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Title: 00346180.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00346180.pdf
Published Time: Wed, 30 Oct 2019 13:16:36 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Vorlage 174/ 64/2019
> Seite 1 von 2
> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
Bezirksvertreter Marco Staack
der Bezirksvertretung 4
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 4
18.06.2019
Anfrage
Tiny Houses Am Mühlenberg
Sachdarstellung:
In den örtlichen Medien wurde berichtet, dass die Nutzung von
sogenannten „Tiny Houses“ im Wohnungsausschuss der Stadt Düsseldorf
als alternative Möglichkeit gegen Wohnungsnot geprüft wird. Tiny Houses sind sogenannte „Kleinsthäuser“ und vergleichbar mit Mobilheimen.
Derzeitig wird in dem Zusammenhang die Nutzung des Grundstückes an der Straße Am Mühlenberg/ ehemaliges Friedhofserweiterungsgelände geprüft. Allerdings sind weite Areale dieses Grundstücks aufgrund hoher Bodenbelastungen nicht für eine Wohnraumnutzung geeignet. Ferner sind für die Aufstellung von Tiny Houses andere baurechtliche Kriterien zu erfüllen als für den Wohnungsbau.
Ich bitte die Verwaltung, folgende Fragen zu beantworten:
1. Welche baurechtlichen Kriterien müssen für die Aufstellung von Tiny Houses erfüllt werden?
2. Welche Areale des o.g. Planungsgebietes kommen aufgrund der hohen Bodenemissionen für eine Aufstellung von Tiny Houses überhaupt in Frage?
3. Welche verkehrsinfrastrukturellen Zuwegungen müssen zu theoretisch nutzbaren Flächen geplant werden? Vorlage 174/ 64/2019
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> RSD Vorlage
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 4 03.07.2019 -/-²
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Antwort der Verwaltung zu Top 3 Tiny Houses am Mühlenberg als Text anzeigen
Title: 00363175.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00363175.pdf
Published Time: Thu, 14 Nov 2019 08:07:37 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
174/ 64/2019
Anfrage des Bezirksvertreters Marco Staack in der Bezirksvertretung 4 am 03.07.2019
hier: Tiny Houses Am Mühlenberg
Frage 1:
Welche baurechtlichen Kriterien müssen für die Aufstellung von Tiny Houses erfüllt werden?
Antwort:
Im Bereich Am Mühlenberg sind Tiny Houses planungsrechtlich zulässig. Bauordnungsrechtliche Fragen einschließlich der Erschließung müssten in einem Gesamtkonzept geprüft werden.
Frage 2:
Welche Areale des o.g. Planungsgebietes kommen aufgrund der hohen Bodenemissionen für eine Aufstellung von Tiny Houses überhaupt in Frage?
Antwort:
Die Bereiche der Altablagerung, für die aufgrund der tief reichenden Boden-verunreinigungen und der davon ausgehenden Grundwasserverunreinigung Sanierungsbedarf besteht, sind für eine dauerhafte Neunutzung nicht geeignet. Dies gilt auch für die Errichtung aufwändiger Erschließungsanlagen, da die belasteten Bereiche auch zukünftig für Sanierungsmaßnahmen zugänglich bleiben müssen.
Wie in dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan skizziert, sollten sich Standorte von Tiny Houses deshalb auf die südliche Fläche, auf der keine oder mit verhältnis-mäßigem Aufwand sanierbare, oberflächennahe Bodenverunreinigungen vorliegen, sowie auf eine relativ schmale Fläche entlang der südwestlichen Grenze der Altablagerung Am Mühlenberg beschränken (beigefügt: Übersichtsplan der Verunreinigungsbereiche der Altablagerung Am Mühlenberg)
Frage 3:
Welche verkehrsinfrastrukturellen Zuwegungen müssen zu theoretisch nutzbaren Flächen geplant werden?
Antwort:
Das Gebiet ist über die nord-westlich gelegene öffentliche Straße Am Mühlenberg erschlossen. Eine Zufahrt zu dem Gelände existiert heute nicht. Wie genau diese auszusehen hat und welche Kriterien erfüllt werden müssen, hängt von der Art der Nutzung ab und kann zu jetzigem Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Die Belange der Feuerwehr und AWISTA GmbH sollten in jedem Falle berücksichtigt werden.