Antrag Aktenzeichen RAT/041/2026

Antrag auf stadtweites Verbot von Pyrotechnik zum Jahreswechsel

Amtlicher Titel: Antrag der Ratsmitglieder Ratsfrau Mirus, Ratsfrau Dufhues, Ratsherrn Lemmer und Ratsherrn Krüger: Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zum Jahreswechsel – Prüfung und Umsetzung eines stadtweiten Verbots von pyrotech. Gegenständen

Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 29. Januar 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die Ratsmitglieder Mirus, Dufhues, Lemmer und Krüger beantragen ein umfassendes Verbot von Pyrotechnik im gesamten Stadtgebiet Düsseldorfs für den Jahreswechsel. Der Antrag wird am 11. Februar 2026 im Rat zur Abstimmung gebracht.

Einordnung

Die Ratsmitglieder Mirus, Dufhues, Lemmer und Krüger haben am 29. Januar 2026 einen Antrag zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zum Jahreswechsel eingereicht. Der Antrag fordert die Verwaltung auf, ein umfassendes Verbot des Abbrennens von Pyrotechnik, insbesondere von Böllern und Raketen der Kategorie F2, im gesamten Stadtgebiet zu prüfen und vorzubereiten. Die Entscheidung über den Antrag soll am 11. Februar 2026 im Rat getroffen werden.

Hintergrund

Der Antrag wird vor dem Hintergrund der Ereignisse der vergangenen Jahreswechsel gestellt, bei denen die bisherigen Regelungen als unzureichend erachtet wurden. Insbesondere die Gefahren für die öffentliche Sicherheit, Gesundheit und den Schutz von Tieren sowie die Sauberkeit im öffentlichen Raum werden als zentrale Aspekte hervorgehoben.

Was bedeutet das für Bürger?

Ein stadtweites Verbot von Pyrotechnik könnte die öffentliche Sicherheit erhöhen und die Belastung durch Feinstaub reduzieren. Zudem wird der Schutz von Tieren und die Vermeidung von Sachschäden an Gebäuden und Fahrzeugen angestrebt. Die Feuerwehr verzeichnete in der Silvesternacht 2024/2025 147 Brände, was die Notwendigkeit eines Verbots unterstreicht.

Die wichtigsten Punkte

  • Antrag auf Verbot von Pyrotechnik im gesamten Stadtgebiet zum Jahreswechsel
  • Entscheidung im Rat am 11. Februar 2026
  • Ziel: Erhöhung der öffentlichen Sicherheit und Gesundheitsschutz
  • 147 Brände in der Silvesternacht 2024/2025 durch Pyrotechnik
  • Schutz von Tieren und Vermeidung von Sachschäden an Eigentum

Themen

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Aus der amtlichen Vorlage

1) Die Verwaltung wird beauftragt, unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten der Düsseldorfer Straßenordnung sowie des Ordnungsbehördengesetzes (OBG NRW), ein umfassendes Verbot des Abbrennens von Pyrotechnik (insbesondere Böller und Raketen der Kategorie F2) im gesamten Stadtgebiet für den Zeitraum des Jahreswechsels zu prüfen und vorzubereiten.

Auszug aus „Antrag“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Vorgang · RAT/041/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Sitzung · TOP 44.16

    Rat. Kein Ergebnisvermerk hinterlegt.

  2. Sitzung · TOP 33.3

    Rat. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich abgelehnt“.

  3. Ursprüngliche Vorlage

    Antrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

Antrag als Text anzeigen
RAT/041/2026 Ratsfrau Dominique Mirus Ratsfrau Eva Dufhues Ratsherr Torsten Lemmer Ratsherr Jürgen Krüger X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 29.01.2026 An Herrn Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Betrifft: Antrag der Ratsmitglieder Ratsfrau Mirus, Ratsfrau Dufhues, Ratsherrn Lemmer und Ratsherrn Krüger: Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zum Jahreswechsel - Prüfung und Umsetzung eines stadtweiten Verbots von pyrotech. Gegenständen Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir bitten Sie den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 11.02.2026 zu setzen und zur Abstimmung zu bringen: Antrag: 1) Die Verwaltung wird beauftragt, unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten der Düsseldorfer Straßenordnung sowie des Ordnungsbehördengesetzes (OBG NRW), ein umfassendes Verbot des Abbrennens von Pyrotechnik (insbesondere Böller und Raketen der Kategorie F2) im gesamten Stadtgebiet für den Zeitraum des Jahreswechsels zu prüfen und vorzubereiten. 2) Hierbei sollen insbesondere die ordnungsrechtlichen Aspekte der Gefahrenabwehr (Schutz von Personen und Sachwerten vor Brandgefahr), der Schutz der Gesundheit der Menschen vor der starken Feinstaubbelastung, die Vermeidung von gewalttätigen Ausschreitungen gegen Einsatzkräfte, der Schutz von Tieren, insbesondere auch wildlebender (vor allem Vögel) sowie die Einhaltung der Sauberkeit im öffentlichen Raum als vorrangige Schutzziele definiert werden. 3) Die Verwaltung prüft alternativ die Ausweisung großflächiger Verbotszonen, die über die bisherige Altstadt-Regelung hinausgehen, insbesondere in dicht besiedelten Wohngebieten, in der Nähe von Krankenhäusern und Pflegeinrichtungen, Parks und Tierheimen sowie historischen Gebäuden. Seite 2 Begründung: Die Ereignisse der vergangenen Jahreswechsel haben gezeigt, dass die bisherigen Regelungen nicht ausreichen, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung in unserer Landeshauptstadt vollumfänglich zu gewährleisten. Schutz der Gesundheit: Feinstaub ist ein Luftschadstoff mit massivsten Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Es gibt keine Unbedenklichkeitsgrenze, darum muss jede Maßnahme ergriffen werden, um die Belastung zu senken. In der Silvesternacht wird der stärkste Anstieg aller Partikelgrößen im Jahr gemessen - auch bei den besonders schädlichen ultrafeinen Partikeln. Besonders gravierend ist die Belastung am Neujahrstag: Dieser ist vielerorts mit Stundenwerten von über 1000 µg/m³ belastet, während die durchschnittliche Belastung im Jahr 2018 an den städtischen Messstationen in Deutschland rund 18 µg/m³ betrug. Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation zufolge sollte ein Grenzwert von 45 µg/m³ an höchstens drei Tagen pro Jahr überschritten werden. Diese können wegen der Belastung durch das Silvesterfeuerwerk schon vom 1.-3. Januar erreicht werden. Schutz der Tiere: Haus-, Wild- oder Nutztier - für sie kommen das laute, krachende Knallen und die hellen Blitze völlig aus dem Nichts und bedeuten puren Stress. Hunde und Katzen, wie auch viele andere Tiere, haben ein besonders empfindliches Gehör, der Lärm in der Silvesternacht kann traumatische Folgen haben. Wildtiere werden durch den Lärm aus ihrer Winterruhe gerissen und flüchten. Der dadurch entstehende Energieverlust kann für sie zur Lebensbedrohung werden. Vögel sind besonders betroffen, durch den Schreck fliehen sie in die Luft und fliegen teilweise bis zu 1.000 Meter hoch - eine Höhe, die sie normalerweise nicht erreichen. Sicherheit und Schutz des Eigentums: Der unkontrollierte Einsatz von Raketen und Böllern führt jährlich zu erheblichen Sachschäden an Gebäuden und Fahrzeugen der Bürger. Ein Verbot dient dem unmittelbaren Schutz des Privateigentums und der körperlichen Unversehrtheit. Stärkung der Einsatzkräfte (Polizei und Feuerwehr): Unsere Sicherheits- und Rettungskräfte werden in der Silvesternacht immer wieder zur Zielscheibe von gezielten Angriffen mit Pyrotechnik. Ein generelles Verbot entzieht diesen gewaltbereiten Gruppierungen die „ Tatmittel " und sorgt dafür, dass die staatliche Autorität im öffentlichen Raum gewahrt bleibt. Ordnungswidrigkeiten können so effektiver sanktioniert werden. Sauberkeit und Kosten : Die Vermüllung öffentlicher Straßen und Plätze durch Reste von Feuerwerkskörpern stellt eine erhebliche Beeinträchtigung des Stadtbildes dar. Die Reinigungskosten werden derzeit von der Allgemeinheit getragen; ein Verbot würde hier zu einer Entlastung des Haushalts und der kommunalen Reinigungsbetriebe führen. Rechtlicher Rahmen: Die Düsseldorfer Straßenordnung bietet bereits heute die Grundlage, um Nutzungen des öffentlichen Raums zu untersagen, die die Sicherheit gefährden oder die Allgemeinheit unzumutbar belästigen. Unter Berücksichtigung der Gefahrenprognosen der Polizei ist eine Ausweitung der Verbote rechtlich geboten, um die Handlungsfähigkeit des Ordnungsamtes zu stärken. Ein Verbot schützt zudem jene Bürger, die den Jahreswechsel in Ruhe und Sicherheit verbringen wollen, und verhindert, dass öffentliche Räume zu rechtsfreien Zonen werden. Seite 3 Aufstellung mit dokumentierten Vorfällen aus Düsseldorf aus den letzten beiden Jahren: 1. Angriffe auf Einsatzkräfte (Polizei & Feuerwehr) • Silvester 2024/2025 (Wersten & Hassels): Einsatzkräfte der Feuerwehr wurden während Löscharbeiten massiv mit Böllern und Flaschen beworfen. In Hassels (Fürstenberger Straße) griffen Jugendliche die Helfer gezielt an, während diese brennenden Sperrmüll löschten. • Silvester 2024/2025 (Derendorf): Ein 22-jähriger Tatverdächtiger beschädigte an einer Polizeiliegenschaft mehrere Streifenwagen durch Feuerwerkseinwirkung erheblich und wurde festgenommen. • Statement der Stadtspitze: Oberbürgermeister Dr. Keller und die Polizeipräsidentin verurteilten am 01.01.2025 offiziell die „ inakzeptablen Angriffe " auf Rettungskräfte, bei denen mindestens ein Feuerwehrmann verletzt wurde. 2. Brände und Sachschäden Die Zahl der Brände durch unsachgemäßen Gebrauch von Pyrotechnik ist in Düsseldorf auf einem hohen Niveau: • Bilanz 2024/2025: Die Feuerwehr verzeichnete allein in dieser Nacht 147 Brände (ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr mit 112). In 93 Fällen brannten Müll- oder Papiercontainer. • Gebäudeschäden (Eller & Pempelfort): In Eller (Am Pflanzkamp) geriet ein Rohbau kurz vor Mitternacht in Brand. In Pempelfort (Derendorfer Straße) verursachte Pyrotechnik einen Balkonbrand in einem Mehrfamilienhaus, der nur durch schnelles Eingreifen nicht auf die Wohnungen übergriff. • 95 Einsätze musste die Feuerwehr in der Silvesternacht bewältigen. In 68 Fällen brannten Papier- oder Müllcontainer. • Garath (2025/2026): Auch zum jüngsten Jahreswechsel kam es zu schweren Vorfällen, darunter ein Balkonbrand am Heinrich-von-Brentano-Platz und ein Kellerbrand an der Carl-Friedrich-Goerdeler-Straße mit starker Verrauchung des Treppenhauses, bei dem zwei Personen ins Krankenhaus mussten. 3. Verletzungen und medizinische Notfälle • Verletzte durch Pyrotechnik: In der Bilanz 2024/2025 wurden offiziell 4 Personen durch Feuerwerkskörper verletzt. • Gefährliche Situationen im Verkehr: Auf der Missundestraße wurde eine Person schwer verletzt, die nach dem Zünden von Pyrotechnik auf die Fahrbahn trat und von einem Pkw erfasst wurde. Schaulustige behinderten hierbei massiv die Unfallaufnahme durch die Polizei. • Einsatzbelastung: Insgesamt rückte der Rettungsdienst in der Neujahrsnacht 2024/2025 zu 222 Einsätzen aus. Seite 4 4. Verstöße gegen die öffentliche Ordnung • Altstadt-Bilanz: Trotz des bereits bestehenden Teilverbots in der Altstadt mussten dort 2024/2025 über 74 Platzverweise ausgesprochen werden. Es kam zu 26 Körperverletzungsdelikten. • Illegales Feuerwerk: Die Bezirksregierung stellte bei Kontrollen im Raum Düsseldorf allein im Vorfeld von Silvester 2025 über 66 Verstöße fest, darunter illegale Lagermengen und nicht zugelassene Pyrotechnik aus dem Ausland. Die Vielzahl der dezentralen Brandherde bringen die Einsatzkräfte längst an ihre Kapazitätsgrenzen und gefährden zudem die Reaktions- und Einsatzfähigkeit für echte Notfälle. Ein Böllerverbot wird u.a. gefordert von: Der Deutsche Tierschutzbund: https://www.tierschutzbund.de/ueber-uns/aktuelles/presse/meldung/silvester- deutscher-tierschutzbund-fordert-boellerverbot/ Die Gewerkschaft der Polizei: https://www.gdp.de/berlin/de/stories/2025/01/250101-petition Die Deutsche Umwelthilfe fordert ein Böllerverbot: https://www.duh.de/mitmachen/boellerfreies-silvester/ Die Fraktion DIE LINKE hat im Deutschen Bundestag am 25.11.2025 einen entsprechenden Antrag gestellt (Drucksache 21/2909). Mit freundlichen Grüßen f.d.R. Torsten Lemmer Dominique Mirus Jürgen Krüger Eva Dufhues Seite 5

KI-gestützt aufbereitet am 6. April 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/041/2026