Hörder Straße (I-2020424001) - Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss -
Termine abgeschlossenDie eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente21. Mai 2026veröffentlicht
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Betriebsausschuss beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes „Hörder Straße“ (I-2020424001) mit Gesamtkosten in Höhe von 1.220.000 Euro (brutto) und einer Gesamtlänge von rund 294 Metern.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Kosten konsumtive Kosten EUR + investive Kosten 1.220.000 EUR = Gesamtkosten 1.220.000 EUR jährliche Nettofolgekosten 4.555 EUR Ausgangssituation Die Hörder Straße verläuft parallel zum nördlichen Zubringer im Stadtteil Rath. Hierbei handelt es sich um eine in beiden Fahrtrichtungen befahrbare Anliegerstraße.
Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.
Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
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Title: Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00588172.pdf
Published Time: 2026-06-02T08:31:00.000Z
Number of Pages: 3
Markdown Content:
SEBD/022/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
# zur Herbeiführung eines Ausführungs- und
# Finanzierungsbeschlusses
Betrifft:
Hörder Straße (I-2020424001)
Fachbereich:
67 - Stadtentwässerungsbetrieb
Dezernentin / Dezernent:
Stadtkämmerin Dorothée Schneider
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bauausschuss 30.06.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung :
Der Betriebsausschuss beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes
„Hörder Straße“ (I-2020424001)
mit Gesamtkosten in Höhe von 1.220.000 Euro (brutto) und einer Gesamtlänge von rund 294
Metern.
Sachdarstellung:
Kosten
konsumtive Kosten EUR
+ investive Kosten 1.220.000 EUR
= Gesamtkosten 1.220.000 EUR
jährliche Nettofolgekosten 4.555 EUR Seite 2
Ausgangssituation
Die Hörder Straße verläuft parallel zum nördlichen Zubringer im Stadtteil Rath. Hierbei
handelt es sich um eine in beiden Fahrtrichtungen befahrbare Anliegerstraße.
Der im Jahre 1958 erbaute Niederschlagswasserkanal (NW-Kanal) wurde auf einer
Gesamtlänge von rund 294 Metern (m) aus Beton in den Durchmessern 250 und 300
Millimetern errichtet.
Im Zuge der turnusmäßigen Kanalfernsehuntersuchungen mittels Kamera wurden im Bereich
der Hörder Straße massive Schäden an der Oberfläche der Kanalsohle festgestellt. Da
hierdurch die dauerhafte Standfestigkeit des NW-Kanal s gefährdet ist, muss dieser erneuert
werden.
Des Weiteren weist der NW-Kanal einen hydraulischen Sanierungsbedarf auf und muss
vergrößert werden.
Der Schmutzwasserkanal aus Steinzeug ist nicht erneuerungsbedürftig.
Darstellung der Maßnahme
Die Kanalbauarbeiten in offener Bauweise erstrecken sich von der Hasper Straße bis zur
Herdecker Straße.
Beginnend an der Herdecker Straße wird in rund 30 m langen Abschnitten in nördlicher
Richtung gebaut. Im Bereich der Abschnitte wird jeweils eine Vollsperrung eingerichtet,
wobei die Fußgänger an der Baustelle vorbeigeleitet werden . Die Einbahnstraßenregelung
wird vor und hinter der Baustelle aufgehoben.
Das Verkehrsführungskonzept wurde mit dem Amt für Verkehrsmanagement abgestimmt.
Die Anfahrbarkeit der Örtlichkeit durch Feuerwehr, Polizei und Stadtreinigung ist
gewährleistet.
Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf die Klimabilanz.
Gesamtkosten
konsumtiv (EUR) investiv (EUR)
netto brutto netto brutto
Herrichten und Erschließen 1.130
Bauwerk - Baukonstruktion 982.003
Außenanlagen 180.012
Baunebenkosten 56.855
Summe Gesamtkosten 1.220.000 Seite 3
Finanzierung
Im Rahmen der aktuellen Kostenberechnung wurden Gesamtkosten in Höhe von 1.220.000
Euro ermittelt.
Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan 2026 und der Wirtschaftsplanung 2025 - 2029 mit
Gesamtkosten in Höhe von 1.200.000 Euro enthalten. Die zur Finanzierung der
Gesamtkosten fehlenden Mittel wurden durch Mittelumschichtungen bereitgestellt. Damit ist
die Maßnahme in Höhe von 1.220.000 Euro ausfinanziert.
Nach dem Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im
Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen –
KAG-ÄG NRW) trat mit Wirkung zum 01.01.2024 ein Erhebungsverbot für
Straßenausbaubeiträge in Kraft.
Diejenigen Beträge, welche die Gemeinden infolge des o. a. Erhebungsverbots nach § 8
Absatz 1 Satz 3 KAG für Straßenausbaumaßnahmen nicht mehr erheben können, werden
ihnen aber durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet (§ 8a Absatz 1 KAG).
Die Berechnung der den Gemeinden maßnahmenbezogen zustehenden
Erstattungsansprüche erfolgt auf Grundlage der Verordnung zur Erstattung von
Beitragsausfällen für kommunale Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen
(Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung Nordrhein-Westfalen) vom 27.06.2024 nach
Abschluss der Arbeiten und anhand des tatsächlichen Aufwandes.
Basierend auf der vorliegenden Kostenberechnung von insgesamt 1.220.000 Euro beträgt
der Erstattungsanspruch für die Maßnahme Hörder Straße voraussichtlich 314.257 Euro.
Dabei handelt es sich um den auf die Straßenentwässerung entfallenden Kostenanteil unter
Berücksichtigung der laut der o. a. Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung NW
maßgeblichen Erstattungsanteile.
Terminplan
Baubeginn November 2026
Bauzeit ca. 6 Monate
Fertigstellung ca. Mai 2027
Im Anschluss an die Kanalbauarbeiten wird die Oberfläche der Straße in der Breite des
Kanalgrabens durch das Amt für Verkehrsmanagement neu hergestellt.
Anlagen:
Anlage 1 Lageplan
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.