Anfrage AfD Aktenzeichen RAT/312/2026

Anfrage des Ratsherrn Dr. Bresztowszky: Unterstützungsleistungen für die Flüchtlingsinitiative „Stay“ e.V.

Schriftliche Antwortdokumente zugeordnet Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
2Dokumente 21. Mai 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Die Fragen der Anfrage

  1. Auf welcher rechtlichen und tatsächlichen Grundlage geht die Stadt Düsseldorf davon aus, dass der Verein „Stay“ e.V. die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit gemäß Abgabenordnung erfüllt?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 21. Mai 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Amtliche Inhalte · RAT/312/2026

Das antwortet die Verwaltung

Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.

Antwort der Verwaltung

Dateidatum im RIS: 03.06.2026 · Amtliches Original (PDF)

Rat/312/2026 Beigeordnete Koch Anfrage des Ratsherrn Dr. Bresztowszky Unterstützungsleistungen für die Flüchtlingsinitiative „Stay" e. V.

Frage 1:

In welcher Höhe hat die Stadt Düsseldorf (bzw. städtische Gesellschaften oder Beteiligungen) dem Verein „Stay" e.V. (Flüchtlingsinitiative Stay) seit dessen Gründung jährlich finanzielle Förderungen, Zuschüsse, Mietzuschüsse, Projektmittel oder sonstige Unterstützungsleistungen gewährt? Bitte nennen Sie die Beträge getrennt nach Haushaltsjahr.

Antwort:

Der Verein „Stay" e.V. erhielt folgende finanzielle Unterstützungsleistungen der Landeshauptstadt Düsseldorf: Clearingstelle Jahr Betrag Notfallfonds Jahr Betrag *Für das Haushaltsjahr 2026 liegt bislang keine abschließende Bewilligung vor. Seite 1/2

Frage 2:

Auf welcher rechtlichen und tatsächlichen Grundlage geht die Stadt Düsseldorf davon aus, dass der Verein „Stay" e.V. die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit gemäß Abgabenordnung erfüllt?

Antwort:

Die Förderentscheidungen des Gesundheitsamtes erfolgen auf Grundlage der jeweils geltenden Förderrichtlinien sowie der durch den Antragsteller eingereichten Unterlagen. Die Feststellung der Gemeinnützigkeit erfolgt ausschließlich durch die Finanzverwaltung gemäß §51ff Abgabenordnung und nicht durch die Landeshauptstadt Düsseldorf selbst.

Frage 3:

Welche Anforderungen stellt die Stadt an die Organe solcher e.V., die Fördermittel von der Stadt erhalten? Gehen Sie dabei insbesondere auf Anforderungen hinsichtlich satzungs- und gemeinnützigkeits- rechtskonformen Verhaltens, aber auch hinsichtlich der Einhaltung strafrechtlicher Normen ein.

Antwort:

Die Anforderungen an Zuwendungsempfänger ergeben sich aus den Zuschussrichtlinien des Gesundheitsamtes, den allgemeinen Zuwendungsrichtlinien der Landeshauptstadt Düsseldorf sowie den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Geförderte Vereine sind insbesondere verpflichtet, die bewilligten Mittel zweckentsprechend zu verwenden und die ordnungsgemäße Verwendung vorzulegen. Die Prüfung der zweckentsprechenden und richtlinienkonformen Verwendung bewilligter Zuschüsse erfolgt grundsätzlich im Rahmen des vorgeschriebenen Verwendungsnachweisverfahrens. Darüber hinausgehende Prüfungen erfolgen anlassbezogen, sofern konkrete Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten, Verstöße gegen Förderbedingungen oder eine zweckwidrige Mittelverwendung vorliegen. Seite 2/2

Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Vorgang · RAT/312/2026

Antwort und Verlauf an einem Ort

Ein schriftliches Antwortdokument ist dieser Vorlage eindeutig zugeordnet. Den vollständigen ausgelesenen Text finden Sie im Inhaltsbereich dieser Seite.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Schriftliche Antwort

    Antwort der Verwaltung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 5.19

    Rat. Amtlicher Vermerk: „schriftlich beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/312/2026