Beschlussvorlage Aktenzeichen JHA/055/2026

Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder - hier: Kita Ellerstraße 191

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 2. Juni 2026veröffentlicht

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  • Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger DRK Jugendhilfe Düsseldorf

Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder hier: Kita Ellerstraße 191 Fachbereich: 51 - Amt für Soziales und Jugend Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Jugendhilfeausschuss24.06.2026Entscheidung Beschlussdarstellung:

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JHA/055/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder hier: Kita Ellerstraße 191 Fachbereich: 51 - Amt für Soziales und Jugend Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Jugendhilfeausschuss24.06.2026Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger DRK Jugendhilfe Düsseldorf gGmbH einen freiwilligen städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in einer Tageseinrichtung für Kinder in Höhe von insgesamt 16.252,43 Euro zu gewähren. Eine Bewilligung erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für das Jahr 2026. Maßnahme(n):  Ausstattungsmaßnahme (Küchenerneuerung) Sachdarstellung: Bei dem vorgenannten Träger DRK Jugendhilfe Düsseldorf gGmbH handelt es sich um einen anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch). Die viergruppige Tageseinrichtung für Kinder mit angeschlossenem Familienzentrum an der Ellerstraße 191 wurde im September 2002 durch die Katholische Kirche eröffnet und 2006 durch das damalige Deutsche Rote Kreuz - Kreisverband Düsseldorf (nunmehr DRK Jugendhilfe Düsseldorf gGmbH) übernommen. Bei einer routinemäßigen Hygieneprüfung der Küche wurden erhebliche bauliche Mängel der Küche durch das Amt für Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung) protokolliert. Die Abnutzung der Möbel führt dazu, dass der Grad des zulässigen Hygienestandards nicht eingehalten werden kann. Ein Austausch der über zwanzig Jahre alten Küche ist dringend notwendig, um die Auflagen in Zukunft gewährleisten zu können. Fördermittel aus dem Landesfördermittelprogramm können nicht in Anspruch genommen werden. Bei der Prüfung durch den Fachbereich Betriebskosten des Amtes für Soziales und Jugend wurde der wirtschaftliche und sparsame Umgang mit den Fördermitteln bestätigt. Der Träger übernimmt unter Beachtung des Beschlusses JHA/041/2019 einen Eigenanteil in Höhe von 10% der Gesamtkosten. Platzangebot: Infolge der Maßnahme werden keine neuen Plätze in institutioneller Betreuung geschaffen. Nach aktueller Jugendhilfeplanung (ab Kindergartenjahr 2025/2026) stehen in der Einrichtung 4 Plätze für Kinder unter drei Jahren und 71 Plätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt in der Gruppenstruktur T1(45), T3(45), T3(45), T3(45) zur Verfügung. Auswirkungen auf die Jugendhilfeplanung: Die Kindertageseinrichtung wird zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz in Düsseldorf benötigt und entsprechend in der Jugendhilfeplanung berücksichtigt. Finanzielle Auswirkungen: Die Finanzierung erfolgt aus Ansatzmitteln im PSP-Element 1.10.36.365.01 (Tageseinrichtungen). Finanzierungsart: Kostendarstellung: Gesamtkosten der Maßnahme18.058,25 Euro abzüglich Trägeranteil in Höhe von 10% an den Gesamtkosten-1.805,82 Euro Kommunaler Zuschussbedarf16.252,43 Euro Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss die Bewilligung des Zuschusses vor. Seite 2

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen JHA/055/2026