Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 177/ 184/2018

Themenkomplex Grütersaaper Weg

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Grütersaaper Weg · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug 2Dokumente 11. Juni 2018veröffentlicht

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URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00326269.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:46:15 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: # Anlage 1 zu Vorlage 177/184/2018 Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 25.09.2018 ## Gemeinsames Projekt der BIMA und der Stadt zum Grütersaaper Weg Anfrage der FDP-Fraktion Frage 1: Trifft es zu, dass die Stadt die Sanierungs- und Aufforstungsmaßnahmen am Grüter-saaper Weg unter der Voraussetzung durchführen will, dass der Weg ins Eigentum der Stadt übergeht und das Gelände des ehemaligen Truppenübungsplatzes im Ei-gentum der BIMA verbleibt? Antwort:

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Title: Vorlage 177/ 184/2018 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00319675.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 19:38:09 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Vorlage 177/ 184/2018 > Seite 1 von 1 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich FDP-Fraktion der Bezirksvertretung 7 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 7 09.06.2018 # Anfrage Themenkomplex Grütersaaper Weg - Anfrage der FDP-Fraktion - Die FDP-Fraktion bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1. Trifft es zu, dass die Stadt die Sanierungs- und Aufforstungsmaßnahmen am Grütersaaper Weg unter der Voraussetzung durchführen will, dass der Weg ins Eigentum der Stadt übergeht und das Gelände des ehemaligen Truppenübungsplatzes im Eigentum der BIMA verbleibt? 2. Für den Fall, dass es nicht zu einer Eigentumsübernahme durch die Stadt kommt: Wie kann die Stadt eine Sperrung des Grütersaaper Wegs im Interesse der Öffentlichkeit und der hier angesiedelten Betriebe abwehren? Sachdarstellung: In der Vorlage zum Themenkomplex Grütersaaper Weg ist die Rede von Übernahme von Verantwortung für die Straßenunterhaltung und von Besitzübernahme. Eine geplante Eigentumsübernahme durch die Stadt wird nicht ausgeführt. Um hierüber offiziell Klarheit zu bekommen, stellen wir die Anfrage in dieser Form. Der zweite Teil der Anfrage stellt die Frage z.B. nach ordnungspolitischen Optionen für den Fall, dass eine Finanzierung bzw. eine Eigentumsübernahme nicht zustande käme. Eine Sperrung des Grütersaaper Wegs hätte jedenfalls Konsequenzen für die angesiedelten Betriebe. gez. Sönke Willms-Heyng, Julian Deterding Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 7 26.06.2018 -/- Anlagen: beigefügt X nicht vorhanden
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Title: Beantwortung Grütersaaper Weg URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00326269.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:46:15 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: # Anlage 1 zu Vorlage 177/184/2018 Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 25.09.2018 ## Gemeinsames Projekt der BIMA und der Stadt zum Grütersaaper Weg Anfrage der FDP-Fraktion Frage 1: Trifft es zu, dass die Stadt die Sanierungs- und Aufforstungsmaßnahmen am Grüter-saaper Weg unter der Voraussetzung durchführen will, dass der Weg ins Eigentum der Stadt übergeht und das Gelände des ehemaligen Truppenübungsplatzes im Ei-gentum der BIMA verbleibt? Antwort: Ja, es trifft zu, dass der Grütersaaper Weg in das Eigentum der Stadt Düsseldorf übertragen werden soll. Die BIMA hat bereits in den ersten Gesprächen im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes im Jahr 2011 erklärt, dass sie dem Verfahren nur zustimmt, wenn die Stadt Düsseldorf die Verkehrs- und Wanderwege in ihr Ei-gentum übernimmt. Frage 2: Für den Fall, dass es nicht zu einer Eigentumsübernahme durch die Stadt kommt: Wie kann die Stadt eine Sperrung des Grütersaaper Wegs im Interesse der Öffent-lichkeit und der hier angesiedelten Betriebe abwehren? Antwort: Sofern die Stadt Düsseldorf nicht Eigentümerin des Grütersaaper Weges wird, ver-bleibt das Eigentum bei der BIMA. Es wäre sodann die Frage zu klären, ob der Grü-tersaaper Weg als öffentliche Straße anzusehen ist oder ob er Privatstraße ist. Bei Einordnung als Privatstraße stehen keine rechtlichen Mittel zur Verfügung, die eine Sperrung verhindern können, da ein Eigentümer nach seinem Willen mit seinem Eigentum verfahren kann. Im Falle der Einschätzung als öffentliche Straße hat die Bezirksvertretung die Ent-scheidungszuständigkeit für eine Einziehung der öffentlichen Straße und kann somit eine Sperrung verhindern.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 177/ 184/2018