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Title: Anfrage
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586929.pdf
Published Time: 2026-05-18T09:45:00.000Z
Number of Pages: 2
Markdown Content:
RAT/289/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 07.05.2026
Ratsfraktionenen – CDU / BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
An
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller
Anfrage der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zur Sitzung des Rates am 18.06.2026
# Betrifft:
Anfrage der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schutz der
Gesundheit von Kindern und Jugendlichen - Umsetzung des Neue-psychoaktive-Stoffe-
Gesetzes
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Missbrauch von Lachgas als Rauschmittel, insbesondere unter Kindern und
Jugendlichen als Partydroge, ist in den vergangenen Jahren verstärkt in den
gesellschaftspolitischen Fokus gerückt.
Mit der Novellierung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes ( NpSG ) hat der
Bundesgesetzgeber nun aktuell darauf reagiert. Die am 12. April 2026 in Kraft
getretene Neufassung des Gesetzes schränkt u. a. den Missbrauch von Lachgas
(Distickstoffmonoxid ) ein. Es verbietet den Verkauf von Lachgas an
Minderjährige und untersagt den Online- sowie Automatenhandel für
Konsumzwecke, um besonders Kinder und Jugendliche vor gesundheitlichen
Schäden zu schützen.
Vor diesem Hintergrund besteht ein Interesse daran, die Umsetzung der neuen
bundesrechtlichen Vorgaben auf kommunaler Ebene hier in Düsseldorf
nachzuvollziehen und gegebenenfalls weiterzuentwickeln.
Die Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben sich bereits
im vergangenen Jahr im Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf über einen
eigenen Antrag mit dem Missbrauch von Lachgas befasst (RAT/112/2025). Seite 2
Wir bitten Sie daher die Anfrage auf die Tagesordnung zu setzen und von der
Verwaltung beantworten zu lassen:
1. Wie setzt die Landeshauptstadt Düsseldorf die neuen gesetzlichen Vorgaben
konkret um, insbesondere im Hinblick auf Verkaufsbeschränkungen, ein
Verbot von Online- und Automatenhandel sowie Maßnahmen des
Jugendschutzes, und welche Kontroll- und Durchsetzungsmaßnahmen werden
hierzu derzeit durchgeführt bzw. sind geplant?
2. Welche weitergehenden Maßnahmen prüft bzw. plant die Verwaltung
gegebenenfalls, um den missbräuchlichen Konsum von Lachgas über die
bundesgesetzlichen Regelungen hinaus einzudämmen (z. B. Kooperationen
mit Einzelhandel und Gastronomie über Aufklärungsmaßnahmen für das
Verkaufs- bzw. Bedienungspersonal, Einschränkungen von Werbung bis hin zu
einem Werbeverbot, zusätzliche Präventionsmaßnahmen)?
3. Welche bestehenden Präventions- und Aufklärungsangebote zum Missbrauch
von Lachgas richten sich gezielt an Kinder und Jugendliche?
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Tups Mirja Cordes Dr. Frank Schulz
f.d.R .
Heike Kuhn Stephan Soll