz gez. Erich Kuczera

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 178 128/2004