A+F Beschluss Aktenzeichen SEBD/022/2026

Hörder Straße (I-2020424001) - Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss -

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente 21. Mai 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Betriebsausschuss beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes „Hörder Straße“ (I-2020424001) mit Gesamtkosten in Höhe von 1.220.000 Euro (brutto) und einer Gesamtlänge von rund 294 Metern.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Kosten konsumtive Kosten EUR + investive Kosten 1.220.000 EUR = Gesamtkosten 1.220.000 EUR jährliche Nettofolgekosten 4.555 EUR Ausgangssituation Die Hörder Straße verläuft parallel zum nördlichen Zubringer im Stadtteil Rath. Hierbei handelt es sich um eine in beiden Fahrtrichtungen befahrbare Anliegerstraße.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 21. Mai 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Hörder Straße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

Vorgang · SEBD/022/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Weitere Unterlage

    Anlage 1 Lageplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Ursprüngliche Vorlage

    A+F Beschluss · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 8

    Bauausschuss. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

A+F Beschluss als Text anzeigen
Title: Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00588172.pdf Published Time: 2026-06-02T08:31:00.000Z Number of Pages: 3 Markdown Content: SEBD/022/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage # zur Herbeiführung eines Ausführungs- und # Finanzierungsbeschlusses Betrifft: Hörder Straße (I-2020424001) Fachbereich: 67 - Stadtentwässerungsbetrieb Dezernentin / Dezernent: Stadtkämmerin Dorothée Schneider Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bauausschuss 30.06.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung : Der Betriebsausschuss beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes „Hörder Straße“ (I-2020424001) mit Gesamtkosten in Höhe von 1.220.000 Euro (brutto) und einer Gesamtlänge von rund 294 Metern. Sachdarstellung: Kosten konsumtive Kosten EUR + investive Kosten 1.220.000 EUR = Gesamtkosten 1.220.000 EUR jährliche Nettofolgekosten 4.555 EUR Seite 2 Ausgangssituation Die Hörder Straße verläuft parallel zum nördlichen Zubringer im Stadtteil Rath. Hierbei handelt es sich um eine in beiden Fahrtrichtungen befahrbare Anliegerstraße. Der im Jahre 1958 erbaute Niederschlagswasserkanal (NW-Kanal) wurde auf einer Gesamtlänge von rund 294 Metern (m) aus Beton in den Durchmessern 250 und 300 Millimetern errichtet. Im Zuge der turnusmäßigen Kanalfernsehuntersuchungen mittels Kamera wurden im Bereich der Hörder Straße massive Schäden an der Oberfläche der Kanalsohle festgestellt. Da hierdurch die dauerhafte Standfestigkeit des NW-Kanal s gefährdet ist, muss dieser erneuert werden. Des Weiteren weist der NW-Kanal einen hydraulischen Sanierungsbedarf auf und muss vergrößert werden. Der Schmutzwasserkanal aus Steinzeug ist nicht erneuerungsbedürftig. Darstellung der Maßnahme Die Kanalbauarbeiten in offener Bauweise erstrecken sich von der Hasper Straße bis zur Herdecker Straße. Beginnend an der Herdecker Straße wird in rund 30 m langen Abschnitten in nördlicher Richtung gebaut. Im Bereich der Abschnitte wird jeweils eine Vollsperrung eingerichtet, wobei die Fußgänger an der Baustelle vorbeigeleitet werden . Die Einbahnstraßenregelung wird vor und hinter der Baustelle aufgehoben. Das Verkehrsführungskonzept wurde mit dem Amt für Verkehrsmanagement abgestimmt. Die Anfahrbarkeit der Örtlichkeit durch Feuerwehr, Polizei und Stadtreinigung ist gewährleistet. Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf die Klimabilanz. Gesamtkosten konsumtiv (EUR) investiv (EUR) netto brutto netto brutto Herrichten und Erschließen 1.130 Bauwerk - Baukonstruktion 982.003 Außenanlagen 180.012 Baunebenkosten 56.855 Summe Gesamtkosten 1.220.000 Seite 3 Finanzierung Im Rahmen der aktuellen Kostenberechnung wurden Gesamtkosten in Höhe von 1.220.000 Euro ermittelt. Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan 2026 und der Wirtschaftsplanung 2025 - 2029 mit Gesamtkosten in Höhe von 1.200.000 Euro enthalten. Die zur Finanzierung der Gesamtkosten fehlenden Mittel wurden durch Mittelumschichtungen bereitgestellt. Damit ist die Maßnahme in Höhe von 1.220.000 Euro ausfinanziert. Nach dem Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen – KAG-ÄG NRW) trat mit Wirkung zum 01.01.2024 ein Erhebungsverbot für Straßenausbaubeiträge in Kraft. Diejenigen Beträge, welche die Gemeinden infolge des o. a. Erhebungsverbots nach § 8 Absatz 1 Satz 3 KAG für Straßenausbaumaßnahmen nicht mehr erheben können, werden ihnen aber durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet (§ 8a Absatz 1 KAG). Die Berechnung der den Gemeinden maßnahmenbezogen zustehenden Erstattungsansprüche erfolgt auf Grundlage der Verordnung zur Erstattung von Beitragsausfällen für kommunale Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen (Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung Nordrhein-Westfalen) vom 27.06.2024 nach Abschluss der Arbeiten und anhand des tatsächlichen Aufwandes. Basierend auf der vorliegenden Kostenberechnung von insgesamt 1.220.000 Euro beträgt der Erstattungsanspruch für die Maßnahme Hörder Straße voraussichtlich 314.257 Euro. Dabei handelt es sich um den auf die Straßenentwässerung entfallenden Kostenanteil unter Berücksichtigung der laut der o. a. Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung NW maßgeblichen Erstattungsanteile. Terminplan Baubeginn November 2026 Bauzeit ca. 6 Monate Fertigstellung ca. Mai 2027 Im Anschluss an die Kanalbauarbeiten wird die Oberfläche der Straße in der Breite des Kanalgrabens durch das Amt für Verkehrsmanagement neu hergestellt. Anlagen: Anlage 1 Lageplan

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SEBD/022/2026