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Title: Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583129.pdf
Published Time: 2026-04-21T17:01:00.000Z
Number of Pages: 4
Markdown Content:
SEBD/017/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
# zur Herbeiführung eines Ausführungs- und
# Finanzierungsbeschlusses
Betrifft:
Humperdinckstraße (I-2020423001)
Fachbereich:
67 - Stadtentwässerungsbetrieb
Dezernentin / Dezernent:
Stadtkämmerin Dorothée Schneider
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bauausschuss 19.05.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung :
Der Betriebsausschuss beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes
„Humperdinckstraße“ (I-2020423001)
mit Gesamtkosten in Höhe von 1.687.287 Euro (brutto) und einer Gesamtlänge von 264
Metern.
Sachdarstellung:
Kosten
konsumtive Kosten EUR
+ investive Kosten 1.687.287 EUR
= Gesamtkosten 1.687.287 EUR
jährliche Nettofolgekosten 5.677 EUR Seite 2
Ausgangssituation
Die Kanalbaumaßnahme Humperdinckstraße befindet sich im Stadtteil Düsseldorf-Benrath.
Die bestehende Kanaltrasse verläuft in einem dicht bebauten städtischen Umfeld und kreuzt
dabei die verkehrstechnisch bedeutende Achse „Hildener Straße“. Der vorhandene
Mischwasserkanal (MW-Kanal) muss aufgrund einer hydraulischen Überlastung erneuert
und vergrößert werden. Die Baumaßnahme erstreckt sich von der Paulistraße 12 im Norden
bis zur Kreuzung Humperdinckstraße/Telemannstraße südlich der Hildener Straße. Die
vorhandene MW-Kanalisation befindet sich in der Mitte der genannten Straßen und
unterquert im Verlauf der Baumaßnahme ebenfalls den Itterbach.
Die Humperdinckstraße ist überwiegend durch Wohnnutzung geprägt und stellt eine
zweispurige Verbindungsstraße mit beidseitiger Bebauung dar. Sie verfügt über einen relativ
engen Straßenquerschnitt mit seitlichen Parkständen sowie Gehwegen auf beiden Seiten.
Die Bebauung besteht überwiegend aus Mehrfamilienhäusern und kleineren
Einfamilienhäusern.
Die Paulistraße ist eine innerstädtische Anliegerstraße und stark wohngeprägt, mit
Mehrfamilienhäusern sowie kleineren Geschäftseinheiten im Erdgeschoss, einer Kita und
einer Apotheke. Sie ist dreispurig ausgebaut, verfügt über Gehwege und Bürgersteige auf
beiden Seiten und ist teilweise durch parkende Fahrzeuge eingeschränkt. Aufgrund der
Nähe zum Bahnhof Düsseldorf-Benrath ist die Paulistraße verkehrlich stark frequentiert,
sowohl von Fahrzeugen als auch von Fußgängern und Radfahrern. Durch die Nähe zur
Urdenbacher Allee sowie zur Hildener Straße wird sie zudem indirekt vom
Durchgangsverkehr beeinflusst. Am nördlichen Ende des Projektbereichs befindet sich die
Zufahrt zu einem Parkhaus (Hausnummer 12). Zudem erfolgt unter anderem über die
Paulistraße die Zufahrt zur direkt nördlich liegenden U-Bahn- und Bushaltestelle „D-
Urdenbacher Allee“ der Rheinbahn.
Darstellung der Maßnahme
Insgesamt werden rund 264 Meter (m) MW-Kanal der Dimensionen 300 mm, 400 mm und
500 mm zurückgebaut und durch Kanäle der Dimensionen 300 mm und 600 mm ersetzt. Von
der Paulistraße 12 bis zur Kreuzung Hildener Straße/Paulistraße wird der Kanal in
geschlossener Stollenbauweise erneuert, um den Verkehr auf der Paulistraße so wenig wie
möglich einzuschränken. Dazu werden nur in der Mitte der Straße zwei Baugruben geöffnet,
sodass der Verkehr rechts und links in beide Richtungen weiter fließen kann. Von der Ecke
Paulistraße/Hildener Straße bis zur Kreuzung Humperdinckstraße/Regerstraße südlich des
Itterbachs wird der Kanal in geschlossener Bauweise mittels Vortriebsverfahren erneuert.
Dabei wird auch der Itterbach in geschlossener Bauweise unterquert. Dies geschieht, um die
Belastung für den Verkehr, insbesondere auf der Hildener Straße, so gering wie möglich zu
halten. Von der Kreuzung Humperdinckstraße/Regerstraße bis zur Kreuzung
Humperdinckstraße/Telemannstraße wird der Kanal in offener Bauweise als
Wanderbaustelle unter Vollsperrung erneuert. Dies ist gemäß geltendem Regelwerk
verkehrstechnisch notwendig. Zudem wird ein bereits vorhandener Kanalstrang unter der
Hildener Straße aufrechterhalten und mittels Inliner-Verfahren in geschlossener Bauweise
saniert.
Das mit dem Amt für Verkehrsmanagement, der Feuerwehr, der Polizei sowie der Awista
abgestimmte Verkehrskonzept sieht daher großräumige Umleitungen vor. Die Zufahrt für
Feuerwehr, Rettungsdienst und Awista wird im Rahmen des Verkehrskonzeptes
gewährleistet.
Die im geplanten Baustellenbereich fahrenden Buslinien der Rheinbahn sollen so wenig wie
möglich eingeschränkt werden. Umleitungen sollen, wenn nötig, nur von kurzer Dauer sein.
Vorabstimmungen mit der Rheinbahn sind hierzu bereits getroffen worden. Seite 3
Detailabstimmungen können erst vorgenommen werden, wenn ein Zeitfenster für die
Durchführung der Kanalbauarbeiten feststeht.
Der Zeitpunkt der Durchführung der Kanalbaumaßnahme hängt stark von den Bauarbeiten
auf der Autobahn 59 ab. Abstimmungen über ein mögliches Zeitfenster für die Durchführung
der Arbeiten mit dem Amt für Verkehrsmanagement sind getroffen. Der Umsetzung ab
Herbst 2026 steht laut dem Amt für Verkehrsmanagement aufgrund der gewählten Bauweise
und der dadurch bedingten, vergleichsweise geringen Beeinträchtigung des Verkehrs, nichts
im Weg.
Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf die Klimabilanz.
Gesamtkosten
konsumtiv (EUR) investiv (EUR)
netto brutto netto brutto
Bauwerk - Baukonstruktion 1.482.193
Außenanlagen 128.639
Baunebenkosten 76.455
Summe Gesamtkosten 1.687.287
Finanzierung
Im Rahmen der aktuellen Kostenberechnung wurden Gesamtkosten in Höhe von 1.687.287
Euro ermittelt.
Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan 2026 und der Wirtschaftsplanung 2025 - 2029 mit
Gesamtkosten in Höhe von 1.666.500 Euro enthalten. Die zur Finanzierung der
Gesamtkosten fehlenden Mittel werden durch Mittelumschichtungen bereitgestellt. Damit ist
die Maßnahme in Höhe von 1.687.287 Euro ausfinanziert.
Nach dem Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im
Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen –
KAG-ÄG NRW) trat mit Wirkung zum 01.01.2024 ein Erhebungsverbot von
Straßenausbaubeiträgen in Kraft.
Diejenigen Beiträge, welche die Gemeinden infolge des o. a. Erhebungsverbots nach § 8
Absatz 1 Satz 3 KAG für Straßenausbaumaßnahmen nicht mehr erheben können, werden
ihnen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet (§ 8a Absatz 1 KAG).
Die Berechnung der den Gemeinden maßnahmenbezogen zustehenden
Erstattungsansprüche erfolgt auf Grundlage der Verordnung zur Erstattung von
Beitragsausfällen für kommunale Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen
(Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung Nordrhein-Westfalen) vom 27.06.2024 nach
Abschluss der Arbeiten und anhand der tatsächlichen Baukosten.
Der Aufwand für die Kanalbaumaßnahme ist erstattungsfähig im Sinne der
Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung Nordrhein-Westfalen. Seite 4
Der Aufwand für die Fahrbahnsanierung ist nur erstattungsfähig im Sinne der
Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung Nordrhein-Westfalen, wenn ein Vollausbau
erfolgt.
Nach der jetzigen Berechnungsmethode können 80% der Kosten für die
Straßenentwässerung erstattet werden.
Terminplan
Baubeginn Oktober 2026
Bauzeit ca. 12 Monate
Fertigstellung ca. Oktober 2027
Anlagen:
Anlage 1 Lageplan