A+F Beschluss Aktenzeichen SEBD/015/2026

Bergische Landstraße, Doppelstockkanäle (I-2020305009) - Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Bergische Landstraße · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 2Dokumente 17. März 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Betriebsausschuss beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes „Bergische Landstraße, Doppelstockkanäle“ (I-2020305009) mit Gesamtkosten in Höhe von 20.530.000 Euro (brutto) und einer Gesamtlänge von rund 2.200 Metern.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Kosten konsumtive Kosten EUR + investive Kosten 20.530.000 EUR = Gesamtkosten 20.530.000 EUR jährliche Nettofolgekosten 70.236 EUR Ausgangssituation Bei Kamerauntersuchungen der Schmutz- und Niederschlagswasserkanalisationsanlagen (SW- und NW-Kanalisationsanlagen) in der Bergischen Landstraße, zwischen Gräulinger Straße und Blanckertzstraße, im Düsseldorfer Stadtteil Ludenberg wurde festgestellt, dass die alten Leitungen unter anderem Risse und Scherben aufweisen, so dass die dauerhafte Standfestigkeit gefährdet ist.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 17. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Bergische Landstraße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

Vorgang · SEBD/015/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    A+F Beschluss · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Anlage 1 Luftbild und Lageplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 8

    Bauausschuss. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

  4. Sitzung · TOP 3.3

    Bezirksvertretung 7. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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Title: Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582029.pdf Published Time: 2026-04-20T08:33:00.000Z Number of Pages: 4 Markdown Content: SEBD/015/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage # zur Herbeiführung eines Ausführungs- und # Finanzierungsbeschlusses Betrifft: Bergische Landstraße, Doppelstockkanäle (I-2020305009) Fachbereich: 67 - Stadtentwässerungsbetrieb Dezernentin / Dezernent: Stadtkämmerin Dorothée Schneider Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bauausschuss 19.05.2026 Entscheidung Bezirksvertretung 7 26.05.2026 Kenntnisnahme Beschlussdarstellung : Der Betriebsausschuss beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes „Bergische Landstraße, Doppelstockkanäle“ (I-2020305009) mit Gesamtkosten in Höhe von 20.530.000 Euro (brutto) und einer Gesamtlänge von rund 2.200 Metern. Beschlusslage: Bedarfsbeschluss des Rates vom 23.05.2019 Seite 2 Sachdarstellung: Kosten konsumtive Kosten EUR + investive Kosten 20.530.000 EUR = Gesamtkosten 20.530.000 EUR jährliche Nettofolgekosten 70.236 EUR Ausgangssituation Bei Kamerauntersuchungen der Schmutz- und Niederschlagswasserkanalisationsanlagen (SW- und NW-Kanalisationsanlagen) in der Bergischen Landstraße, zwischen Gräulinger Straße und Blanckertzstraße, im Düsseldorfer Stadtteil Ludenberg wurde festgestellt, dass die alten Leitungen unter anderem Risse und Scherben aufweisen, so dass die dauerhafte Standfestigkeit gefährdet ist. Die SW- und NW-Kanäle wurden in den 1950er Jahren größtenteils in gemeinsamer Trasse übereinander errichtet. Durch die übereinanderliegende Anordnung haben die Kanalisationsanlagen die Bezeichnung Doppelstockkanäle erhalten. Des Weiteren weisen die Kanäle einen hydraulischen Sanierungsbedarf auf und müssen streckenweise vergrößert werden. Darstellung der Maßnahme Die Kanalbauarbeiten erstrecken sich von der Bergischen Landstraße 184 über den Waldweg zwischen Am Gallberg und Bergischer Landstraße bis zur Kreuzung mit der Blanckertzstraße. Die Bergische Landstraße ist als Bundesstraße (B7) klassifiziert, welche insbesondere in den Morgen- und späten Nachmittagsstunden aufgrund des Pendlerverkehrs aus und in Richtung Ratingen und Mettmann stark frequentiert ist. Darüber hinaus dient die Bergische Landstraße der Anbindung des Fernverkehrs von und nach Düsseldorf an die Bundesautobahn (BAB 3). Um den Verkehr nicht länger als unbedingt notwendig einzuschränken, erfolgt die Erneuerung der Abwasserkanäle in zwei getrennten Abschnitten in denen teilweise gleichzeitig gearbeitet wird. Im Abschnitt 1 von Bergische Landstraße 184 (Beckenanlage „Bergische Landstraße“) über den Waldweg, zwischen Am Gallberg und Bergischer Landstraße, bis Bergische Landstraße 269 (Bushaltestelle „Gallberg“) werden die Kanalrohre in den Durchmessern (DN) von 300 Millimetern (mm) bis 1000 mm unterirdisch im Rohrvortrieb in separaten Trassen verlegt. Hierzu werden in Abständen von rund 50 Metern (m) bis rund 160 m sogenannte Startgruben beziehungsweise Zielgruben seitlich neben der Straße und im Waldweg errichtet. Im Abschnitt 2 von Bergische Landstraße 269 bis zur Kreuzung mit der Blanckertzstraße werden die Kanalrohre in DN 300 mm bis DN 700 mm in offener Bauweise auf der Straßenseite mit den ungeraden Nummern (Fahrtrichtung Mettmann) erneuert. Seite 3 Die Umsetzung erfolgt dabei jeweils so, dass die vorhandenen Verkehrsbeziehungen grundsätzlich aufrechterhalten bleiben. Der Verkehr wird zweispurig (eine Spur pro Richtung) an der Baustelle vorbeigeleitet. Im Bereich der Baustellen ist für den Gehweg (Breite 1,70 m) der Hinweis „Radverkehr frei“ vorgesehen. Das Verkehrsführungskonzept wurde mit dem Amt für Verkehrsmanagement abgestimmt. Die Anfahrbarkeit der Örtlichkeit durch Feuerwehr, Polizei und Stadtreinigung ist gewährleistet. Die Naturschutzrechtliche Befreiung wurde am 02.09.2025 vom Garten-, Friedhofs- und Forstamt erteilt. Im Bereich des Waldweges müssen für die Erstellung der Zielbaugrube und deren Andienung ein Bergahorn mit einem Stammdurchmesser von 140 mm bis 380 mm und eine nicht lebensraumtypische Baumgruppe, bestehend aus einer Robinie und einer Vogelkirsche mit Stammdurchmessern von 140 mm bis 500 mm, entfernt und kompensiert werden. Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf die Klimabilanz. Gesamtkosten konsumtiv (EUR) investiv (EUR) netto brutto netto brutto Grundstück 408.000 Herrichten und Erschließen 904.387 Bauwerk - Baukonstruktion 12.249.853 Außenanlagen 4.831.191 Baunebenkosten 2.136.569 Summe Gesamtkosten 20.530.000 Finanzierung Im Rahmen der aktuellen Kostenberechnung wurden Gesamtkosten in Höhe von 20.530.000 Euro ermittelt. Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan 2026 und der Wirtschaftsplanung 2025 - 2029 mit Gesamtkosten in Höhe von 15.700.000 Euro enthalten. Die zur Finanzierung der Gesamtkosten fehlenden Mittel wurden durch Mittelumschichtungen bereitgestellt. Damit ist die Maßnahme in Höhe von 20.530.000 Euro ausfinanziert. Nach dem Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen - KAG-ÄG NRW) trat mit Wirkung zum 01.01.2024 ein Erhebungsverbot von Straßenausbaubeiträgen in Kraft. Seite 4 Diejenigen Beträge, welche die Gemeinden infolge des o. a. Erhebungsverbots nach § 8 Absatz 1 Satz 3 KAG für Straßenausbaumaßnahmen nicht mehr erheben können, werden ihnen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet (§ 8a Absatz 1 KAG). Die Berechnung der den Gemeinden Maßnahme bezogen zustehenden Erstattungsansprüchen erfolgt auf Grundlage der Verordnung zur Erstattung von Beitragsausfällen für kommunale Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen (Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung Nordrhein-Westfalen) vom 27.06.2024 nach Abschluss der Arbeiten und anhand der tatsächlichen Baukosten. Der Aufwand für die Kanalbaumaßnahme ist anteilig erstattungsfähig im Sinne der Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung Nordrhein-Westfalen. Nach der jetzigen Berechnungsmethode können 80 % der Kosten für die Straßenentwässerung erstattet werden. Terminplan Baubeginn Oktober 2026 Bauzeit ca. 46 Monate Fertigstellung ca. August 2030 Vorlaufend verlegt die Netzgesellschaft Düsseldorf zurzeit ihre Versorgungsleitungen aus dem Bereich der zukünftigen Kanalbaugruben heraus. Nach Fertigstellung der Kanalbauarbeiten erfolgt die endgültige Wiederherstellung der Bergischen Landstraße durch das Amt für Verkehrsmanagement. Erfüllung der Voraussetzungen des § 13 KomHVO: BIC-Empfehlung Amt für kommunale Prüfung geprüft Kämmerei geprüft Zustimmung der Kämmerin am: am: 14.04.2026 am: am: Die Prüfung des Amtes für kommunale Prüfung führte zu folgendem Ergebnis: Die Unterlagen entsprechen den Anforderungen des § 13 (2) KomHVO. Es besteht ein Kostenrisiko. Anlagen: Anlage 1 Luftbild und Lageplan

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SEBD/015/2026