Antrag Aktenzeichen BV8/037/2026

Gegenstand der Machbarkeitsuntersuchung „Schlesische Straße – Nachbarschaftspark Lierenfeld“ (Maßnahme 04.1 Zielkonzept) und Barrierefreies Eller (Antrag CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Herr Dörges-FDP)

Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Schlesische Straße · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 20. Februar 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Im Original formuliert

Die Verwaltung wird gebeten,  jedenfalls auch die in der Informationsvorlage von Januar 2025 genannte Variante (Beibehalt des Mischverkehrs U75/701 in Eller und Verlängerung der U77 zum Nachbarschaftspark) zum Gegenstand der Machbarkeitsuntersuchung nach Ziff. 04.1 bis 04.06 des Zielkonzepts Stadtbahn/Straßenbahn zu machen;  der Bezirksvertretung 8 (und dem OVA) vor Beauftragung der Machbarkeitsuntersuchung den Auftragsinhalt zur Kenntnis zu bringen;  der Bezirksvertretung 8 (und dem OVA) einen ungefähren Zeitrahmen anzugeben, wann sie mit Beauftragung und Fertigstellung der Machbarkeitsuntersuchung rechnet.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Die Verwaltung hat zur Sitzung im Januar 2025 auf einen Beschluss zur Beibehaltung des Mischverkehrs in Eller hin mitgeteilt, „ dass sie die Positionierung der Bezirksvertretung 8 begrüßt und diese bei den weiteren Planungen aufgreifen und konkretisieren wird. Hinsichtlich der nach dem Beschluss Zielkonzept Stadtbahn/Straßenbahn zu beauftragenden Machbarkeitsstudie Schlesische Straße - Nachbarschaftspark bedeutet dies, dass die Linien U75 und 701 weiterhin zur Vennhauser Allee fahren und für die Neubaustrecke nicht zur Verfügung stehen. Die Verwaltung wird im Rahmen der Machbarkeitsstudie daher prüfen, die am Lierenfelder Betriebshof endende Linie U77 zum Nachbarschaftspark zu führen. " Andrerseits hieß es im Ratsbeschluss zum Zielkonzept Straßenbahn/Stadtbahn von November 2024 ebenso wie in der Präsentation der Verwaltung anlässlich der Stadtbezirkskonferenz von Oktober 2025, dass bei den bisherigen Untersuchungen die Führung der Linie 701 in den Nachbarschaftspark mit Beibehaltung des Fahrtenangebots in Eller durch Verlängerung der U77 bis Vennhauser Allee (5- Minuten-Takt U75/U77) von allen untersuchten Varianten am besten bewertet worden sei; die Erkenntnisse sollten im Rahmen der Machbarkeitsstudie vertieft werden. Der Ratsbeschluss zu dem Konzept beinhaltete nach der -1-Vorlage für den Rat die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie „ Schlesische Straße - Nachbarschaftspark Lierenfeld (in Verbindung mit dem barrierefreien Haltestellenumbau Eller ( ... ) (Maßnahmen 04.1 bis 04.06) " .

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 20. Februar 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Schlesische Straße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

Vorgang · BV8/037/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Antrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 29

    Bezirksvertretung 8. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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BV8/037/2026 CDU-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Dörges-FDP in der Bezirksvertretung 8 der Landeshauptstadt Düsseldorf X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 19.02.2026 Frau Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 8 Dagmar von Dahlen Rathaus Eller Gertrudisplatz 8 40229 Düsseldorf Betrifft: Gegenstand der Machbarkeitsuntersuchung „ Schlesische Straße - Nachbar- schaftspark Lierenfeld „ (Maßnahme 04.1 Zielkonzept) und Barrierefreies Eller (Antrag CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Herr Dörges-FDP) Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, die CDU-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die FDP bitten Sie, in der Sitzung der Bezirksvertretung 8 beschließen zu lassen: Die Verwaltung wird gebeten,  jedenfalls auch die in der Informationsvorlage von Januar 2025 genannte Variante (Beibehalt des Mischverkehrs U75/701 in Eller und Verlängerung der U77 zum Nachbarschaftspark) zum Gegenstand der Machbarkeitsuntersuchung nach Ziff. 04.1 bis 04.06 des Zielkonzepts Stadtbahn/Straßenbahn zu machen;  der Bezirksvertretung 8 (und dem OVA) vor Beauftragung der Machbarkeitsuntersuchung den Auftragsinhalt zur Kenntnis zu bringen;  der Bezirksvertretung 8 (und dem OVA) einen ungefähren Zeitrahmen anzugeben, wann sie mit Beauftragung und Fertigstellung der Machbarkeitsuntersuchung rechnet. Begründung: Die Verwaltung hat zur Sitzung im Januar 2025 auf einen Beschluss zur Beibehaltung des Mischverkehrs in Eller hin mitgeteilt, „ dass sie die Positionierung der Seite 2 Bezirksvertretung 8 begrüßt und diese bei den weiteren Planungen aufgreifen und konkretisieren wird. Hinsichtlich der nach dem Beschluss Zielkonzept Stadtbahn/Straßenbahn zu beauftragenden Machbarkeitsstudie Schlesische Straße - Nachbarschaftspark bedeutet dies, dass die Linien U75 und 701 weiterhin zur Vennhauser Allee fahren und für die Neubaustrecke nicht zur Verfügung stehen. Die Verwaltung wird im Rahmen der Machbarkeitsstudie daher prüfen, die am Lierenfelder Betriebshof endende Linie U77 zum Nachbarschaftspark zu führen. " Andrerseits hieß es im Ratsbeschluss zum Zielkonzept Straßenbahn/Stadtbahn von November 2024 ebenso wie in der Präsentation der Verwaltung anlässlich der Stadtbezirkskonferenz von Oktober 2025, dass bei den bisherigen Untersuchungen die Führung der Linie 701 in den Nachbarschaftspark mit Beibehaltung des Fahrtenangebots in Eller durch Verlängerung der U77 bis Vennhauser Allee (5- Minuten-Takt U75/U77) von allen untersuchten Varianten am besten bewertet worden sei; die Erkenntnisse sollten im Rahmen der Machbarkeitsstudie vertieft werden. Der Ratsbeschluss zu dem Konzept beinhaltete nach der -1-Vorlage für den Rat die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie „ Schlesische Straße - Nachbarschaftspark Lierenfeld (in Verbindung mit dem barrierefreien Haltestellenumbau Eller ( ... ) (Maßnahmen 04.1 bis 04.06) " . Aktuell teilt die Verwaltung zu den Etatanregungen 2026 mit: „ Mit den Untersuchungen im Zuge des Zielkonzeptes Stadtbahn / Straßenbahn wurden alternative Erschließungen Ellers geprüft. Zur finalen Bewertung steht die Machbarkeitsuntersuchung der Maßnahme „ Schlesische Straße - Nachbarschaftspark Lierenfeld " gem. Beschluss zum Zielkonzept Stadtbahn/Straßenbahn aus (Maßnahme 04.1 des Zielkonzeptes Stadtbahn / Straßenbahn, Vorlage OVA/116/2024). Für eine abschließende Entscheidung muss zunächst die Untersuchung der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit dieses Abschnitts durchgeführt werden. Abschließend wird dann auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse die Verwaltung eine Empfehlung zur Umsetzung der Barrierefreiheit erarbeiten und dem Ordnungs- und Verkehrsausschuss der Stadt Düsseldorf zur Beschlussfassung vorlegen. Eine parallele Fortführung der Machbarkeitsuntersuchung „ Barrierefreies Eller " kann vor diesem Hintergrund nicht durchgeführt werden. " Die letztgenannte Abhängigkeit erscheint auf Grundlage der Mitteilung aus Januar 2025 nicht gänzlich verständlich und es bleibt unklar, was genau Gegenstand der Machbarkeitsuntersuchung sein wird, zumal die aktuelle Mitteilung nur auf die Maßnahme 04.1 Bezug nimmt, obwohl der Ratsbeschluss weitergehend war (s.o.). Dazu kommt, dass im Fall der Machbarkeitsuntersuchung Nordtangente teilweise eine andere Trassierung als nach dem Zielkonzept Stadtbahn/Straßenbahn (dort: Führung zum Staufenplatz) zur Untersuchung beauftragt wurde. Die Bezirksvertretung 8 geht davon aus, dass jedenfalls (auch) eine Variante im Sinne der Mitteilung aus Januar 2025, die bislang nicht nach den Ziff. 04.1 bis 04.6 voruntersucht wurde, zum Gegenstand der Machbarkeitsuntersuchung gemacht wird. gez. Christian Rütz gez. Birgit Sieger gez. Karsten Dörges Seite 3

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/037/2026