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Title: Vorlage 177/ 24/2017
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00283800.pdf
Published Time: Tue, 13 Aug 2019 10:10:36 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Vorlage 177/ 24/2017
> Seite 1 von 2
> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
Bezirksvertreter Herr Klöpper
(CDU-Fraktion)
der Bezirksvertretung 7
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 7
10.01.2017
# Anfrage
Zentraldeponie Hubbelrath (ZDH)
- Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Klöpper (CDU-Fraktion) -
Der Bezirksvertreter Herr Klöpper (CDU-Fraktion) bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1) In der Anlage 1 zu Vorlage 177/248/2016 stellte die Verwaltung in Aussicht, eine Stellungnahme zur Erweiterung der ZDH abzugeben, TOP 24, BV 22.11.2016. Wie sieht die Stellungnahme aus? Frist zur Abgabe war der 20.12.2016!
2) Ende 2018 wird der Bereich der zweiten nördlichen Erweiterung komplett verfüllt sein. Eigentümerin des Geländes ist die AWISTA. Sie kündigte an, dieses Gelände nach Verfüllung für Naherholungszwecke aufbereiten zu wollen. Wie wird die Verwaltung dieses bürgerfreundliche Ziel begleiten, a) dass es tatsächlich umgesetzt wird b) dass die Bürger bei der Planung beteiligt werden?
3) Die AWISTA rechnet damit, dass das durch die anstehende südliche Erweiterung neu geschaffene Deponiegelände etwa im Jahre 2037 verfüllt sein wird. Eine weitere Erweiterung, auch durch Erhöhung, sei auszuschließen. Wie sieht die Verwaltung die Belange der Entsorgungssicherheit nach diesem Zeitpunkt? Was wird sie (ab wann?) unternehmen, um Alternativen für den bisherigen, aber wegfallenden Standort Hubbelrath zu finden? Vorlage 177/ 24/2017
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> RSD Vorlage
Sachdarstellung:
Die Erhaltung der Landschaft ist ein hohes Ziel, was sich die Verwaltung der Landeshauptstadt im Stadtentwicklungskonzept 2025 vorgenommen und darin festgeschrieben hat. Die südliche Erweiterung läuft diesem Ziel entgegen! 13 ha Landschaft werden durch Müllablagerung vernichtet. Insofern klingt die Absicht der AWISTA, den verfüllten Nordteil der ZDH als Naherholungsgebiet aufzubereiten, optimistisch und – in geringem Maße - ausgleichend. Verwaltung und Politik sollten sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten rechtzeitig um die tatsächliche Umsetzung kümmern. Dabei sollte auch nicht außer acht gelassen werden, Teile der nördlichen Erweiterung sportlichen Zwecken, wie z.B. für eine Ski-Anlage, zur Verfügung zu stellen. Die Bürger sind bei der Planung zu beteiligen! Des Weiteren sollte frühzeitig abgesichert werden, Hubbelrath als Standort für eine Abfalldeponie für Zeit ab 2037 auszuschließen.
gez.
Rainer Klöpper
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 7 24.01.2017 -/-
Anlagen: beigefügt X nicht vorhanden
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Title: Zentraldeponie Hubbelrath
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00287424.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:07:39 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
# Anlage 1 zu Vorlage 177/24/2017
Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 21.02.2017
# Zentraldeponie Hubbelrath (ZDH) Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Klöpper (CDU-Fraktion)
Frage 1:
In der Anlage 1 zu Vorlage 177/248/2016 stellte die Verwaltung in Aussicht, eine Stellungnahme zur Erweiterung der ZDH abzugeben, TOP 24, BV 22.11.2016. Wie sieht die Stellungnahme aus? Frist zur Abgabe war der 20.12.2016!
Antwort:
Die Stellungnahme der Verwaltung vom 16.12.2016 kann in der Bezirksverwaltungs-stelle eingesehen werden.
Frage 2:
Ende 2018 wird der Bereich der zweiten nördlichen Erweiterung komplett verfüllt sein. Eigentümerin des Geländes ist die AWISTA. Sie kündigte an, dieses Gelände nach Verfüllung für Naherholungszwecke aufbereiten zu wollen. Wie wird die Verwal-tung dieses bürgerfreundliche Ziel begleiten, a) dass es tatsächlich umgesetzt wird b) dass die Bürger bei der Planung beteiligt werden?
Antwort:
Die zweite nördliche Erweiterung war Gegenstand mehrerer Planfeststellungs-verfahren, zuletzt 2013/2014. Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung sind durch den Rahmen der Planfeststellung begrenzt. In der Planfeststellung wurde seitens des Betreibers dargestellt, dass eine flächige Bepflanzung problematisch für die Oberflä-chenabdichtung ist. Die Kubatur der Deponie soll daher in Anlehnung an die histori-sche Kulturlandschaft ähnlich einer Hochheide gestaltet werden. D.h., dass extensiv genutztes Weidegrünland und Magerrasen die abgedichtete Oberfläche bedecken werden, unterbrochen von Heckenstreifen, die das Wegenetz abschnittsweise beglei-ten. Der in den Planfeststellungsunterlagen enthaltende Rekultivierungsplan A 09.2 gibt dies wieder. Jedoch erfolgt ab 2018 zunächst die Sanierung des Altteiles der Deponie (Ost- und Südflanke). Erst danach schließt sich die Rekultivierung der Norderweiterung an. Daher und aufgrund von Nachsorgepflichten wird der Bereich der nördlichen Erweite-rung noch lange als Betriebsgelände der ZDH genutzt werden müssen, auch wenn die Verfüllung in diesem Bereich abgeschlossen sein wird. Je nach Verfahrensausgang, schließt sich unter Umständen die Betriebszeit der Süd-lichen Erweiterung an. Nach Abschluss des Deponiebetriebes werden die Zufahrten und Betriebswege auf der Deponie weiter erhalten bleiben. Voraussichtlich können diese der Öffentlichkeit zukünftig als Erholungswegenetz zur Verfügung gestellt wer-den. Auch der Grünordnungsplan "rheinverbunden" Düsseldorf 2025 enthält die Empfeh-lung, Freizeit-, Naherholungs- und Naturschutzaspekte bei der Rekultivierung der Deponie zu berücksichtigen.
Im Verfahren Vollfüllung der 2. nördlichen Erweiterung hatte sich der Naturschutzbei-rat (seinerzeit Landschaftsbeirat) Anfang 2014 für eine Erholungsnut-zung/Aussichtspunktfunktion der verfüllten Deponie ausgesprochen. Im Rahmen der zur Genehmigung vorzulegenden Ausführungsplanung wird dies weiterverfolgt.
Frage 3:
Die AWISTA rechnet damit, dass das durch die anstehende südliche Erweiterung neu geschaffene Deponiegelände etwa im Jahre 2037 verfüllt sein wird. Eine weitere Erweiterung, auch durch Erhöhung, sei auszuschließen. Wie sieht die Verwaltung die Belange der Entsorgungssicherheit nach diesem Zeitpunkt? Was wird sie (ab wann?) unternehmen, um Alternativen für den bisherigen, aber wegfallenden Standort Hubbelrath zu finden?
Antwort:
Die derzeit vorliegenden Planungen für die Entsorgungssicherheit greifen weder auf Seiten des Landes NRW noch auf Seiten der Stadt über den Zeitraum der nächsten zwanzig Jahre hinaus. Für die Folgezeit werden sowohl im Rahmen der regional be-zogenen Planungen des Landes als auch der lokalen Planung der Stadt entspre-chende Konzepte zu entwickeln sein. Diese Konzepte müssen nicht zwangsläufig bzw. nicht vollständig auf eine weitere Deponierung z.B. von belastetem Bodenaus-hub setzen. Denkbar ist grundsätzlich auch eine technische Aufbereitung von Abfäl-len. Die Verwaltung wird im Kontakt mit den zuständigen Stellen des Landes NRW darauf hinwirken, dass auch im gewerblichen Bereich weitere Maßnahmen zur Abfallver-meidung und zum Recycling von Abfällen etabliert werden. Die Verwaltung wird sich weiterhin im Zuge der in einigen Jahren anstehenden Aktualisierung der Abfallwirt-schaftsplanung des Landes NRW einbringen.