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Title: Vorlage 170/ 186/2018
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00330427.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 13:20:10 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Vorlage 170/ 186/2018
> Seite 1 von 1
> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
Frederik Hartmann (BÜ90/DIE GRÜNEN)
der Bezirksvertretung 10
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 10
04.11.2018
# Anfrage
Tarif - Fahrt nach Langenfeld mit einem Aboticket des VRR der Preisstufe A
- Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Hartmann (BÜ90/DIE GRÜNEN) -
Die Verwaltung wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:
1. Kann man mit den Abotickets des VRRs (Ticket 1000, 2000, Bärenticket, Job-Ticket) in der Preisstufe A (wohnhaft in Düsseldorf-Süd, A3) mit dem ÖPNV ohne Zuschlag ins Zentrum vom Langenfeld gelangen?
2. Wenn dies nicht möglich sein sollte: Ist eine Veränderung des Tarifes möglich, so dass man mit den genannten Tickets ohne Zuschlag ins Zentrum von Langenfeld gelangen kann?
Sachdarstellung:
Bewohner*INNEN Garaths und Hellerhofs sind hinsichtlich des undurchsichtigen Tarifsystems des VRRs verunsichert. Laut Fahrplanauskunft des VRRs gelangt man aus Hellerhof und Garath problemlos mit einem Einzel-, Vierer-, Tagesticket o.Ä. in das Stadtzentrum von Langenfeld. Allerdings müsse bei einem Besitz eines Abo-Tickets in der Preisstufe A (Ticket 1000, 2000, Bärenticket, Jobticket, wohnhaft in Düsseldorf-Süd, A3) laut Aussagen von unterschiedlichen Bewohner*INNEN Garaths und Hellerhofs für die Fahrt mit dem ÖPNV aus Düsseldorf-Garath oder Düsseldorf-Hellerhof in das Zentrum von Langenfeld ein Zuschlag gezahlt werden. Um der Verwirrung entgegen zu wirken, bitte ich um eine aufklärende Antwort.
Beratungsfolge:
Gremiu m Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 10 27.11.2018
> 1
Anlagen: beigefügt X nicht vorhanden
Beantwortung der Anfrage 170/ 186/2018 als Text anzeigen
Title: 00331960.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00331960.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:59:33 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Beantwortung zur Vorlage 170/186/2018
Bezirksvertretung 10
Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Hartmann (BÜ90/DIE GRÜNEN) zur Sitzung der BV 10 am 27.11.2018
Tarif-Fahrt nach Langenfeld mit einem Aboticket des VRR der Preisstufe A
Frage 1:
Kann man mit den Abotickets des VRRs (Ticket 1000, 2000, Bärenticket, Job-Ticket) in der Preisstufe A (wohnhaft in Düsseldorf-Süd, A3) mit dem ÖPNV ohne Zuschlag ins Zentrum vom Langenfeld gelangen?
Frage 2:
Wenn dies nicht möglich sein sollte: Ist eine Veränderung des Tarifes möglich, so dass man mit den genannten Tickets ohne Zuschlag ins Zentrum von Langenfeld gelangen kann?
Antwort des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr:
Die Preisstufe A gilt im VRR grundsätzlich entweder für Fahrten innerhalb einer Stadt (z.B. in ganz Düsseldorf/Tarifgebiet 43/53) bzw. eines Tarifgebietes (z.B. 73 - Mon-heim/Langenfeld) oder aber in zwei direkt nebeneinanderliegenden Waben zweier un-terschiedlicher Tarifgebiete.
Bezogen auf letzteren Fall gilt die Preisstufe A(3) auch für Fahrten zwischen den beiden Waben Düsseldorf Süd (530) und Langenfeld (Wabe 730). Dies gibt die elektronische Fahrplanauskunft auch korrekt an. Auch Monatstickets wie z.B. das Ticket1000 können grundsätzlich für solche Fahrten genutzt werden. Sie werden bei einer Bestellung aber regulär auf die "normale" Preisstufe A ausgestellt, also für Fahrten innerhalb einer Stadt. In diesem Fall muss für eine Fahrt nach Langenfeld natürlich ein Zusatzticket oder ein reguläres Einzelticket der Preisstufe A gekauft werden, da der Geltungsbereich des Monatsticket ja entsprechend nicht ausreicht.
Ein Monatsticket kann jedoch auch auf die beschriebene sog. "2-Waben-Beziehung" der Preisstufe A ausgestellt werden und gilt dann auch für Fahrten zwischen Düsseldorf Süd und Langenfeld. Im Bestellantrag für ein neues Ticket1000 kann dies z.B. auch explizit so angegeben werden. Jedoch können natürlich auch Bestandskunden Ihr Mo-natsticket beim zuständigen Vertrags-Verkehrsunternehmen kostenfrei von der "norma-len" Preisstufe A auf eine 2-Waben-Beziehung von Düsseldorf-Süd nach Langenfeld umändern lassen. Im Umkehrschluss gilt ein so geändertes Ticket dann jedoch nicht mehr im gesamten Stadtgebiet von Düsseldorf. Ein Monatsticket, welches sowohl in ganz Düsseldorf als auch in Monheim/Langenfeld gelten soll, muss dann auf die höhere Preisstufe B ausgestellt werden.
Auf welchen Geltungsbereich ein Monatsticket genau ausgestellt ist, ist immer auf dem Ticket vermerkt bzw. elektronisch gespeichert.
Zweite Beantwortung der Anfrage 170/ 186/2018 als Text anzeigen
Title: 00334756.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00334756.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:59:33 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Beantwortung zur Vorlage 170/186/2018
Bezirksvertretung 10
Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Hartmann (BÜ90/DIE GRÜNEN) zur Sitzung der BV 10 am 27.11.2018
Tarif-Fahrt nach Langenfeld mit einem Aboticket des VRR der Preisstufe A
Erneute Beantwortung der Anfrage.
Frage 1:
Kann man mit den Abotickets des VRRs (Ticket 1000, 2000, Bärenticket, Job-Ticket) in der Preisstufe A (wohnhaft in Düsseldorf-Süd, A3) mit dem ÖPNV ohne Zuschlag ins Zentrum vom Langenfeld gelangen?
Frage 2:
Wenn dies nicht möglich sein sollte: Ist eine Veränderung des Tarifes möglich, so dass man mit den genannten Tickets ohne Zuschlag ins Zentrum von Langenfeld gelangen kann?
Antwort des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr:
Zu Frage 1:
Ja, mit einem entsprechend gültigen VRR-Ticket sind Fahrten von Düsseldorf Süd nach Langenfeld (und zurück) ohne Aufpreis bzw. ZusatzTicket möglich. Das gewünschte Abo-Ticket muss hierbei auf eine sog. "2-Waben-Beziehung" der Preisstufe A für die beiden Waben 530 (Düsseldorf Süd) und 730 (Langenfeld) ausgestellt sein. Bei der Be-stellung eines Ticket1000, Ticket2000 oder FirmenTickets kann dies explizit angegeben werden. Das BärenTicket ist hiervon ausgenommen, da es grundsätzlich im gesamten VRR-Verbundraum gilt.
Zu Frage 2:
Diese Frage erübrigt sich, da der VRR-Tarif bereits solche Fahrtmöglichkeiten vorsieht (siehe Frage 1).