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RAT/424/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 28.11.2025
Betrifft:
Anfrage der Ratsfrau Dufhues: Senkung der Gebühren für Strassenreinigung und
Hausmüllentsorgung
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur Sitzung des Stadtrats am 11.12.2025 stelle ich folgende Anfrage:
Ausweislich eines Presseberichts der Rheinischen Post vom 30. Oktober 2025 hat die
AWISTA im Jahr 2024 einen Gewinn von 33 Millionen € erwirtschaftet. Auch in den
Vorjahren hat die AWISTA hohe Gewinne gemacht. Kerngeschäft der AWISTA ist die
Straßenreinigung und die Hausmüllentsorgung in Düsseldorf, also Aufgaben für die die Stadt
Gebühren erhebt. Soweit aus zugänglichen Veröffentlichungen ersichtlich, ist
ausschließlicher Auftragnehmer der Stadt für Straßenreinigung und Hausmüllentsorgung die
AWISTA kommunal, die selbst aber über kein Personal verfügt, sondern sich der AWISTA
als Subunternehmer bedient.
Nach Mitteilung der Stadt im genannten Pressebericht der Rheinischen Post ist nicht
beabsichtigt, die Gebühren für Straßenreinigung und Hausmüllentsorgung zu senken.
Und nach allgemeinen Grundsätzen - dem so genannten Äquivalenzprinzip - müssen
öffentliche Gebühren den bei der Stadt für die entsprechenden Aufgaben anfallenden
Kosten entsprechen.
Würde die Straßenreinigung und Hausmüllentsorgung unmittelbar durch ein städtisches Amt
oder einen städtischen Eigenbetrieb erledigt, müssten etwaige Gewinne unmittelbar in Form
von Gebührensenkungen an die Bürgerinnen und Bürger weitergegeben werden.
Hierzu frage ich an:
1. Ist der Stadt bekannt, welcher Anteil des Jahresgewinns der AWISTA in Höhe von 33
Millionen mit Straßenreinigung und Hausmüllentsorgung in Düsseldorf erwirtschaftet wird?
2. Nimmt die Stadt den für das Jahr 2024 ausgewiesenen Gewinn der AWISTA, jedenfalls
soweit er auf das Gebührengeschäft entfällt, zum Anlass, die mit der AWISTA
beziehungsweise AWISTA kommunal vertraglich vereinbarten Entgelte für Straßenreinigung
und Hausmüllentsorgung zu reduzieren?
3. Warum wurde und im Interesse des Gebührenzahlers die Straßenreinigung und
Hausmüllentsorgung nach Ablauf des Vertrages mit der AWISTA nicht rekommunalisiert?
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Mit freundlichen Grüßen
Eva Dufhues