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Title: Vorlage 170/ 55/2018
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00312866.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 22:00:43 GMT
Number of Pages: 1
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Vorlage 170/ 55/2018
> Seite 1 von 1
> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
Jörg Dietrich (CDU-Fraktion)
der Bezirksvertretung 10
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 10
07.03.2018
# Anfrage
Stickstoffdioxid-Belastung im Stadtbezirk Garath/Hellerhof
- Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Dietrich (CDU-Fraktion) -
Es wird um Information zu den zuletzt durchgeführten Stickstoffdioxid-Messungen im Stadtbezirk – Standort der Messeinrichtungen, Datum und Uhrzeit, Ergebnisse – gebeten sowie dazu, in welchen Abständen künftig Messungen durchgeführt werden, weiterhin dazu, wie die Stadt die Belastung im Stadtbezirk zu senken beabsichtigt.
Sachdarstellung:
Im Ergebnis des zuletzt verkündeten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zu Fahrverboten für Fahrzeuge mit Dieselmotor kann sich, wenn andere Maßnahmen nicht greifen, die Rechtspflicht der Gemeinde zur Anordnung eines derartigen Verbots ergeben. Von Amts wegen hat die Gemeinde zudem durch Messungen festzustellen, ob Anlass besteht, in geeigneter Weise auf die Verringerung des gesundheitsschädlichen Stickstoffdioxids hinzuwirken.
Für den Bereich des Stadtbezirks besteht durchaus Anlass zur Sorge, dass der maßgebliche Grenzwert überschritten sein könnte, da der Bezirk mit der Autobahn A 59 und der Bundesstraße B8 von zwei stark befahrenen Fernverkehrsstraßen durchschnitten wird und dadurch insbesondere die Wohnbebauung im Bereich der Frankfurter Straße betroffen ist.
Fahrverbote stellen nur eine ultima ratio dar. In erster Linie ist der Luftbelastung durch andere Maßnahmen – z.B. durchgreifende Verbesserung des öffentlichen Personenverkehrs sowie Erleichterung des Radverkehrs – zu begegnen. Vom geplanten Radschnellweg ist allerdings derzeit wenig zu hören. Einer von der Bezirksvertretung erbetenen weiteren Verbesserung der Linie SB 57 ist ohne Auseinandersetzung mit der Argumentation des Antrags mit der Informationsvorlage Vorlage 170/ 35/2018 eine Abfuhr erteilt worden.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 10 21.03.2018
Anlagen: beigefügt X nicht vorhanden
Beantwortung der Anfrage 170/ 55/2018 als Text anzeigen
Title: 00313641.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00313641.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:40:48 GMT
Number of Pages: 1
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Beantwortung zu Vorlage 170/ 55/2018
## Bezirksvertretung 10
## Anfrage der Bezirksvertreters, Herrn Jörg Dietrich (CDU-Fraktion) vom 21.03.2018
## - Stickstoffoxid-Belastung im Stadtbezirk Garath/Hellerhof -
Anfrage:
Es wird um Information zu den zuletzt durchgeführten Stickstoffdioxid-Messungen im Stadtbezirk – Standort der Messeinrichtung, Datum und Uhrzeit, Ergebnisse – gebe-ten, sowie dazu, in welchen Abständen künftig Messungen durchgeführt werden, weiterhin dazu, wie die Stadt die Belastung im Stadtbezirk zu senken beabsichtigt
Hierzu teilt das Umweltamt Folgendes mit:
Mit Datum vom 25.10.2017 hat die Verwaltung zum Beschluss der BV 10: „Messung der Umweltbelastung an der Kreuzung Frankfurter Straße / Rostocker Straße vom 27.09.2017 “ Stellung genommen. Diese Stellungnahme ist anliegend beigefügt.
An der damals formulierten Einschätzung wird nach wie vor festgehalten.
Bezogen auf die hier in Rede stehende Anfrage wird die damalige Stellungnahme nur insofern ergänzt, dass der Verwaltung keinerlei Erkenntnisse vorliegen, dass die verkehrlichen Emissionen der Autobahn A 59 und der Bundesstraße B 8 zu Grenz-wertüberschreitungen gemäß 39. BImSchV in den unmittelbar angrenzenden Wohn-gebieten führen. Es wird daher kein Anlass gesehen, künftig Luftqualitätsmessungen im Stadtbezirk 10 durchzuführen.
Hinsichtlich einer künftigen Verbesserung der Luftqualität im Stadtbezirk 10 wird auf die Umsetzung des Bündels von Minderungsmaßnahmen im fortzuschreibenden Luftreinhalteplan verwiesen. Nach derzeitigem Kenntnisstand soll der fortzuschrei-bende Luftreinhalteplan im dritten Quartal 2018 rechtskräftig werden, die Phase der Umsetzung wird sich unmittelbar anschließen.
Ergänzende Beantwortung zur Vorlage 170/ 55/2018 als Text anzeigen
Title: 00315996.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00315996.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:40:48 GMT
Number of Pages: 9
Markdown Content:
Beantwortung zu Vorlage 170/ 55/2018
## Bezirksvertretung 10
## Anfrage des Bezirksvertreters, Herrn Dietrich (CDU-Fraktion) vom 21.03.2018
## - Stickstoffdioxid-Belastung im Stadtbezirk Garath/Hellerhof -
Ergänzende Beantwortung des Umweltamtes zur Vorlage 170/ 55/2018
Mit Datum vom 4.4.2018 wurde das Umweltamt aufgefordert, folgende Nachfragen zu beantworten.
1. Im vorletzten Absatz wird die Aussage getroffen, dass hinsichtlich möglicher Grenzwertüber-schreitungen „keine Erkenntnisse“ vorliegen“. Hier wird um Auskunft gebeten, wie dies möglich ist, ohne dass entsprechende Messungen durchgeführt werden.
Um Aussagen zur Luftqualität nicht nur punktuell an Messtandorten sondern im gesamten Düsseldorfer Stadt-gebiet machen zu können, verwendet die Stadt Düsseldorf das Simulationsprogramm IMMISluft. Der verkehrs-bedingte Anteil der Luftschadstoffbelastung kann damit in gleichmäßig bebauten Straßen berechnet werden.
Grundlage der Berechnungen sind die aktuellen Verkehrszähldaten des Amtes für Verkehrsmanagement. Be-rücksichtigung in dieser Liste finden nur Straßen mit einem täglichen Verkehrsaufkommen von mindestens 5.000 Fahrzeugen.
Zu weiteren, in die Berechnung einfließenden Parametern gehören unter anderem auch meteorologische Daten (insbesondere die Windverhältnisse), topografische und Gebäudedaten, der Regelquerschnitt der Straße und ihre Ausrichtung, die Flottenzusammensetzung und Verkehrsdynamik sowie die regionale und städtische Hin-tergrundbelastung.
Die Ergebnisse werden von der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Landesamt für Natur, Umwelt und Ver-braucherschutz des Landes NRW anerkannt und gelten somit als valide.
Demnach ist der Stadtbezirk 10 nicht von Grenzwertüberschreitungen gemäß 39. BImSchV bezogen auf den Luftschadstoff Stickstoffdioxid betroffen (vergleiche Anlage 1).
2. Im letzten Absatz wird von einem „Bündel von Minderungsmaßnahmen gesprochen. Welche sind das?
Bislang ist ein Entwurf des fortzuschreibenden Luftreinhalteplans für Düsseldorf nicht veröffentlicht. Daher wird auf eine Pressemitteilung der Stadt vom 22.2.2018 verwiesen (vergleiche Anlage 2). Hier äußert sich Herr Oberbürgermeister Geisel zu einem möglichen Dieselverbot und dem, was die Stadt tun kann und sollte, um die Luft sauberer zu machen.
Anlage 1 und 2
Anlage 1 Anlage 2
# Landeshauptstadt
# Düsseldorf
# Pressedienst
22 . Februar 2018 ---------------------------------------------
# Urteil Bundesverwaltungsgericht am 27.2.18 - OB Geisel: .Dieselfahrverbote würden Düsseldorf vor eine nahezu un-lösbare Aufgabe stellen. Wir tun das, was eine Kommune tun kann und sollte, um die Luft in unserer Stadt sauberer zu machen...
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird am Dienstag, 27. Februar erklären, ob nach jetziger Rechtslage Dieselfahrverbote verhängt/angeordnet werden können.
Im Vorfeld stellt Oberbürgermeister Thomas Geisel heute (22. Februar 2018 ) nochmals klar: "Dieselfahrverbote würden Düsseldorf vor eine nahezu unlösbare Aufgabe stellen. Wir machen bereits jetzt eine moderne Verkehrspolitik, die auf leistungsfähige, emissi-onsarme und
umweltfreundliche Verkehrsmitte l setzt und Gesundheitsschutz und effiziente
Mobilität in den Mittelpunkt stellt. Dazu bedarf es konkreter Konzepte für den Ausbau der Infrastruktur für Bus, Bahn und Fahrrad, um diese Verkehrsmittel so attraktiv zu machen, dass auf das Auto - völlig egal, ob es nun ein Diesel oder ein Benziner ist- in der Innen-stadt verzichtet werden kann . Wir tun das, was eine Kommune tun kann und sollte, um die Luft in unserer Stadt sauberer zu machen. Dabei geht es nicht nur um Stickoxid, sondern auch Feinstaub
und C02. Wir werden unsere Maßnahmen fortführen und verstärken."
Im Einzelnen laufen in der Landeshauptstadt Düsseldorf aktuell unter- anderem folgende Maßnahmen zur Luftverbesserung:
Die nachhaltige Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) steht da-bei ganz oben auf der Agenda. Um den ÖPNV zu stärken, wurden zum Beispie l Vorrang-schaltungen für Bahnen, aber auch Busse eingerichtet. Das Amt für Verkehrsma-nagement der Landeshauptstadt Düsseldorf stellt Ampeln und Signalanlagen um, um besonders Straßenbahnen, aber auch Bussen, Vorrang im Verkehr zu gewähren. Das Ver-kehrsunternehmen hat seine Software entsprechend angepasst, um zu
# :DÜSSELDORF
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# Düsseldorf
Urteil Bundesverwaltungsgericht am 27 .2.18 • OB Geisel: .. Dieselfahrverbote würden Düsseldorf vor eine nahezu unlösbare Aufgabe stellen. Wir tun das, was eine Kommune tun kann und soll-te, um die Luft in unserer Stadt sauberer zu machen ...
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verhindern, dass Busse und Bahnen zu oft zum Stehen kommen und wertvolle
Zeit im Kampf um Pünktlichkeit verlieren.
Neue Diesel-Euro-6-Busse der Rheinbahn AG leisten einen wertvollen Beitrag zu ei-ner zeitnahen Senkung der Stickstoffdioxid(NOx)-Werte in der Luft. Der TÜV Nord hatte im November 2017 unter Realbedingungen auf der Linie 785 zwischen Heinrich-Heine-AIIee bis Werste.ner Dorfstraße und das Abgasverhalten der neuen VDL-Leichtbau-Solobusse der Abgasnorm "Euro 6" geprüft und NOx-Emmissionen zwischen 0,159 und 0,404 Gramm je Kilowattstunde gemessen. Sie liegen im Durchschnitt bei etwa einem Drittel des zulässi-gen Grenzwertes im Real betrieb. Bereits 42 dieser Euro-6- Gelenkbusse werden seit Au-gust 2017 in der Innenstadt eingesetzt. Dazu kommen sieben Hybrid- und zwei Euro-6-Gelenkbusse auf der Corneliusstraße. Weitere 74 Euro-6-Gelenkbusse werden bis Ende 2018 zum innerstädtischen Einsatz kommen. ln diesem und im vergangenen Jahr inves-tiert die Rheinbahn rund 40 Millionen Euro in saubere Busse, in den nächsten vier Jahren sind dafür insgesamt 70 Millionen Euro geplant.
Der Trend geht eindeutig in Richtung einer vernetzten Mobilität, also einem Mix aus Fahr-rad, Fußwegen, Öffentlichem Personennahverkehr, sowie Sharing Angeboten bei Pkw, Roller oder Rad. Mobilitätsinseln an wichtigen ÖPNV - Haltestellen könnten zukünftig bei ent-sprechender Förderung den Umstieg von einem Verkehrsmittel auf das andere wie zum Beispiel ein Taxi, ein Sharing-Auto, Leihfahrrad · oder -Düsseldorfer Besonderheit- den Elektro - Roller Eddy erleichtern. Wenn Menschen aus einem breiten Angebot von
Auto-, Roller- und Fahrrad-Sharingdiensten sowie von Bussen, Bahnen und Zügen wählen können, ist niemand mehr aufs eigene Auto angewiesen. Statt individueller Ticketkäufe oder komplizierter Buchungssysteme kann eine App für die Vernetzung der Angebote
sorgen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Stärkung des Radverkehrs. Zur Förderung des Radverkehrs hat die Landeshauptstadt Düsseldorf unter anderem ein stadtweites Rad-hauptnetz entwickelt. Bislang bildeten die Grundlage der Radverkehrsplanung die bereits erfolgreich umgesetzten Bezirksnetze, die ein schnell nutzbares Netz für die kurzen Wege geschaffen
# :DÜSSELDORF
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# Düsseldorf
Urteil Bundesverwaltungsgericht am 27.2.18 - OB Geisel: "Dieselfahrverbote würden Düsseldorf vor eine nahezu unlösbare Aufgabe stellen. Wir tun das, was eine Kommune tun kann und soll-te, um die Luft in unserer Stadt sauberer zu machen."
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haben. Die Aufgabe eines übergeordneten Netzes übernimmt zukünftig das Radhaupt-netz. Im September 2014 wurde das Radhauptnetz und die Bausteine zu dessen Umset-zung im Ordnungs- und Verkehrsausschuss der Landeshauptstadt vorgestellt und die Ver-waltung mit der Durchführung aller notwendigen Projekte beauftragt. Das Radhauptnetz mit einer Streckenlänge von mehr als 300 Kilometern besteht aus rund 700 Einzelprojek-ten. Aktuell sind viele der 700 Projekte in unterschiedlichen Planungsstadien. Seit 2015 läuft die sukzessive Umsetzung.
Vorgesehen ist längerfristig auch der Bau von Radschnellwegen. Aktuell ist eine Machbar-keitsstudie für einen Radschnellweg Düsseldorf Sü d mit Anschlüssen in Neuss, Monheim und Langenfeld fertig geworden. Indes läuft die Öffnung weiterer Einbahnstraßen für den Radverkehr, pro Jahr werden zudem aktuell 350 neue Fahrradbügel im öffentlichen Stra-ßenraum installiert.
Die Stadt Düsseldorf ist seit 2009 unter anderem im Rahmen von geförderten Elektromobi-litätsprojekten (E-Mobil NRW, E-Carflex Business) aktiv und möchte die Verbreitung und Marktdurchsetzung der Elektromobilität voranbringen. Die Stadt sieht in der Elektromobili-tät ein wesentlicher
Baustein für eine zukunftsfähige, effiziente und umweltgerechte Mobilität.
Daher hat sie ein Handlungskonzept Elektromobilität erarbeitet, das - vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien - die Aktivitäten der Stadtverwaltung, der Stadt-werke Düsseldorf und der Rheinbahn bündelt. Es ist als ein Instrument zu verstehen, das stetig weiterentwickelt wird und über verschiedene Projekte immer wieder Impulse setzen soll. Dabei spielen folgende Bausteine eine besondere Rolle:
Erhöhung des Anteils Elektrofahrzeuge im städtischen Fuhrpark; Beschaffungs-initiative für Gewerbe;
Konzeptentwicklung C02-freier Lieferverkehr;
Elektrisch angetriebene Busse bei der Rheinbahn (zwei lnnovationslinien).
Die Umrüstung des städtischen Fuhrparks auf schadstoffärmere Modelle ist ein Element im Einsatz für mehr saubere Luft. Bei der Landeshauptstadt Düsseldorf sind bereits seit einigen Jahren erfolgreich Elektrofahrzeuge im Einsatz. Derzeit sind insge-samt 30 Elektrofahrzeuge, 2
# :DÜSSELDORF
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Urteil Bundesverwaltungsgericht am 27.2.18 ·OB Geisel: .. Dieselfahrverbote würden Düsseldorf vor eine nahezu unlösbare Aufgabe stellen. Wir tun das, was eine Kommune tun kann und soll-te, um die Luft in unserer Stadt sauberer zu machen...
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elektrisch betriebene Arbeitsmaschinen und 6 Elektroroller im Einsatz. Langfristig ist geplant, dort wo möglich, den Fahrzeugpark der Stadtverwaltung Düsseldorf auf Elekt-roantrieb umzustellen. Der städtische Fuhrpark- mit Feuerwehr- verfügt aktuell über 1.012 Fahrzeuge (Stand
31.08.2017). Für das Jahr 2018 ist der Austausch von 45 Pkw von Verbrennern zu Elekt-ro geplant. Dort wo ein Austausch auf Elektroantrieb nicht erfolgen kann, werden schon seit dem Jahr 2004 erdgasbetriebene oder flüssiggasbetriebene Fahrzeuge beschafft. Derzeit hat die Landeshauptstadt 49 erdgasbetriebene und 56 flüssiggasbetriebene Fahrzeuge im Einsatz. Insgesamt besteht der städtische Auto-Fuhrpark zurzeit aus rund 60 Prozent Fahrzeugen mit alternativen Antrieben, darunter 30 Fahrzeuge elektrisch.
Die Stadt Düsseldorf unterstützt zudem die intensivierte Nutzung umweltfreundlicher Taxen und setzt dabei gemeinsam mit der Taxi-Innung Düsseldorf auf die Entwicklung und Etablierung des Labels "eco Taxi". Dabei handelt es sich um Taxen mit alternativen Antrieben (Erdgas, Flüssiggas und Hybride) und um Taxen mit emissionsfreien Antrieben. Derzeit verfügen etwa
15 Prozent der in Düsseldorf zugelassenen Taxen über die Voraussetzung für
den einfachen Eco-Taxen Standard. Die Tendenz ist steigend. Die Eco-Taxen können spe-ziell angefordert werden- auch über die App "Taxi Deutschland" . Der Fahrpreis ist hierbei der gleiche wie bei Taxen mit herkömmlichem Antrieb. Die Aktion ist mit der Hoffnung verknüpft, die Düsseldorfer zur Nutzung der Eco-Taxen zu ermutigen. Eine höhere Nach-frage nach umweltfreundlichen Taxen wird sich letztlich in mehr umweltfreundlichen Fahrzeugen niederschlagen.
Ein Logistik-Konzept für die Innenstadt sorgt für die Vermeidung unnötiger Lie-ferverkehre und zur Verbesserung der Luft. Die Erarbeitung
eines "Masterplans für nachhaltige und emissionsarme Mobilität" wird
mit 226.000 Euro vom Bund gefördert. Die Förderung ist Teil des Sonderprogramms zur Erstellung von individuellen Masterplänen fü r - von Stickstoffdioxid(NOx)-Grenzwertüberschreitungen betroffene Kommunen und
als Ergebnis des "Nationalen Forum Diesel" zu verstehen. Das Sonderprogramm dient dem Ziel, die Grundlagen zur Umsetzung konkreter Projekte für eine nachhaltige und emissionsarme Mobilität in Kommunen zu
# :DÜSSELDORF
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Urteil Bundesverwaltungsgericht am 27.2.18 - OB Geisel: . Dieselfahrverbote würden Düsseldorf vor eine nahezu unlösbare Aufgabe stellen. Wir tun das, was eine Kommune tun kann und soll-te, um die Luft in unserer Stadt sauberer zu machen...
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schaffen.
Noch in diesem Jahr soll unter der Überschrift KoMoD in Düsseldorf eine Teststrecke für autonomes Fahren in Betrieb gehen. Im Rahmen des Projektes erfolgt die praxisnahe Erprobung neuer Technologien zur Fahrzeug - Infrastruktur-Vernetzung sowie des hoch-und vollautomatisierten Fahrens. Ziel ist die Untersuchung der Wirkungen des autonomen Fahrens nicht zuletzt auf Luftschadstoffe, aber auch auf Sicherheit. Effizienz und gesell-schaftliche Aspekte,
Mit der Zielsetzung einer signifikanten und dauerhaften Senkung der schädlichen Lufte-missionen ist seit dem 13. November 2017 eine langfristige angelegte Partnerschaft von Kreishandwerkerschaft, Handwerkskammer und Industrie- und Handelskammer mit der Stadt Düsseldorf geschlossen worden. Die Partner verpflichten sich im Rahmen dieser
> Mobilitätspartnerschaft
zu einer engen Zusammenarbeit, dazu, ihre angeschlossenen Unternehmen für Mobilitätsprojekte zu motivieren, und die Projekte auszuwerten. Im Rah-men dieser Partnerschaft ist eine Mobilitätskonferenz mit den großen Arbeitgebern als Einstieg in das betriebliche Mobilitätsmanagement vorgesehen. Die Landeshauptstadt Düsseldorf sucht ab 2018 das Gespräch mit den großen Arbeitgebern und lotet die Bereit-schaft zur aktiven Unterstützung im Sinne der Reduzierung von verkehrsbedingten Luft-schadstoffen aus. Diese können sein: Optimierung des Fuhrparks, Jobticket für Mitarbeiter, Mobilitätsbudget für Mitarbeiter, Home-Office und Bildung von Fahrgemeinschaften.
Die Landstromversorgung von Schiffen ist eine weitere Komponente zur Luftverbesse-rung, an der gearbeitet wird. Das Landesumweltministerium hat für 2012 errechnet, dass auf den Wasserstraßen in Nordrhein-Westfalen rund
21 .000 Tonnen Stickoxide und 452 Tonnen Feinstaub verursacht werden. ln
Düsseldorf hat die Schifffahrt einen Anteil von etwa vier Prozent an der Schadstoff-Belastung. Seit 2016 wird an der Landstromversorgung gearbeitet. Seither gilt: Wenn die Stadt mit Betreibern von Steigern neue Verträge abschließt, dann ist darin die Bedingung enthalten, dass innerhalb eines
Jahres eine Landstromversorgung installiert-werden muss. Die Umsetzung findet de _rzei t statt und soll bis 2019 abgeschlossen sein.
# :DÜSSELDORF
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Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.