A+F Beschluss Aktenzeichen SEBD/017/2026

Humperdinckstraße (I-2020423001) - Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss -

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente 25. März 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Betriebsausschuss beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes „Humperdinckstraße“ (I-2020423001) mit Gesamtkosten in Höhe von 1.687.287 Euro (brutto) und einer Gesamtlänge von 264 Metern.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Kosten konsumtive Kosten EUR + investive Kosten 1.687.287 EUR = Gesamtkosten 1.687.287 EUR jährliche Nettofolgekosten 5.677 EUR Ausgangssituation Die Kanalbaumaßnahme Humperdinckstraße befindet sich im Stadtteil Düsseldorf-Benrath.

Die bestehende Kanaltrasse verläuft in einem dicht bebauten städtischen Umfeld und kreuzt dabei die verkehrstechnisch bedeutende Achse „Hildener Straße“. Der vorhandene Mischwasserkanal (MW-Kanal) muss aufgrund einer hydraulischen Überlastung erneuert und vergrößert werden. Die Baumaßnahme erstreckt sich von der Paulistraße 12 im Norden bis zur Kreuzung Humperdinckstraße/Telemannstraße südlich der Hildener Straße. Die vorhandene MW-Kanalisation befindet sich in der Mitte der genannten Straßen und unterquert im Verlauf der Baumaßnahme ebenfalls den Itterbach.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 25. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Humperdinckstraße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

Vorgang · SEBD/017/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    A+F Beschluss · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Anlage 1 Lageplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 9

    Bauausschuss. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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Title: Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583129.pdf Published Time: 2026-04-21T17:01:00.000Z Number of Pages: 4 Markdown Content: SEBD/017/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage # zur Herbeiführung eines Ausführungs- und # Finanzierungsbeschlusses Betrifft: Humperdinckstraße (I-2020423001) Fachbereich: 67 - Stadtentwässerungsbetrieb Dezernentin / Dezernent: Stadtkämmerin Dorothée Schneider Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bauausschuss 19.05.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung : Der Betriebsausschuss beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes „Humperdinckstraße“ (I-2020423001) mit Gesamtkosten in Höhe von 1.687.287 Euro (brutto) und einer Gesamtlänge von 264 Metern. Sachdarstellung: Kosten konsumtive Kosten EUR + investive Kosten 1.687.287 EUR = Gesamtkosten 1.687.287 EUR jährliche Nettofolgekosten 5.677 EUR Seite 2 Ausgangssituation Die Kanalbaumaßnahme Humperdinckstraße befindet sich im Stadtteil Düsseldorf-Benrath. Die bestehende Kanaltrasse verläuft in einem dicht bebauten städtischen Umfeld und kreuzt dabei die verkehrstechnisch bedeutende Achse „Hildener Straße“. Der vorhandene Mischwasserkanal (MW-Kanal) muss aufgrund einer hydraulischen Überlastung erneuert und vergrößert werden. Die Baumaßnahme erstreckt sich von der Paulistraße 12 im Norden bis zur Kreuzung Humperdinckstraße/Telemannstraße südlich der Hildener Straße. Die vorhandene MW-Kanalisation befindet sich in der Mitte der genannten Straßen und unterquert im Verlauf der Baumaßnahme ebenfalls den Itterbach. Die Humperdinckstraße ist überwiegend durch Wohnnutzung geprägt und stellt eine zweispurige Verbindungsstraße mit beidseitiger Bebauung dar. Sie verfügt über einen relativ engen Straßenquerschnitt mit seitlichen Parkständen sowie Gehwegen auf beiden Seiten. Die Bebauung besteht überwiegend aus Mehrfamilienhäusern und kleineren Einfamilienhäusern. Die Paulistraße ist eine innerstädtische Anliegerstraße und stark wohngeprägt, mit Mehrfamilienhäusern sowie kleineren Geschäftseinheiten im Erdgeschoss, einer Kita und einer Apotheke. Sie ist dreispurig ausgebaut, verfügt über Gehwege und Bürgersteige auf beiden Seiten und ist teilweise durch parkende Fahrzeuge eingeschränkt. Aufgrund der Nähe zum Bahnhof Düsseldorf-Benrath ist die Paulistraße verkehrlich stark frequentiert, sowohl von Fahrzeugen als auch von Fußgängern und Radfahrern. Durch die Nähe zur Urdenbacher Allee sowie zur Hildener Straße wird sie zudem indirekt vom Durchgangsverkehr beeinflusst. Am nördlichen Ende des Projektbereichs befindet sich die Zufahrt zu einem Parkhaus (Hausnummer 12). Zudem erfolgt unter anderem über die Paulistraße die Zufahrt zur direkt nördlich liegenden U-Bahn- und Bushaltestelle „D- Urdenbacher Allee“ der Rheinbahn. Darstellung der Maßnahme Insgesamt werden rund 264 Meter (m) MW-Kanal der Dimensionen 300 mm, 400 mm und 500 mm zurückgebaut und durch Kanäle der Dimensionen 300 mm und 600 mm ersetzt. Von der Paulistraße 12 bis zur Kreuzung Hildener Straße/Paulistraße wird der Kanal in geschlossener Stollenbauweise erneuert, um den Verkehr auf der Paulistraße so wenig wie möglich einzuschränken. Dazu werden nur in der Mitte der Straße zwei Baugruben geöffnet, sodass der Verkehr rechts und links in beide Richtungen weiter fließen kann. Von der Ecke Paulistraße/Hildener Straße bis zur Kreuzung Humperdinckstraße/Regerstraße südlich des Itterbachs wird der Kanal in geschlossener Bauweise mittels Vortriebsverfahren erneuert. Dabei wird auch der Itterbach in geschlossener Bauweise unterquert. Dies geschieht, um die Belastung für den Verkehr, insbesondere auf der Hildener Straße, so gering wie möglich zu halten. Von der Kreuzung Humperdinckstraße/Regerstraße bis zur Kreuzung Humperdinckstraße/Telemannstraße wird der Kanal in offener Bauweise als Wanderbaustelle unter Vollsperrung erneuert. Dies ist gemäß geltendem Regelwerk verkehrstechnisch notwendig. Zudem wird ein bereits vorhandener Kanalstrang unter der Hildener Straße aufrechterhalten und mittels Inliner-Verfahren in geschlossener Bauweise saniert. Das mit dem Amt für Verkehrsmanagement, der Feuerwehr, der Polizei sowie der Awista abgestimmte Verkehrskonzept sieht daher großräumige Umleitungen vor. Die Zufahrt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Awista wird im Rahmen des Verkehrskonzeptes gewährleistet. Die im geplanten Baustellenbereich fahrenden Buslinien der Rheinbahn sollen so wenig wie möglich eingeschränkt werden. Umleitungen sollen, wenn nötig, nur von kurzer Dauer sein. Vorabstimmungen mit der Rheinbahn sind hierzu bereits getroffen worden. Seite 3 Detailabstimmungen können erst vorgenommen werden, wenn ein Zeitfenster für die Durchführung der Kanalbauarbeiten feststeht. Der Zeitpunkt der Durchführung der Kanalbaumaßnahme hängt stark von den Bauarbeiten auf der Autobahn 59 ab. Abstimmungen über ein mögliches Zeitfenster für die Durchführung der Arbeiten mit dem Amt für Verkehrsmanagement sind getroffen. Der Umsetzung ab Herbst 2026 steht laut dem Amt für Verkehrsmanagement aufgrund der gewählten Bauweise und der dadurch bedingten, vergleichsweise geringen Beeinträchtigung des Verkehrs, nichts im Weg. Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf die Klimabilanz. Gesamtkosten konsumtiv (EUR) investiv (EUR) netto brutto netto brutto Bauwerk - Baukonstruktion 1.482.193 Außenanlagen 128.639 Baunebenkosten 76.455 Summe Gesamtkosten 1.687.287 Finanzierung Im Rahmen der aktuellen Kostenberechnung wurden Gesamtkosten in Höhe von 1.687.287 Euro ermittelt. Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan 2026 und der Wirtschaftsplanung 2025 - 2029 mit Gesamtkosten in Höhe von 1.666.500 Euro enthalten. Die zur Finanzierung der Gesamtkosten fehlenden Mittel werden durch Mittelumschichtungen bereitgestellt. Damit ist die Maßnahme in Höhe von 1.687.287 Euro ausfinanziert. Nach dem Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen – KAG-ÄG NRW) trat mit Wirkung zum 01.01.2024 ein Erhebungsverbot von Straßenausbaubeiträgen in Kraft. Diejenigen Beiträge, welche die Gemeinden infolge des o. a. Erhebungsverbots nach § 8 Absatz 1 Satz 3 KAG für Straßenausbaumaßnahmen nicht mehr erheben können, werden ihnen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet (§ 8a Absatz 1 KAG). Die Berechnung der den Gemeinden maßnahmenbezogen zustehenden Erstattungsansprüche erfolgt auf Grundlage der Verordnung zur Erstattung von Beitragsausfällen für kommunale Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen (Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung Nordrhein-Westfalen) vom 27.06.2024 nach Abschluss der Arbeiten und anhand der tatsächlichen Baukosten. Der Aufwand für die Kanalbaumaßnahme ist erstattungsfähig im Sinne der Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung Nordrhein-Westfalen. Seite 4 Der Aufwand für die Fahrbahnsanierung ist nur erstattungsfähig im Sinne der Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung Nordrhein-Westfalen, wenn ein Vollausbau erfolgt. Nach der jetzigen Berechnungsmethode können 80% der Kosten für die Straßenentwässerung erstattet werden. Terminplan Baubeginn Oktober 2026 Bauzeit ca. 12 Monate Fertigstellung ca. Oktober 2027 Anlagen: Anlage 1 Lageplan

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SEBD/017/2026