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Title: Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582029.pdf
Published Time: 2026-04-20T08:33:00.000Z
Number of Pages: 4
Markdown Content:
SEBD/015/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
# zur Herbeiführung eines Ausführungs- und
# Finanzierungsbeschlusses
Betrifft:
Bergische Landstraße, Doppelstockkanäle (I-2020305009)
Fachbereich:
67 - Stadtentwässerungsbetrieb
Dezernentin / Dezernent:
Stadtkämmerin Dorothée Schneider
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bauausschuss 19.05.2026 Entscheidung
Bezirksvertretung 7 26.05.2026 Kenntnisnahme
Beschlussdarstellung :
Der Betriebsausschuss beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes
„Bergische Landstraße, Doppelstockkanäle“ (I-2020305009)
mit Gesamtkosten in Höhe von 20.530.000 Euro (brutto) und einer Gesamtlänge von rund
2.200 Metern.
Beschlusslage:
Bedarfsbeschluss des Rates vom 23.05.2019 Seite 2
Sachdarstellung:
Kosten
konsumtive Kosten EUR
+ investive Kosten 20.530.000 EUR
= Gesamtkosten 20.530.000 EUR
jährliche Nettofolgekosten 70.236 EUR
Ausgangssituation
Bei Kamerauntersuchungen der Schmutz- und Niederschlagswasserkanalisationsanlagen
(SW- und NW-Kanalisationsanlagen) in der Bergischen Landstraße, zwischen Gräulinger
Straße und Blanckertzstraße, im Düsseldorfer Stadtteil Ludenberg wurde festgestellt, dass
die alten Leitungen unter anderem Risse und Scherben aufweisen, so dass die dauerhafte
Standfestigkeit gefährdet ist.
Die SW- und NW-Kanäle wurden in den 1950er Jahren größtenteils in gemeinsamer Trasse
übereinander errichtet. Durch die übereinanderliegende Anordnung haben die
Kanalisationsanlagen die Bezeichnung Doppelstockkanäle erhalten.
Des Weiteren weisen die Kanäle einen hydraulischen Sanierungsbedarf auf und müssen
streckenweise vergrößert werden.
Darstellung der Maßnahme
Die Kanalbauarbeiten erstrecken sich von der Bergischen Landstraße 184 über den
Waldweg zwischen Am Gallberg und Bergischer Landstraße bis zur Kreuzung mit der
Blanckertzstraße.
Die Bergische Landstraße ist als Bundesstraße (B7) klassifiziert, welche insbesondere in den
Morgen- und späten Nachmittagsstunden aufgrund des Pendlerverkehrs aus und in Richtung
Ratingen und Mettmann stark frequentiert ist. Darüber hinaus dient die Bergische
Landstraße der Anbindung des Fernverkehrs von und nach Düsseldorf an die
Bundesautobahn (BAB 3).
Um den Verkehr nicht länger als unbedingt notwendig einzuschränken, erfolgt die
Erneuerung der Abwasserkanäle in zwei getrennten Abschnitten in denen teilweise
gleichzeitig gearbeitet wird.
Im Abschnitt 1 von Bergische Landstraße 184 (Beckenanlage „Bergische Landstraße“) über
den Waldweg, zwischen Am Gallberg und Bergischer Landstraße, bis Bergische Landstraße
269 (Bushaltestelle „Gallberg“) werden die Kanalrohre in den Durchmessern (DN) von 300
Millimetern (mm) bis 1000 mm unterirdisch im Rohrvortrieb in separaten Trassen verlegt.
Hierzu werden in Abständen von rund 50 Metern (m) bis rund 160 m sogenannte Startgruben
beziehungsweise Zielgruben seitlich neben der Straße und im Waldweg errichtet.
Im Abschnitt 2 von Bergische Landstraße 269 bis zur Kreuzung mit der Blanckertzstraße
werden die Kanalrohre in DN 300 mm bis DN 700 mm in offener Bauweise auf der
Straßenseite mit den ungeraden Nummern (Fahrtrichtung Mettmann) erneuert. Seite 3
Die Umsetzung erfolgt dabei jeweils so, dass die vorhandenen Verkehrsbeziehungen
grundsätzlich aufrechterhalten bleiben. Der Verkehr wird zweispurig (eine Spur pro Richtung)
an der Baustelle vorbeigeleitet.
Im Bereich der Baustellen ist für den Gehweg (Breite 1,70 m) der Hinweis „Radverkehr frei“
vorgesehen.
Das Verkehrsführungskonzept wurde mit dem Amt für Verkehrsmanagement abgestimmt.
Die Anfahrbarkeit der Örtlichkeit durch Feuerwehr, Polizei und Stadtreinigung ist
gewährleistet.
Die Naturschutzrechtliche Befreiung wurde am 02.09.2025 vom Garten-, Friedhofs- und
Forstamt erteilt. Im Bereich des Waldweges müssen für die Erstellung der Zielbaugrube und
deren Andienung ein Bergahorn mit einem Stammdurchmesser von 140 mm bis 380 mm und
eine nicht lebensraumtypische Baumgruppe, bestehend aus einer Robinie und einer
Vogelkirsche mit Stammdurchmessern von 140 mm bis 500 mm, entfernt und kompensiert
werden.
Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf die Klimabilanz.
Gesamtkosten
konsumtiv (EUR) investiv (EUR)
netto brutto netto brutto
Grundstück 408.000
Herrichten und Erschließen 904.387
Bauwerk - Baukonstruktion 12.249.853
Außenanlagen 4.831.191
Baunebenkosten 2.136.569
Summe Gesamtkosten 20.530.000
Finanzierung
Im Rahmen der aktuellen Kostenberechnung wurden Gesamtkosten in Höhe von 20.530.000
Euro ermittelt.
Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan 2026 und der Wirtschaftsplanung 2025 - 2029 mit
Gesamtkosten in Höhe von 15.700.000 Euro enthalten. Die zur Finanzierung der
Gesamtkosten fehlenden Mittel wurden durch Mittelumschichtungen bereitgestellt. Damit ist
die Maßnahme in Höhe von 20.530.000 Euro ausfinanziert.
Nach dem Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im
Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen -
KAG-ÄG NRW) trat mit Wirkung zum 01.01.2024 ein Erhebungsverbot von
Straßenausbaubeiträgen in Kraft. Seite 4
Diejenigen Beträge, welche die Gemeinden infolge des o. a. Erhebungsverbots nach
§ 8 Absatz 1 Satz 3 KAG für Straßenausbaumaßnahmen nicht mehr erheben können,
werden ihnen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet (§ 8a Absatz 1 KAG).
Die Berechnung der den Gemeinden Maßnahme bezogen zustehenden
Erstattungsansprüchen erfolgt auf Grundlage der Verordnung zur Erstattung von
Beitragsausfällen für kommunale Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen
(Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung Nordrhein-Westfalen) vom 27.06.2024 nach
Abschluss der Arbeiten und anhand der tatsächlichen Baukosten.
Der Aufwand für die Kanalbaumaßnahme ist anteilig erstattungsfähig im Sinne der
Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung Nordrhein-Westfalen.
Nach der jetzigen Berechnungsmethode können 80 % der Kosten für die
Straßenentwässerung erstattet werden.
Terminplan
Baubeginn Oktober 2026
Bauzeit ca. 46 Monate
Fertigstellung ca. August 2030
Vorlaufend verlegt die Netzgesellschaft Düsseldorf zurzeit ihre Versorgungsleitungen aus
dem Bereich der zukünftigen Kanalbaugruben heraus.
Nach Fertigstellung der Kanalbauarbeiten erfolgt die endgültige Wiederherstellung der
Bergischen Landstraße durch das Amt für Verkehrsmanagement.
Erfüllung der Voraussetzungen des § 13 KomHVO:
BIC-Empfehlung Amt für kommunale
Prüfung geprüft
Kämmerei geprüft Zustimmung der
Kämmerin
am: am: 14.04.2026 am: am:
Die Prüfung des Amtes für kommunale Prüfung führte zu folgendem Ergebnis:
Die Unterlagen entsprechen den Anforderungen des § 13 (2) KomHVO.
Es besteht ein Kostenrisiko.
Anlagen:
Anlage 1 Luftbild und Lageplan