Anfrage SPD/Volt Aktenzeichen ADIG/045/2026

Anfrage der SPD/Volt-Ratsfraktion: Elternbeiträge: Warum Einkommen mehrfach prüfen?

Schriftliche Antwortdokumente zugeordnet Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
2Dokumente 29. September 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Die Fragen der Anfrage

  1. Wie häufig werden Verwaltungsprozesse überprüft und dann ggf. optimiert?
  2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die beiden eingesetzten (Fach- )verfahren und (digitale) Prozesse über Organisationseinheiten hinweg besser miteinander zu verknüpfen oder zu bündeln?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 29. September 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Amtliche Inhalte · ADIG/045/2026

Das antwortet die Verwaltung

Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.

Antwort der Verwaltung

Dateidatum im RIS: 08.10.2026 · Amtliches Original (PDF)

ADIG/045/2026 Beigeordneter Wagner Anfrage der SPD/Volt-Ratsfraktion vom 10.09.2026: Elternbeiträge: Warum Einkommen mehrfach prüfen?

Frage 1:

Wie sind in der Stadtverwaltung die Zuständigkeiten für die Organisation und übergreifende Weiterentwicklung von Verwaltungsprozessen geregelt? (Bitte erläutern Sie dies u.a. beispielhaft anhand der Einkommensprüfungen für Elternbeiträge der Kindertagesbetreuung, der Offenen Ganztagsschule und der Clara-Schumann- Musikschule.)

Antwort:

Im Hauptamt ist in der Abteilung 10/2 - Organisation das für generelle Angelegenheiten zu Geschäftsprozessmanagement zuständige Team verortet. Dort werden Grundsätze entwickelt, Handbücher und Leitfäden erstellt sowie Schulungen im Fachverfahren „ibo" zur Visualisierung von Prozessen für die Gesamtverwaltung durchgeführt. Die Verantwortung für die einzelnen Prozesse liegt beim jeweiligen Fachbereich. Modellierte und durch das zentrale Team qualitätsgesicherte Prozesse werden in einer für jeden Fachbereich zugänglichen Prozessbibliothek veröffentlicht. Daraus wird ersichtlich, ob organisationsübergreifende Prozesse miteinander verbunden sind oder verbunden und gegebenenfalls optimiert werden können. Das Verfahren befindet sich noch im Aufbau. Aktuell wurden 45 Prozesse, insbesondere von Aufgaben der Zentralabteilungen, modelliert, wovon 31 bisher veröffentlicht wurden. Für die in der Frage beispielhaft aufgeführten Einkommensprüfungen liegen aktuell keine modellierten Prozesse vor.

Frage 2:

Wie häufig werden Verwaltungsprozesse überprüft und dann ggf. optimiert?

Antwort:

Dies liegt grundsätzlich im Ermessen des verantwortlichen Fachbereichs. Mit Einstellen in die Prozessbibliothek ist eine Überprüfung des jeweiligen Prozesses spätestens nach zwei Jahren vorgegeben. RSD Vorlage Seite 1 von 2 ADIG/045/2026 Beigeordneter Wagner

Frage 3:

Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die beiden eingesetzten (Fach-)verfahren und (digitale) Prozesse über Organisationseinheiten hinweg besser miteinander zu verknüpfen oder zu bündeln?

Antwort:

Bei organisationsübergreifenden Prozessoptimierungen stellen insbesondere die rechtlich unterschiedlichen Einkommensbegriffe und die strengen Datenschutzbestimmungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (Zweckbindungsprinzip) Herausforderungen dar. Mit Einführung des Registermodernisierungsgesetzes ist davon auszugehen, dass das „Once- Only-Prinzip" an Fahrt gewinnt und der Transformationsprozess beschleunigt werden kann. Dies setzt die Einwilligung der Antrag stellenden Person zur übergreifenden Datennutzung voraus. Hinsichtlich der Verfahren handelt es sich um zwei unterschiedliche Fachverfahren, die derzeit nicht digital miteinander verbunden sind und zur Bearbeitung unterschiedlicher Sachverhalte eingesetzt werden. Die jeweiligen Beiträge werden auf Grundlage einer Satzung festgelegt und für jedes Verfahren gesondert durch den Rat beschlossen. Da dies nicht im Rahmen eines digitalen Prozesses erfolgt, kann hier auch keine technische Verknüpfung erfolgen. Bei der Einführung neuer Verfahren prüft die Verwaltung grundsätzlich, ob bereits vergleichbare Lösungen im Einsatz sind, auf diese zurückgegriffen werden kann und so Synergien entstehen. RSD Vorlage Seite 2 von 2

Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Themen

Vorgang · ADIG/045/2026

Antwort und Verlauf an einem Ort

Ein schriftliches Antwortdokument ist dieser Vorlage eindeutig zugeordnet. Den vollständigen ausgelesenen Text finden Sie im Inhaltsbereich dieser Seite.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Schriftliche Antwort

    Antwort der Verwaltung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 4.2

    Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation. Amtlicher Vermerk: „schriftlich beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ADIG/045/2026