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JHA/055/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Investitionskostenzuschüsse an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder
hier: Kita Ellerstraße 191
Fachbereich:
51 - Amt für Soziales und Jugend
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Jugendhilfeausschuss24.06.2026Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger DRK Jugendhilfe Düsseldorf
gGmbH einen freiwilligen städtischen Zuschuss für investive Maßnahmen in einer
Tageseinrichtung für Kinder in Höhe von insgesamt 16.252,43 Euro zu gewähren.
Eine Bewilligung erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für das
Jahr 2026.
Maßnahme(n):
Ausstattungsmaßnahme (Küchenerneuerung)
Sachdarstellung:
Bei dem vorgenannten Träger DRK Jugendhilfe Düsseldorf gGmbH handelt es sich
um einen anerkannten Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII (Sozialgesetzbuch,
8. Buch).
Die viergruppige Tageseinrichtung für Kinder mit angeschlossenem Familienzentrum
an der Ellerstraße 191 wurde im September 2002 durch die Katholische Kirche
eröffnet und 2006 durch das damalige Deutsche Rote Kreuz - Kreisverband
Düsseldorf (nunmehr DRK Jugendhilfe Düsseldorf gGmbH) übernommen.
Bei einer routinemäßigen Hygieneprüfung der Küche wurden erhebliche bauliche
Mängel der Küche durch das Amt für Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung)
protokolliert. Die Abnutzung der Möbel führt dazu, dass der Grad des zulässigen
Hygienestandards nicht eingehalten werden kann.
Ein Austausch der über zwanzig Jahre alten Küche ist dringend notwendig, um die
Auflagen in Zukunft gewährleisten zu können.
Fördermittel aus dem Landesfördermittelprogramm können nicht in Anspruch
genommen werden.
Bei der Prüfung durch den Fachbereich Betriebskosten des Amtes für Soziales und
Jugend wurde der wirtschaftliche und sparsame Umgang mit den Fördermitteln
bestätigt.
Der Träger übernimmt unter Beachtung des Beschlusses JHA/041/2019 einen
Eigenanteil in Höhe von 10% der Gesamtkosten.
Platzangebot:
Infolge der Maßnahme werden keine neuen Plätze in institutioneller Betreuung
geschaffen. Nach aktueller Jugendhilfeplanung (ab Kindergartenjahr 2025/2026)
stehen in der Einrichtung 4 Plätze für Kinder unter drei Jahren und 71 Plätze für
Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt in der Gruppenstruktur T1(45),
T3(45), T3(45), T3(45) zur Verfügung.
Auswirkungen auf die Jugendhilfeplanung:
Die Kindertageseinrichtung wird zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen
Betreuungsplatz in Düsseldorf benötigt und entsprechend in der Jugendhilfeplanung
berücksichtigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Finanzierung erfolgt aus Ansatzmitteln im PSP-Element 1.10.36.365.01
(Tageseinrichtungen).
Finanzierungsart: Kostendarstellung:
Gesamtkosten der Maßnahme18.058,25 Euro
abzüglich Trägeranteil in Höhe von 10% an den Gesamtkosten-1.805,82 Euro
Kommunaler Zuschussbedarf16.252,43 Euro
Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss die Bewilligung des Zuschusses vor.
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