Ratssitzung · Sitzung beendet
Rat
Ratssitzung · Sitzung beendet
Rat kompakt
18.06.2026 · Rat
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die vierte Anpassung des Friedhofsentwicklungskonzeptes im Bereich des Friedhofs Itter zur Sicherstellung islamischer Bestattungen in Düsseldorf.
Quelle: offizielle Niederschrift
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Städtische Clara-Schumann-Musikschule der Landeshauptstadt Düsseldorf mit Wirkung zum 01.08.2026.
Quelle: offizielle Niederschrift
Der Rat der Stadt beschließt die Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten" - Projektaufruf 2026: Schwimmbäder und beauftragt die Verwaltung beim Zuschussgeber Projektskizzen für folgende Projekte einzureichen: Erneuerung Solebecken in der Münster-Therme Fassadenumbau vom Rheinbad 33
Quelle: offizielle Niederschrift
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, jeweils drei Personen als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner mit beratender Stimme gemäß § 58 Absatz 4 GO NRW in die nachstehenden Ausschüsse (siehe Anlage) für die Dauer der laufenden Wahlperiode zu entsenden. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, dafür die seitens des Ausschusses für…
Quelle: offizielle Niederschrift
zurückgewiesen
Quelle: amtliche Sitzungsdaten
Rat · Sitzung vom 18.06.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 24.06.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Aus aktuellem Anlass bitten wir um Beantwortungen unserer Fragen zum Brandereignis an der Reisholzer Straße in Düsseldorf-Lierenfeld am 10. Juni 2026. Auch wenn der Brand nach öffentlicher Berichterstattung schnell unter Kontrolle gebracht werden konnte, sind Fragen zur Brandursache, Gefahrenlage, möglicher Umwelt- oder Gesundheitsbelastung sowie zur Kontrolle vergleichbarer Objekte von öffentlichem Interesse.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/340/2026 Stadtdirektor Hintzsche Anfrage aus aktuellem Anlass der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI: Brandereignis an der Reisholzer Straße in Düsseldorf-Lierenfeld Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung aktuell zu Ursache, Verlauf und Schadensumfang des Brandereignisses vor? Antwort: Die Feuerwehr Düsseldorf wurde am 10. Juni 2026, um 12.05 Uhr, über ein Brandereignis in einem Wohngebäude an der Reisholzer Straße informiert. Vor Ort stellten die Einsatzkräfte einen Brand auf einem Balkon im 1. Obergeschoss, mit einem Raucheintritt in die daran grenzende Wohnung, fest. Die Feuerwehr konnte den Brand schnell löschen, die betreffende Wohnung auf noch anwesende Menschen sowie die benachbarten Wohnungen vorsorglich auf eine Beeinträchtigung durch den Brand kontrollieren. Aufgrund des Brandereignisses war die betreffende Wohnung im 1. Obergeschoss nicht mehr nutzbar. Der Mieter war zum Brandgeschehen nicht anwesend und kam nachfolgend bei Freunden unter. Es gab keine Verletzten. Die Brandursachenermittlung obliegt der Polizei. Frage 2: Welche für Mensch, Umwelt und Tiere gefährlichen Stoffe wurden freigesetzt, die zu Schutzmaßnahmen wie Warnungen, Sperrungen oder Luftmessungen führten? Antwort: Bei diesem Einsatz waren keine Schutzmaßnahmen wie Warnungen, Sperrungen oder Luftmessungen erforderlich. Temporär kann es zu Einschränkungen im Straßenverkehr gekommen sein. Frage 3: Welchen ersten Handlungsbedarf sieht die Verwaltung aufgrund des Vorfalls bei Brandschutzkontrollen vergleichbarer Gewerbe- oder Industrieobjekte im Stadtgebiet? Antwort: Wohngebäude sind keine brandverhütungsschaupflichtigen Objekte. Seite 1 von 1
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Nach aktuellen Medienberichten werden Fortuna-Fanshops aufgegeben. Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung unserer Fragen.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/341/2026 Stadtdirektor Hintzsche Anfrage aus aktuellem Anlass der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI: Schließung der Fortuna-Fanshops Die Fragen werden zusammenhängend beantwortet. Frage 1: Wie konkret war die Stadtspitze in die Entscheidungen über die Schließungen von Fortuna-Fanshops eingebunden? Frage 2: Welche Auswirkungen haben die Schließungen von Fortuna-Fanshops auf umliegende Einzelhandelsgeschäfte und stadtteilprägende Angebote in den Bezirkszentren? Frage 3: Welche Maßnahmen zur weiteren Unterstützung wird die Verwaltung infolge der Schließungen von Fortuna-Fanshops anbieten oder/und ggf. selber durchführen? Antwort: Die Einrichtung und der Betrieb von Fanshops zählen nicht zu den originären Aufgaben kommunaler Daseinsvorsorge. Folgerichtig ist eine Einbindung des Verwaltungsvorstandes in diesbezügliche Entscheidungen des Vereins Fortuna Düsseldorf nicht erfolgt. Folgerichtig plant die Landeshauptstadt auch keine diesbezüglichen Maßnahmen. Auch erwartet der zuständige Fachdezernent keine Auswirkungen von stadtteilprägendem Charakter. Seite 1 von 1
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Sparvorgaben wurden der Volkshochschule Düsseldorf für das laufende und das kommende Haushaltsjahr kommuniziert?
2. Inwiefern sind von den Sparmaßnahmen Kurse betroffen, die sich ausschließlich durch Teilnahmegebühren selbst tragen und der Volkshochschule somit keine Kosten verursachen?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/350/2026 Beigeordnete Koch Anfrage der SPD/Volt-Ratsfraktion zur Sitzung des Rates am der Landeshauptstadt Düsseldorf 18.06.2026 Betrifft: Sparmaßnahmen an der Volkshochschule Düsseldorf - was wird gestrichen und was bleibt? Frage 1: Welche Sparvorgaben wurden der Volkshochschule Düsseldorf für das lau- fende und das kommende Haushaltsjahr kommuniziert? Antwort: Für das laufende und das kommende Haushaltsjahr wurden der Volks- hochschule Düsseldorf (VHS) die stadtweiten Einsparvorgaben übermittelt, die alle Ämter proportional betreffen. Da die Stadt insgesamt einen erheb- lichen Konsolidierungsbedarf hat, trägt auch die VHS einen Anteil an der Gesamteinsparung. Frage 2: Inwiefern sind von den Sparmaßnahmen Kurse betroffen, die sich aus- schließlich durch Teilnahmegebühren selbst tragen und der Volkshoch- schule somit keine Kosten verursachen? Antwort: Die VHS leistet mit ihrem breit gefächerten Bildungsangebot einen wichti- gen Beitrag für die Stadtgesellschaft. Die vhs Düsseldorf plant jährlich ungefähr 100.000 Unterrichtsstunden. Wie im Haushaltsplan dargestellt, arbeitet sie dabei mit einem strukturellen Zuschussbedarf, was bedeutet, dass keine Veranstaltung sich vollständig selbst trägt. Dieser Zuschuss- bedarf unterstreicht zugleich den hohen Stellenwert, den die Stadt der öffentlichen Weiterbildung beimisst. Vor diesem Hintergrund setzt die VHS die notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen verantwortungsvoll und mit großer Sorgfalt um, so dass ca. 10.000 Unterrichtsstunden weni- ger geplant werden. Besonderen Wert legt die VHS darauf, die Anpassungen so zu gestalten, dass sie für die Kundinnen und Kunden sowie für die Dozierenden mög- lichst gut verträglich bleiben. Um eine faire und ausgewogene Verteilung der Konsolidierungsbeiträge sicherzustellen, werden daher auch Angebote einbezogen, die zumindest ihre Honoraraufwendungen refinanzieren. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die Einsparungen nicht einseitig ein- zelne Fachbereiche oder Angebotsformen treffen und das vielfältige Bil- dungsprofil der VHS in seiner Breite erhalten bleibt. Frage 3: In welchem Umfang sind von den Sparmaßnahmen geförderte Kurse be- troffen, bei denen die Volkshochschule gegenüber Fördermittelgebern in Vorleistung tritt (z.B. BAMF-Kurse)? Antwort: Geförderte Kurse, bei denen die Volkshochschule gegenüber Fördermittel- gebern zunächst in Vorleistung tritt - wie etwa die vom BAMF finanzierten Integrations- und Sprachkurse - sind von den Sparmaßnahmen nicht be- troffen.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Aktuelle Medienberichte über die Entscheidung einer Düsseldorfer Gastronomie, die FIFA-Klub-Weltmeisterschaft nicht zu übertragen, haben eine öffentliche Debatte über die gesellschaftliche Akzeptanz und die zunehmende Kommerzialisierung internationaler Sportgroßveranstaltungen ausgelöst.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Rat/342/2026 Beigeordneter Zaum Anfrage aus aktuellem Anlass RAT/342/2026 des Ratsherrn Lemmer Umgang mit Public-Viewing-Angeboten zur Fußball WM 2026 in Düsseldorf Frage 1: Welche kurzfristigen konkreten Handlungen hat, bzw. wird, die Stadtverwaltung Düsseldorf aus den Reaktionen zur Nicht-Übertragung in einer Düsseldorfer Gastronomie ziehen? Antwort: Keine. Frage 2: Für den Fall, dass sich kurzfristig weitere private Veranstalter gegen Public-Viewing- Angebote zur Fußball WM 2026 in Düsseldorf entscheiden, frage ich: Wann und wie wird die Stadt Düsseldorf initiativ, um Public-Viewing-Angebote zur Fußball WM 2026 in Düsseldorf zu organisieren bzw. selbst anzubieten? Antwort: Seitens der Landeshauptstadt Düsseldorf organisierte Public-Viewing-Angebote zur Fußball WM 2026 sind weiterhin nicht beabsichtigt. Seite 1/1
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wieso ist das bisherige Verfahren zur Besetzung der Stelle gescheitert?
2. Ist eine zukünftige Besetzung trotz des Einstellungsstopps möglich?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/339/2026 Oberbürgermeister Dr. Keller Anfrage aus aktuellem Anlass der Ratsfrau Franca Bavaj zur Ratssitzung am 18.06.2026: Personelle Ausstattung des Antisemitismusbeauftragten Frage 1: Wieso ist das bisherige Verfahren zur Besetzung der Stelle gescheitert? Antwort: Bei der betreffenden Stelle handelt es sich um eine neu eingerichtete Funktion mit einem besonderen Anforderungsprofil. Im Rahmen des bisherigen Besetzungsverfahrens konnte bislang keine den Anforderungen entsprechende dauerhafte Besetzung vorgenommen werden Frage 2: Ist eine zukünftige Besetzung trotz des Einstellungsstopps möglich? Antwort: Derzeit gilt für die gesamte Stadtverwaltung ein Einstellungsstopp. Dieser erfasst sämtliche Organisationseinheiten und damit auch die betreffende Stelle. Eine verwaltungsinterne Lösung ist durch die derzeit geltenden Regelungen nicht ausgeschlossen. Frage 3: Durch welche hauptamtliche Person(en) wird die fachliche Betreuung des Antisemitismusbeauftragten über das ehrenamtliche Engagement hinaus derzeit gewährleistet? Antwort: Die organisatorische und administrative Unterstützung des Antisemitismusbeauftragten erfolgt insbesondere durch das Amt für Gleichstellung und Antidiskriminierung. Darüber hinaus wird die fachliche Begleitung und Unterstützung durch die jeweils zuständigen Fachdienststellen der Stadtverwaltung sichergestellt. Hierzu zählt insbesondere die Mahn- und Gedenkstätte der Landeshauptstadt Düsseldorf, die ihre fachliche Expertise in die Arbeit einbringt. Seite 1 von 1
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Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
a) Der Rat der Stadt wählt gemäß § 71 Abs. 1 Satz 3 GO NRW Herrn Marcus Beyer für die Dauer von acht Jahren zum Beigeordneten. Der Gewählte tritt das Amt zum nächstmöglichen Zeitpunkt an . b) Der Rat der Stadt beschließt, dem zum Beigeordneten gewählten Herrn Marcus Beyer ein Amt der Besoldungsgruppe B 7 LBesO NRW zu übertragen .
Die Stelle der/des Beigeordneten für das neue Dezernat für Infrastruktur ist zu besetzen. Die Stelle wurde zur Besetzung öffentlich ausgeschrieben. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird dem Rat der oben genannte Kandidat zur Wahl zum Beigeordneten vorgeschlagen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Direkte Zuwendungen der Landeshauptstadt: Welche konkreten Finanzmittel, Projektzuschüsse oder institutionellen Förderungen hat der Düsseldorfer Appell (bzw. das Projekt „Respekt und Mut“ in der Trägerschaft der Diakonie) in den Haushaltsjahren 2021 bis einschließlich 2025 aus dem Kernhaushalt der Stadt Düsseldorf erhalten?
2. Unterstützung durch städtische Beteiligungen: In welcher Höhe flossen im genannten Zeitraum Gelder – etwa durch Sponsoring, Spenden oder Anzeigenplatzierungen – von Unternehmen mit städtischer Beteiligung (wie Rheinbahn AG, Stadtwerke Düsseldorf, Holding-Gesellschaften) oder der Stadtsparkasse Düsseldorf an das Bündnis?
3. Sach- und Infrastrukturleistungen: In welchem Umfang wurden dem Bündnis seit 2021 kostenfreie oder vergünstigte städtische Sachleistungen, wie die Nutzung öffentlicher Räumlichkeiten, Plakatierungsflächen oder Personalleistungen, zur Verfügung gestellt?
In der „Evangelische Zeitung“ vom 11.06.2026 wurde mitgeteilt, dass „die Evangelische Kirche in Düsseldorf und das Bündnis „Düsseldorfer Appell“ am kommenden Montag ein Zeichen für gesellschaftlichen Zusammenhalt setzen. Die Kundgebung „Demokratie, Menschenwürde und Vielfalt“ beginnt um 16 Uhr an der Johanneskirche und ist eine Reaktion auf einen von der AfD angekündigten Rundgang durch das Düsseldorfer Japan-Viertel…“.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie nutzt die Stadtverwaltung die Aufstellung des großformatigen Erdmännchens am Düsseldorfer Flughafen jetzt kurzfristig für das Tourismusmarketing der Stadt?
2. Welche konkreten Maßnahmen plant die Stadtverwaltung kurzfristig begleitend zum größten Erdmännchen der Welt am Flughafen an anderen geeigneten Standorten im Stadtgebiet zu ergreifen?
Am 11. Juni 2026 wurde öffentlich bekannt, dass am Düsseldorfer Flughafen ein überdimensionales Erdmännchen als Werbeträger aufgestellt wurde.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Rat/345/2026 Stadtkämmerin Schneider Antwort bzgl. der Anfrage aus aktuellem Anlass der Ratsfrau Mirus „Neues Riesen-Erdmännchen am Flughafen Düsseldorf - Wie nutzt die Verwal- tung diese Attraktion kurzfristig?" (Rat/345/2026) Frage 1: Wie nutzt die Stadtverwaltung die Aufstellung des großformatigen Erdmännchens am Düsseldorfer Flughafen jetzt kurzfristig für das Tourismusmarketing der Stadt? Antwort: Es ist nicht vorgesehen, dass die Stadtverwaltung die Aufstellung des Erdmännchens am Düsseldorfer Flughafen für das Tourismusmarketing der Stadt nutzt. Grundsätzlich gilt, dass Unternehmenswerbung ohne touristischem oder standortförderndem Zusammen- hang von nicht zum Stadtkonzern gehörenden Unternehmen nicht unterstützt wird. Frage 2: Welche konkreten Maßnahmen plant die Stadtverwaltung kurzfristig begleitend zum größten Erdmännchen der Welt am Flughafen an anderen geeigneten Standorten im Stadtgebiet zu ergreifen? Antwort: Die Stadtverwaltung Düsseldorf plant keine Maßnahmen.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie konkret hat die Stadtverwaltung Düsseldorf, insbesondere der Oberbürgermeister und/oder der Sportdezernent, bei der Verpflichtung von Jorrit Hendrix geholfen?
2. Wie intensiv wird sich die Stadtverwaltung Düsseldorf insgesamt, insbesondere der Oberbürgermeister und/oder der Sportdezernent, bei der Verpflichtung von weiteren Spielern für die Fortuna jetzt kurzfristig einsetzen?
Fortuna Düsseldorf ist von hoher Bedeutung für die Stadt und alle Beteiligten sollten an einem Strang ziehen, damit der Verein schnell wieder aufsteigt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
durch 1. Im Rahmen dieser Maßnahme wurden 72 Fahrzeuge kontrolliert.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. War die Stadtverwaltung über die Verhandlungen der Rheinbahn mit Uber als Sponsor informiert und, falls ja, war sie daran beteiligt?
2. Hat die Stadtverwaltung Stellungnahmen von Vertreterinnen der Taxibranche über die möglichen Auswirkungen des Sponsorings durch Uber eingeholt?
3. Wurden bereits verbindliche Verträge oder Vorverträge zwischen Rheinbahn und Uber abgeschlossen, werden also bei Zustimmung zur Übernahme des Fährbetriebs durch die Rheinbahn auch diese Vereinbarungen gültig?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Rat/351/2026 Stadtkämmerin Schneider Antwort bzgl. der Anfrage aus aktuellem Anlass des Ratsherrn Krüger: Heißt es bald Uber den Rhein statt über den Rhein? (RAT/351/2026) Basierend auf entsprechenden Auskünften der Rheinbahn AG werden die Fragen be- antwortet. Frage 1: War die Stadtverwaltung über die Verhandlungen der Rheinbahn mit Uber als Sponsor informiert und, falls ja, war sie daran beteiligt? Antwort: Die Landeshauptstadt Düsseldorf wurde von der Rheinbahn AG über die entsprechen- den Gespräche informiert. Die Verhandlungen wurden von der Rheinbahn AG eigen- verantwortlich geführt. Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung waren an den Verhandlungsgesprächen nicht beteiligt. Frage 2: Hat die Stadtverwaltung Stellungnahmen von Vertreterinnen der Taxibranche über die möglichen Auswirkungen des Sponsorings durch Uber eingeholt? Antwort: Die Rheinbahn AG hat die Taxibranche über die geplante Vermarktung von Werbeflä- chen auf der Rheinfähre nicht gesondert informiert. Frage 3: Wurden bereits verbindliche Verträge oder Vorverträge zwischen Rheinbahn und Uber abgeschlossen, werden also bei Zustimmung zur Übernahme des Fährbetriebs durch die Rheinbahn auch diese Vereinbarungen gültig? Antwort: Zu etwaigen Vertragsverhandlungen oder vertraglichen Beziehungen mit Dritten äu- ßert sich die Rheinbahn AG grundsätzlich nicht. Unabhängig davon würden etwaige Vereinbarungen ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden rechtlichen und or- ganisatorischen Voraussetzungen wirksam.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Verläuft die im Februar begonnene Einzelhandelsvollerhebung planmäßig und kann erwartungsgemäß abgeschlossen werden?
2. In welcher Form sollen die Ergebnisse vorgestellt werden und welche Austauschformate sind in den politischen Gremien, den Vertretungen des Einzelhandels und der Gastronomie sowie in der Öffentlichkeit geplant?
3. Ist auf Basis der Ergebnisse eine grundsätzliche Weiterentwicklung des Rahmenplans Einzelhandel vorgesehen?
1. Verläuft die im Februar begonnene Einzelhandelsvollerhebung planmäßig und kann erwartungsgemäß abgeschlossen werden? 2. In welcher Form sollen die Ergebnisse vorgestellt werden und welche Austauschformate sind in den politischen Gremien, den Vertretungen des Einzelhandels und der Gastronomie sowie in der Öffentlichkeit geplant?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/288/2026 Beigeordnete Zuschke Anfrage der CDU und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN - Ratsfraktion zur Sitzung des Rates am 18.06.2026 Zukunft des Einzelhandels Frage 1: Verläuft die im Februar begonnene Einzelhandelsvollerhebung planmäßig und kann erwartungsgemäß abgeschlossen werden? Antwort: Ja, die Einzelhandelsvollerhebung 2026 verläuft nach Plan. Erste Ergebnisse hat das Dienstleistungsbüro CIMA für Juni / Juli 2026 angekündigt. Frage 2: In welcher Form sollen die Ergebnisse vorgestellt werden und welche Austauschfor- mate sind in den politischen Gremien, den Vertretungen des Einzelhandels und der Gastronomie sowie in der Öffentlichkeit geplant? Antwort: Nach Auswertung der Daten ist derzeit voraussichtlich Ende 2026 eine Informationsvorlage für APS, AWIR und RAT vorgesehen. Die Ergebnisse werden zudem auf der städtischen Homepage veröffentlicht. Dazu ist auch eine gemeinsame Pressearbeit mit der IHK geplant. Die IHK unterstützt die Einzelhandelsvollerhebung. Frage 3: Ist auf Basis der Ergebnisse eine grundsätzliche Weiterentwicklung des Rahmen- plans Einzelhandel vorgesehen? Antwort: Der Rahmenplan Einzelhandel wird durch kontinuierliche Änderungen aktuell gehalten. Hier sind drei Änderungen zu nennen, die der Rat der Stadt Düsseldorf in den letzten Jahren beschlossen hat: Fachmarktstandort Nord, Zentrum Münsterstraße / Vogelsanger Weg und Zentrum Kalkumer Straße / Ulmenstraße. Weitere Änderungen sind geplant. Hier sind insbesondere die geplanten Erweiterungen der Zentren Henkelstraße und Nikolaus-Knopp-Platz anzuführen. Seite 1/2 - Es gilt das gesprochene Wort - Die Ergebnisse der Einzelhandelsvollerhebung dienen der Evaluation der Einzelhandelsentwicklung und somit auch der Bewertung der Zentrenentwicklung und der flächendeckenden Nahversorgung. Um beurteilen zu können, ob Änderungsbedarf am Rahmenplan Einzelhandel besteht, sollten die Ergebnisse der Einzelhandelsvollerhebung 2026 abgewartet werden. Cornelia Zuschke Seite 2/2 - Es gilt das gesprochene Wort -
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie setzt die Landeshauptstadt Düsseldorf die neuen gesetzlichen Vorgaben konkret um, insbesondere im Hinblick auf Verkaufsbeschränkungen, ein Verbot von Online- und Automatenhandel sowie Maßnahmen des Jugendschutzes, und welche Kontroll- und Durchsetzungsmaßnahmen werden hierzu derzeit durchgeführt bzw. sind geplant?
2. Welche weitergehenden Maßnahmen prüft bzw. plant die Verwaltung gegebenenfalls, um den missbräuchlichen Konsum von Lachgas über die bundesgesetzlichen Regelungen hinaus einzudämmen (z. B. Kooperationen mit Einzelhandel und Gastronomie über Aufklärungsmaßnahmen für das Verkaufs- bzw. Bedienungspersonal, Einschränkungen von Werbung bis hin zu einem Werbeverbot, zusätzliche Präventionsmaßnahmen)?
3. Welche bestehenden Präventions- und Aufklärungsangebote zum Missbrauch von Lachgas richten sich gezielt an Kinder und Jugendliche?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Rat/289/2026 Beigeordneter Zaum Anfrage RAT/289/2026 der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen - Umsetzung des Neue- psychoaktive-Stoffe-Gesetz Frage 1: Wie setzt die Landeshauptstadt Düsseldorf die neuen gesetzlichen Vorgaben konkret um, insbesondere im Hinblick auf Verkaufsbeschränkungen, ein Verbot von Online- und Automatenhandel sowie Maßnahmen des Jugendschutzes, und welche Kontroll- und Durchsetzungsmaßnahmen werden hierzu derzeit durchgeführt bzw. sind geplant? Antwort: Mit dem Gesetz zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes vom 7. Januar 2026 wurde Distickstoffmonoxid (Lachgas) in den Anwendungsbereich des Neue- psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) einbezogen. Die entsprechenden Regelungen sind am 12. April 2026 in Kraft getreten. Das Gesetz enthält insbesondere Verbote hinsichtlich des Handels, des Inverkehrbringens und der Abgabe von Lachgas sowie besondere Schutzvorschriften für Minderjährige. Verstöße gegen diese Vorschriften sind durchweg Straftaten - keine Ordnungswidrigkeiten. Das Gesetz ist damit selbstvollziehend und die Verfolgung und Ahndung von Verstößen obliegt originär den Strafverfolgungsbehörden, also Staatsanwaltschaft und Polizei. Dies gilt auch für die Überwachung der gesetzlichen Verbote hinsichtlich des Verkaufs, des Vertriebs sowie der Abgabe von Lachgas. Unabhängig davon achten die Kräfte des Ordnungsamtes im Rahmen ihrer allgemeinen Streifenpräsenz sowie im Rahmen von Jugendschutzkontrollen ebenfalls auf mögliche Verstöße. Feststellungen werden konsequent verfolgt und den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zur weiteren Bearbeitung zugeleitet. Der Schwerpunkt des ordnungsbehördlichen Handelns liegt dabei auf dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Frage 2: Welche weitergehenden Maßnahmen prüft bzw. plant die Verwaltung gegebenenfalls, um den missbräuchlichen Konsum von Lachgas über die bundesgesetzlichen Regelungen hinaus einzudämmen (z. B. Kooperationen mit Einzelhandel und Gastronomie über Aufklärungsmaßnahmen für das Verkaufs-bzw. Bedienungspersonal, Einschränkungen von Werbung bis hin zu einem Werbeverbot, zusätzliche Präventionsmaßnahmen)? Antwort: Mit dem Gesetz zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes vom 7. Januar 2026 hat der Bundesgesetzgeber einen umfassenden rechtlichen Rahmen zur Beschränkung der Verfügbarkeit und Abgabe von Lachgas geschaffen. Die Einhaltung dieser strafbewehrten Regelungen wird durch die hierfür zuständigen Strafverfolgungsbehörden überwacht. Seite 1/2 Die Verwaltung wird die Auswirkungen der gesetzlichen Neuregelung sowie die weitere Entwicklung des Konsumverhaltens fortlaufend beobachten und bewerten. Hierbei steht sie in einem regelmäßigen Austausch mit der Polizei, um aktuelle Entwicklungen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen frühzeitig zu erörtern. Unabhängig hiervon kommt der Prävention und Aufklärung weiterhin eine wichtige Bedeutung zu. Insbesondere im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes wird die Verwaltung bestehende Informations- und Sensibilisierungsangebote weiterhin unterstützen und den fachlichen Austausch mit den relevanten Akteurinnen und Akteuren der Präventionsarbeit fortführen. Frage 3: Welche bestehenden Präventions- und Aufklärungsangebote zum Missbrauch von Lachgas richten sich gezielt an Kinder und Jugendliche? Antwort: Zur Koordination und Abstimmung aktueller Entwicklungen und Maßnahmen stehen die zuständigen Fachämter, das Gesundheitsamt sowie das Amt für Jugend und Soziales in regelmäßigem Austausch mit den Präventionseinrichtungen, insbesondere mit CROSSPOINT. Die Präventionsarbeit wird dabei primär in Schulen im Rahmen der Schulsozialarbeit sowie in Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen umgesetzt. Das Thema Lachgas ist in der Präventionsarbeit fest verankert. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Sensibilisierung und frühzeitigen Aufklärung von Jugendlichen über die Gefahren des Missbrauchs. Seite 2/2
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Weshalb sind die Baugenehmigungen für die Errichtung neuer Mehrfamilienhäuser zurückgegangen?
2. Wie verhält sich das verbleibende Potential an durch Um- und Ausbaumaßnahmen entstehenden Wohneinheiten zu der Zahl an Wohneinheiten, die durch den Rückgang der Baugenehmigungen von Mehrfamilienhäusern weggefallen sind?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/290/2026 Beigeordnete Frau Zuschke Anfrage der SPD/Volt-Ratsfraktion zur Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 18.06.2026 Betrifft: Weniger Baugenehmigungen für Mehrfamilienhäuser Die Anfrage möchte ich wie folgt beantworten: Frage 1: Weshalb sind die Baugenehmigungen für die Errichtung neuer Mehrfamilien- häuser zurückgegangen? Antwort: Die Anzahl der genehmigten Wohneinheiten in Düsseldorf ist von rund 3.000 Wohneinheiten im Jahr 2024 auf über 3.500 genehmigte Wohneinheiten im Jahr 2025 angestiegen und somit insgesamt auf einem hohen Niveau. Die der Anfrage zugrunde liegenden Zahlen von IT.NRW und die Controlling-Daten der Bauaufsicht werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten und mittels unterschiedli- cher Auswertungsweisen erhoben: Das Controlling des Bauaufsichtsamtes erfolgt unmittelbar nach der Entscheidung über Bauanträge, während die Erhebung der statistischen Daten bei IT.NRW erst nach Abgabe von Statistikbögen, Prüfungen und weitere Verarbeitung der Daten er- folgt. Diese Vorgehensweise führt zu Verzögerungen, die erklären, warum die Zahlen nicht mit den Daten der Bauaufsicht übereinstimmen. Zudem kann es sein, dass die Zahl der erfassten Baugenehmigungen oder geneh- migten Mehrfamilienhäuser zurückgeht, die Zahl der genehmigten neuen Wohnein- heiten aber gleichwohl insgesamt steigt, wenn z. B. ein Bauherr große Wohnkom- plexe mit mehreren Mehrfamilienhäusern und vielen Wohneinheiten in einem Bauan- trag zusammenfasst (anstelle von mehreren Einzelanträgen). Zum laufenden Jahr 2026 kann noch keine belastbare Prognose abgegeben werden, inwieweit das Niveau der letzten Jahre erreicht werden kann. Die Anzahl der in die- sem Jahr bislang erteilten Genehmigungen für neue Wohneinheiten liegt auf dem Ni- veau der Vorjahre. Bei der Datenerhebung des Bauaufsichtsamtes erfolgt keine Differenzierung zwischen verschiedenen Gebäudetypologien (Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser etc.) im genehmigten Wohnungsneubau. Hier wird zwischen genehmigten Wohneinheiten durch Neubau/Ausbau zugunsten von neuen Wohneinheiten (z. B. Aufstockungen) und genehmigten Wohneinheiten durch Nutzungsänderung unterschieden. Seite 1/2 - Es gilt das gesprochene Wort - Frage 2: Wie verhält sich das verbleibende Potential an durch Um- und Ausbaumaß- nahmen entstehenden Wohneinheiten zu der Zahl an Wohneinheiten, die durch den Rückgang der Baugenehmigungen von Mehrfamilienhäusern weg- gefallen sind? Antwort: Im Jahr 2024 wurden 120 Wohneinheiten durch Nutzungsänderung (z. B. von Ge- werbe in Wohnen) genehmigt. Im Jahr 2025 waren es über 450 durch Nutzungsän- derung genehmigte Wohneinheiten. Insgesamt ist eine Zunahme an Umbau-Projekten und Revitalisierungen ehemals ge- werblich genutzter Gebäude zugunsten von Wohnungsbau spürbar. Dies lässt sich u. a. damit begründen, dass die relativ neue Möglichkeit einer pla- nungsrechtlichen Befreiung nach § 31 (3) BauGB u. a. Genehmigungen von Wohnun- gen in Gewerbegebieten ermöglicht, ohne dass hierfür (wie zuvor) ein aufwändiges Bauleitplanverfahren zur Änderung des Planungsrechtes erforderlich ist. Frage 3: Welche Schritte sind angedacht, die Zahl an Baugenehmigungen für wohn- lich genutzte Neubauten (insbesondere der Mehrfamilienhäuser) kurzfristig zu erhöhen? Antwort: Die Düsseldorfer Bauaufsicht hat in den letzten Jahren ein hohes Niveau an erteilten Baugenehmigungen im Wohnungsbau erreicht. Durch die erfolgte Digitalisierung von Bauantragsverfahren in Düsseldorf konnte zudem eine Beschleunigung der Verfahren erreicht werden. Darüber hinaus wird bei Bedarf auch umfassend im Vorfeld durch die Mitarbeitenden der Bauberatung unterstützt und ggf. mit anderen Dienststellen vernetzt, um Zeit und damit Geld zu sparen und Anträge schnell zu befördern. Aktuell lässt sich feststellen, dass einzelne (teilweise bereits vor Jahren genehmigte) Wohnungsbauvorhaben trotz vorhandener Genehmigung seitens der Antragsteller nicht umgesetzt werden. Das Bauaufsichtsamt unterstützt Bauwillige und Antragsteller umfassend in Form von Bauberatungen - ob bei Neubauvorhaben, Umnutzungen oder auch bei der Reakti- vierung von stagnierenden Wohnungsbauvorhaben (z. B. bei geänderter Ausführung oder Bauherren-Wechsel). Auch bei Wohnungsbauvorhaben, die ggf. auf der Grundlage des neuen „Bauturbo"- Gesetzes genehmigt werden können, hat die Stadtverwaltung bereits zahlreiche Inte- ressenten bzw. Bauherren umfassend beraten. Hinweis: Die Antworten beziehen sich hier unmittelbar auf das Geschäft insbeson- dere der Bauaufsicht. Neben der Unterstützung beim Planen und Genehmigen wer- den eine Vielzahl von unterstützenden Maßnahmen und Werkzeugen (Konzeptverga- ben, Impulsprogramm, Begleitung bei der Förderung usw.) eingesetzt, um den Woh- nungsbau zu befördern. Cornelia Zuschke Seite 2/2 - Es gilt das gesprochene Wort -
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Maßnahmen hat oder wird die Landeshauptstadt Düsseldorf, ggf. auch mit und über Dritte wie Städtetag, Bundestagsabgeordnete, etc. ergreifen, um die Problematik, dass Fundkatzen als Sache erst nach sechs Monaten als halterlos definiert werden, zu verkürzen, so dass dieser schneller an Katzenliebhaber abgegeben werden könnten?
2. Auf welchen Arten und Weisen konkret arbeitet die Landeshauptstadt Düsseldorf daran, ggf. auch durch Mithilfe Dritter, Freigängerkatzen im Stadtgebiet zu finden, zu registrieren und kastrieren?
3. Welche Kosten entstehen dem Tierheim Düsseldorf je Fundkatze im Durchschnitt (von der Aufnahme, Tierarzt, Futter, Katzenhaus, Mitarbeiterkosten, etc. pp) bis zu einer möglichen Vermittlung, die dann in welcher Höhe von der Landeshauptstadt Düsseldorf erstattet werden?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Vorlage Rat/292/2026 Beigeordneter Jochen Kral Anfrage der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI zur Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 18.06.2026 Hier: " Wann ist eine Fundkatze eine Fundkatze?" Frage 1: Welche Maßnahmen hat oder wird die Landeshauptstadt Düsseldorf, ggf. auch mit und über Dritte wie Städtetag, Bundestagsabgeordnete, etc., ergreifen, um die Problematik, dass Fundkatzen als Sache erst nach sechs Monaten als halterlos definiert werden, zu verkürzen, so dass dieser schneller an Katzenliebhaber abgegeben werden können? Antwort: Mit Datum vom 23.01.2026 hat die Bundestierschutzbeauftragte eine Klarstellung des Fundtierbegriffes veröffentlicht. Das darin zitierte und berücksichtigte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.04.2018 konkludiert, dass verwilderte Haustiere nicht als herrenlose Tiere, sondern als Fundtiere zu behandeln sind. Gemäß § 90a BGB gelten Tiere nicht als Sachen, es sind jedoch die für Sachen geltenden Vorschriften anzuwenden. Die Zuständigkeiten für die Verwahrung und den Umgang mit entsprechend besitzlosen, wenn auch nicht herrenlosen Fundtieren, werden gemäß § 90a BGB, in Verbindung mit den §§ 965 ff. BGB geregelt. Gesetzesänderungen für Fundtiere einzufordern, würde nach Einschätzung der Verwaltung zu Änderungen im BGB führen müssen und können daher nicht zu zeitnahen Ergebnissen führen. Daher wurde zwischen dem Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen und dem Tierheim Düsseldorf eine praktische und auf das Wohl des Tieres ausgerichtete Vorgehensweise bei gleichzeitiger Rechtskonformität vereinbart, die bereits seit geraumer Zeit sehr erfolgreich praktiziert wird. Der Finder übergibt die Katze dem Tierheim und Unterzeichnet vor Ort die Abgabe eines Fundtieres. Damit unterzeichnet der Finder auch, dass auf den Anspruch des Eigentums nach Ablauf von sechs Monaten, gemäß § 973 Abs.1 BGB, verzichtet wird. Sofern das Tier nicht mittels eines Mikrochips gekennzeichnet und somit ein etwaiger Tierhalter nicht anderweitig ermittelt werden kann, veröffentlicht das Tierheim das Fundtier über verschiedene Kanäle (Soziale Medien, Webseite, etc.). Findet sich nach Ablauf von 14 Tagen kein Eigentümer, geht das Tier in die Vermittlung. Bei der Abholung des zu vermittelnden Tieres durch etwaige neue Tierhalter unterzeichnen diese vor Ort, dass sie mit einer Rückgabe des Tieres einverstanden sind, sofern sich der ursprüngliche Eigentümer binnen der gesetzlichen Frist von sechs Monaten meldet und eindeutige Besitznachweise vorweisen kann. Unter Wahrung der gesetzlichen Vorgaben wird die Aufenthaltsdauer der Tiere im Tierheim Düsseldorf damit auf ein Mindestmaß reduziert. 1 Frage 2: Auf welchen Arten und Weisen konkret arbeitet die Landeshauptstadt Düsseldorf daran, ggf. auch durch Mithilfe Dritter, Freigängerkatzen im Stadtgebiet zu finden, zu registrieren und kastrieren? Antwort: Hierzu besteht schon seit Jahren eine sehr gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen dem Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, dem Katzenschutzbund Düsseldorf und dem Tierschutzverein. Die Umsetzung der „Verordnung zum Schutz freilebender Katzen" der Landeshauptstadt Düsseldorf erfolgt beispielsweise durch die Registrierung der Katzen im Institut und unterstützt somit die Identifizierung der Tiere und der möglichen Halter, bei Verstößen gegen die o.g. Verordnung erfolgen Meldungen durch den Katzenschutzbund an die amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte, die daraufhin ordnungsbehördlich tätig werden und die Vorgaben der Verordnung durchsetzen und es wird die Öffentlichkeitsarbeit untereinander abgesprochen, um die Bürgerinnen und Bürger für dieses wichtige Tierschutzthema zu sensibilisieren. Frage 3: Welche Kosten entstehen dem Tierheim Düsseldorf je Fundkatze im Durchschnitt (von der Aufnahme, Tierarzt, Futter, Katzenhaus, Mitarbeiterkosten, etc. pp) bis zu einer möglichen Vermittlung, die dann in welcher Höhe von der Landeshauptstadt Düsseldorf erstattet werden? Antwort: Die genauen Kosten, die dem Tierheim Düsseldorf je Fundtier im Durchschnitt entstehen, wurden bisher nicht berechnet. Diese sind aber in die Gesamtkosten des Tierheims zur Unterbringung und Versorgung der Tiere eingeflossen, die seitens des Tierheims gegenüber der Stadtverwaltung entstehen und in den Pauschalbetrag eingerechnet. Damit konnte der Aufwand für Einzelberechnungen vermieden werden. Für das Jahr 2026 ist derzeit eine Einzelfallberechnung vorgesehen, um möglicherweise die Gesamtkosten anzupassen. Hierzu liegen aber wegen des damit verbundenen Personalaufwands insbesondere für den Tierschutzverein noch keine Ergebnisse vor. Beigeordneter Jochen Kral 2
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Presse berichtete am 28.04.2026, dass der Investor Central Group das Carschhaus und (den Untergrund des) Heinrich-Heine-Platz(es) weiterverkauft – mutmaßlich an den Investor Midstad. Damit geht die Umgestaltung des Heinrich-Heine-Platzes in ihr drittes Jahr.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/287/2026 Beigeordnete Zuschke Anfrage der Ratsfraktion Die Linke: Heinrich-Heine-Platz: Dauerbaustelle seit 2023 Frage 1: Wie stellt die Stadt rechtlich sicher, dass die bestehenden Bürgschaften und Vertragsstrafen zur Fertigstellung des Heinrich-Heine-Platzes bei einem Eigentümerwechsel des Carschhauses vollumfänglich und zugriffsfähig erhalten bleiben? Antwort: Grundsätzlich sehen die bestehenden Verträge die Möglichkeit vor, dass ein neuer Investor das Projekt übernehmen kann. Vertraglich festgelegt ist für derartige Szenarien, dass die Düsseldorf, Carschhaus GmbH alle etwaigen Rechtsnachfolger zur Übernahme und Einhaltung der Projektverträge verpflichten muss. Dies betrifft auch die nachzuweisenden Sicherheiten. Die Düsseldorf, Carschhaus GmbH haftet der Landeshauptstadt Düsseldorf gegenüber für alle aus einer Unterlassung dieser Verpflichtung erwachsenden Nachteile. Frage 2: Bis zu welchem konkreten Zeitpunkt muss die Stadtverwaltung spätestens tätig werden (z.B. durch Fristsetzungen, Kündigung oder das Ziehen von Bürgschaften), um sich effektiv vor einem finanziellen Ausfall- und Kostenrisiko für den städtischen Haushalt zu schützen? Antwort: Die Arbeiten auf der Baustelle wurden Anfang Oktober 2025 wieder aufgenommen und werden seither auch fortgeführt. Die Arbeiten befinden sich innerhalb der vertraglichen Ausführungsfristen. Unter Berücksichtigung der Antwort zu Frage 1 ist daher aktuell kein finanzielles Ausfall- und Kostenrisiko für den städtischen Haushalt erkennbar, auf das mit den vertraglich vereinbarten Kündigungsrechten und Vertragsstrafen zu reagieren wäre. Frage 3: Welche vertraglichen und rechtlichen Handlungsmöglichkeiten hat die Stadt, um noch von der Central Group die Wiederherstellung der Platzoberfläche zu erzwingen, damit die Zukunft des Platzes nicht von möglicherweise langwierigen, neuen Konzeptentwicklungen abhängig gemacht wird? Antwort: Die geltenden Verträge enthalten Fertigstellungsfristen, die mit Vertragsstrafen und Kündigungsrechten mit Ersatzvornahmemöglichkeiten bewehrt sind.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Im Düsseldorfer Rathaus fand im März 2026 ein Ramadan-Gebet statt.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beantwortung der Anfrage der AfD: RAT/299/2026 Frage 1: Wer waren die Teilnehmer der Veranstaltung zur Feier des Fastenbrechens im Düsseldorfer Rathaus am 12. März 2026? (Bitte Anzahl der Teilnehmer anonymisiert nach Verein / Verbandszugehörigkeit, etc. darstellen) Politische Vertreter und Verwaltung: 26 Personen Rat der Religionen und religiöse Vertreter: 19 Personen Konsularisches Korps: 6 Personen Firmenvertreter: 18 Personen Sozial-medizinischer Bereich: 10 Personen KDDM: 6 Personen Vereine und Gemeinde: 11 Personen Frage 2: Wurde bei den Teilnehmern im Vorfeld der Ramadan-Veranstaltung vom 12. März 2026 ein Bezug zum Islamismus geprüft? Die Landeshauptstadt Düsseldorf richtet ihre Zusammenarbeit mit Vereinen, Verbänden und sonstigen Organisationen selbstverständlich an den Grundsätzen der freiheitlich- demokratischen Grundordnung aus. Sollten der Verwaltung im Einzelfall konkrete Erkenntnisse vorliegen, werden diese bei der Zusammenstellung des Einladungskreises berücksichtigt. Gleiches gilt für öffentlich bekannte Tatsachen oder Hinweise, die Zweifel an der Verfassungstreue oder den Zielen einer Organisation begründen. Frage 3: Welcher Raum wurde im Düsseldorfer Rathaus wurde für das realisierte Ramadan-Gebet am 12. März 2026 konkret genutzt? Der große Sitzungssaal in Marktplatz 1 (sog. HFA-Saal).
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie viele Personen verfügten in Düsseldorf in den Jahren 2021 bis 2026 jeweils über eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Aufenthaltsgesetz?
2. Was sind nach Kenntnis der Verwaltung die häufigsten tatsächlichen oder rechtlichen Gründe für wiederholte Verlängerungen von Fiktionsbescheinigungen nach § 81 Aufenthaltsgesetz?
3. In wie vielen Fällen wurden in den letzten fünf Jahren wegen fehlender Mitwirkung bei der Identitätsklärung oder Passbeschaffung Verlängerungen von Fiktionsbescheinigungen versagt, aufenthaltsrechtliche Maßnahmen eingeleitet oder aufenthaltsbeendende Maßnahmen vorbereitet?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/300/2026 Beigeordnete Koch Anfrage der AfD-Ratsfraktion für die Sitzung des Rates der Landeshaupt- stadt am 18.06.2026: Fiktionsbescheinigungen nach § 81 Aufenthaltsgesetz und Verfahrenspraxis der Ausländerbehörde Frage 1: Wie viele Personen verfügten in Düsseldorf in den Jahren 2021 bis 2026 jeweils über eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Aufenthaltsgesetz? Antwort: Fiktionsbescheinigungen nach § 81 Aufenthaltsgesetz dokumentieren den recht- mäßigen Aufenthalt während eines laufenden aufenthaltsrechtlichen Verfahrens. Sie werden in unterschiedlichen Fallkonstellationen ausgestellt und lassen daher keine belastbaren Rückschlüsse auf Bearbeitungsstände oder Mitwirkungspflichten von Antragstellenden zu. Die Ausländerbehörde stellt monatlich durchschnittlich rund 2.000 Fiktionsbeschei- nigungen aus. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass Anträge häufig erst kurz vor Ablauf bestehender Aufenthaltstitel gestellt werden und die Antrags- bearbeitung, die Terminierung sowie die Herstellung des elektronischen Aufent- haltstitels durch die Bundesdruckerei nicht immer vor Ablauf des bisherigen Titels abgeschlossen werden können. Eine statistische Auswertung der angefragten Jahreszahlen liegt nicht vor. Die Er- mittlung der Daten wäre mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden. Frage 2: Was sind nach Kenntnis der Verwaltung die häufigsten tatsächlichen oder rechtlichen Gründe für die wiederholte Verlängerung von Fiktionsbeschei- nigungen nach § 81 Aufenthaltsgesetz? Antwort: Wiederholte Verlängerungen von Fiktionsbescheinigungen erfolgen regelmäßig, wenn aufenthaltsrechtliche Verfahren noch nicht abgeschlossen werden können. Gründe hierfür sind insbesondere Verzögerungen bei der Pass- und Dokumenten- beschaffung, Bearbeitungszeiten ausländischer Auslandsvertretungen, erforderli- che Beteiligungen anderer Behörden sowie ausstehende Nachweise oder Prüfun- gen. Die Verlängerung einer Fiktionsbescheinigung ist ein gesetzlich vorgesehenes In- strument zur Sicherung des rechtmäßigen Aufenthalts während eines laufenden Verfahrens und lässt für sich genommen keine Rückschlüsse auf die Ursachen der Verfahrensdauer zu. Frage 3: In wie vielen Fällen wurden in den letzten fünf Jahren wegen fehlender Mitwirkung bei der Identitätsklärung oder Passbeschaffung die Verlänge- rung von Fiktionsbescheinigungen versagt, aufenthaltsrechtliche Maß- nahmen eingeleitet oder aufenthaltsbeendende Maßnahmen vorbereitet? Seite 1 von 2 Antwort: Die erfragten Daten werden statistisch nicht erfasst. Der Begriff der aufenthalts- rechtlichen Maßnahmen umfasst die Gesamtheit behördlicher und gesetzlicher Schritte, die die Einreise, den Aufenthalt, den aufenthaltsrechtlichen Status oder die Ausreise von Ausländerinnen und Ausländern betreffen. Hierzu zählt auch die Ausstellung von Fiktionsbescheinigungen. Eine differenzierte statistische Erfassung sämtlicher Maßnahmen und ihrer jeweiligen Auslöser ist weder praktikabel noch sachgerecht. Unabhängig davon handelt es sich bei Fallkonstellationen, in denen aufgrund feh- lender Mitwirkung bei der Identitätsklärung oder Passbeschaffung die Verlänge- rung einer Fiktionsbescheinigung versagt oder aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet werden, nach den Erfahrungen der Verwaltungspraxis um Einzelfälle. Die Ausländerbehörde nimmt ihre Aufgaben jederzeit im Rahmen ihres gesetzli- chen Auftrags wahr und trifft ihre Entscheidungen auf Grundlage der jeweils ein- schlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Die Einhaltung der aufenthaltsrechtlichen Vorschriften wird dabei konsequent sichergestellt und durchgesetzt. Seite 2 von 2
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie hoch werden die Mindereinnahmen bei der Rheinbahn in den Jahren 2026 und 2027 aufgrund der Wiedereinführung des Schokotickets sein?
2. Um welchen Betrag wird sich der Zuschussbedarf aus städtischen Mitteln an die Rheinbahn unter gleichbleibenden Rahmenbedingungen erhöhen?
3. Wie hoch sind die Preisnachlässe für Selbstzahler*innen aus Düsseldorf, die aus dem Umlagefonds des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr stammen und an denen aufgrund des vorliegenden Ergänzungsvertrags Teile der Kosten zum Deutschlandticket abgeführt werden?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Rat/295/2026 Stadtkämmerin Schneider Antwort bzgl. der Anfrage der Ratsfraktion SPD/Volt zu „Schokoticket statt Deutschlandticket - Mindereinnahmen bei der Rheinbahn" (RAT/295/2026) Basierend auf entsprechenden Auskünften der Rheinbahn AG werden die Fragen be- antwortet. Frage 1: Wie hoch werden die Mindereinnahmen bei der Rheinbahn in den Jahren 2026 und 2027 aufgrund der Wiedereinführung des Schokotickets sein? Antwort: Durch die Wiedereinführung des SchokoTickets entstehen der Rheinbahn AG direkte Mindereinnahmen, die den Minderausgaben im städtischen Haushalt durch den Wechsel des Ticketmodells - also etwa 0,5 Mio. Euro - entsprechen. Darüber hinaus verliert die Rheinbahn aus dem VRR Fondsmodell Einnahmen in Höhe von rund 3,6 Mio. Euro pro Jahr. Die Mindereinnahmen der Rheinbahn AG liegen damit insgesamt bei etwa 4,1 Mio. Euro pro Jahr. Frage 2: Um welchen Betrag wird sich der Zuschussbedarf aus städtischen Mitteln an die Rheinbahn unter gleichbleibenden Rahmenbedingungen erhöhen? Antwort: Der Zuschussbedarf aus dem Haushalt der Landeshauptstadt Düsseldorf an die Rheinbahn AG erhöht sich bei gleichbleibenden Rahmenbedingungen voraussichtlich um den Gesamtbetrag der Mindereinnahmen in Höhe von 4,1 Mio. Euro pro Jahr. Frage 3: Wie hoch sind die Preisnachlässe für Selbstzahler*innen aus Düsseldorf, die aus dem Umlagefonds des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr stammen und an denen aufgrund des vorliegenden Ergänzungsvertrags Teile der Kosten zum Deutschlandticket abge- führt werden? Antwort: Das Deutschlandticket Schule kostet für Selbstzahlende 43 Euro pro Monat und da- mit 20 Euro weniger als das reguläre Deutschlandticket. Der Preisnachlass beträgt entsprechend 20 Euro.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Die Zahl der Menschen, die lautes Telefonieren in Bus und Bahn als Belästigung empfinden, steigt deutlich. Wie eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts innofact im Auftrag von verivox (Juli 2025) zeigt, befürworten mittlerweile fast die Hälfte (43 Prozent) der Städter ein Telefonverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Rat/298/2026 Stadtkämmerin Schneider Antwort bzgl. der Anfrage der Anfrage der Ratsfrau Dufhues: Belästigung durch lautes Telefonieren im öffentlichen Nahverkehr (RAT/298/2026) Die Frage 1 ist nicht geschäftsordnungskonform und muss daher nicht beantwortet werden. Basierend auf entsprechenden Auskünften der Rheinbahn AG werden die Fragen 2 und 3 beantwortet. Frage 1: Wie positioniert sich die Rheinbahn in der aktuellen Debatte um ein Telefonverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln? Antwort: − Frage 2: Welche Möglichkeiten zur Umsetzung eines Telefonverbots in öffentlichen Verkehrs- mitteln bestehen? Antwort: Für Fahrgäste der Rheinbahn AG sowie anderer Verkehrsunternehmen in NRW gelten die „Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW" (Stand 01.01.2026). Bei ihrer Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind die Fahrgäste dazu aufgefordert, Rück- sicht auf mitreisende Personen zu nehmen. Das Gebot der Rücksichtnahme bezieht sich somit auch auf das Telefonieren in Bussen und Bahnen. Neben einem Appell an die Fahrgäste, auch beim Telefonieren in den Fahrzeugen ge- genseitig Rücksicht zu nehmen, wäre auch ein generelles Telefonverbot auf Grund- lage des Hausrechts möglich. Frage 3: Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Rheinbahn, Fahrgäste - in verschiedenen Sprachen - für dieses Thema zu sensibilisieren? Antwort: Die Kundinnen und Kunden der Rheinbahn AG sollen sich in ihren Bussen und Bah- nen zu jeder Zeit wohlfühlen können. Daher prüft die Rheinbahn AG fortlaufend Maß- nahmen, die zu diesem Ziel beitragen können. Eine Sensibilisierung der Fahrgäste für gegenseitige Rücksichtnahme beim Telefonieren könnte beispielsweise über Aus- hänge in den Fahrzeugen oder an Haltestellen sowie über entsprechende Social Me- dia-Inhalte erreicht werden.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie viele Kontensperrungen aufgrund von EU-Sanktionen wurden in diesem Jahr bei der Stadtsparkasse Düsseldorf vorgenommen?
2. Wie viele Konten von russischen und belarussischen Mitbürgern wurden in diesem Jahr bei der Stadtsparkasse Düsseldorf gesperrt?
3. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgten die Sperrungen?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
2. Welche Teile der Stadtverwaltung und der städtischen Beteiligungsgesellschaften werden sich in diesem Zusammenhang mit welchen Aufgaben befassen?
3. Welche Kosten entstehen der Stadt Düsseldorf bzw. ihren Beteiligungsgesellschaften durch die jeweiligen Planungen und Maßnahmen zu welchen Zeitpunkten?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche konkreten Verlagerungseffekte des Alkoholkonsums infolge des Verbots im Hauptbahnhof sind bereits erkennbar oder werden erwartet – insbesondere auf dem Bahnhofsvorplatz, am Konrad-Adenauer-Platz sowie im Umfeld von Lebensmittelmarkt und KAP1?
2. Welche konkreten ordnungsrechtlichen, präventiven und sozialarbeiterischen Maßnahmen sind seitens der Stadt vorgesehen oder in Prüfung, um einer Verlagerung des Alkoholkonsums und damit verbundener Nutzungskonflikte in angrenzende Bereiche entgegenzuwirken?
3. Wie wird sichergestellt, dass Belästigungen, Vermüllung, aggressives Verhalten und sonstige Störungen des öffentlichen Raums wirksam unterbunden werden?
1. Welche konkreten Verlagerungseffekte des Alkoholkonsums infolge des Verbots im Hauptbahnhof sind bereits erkennbar oder werden erwartet – insbesondere auf dem Bahnhofsvorplatz, am Konrad-Adenauer-Platz sowie im Umfeld von Lebensmittelmarkt und KAP1?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Rat/332/2026 Beigeordneter Zaum Anfrage RAT/332/2026 der FDP-Ratsfraktion Auswirkungen des Alkoholverbots im Düsseldorfer Hauptbahnhof auf den Bahnhofsvorplatz und angrenzende Bereiche Frage 1: Welche konkreten Verlagerungseffekte des Alkoholkonsums infolge des Verbots im Hauptbahnhof sind bereits erkennbar oder werden erwartet - insbesondere auf dem Bahnhofsvorplatz, am Konrad-Adenauer-Platz sowie im Umfeld von Lebensmittelmarkt und KAP1? Antwort: Das von der Deutsche Bahn AG für den Bereich des Gebäudes des Düsseldorfer Hauptbahnhofs verhängte Alkoholkonsumverbot erfolgte nicht vor dem Hintergrund einer konkreten Problemlage, sondern mit präventivem Charakter. In der Hausordnung des Düsseldorfer Hauptbahnhofs war ein Verbot des „übermäßigen Alkoholkonsums" bereits verankert. Als Reaktion auf „Rückmeldungen von Reisenden, Besuchenden sowie Mitarbeitenden der DB und ihrer Partner, die sich ein ruhigeres und sicheres Umfeld wünschen" (Webseite DB), wurde nach ersten positiven Erfahrungen in mehreren Bahnhöfen bundesweit auch für den Düsseldorfer Hauptbahnhof ab dem 26.05.2026 ein Alkoholkonsumverbot eingeführt. Verlagerungseffekte konnten bislang nicht festgestellt werden. Frage 2: Welche konkreten ordnungsrechtlichen, präventiven und sozialarbeiterischen Maßnahmen sind seitens der Stadt vorgesehen oder in Prüfung, um einer Verlagerung des Alkoholkonsums und damit verbundener Nutzungskonflikte in angrenzende Bereiche entgegenzuwirken? Antwort: Im Rahmen des Projekts „Sicherheit im Bahnhofsumfeld (SiBu)" findet ein regelmäßiger wöchentlicher Lagebildaustausch statt, an dem u.a. das Bahnhofsmanagement, die DB-Sicherheit, der Ordnungs- und Servicedienst, die Landespolizei und die Bundespolizei sowie Streetworker teilnehmen. Ziel des Austauschs ist es, Maßnahmen miteinander abzusprechen, um so auch die Aufgabenstellung für die SiBu-Streife (Bundespolizei, Landespolizei, Ordnungs- und Servicedienst, DB-Sicherheit) bedarfsgerecht anzupassen. Frage 3: Wie wird sichergestellt, dass Belästigungen, Vermüllung, aggressives Verhalten und sonstige Störungen des öffentlichen Raums wirksam unterbunden werden? Antwort: Durch die Dienstkräfte des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) werden im gesamten Stadtgebiet im Rahmen der täglichen Kontrollen insbesondere die Regelungen zur Einhaltung der Düsseldorfer Straßenordnung (DStO) durchgesetzt. Seite 1/2 Die DStO ermächtigt das Ordnungsamt, u.a. gegen Urinieren, Vermüllen und sonstiges störendes Verhalten im öffentlichen Raum vorzugehen. Verstöße gegen die DStO werden entsprechend geahndet. Seite 2/2
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Sachlage: Über das gesamte Düsseldorfer Stadtgebiet verteilt, befinden sich historische Gaslaternen. Die historischen Beleuchtungsanlagen prägen, insbesondere das Modell Alt-Düsseldorf, das Stadtbild und tragen zur Verschönerung der Landschaft bei. Unabhängig davon, ob sie bereits von Gas- auf Strombetrieb umgerüstet worden sind oder nicht. An vielen Standorten fällt jedoch ein verwahrloster Zustand der Anlagen auf. Vandalismus in Form von Graffiti, Stickern aber auch fehlender Rückschnitt in Grünanlagen (Parkanlage Kaiserswerth östlich Barbarossa Wall mit Fußweg bis zur historischen Brücke) und ein Abblättern der Schutzlackierung trüben das Bild. Zur Leistung von Abhilfe, müsste jedoch eine umfassende und lückenlose Übersicht über die genauen Standorte vorliegen. Allein für Kaiserswerth scheint dies nicht vollständig vorzuliegen, gleicht man zum Beispiel die Übersichtskarte Beleuchtung 1 bei einer örtlichen Begehung mit dem südlichen Abschnitt der Burgallee und vor allem mit der Parkanlage nördlich des Großparkplatzes/Standort Freiwillige Feuerwehr/östlicher Barbarossawall ab. Hier herrscht ein verwahrloster Zustand vor allem im Grünbereich. Dies sei nur als Auszug und beispielhaft genannt.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/293/2026 Beigeordnete Cornelia Zuschke Anfrage des Ratsherrn Vogt zur Ratssitzung am 18.06.2026: Bestand/Zustand und Instandhaltung/Pflege der historischen Gaslaternen vom Modell Alt-Düsseldorf im gesamten Düsseldorfer Stadtgebiet Frage 1: Wo, in welchen Straßen bzw. öffentlichen Grünanlagen/Parks im gesamten Düsseldorfer Stadtgebiet und in jeweils welchem Zustand, befinden sich wie viele der historischen Gasla- ternen des Modells Alt-Düsseldorf? Unabhängig von der gegenwärtigen oder angestrebten Betriebsart. Antwort: Im Stadtgebiet gibt es insgesamt 4.547 Stück des Leuchtenmodells Alt`Düsseldorf, in den Ausführungen als Mastleuchte mit Einzel- oder Mehrfachkandelaber und als Wandanbau- leuchte mit entsprechendem Ausleger. Davon werden aktuell 550 mit Strom betrieben. Alle Leuchten der „Öffentlichen Beleuchtung" sind georeferenziert im Datenbankprogramm ViaLumen mit ihren technischen Daten und ihrer Historie erfasst. Straßenliste Alt Düsseldorfer: siehe Anlage. Zustand - siehe Antwort zu 2. Frage 2: Wie und von wem wird der aktuelle Erhaltungszustand vom Modell Alt-Düsseldorf an den je- weiligen Standorten registriert, erfasst und dokumentiert zwecks Instandsetzungs-/Schön- heitsreparatur? Antwort: Der aktuelle Beleuchtungsvertrag wurde 2021, nach einem europaweitem Ausschreibungsver- fahren, mit der Stadtwerke Düsseldorf AG geschlossen. Im Rahmen des Vertrages werden die erforderlichen Wartungen (Gas jährlich und Strom alle 4 Jahre) und regelmäßige Prüfungen auf Gasdichtigkeit und Standsicherheit durchgeführt. Neben den regelmäßigen eigenen Funktionsprüfungen durch die Stadtwerke (Gasbeleuch- tung alle 14 Tage und Stromleuchten alle 2 Monate) können dazwischen auftretende Störun- gen unter 0211/ 821-8241 im 24/7-Service an die Störungsstelle „Öffentliche Beleuchtung" gemeldet werden. Die Instandsetzung erfolgt in Abhängigkeit der Störung zwischen „umgehend" und „in der Re- gel drei Werktagen". Im Rahmen der Wartungsarbeiten erfasst der Vertragspartner auch den technischen und op- tischen Zustand. Die Eingruppierung erfolgt nach einem Schulnotensystem von 1 bis 6. Frage 3: Wie und in welchem zeitlichen Turnus werden Instandhaltung und Pflege der historischen Beleuchtungsanlagen vom Modell Alt-Düsseldorf vor allem mit Blick auf Optik/Erschei- nungsbild durchgeführt? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2. Seite 1 von 1
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3. Wie oft führte „ unnützes Umherfahren“ in der innerstädtischen Umweltzone auf der Suche nach „körperlicher Käuflichkeit“ zu einem Bußgeldbescheid seit der letzten Kontrolle in 2018?
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Rat/301/2026 Beigeordneter Zaum Anfrage RAT/301/2026 der Ratsfrau Kraljic Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung der Sperrbezirksverordnungen von 1974 Frage 1: Wann fanden zuletzt diesbezügliche Straßenkontrollen statt? Bitte die Ergebnisse hier nach den einzelnen Straßen, welche unter §1 in der Sperrbezirksverordnung genannt werden, aufschlüsseln. Antwort: Die in der Anfrage gemachten Angaben zur Sachlage, wonach »der Presse« zu entnehmen sei, dass die letzten Überprüfungen zur Einhaltung der Sperrbezirksverordnung im Jahre 2018 erfolgt seien, konnten nicht nachvollzogen werden. Sie sind unzutreffend. Richtig ist, dass die Überwachung des Sperrbezirks als laufende Routineaufgabe im Rahmen der täglichen Streifentätigkeit der Einsatzkräfte des Ordnungs- und Servicedienstes erfolgt. Informationen für eine straßenweise Aufschlüsselung in dem angefragten Sinne liegen deshalb nicht vor. Frage 2: Wieviel Verstöße gegen die Sperrbezirksverordnung wurden registriert? Bitte aufschlüsseln nach den Personen, die sexuelle Dienste in Anspruch nehmen wollten bzw. genommen haben und andererseits den Personen, die ihre Dienste angeboten haben. Antwort: Im Zeitraum von 2022 bis einschließlich 2026 wurden im Rahmen der zu Frage 1 beschriebenen Überwachungstätigkeit insgesamt 908 Verstöße gegen die Bestimmungen der Sperrbezirksverordnung beziehungsweise die hiermit in Zusammenhang stehenden einschlägigen Rechtsvorschriften registriert. Von diesen Verstößen entfielen 406 Fälle auf Personen, die sexuelle Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollten oder in Anspruch genommen haben und 502 auf Personen, die sexuelle Dienstleistungen angeboten haben. Frage 3: Wie oft führte „unnützes Umherfahren" in der innerstädtischen Umweltzone auf der Suche nach „körperlicher Käuflichkeit" zu einem Bußgeldbescheid seit der letzten Kontrolle in 2018? Seite 1/2 Antwort: Die in der Frage getroffene Annahme, die letzte Kontrolle habe 2018 stattgefunden, ist aus den zu Frage 1 dargelegten Gründen unzutreffend. Im Zeitraum von 2022 bis einschließlich 2026 wurden insgesamt 299 Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 30 StVO wegen „unnützen Umherfahrens" im Sperrbezirk eingeleitet. Falldaten für die Jahre 2018 bis 2021 liegen aufgrund der Löschfristen nicht mehr vor. Seite 2/2
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche organisatorischen, personellen bzw. finanziellen Leistungen wurden seitens der Landeshauptstadt Düsseldorf für die Realisierung der konstituierenden Sitzung des Rates der Religionen Düsseldorf erbracht?
2. Welche direkten oder indirekten finanziellen Unterstützungen, Sachleistungen bzw. infrastrukturellen Ressourcen soll der Rat der Religionen Düsseldorf darüber hinaus durch die Stadt Düsseldorf erhalten?
3. Wie hat sich die Nutzung des Düsseldorfer Rathauses für Veranstaltungen mit religiösem oder interreligiösem Charakter in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Warum wurden die Arbeiten an den Axialventilatoren sowie weitere Instandsetzungsarbeiten, die Im April d. J. durchgeführt worden sind und die von Mai bis August d. J. geplanten Arbeiten zur Fortsetzung der Modernisierung der Beleuchtung nicht stärker zusammengelegt, um die Tunnelsperrzeiten zu minimieren?
2. Welche Erwägungen haben dazu geführt, dass der nun umgesetzte Zeitplan für die Tunnelsperrungen festgelegt wurde, insbesondere auch im Hinblick auf die zeitweise Sperrung der A44 im zur Rede stehenden Zeitfenster?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche konkreten Erkenntnisse, Best-Practice-Beispiele oder technischen bzw. organisatorischen Erfahrungen aus Chongqing wurden in den vergangenen zehn Jahren im Hinblick auf Infrastrukturplanung, Verkehrsmanagement oder beschleunigte Bauverfahren aus unserer Partnerstadt nach Düsseldorf übertragen oder ausgewertet?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/304/2026 Beigeordnete Cornelia Zuschke Beigeordnete Dorothée Schneider Anfrage der AFD-Ratsfraktion zur Ratssitzung am 18.06.2026: Städtepartnerschaftlicher Austausch mit Chongqing und Schlussfolgerungen für die Düsseldorfer Verkehrsinfrastruktur Frage 1: Welche konkreten Erkenntnisse, Best-Practice-Beispiele oder technischen bzw. orga- nisatorischen Erfahrungen aus Chongqing wurden in den vergangenen zehn Jahren im Hinblick auf Infrastrukturplanung, Verkehrsmanagement oder beschleunigte Bauver- fahren aus unserer Partnerstadt nach Düsseldorf übertragen und ausgewertet? Antwort: Jede Städtepartnerschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf verfügt über historisch ge- wachsene oder strategisch definierte thematische Schwerpunkte. Die Partnerschaft mit Chongqing konzentriert sich traditionell insbesondere auf die Bereiche Kunst, Sport sowie Bildung und Jugendaustausch. Ein Verwaltungsaustausch im Bereich Stadtplanung und Stadtentwicklung bietet sich aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen in China und Deutschland nur eingeschränkt an. Der fachliche Austausch wird jedoch durch die Hochschulen aufgegriffen: Die Hochschule Düsseldorf (HSD) und die Chongqing Uni- versity (CQU) verbindet eine langjährige Partnerschaft, die nach pandemiebedingter Unterbrechung kürzlich reaktiviert wurde. Für den Herbst ist ein Workshop im Bereich Civic Design geplant. Im Mittelpunkt steht die städtebauliche und landschaftsarchitek- tonische Auseinandersetzung mit dem Liziba-Quartier, einem für die topografischen Besonderheiten Chongqings charakteristischen urbanen Raum. Der akademische Aus- tausch mit gegenseitigen Besuchen soll künftig wieder verstetigt werden. Frage 2: Hat es im Rahmen der Städtepartnerschaft fachliche Austausche zwischen Düsseldor- fer Verwaltungsstellen, städtischen Tochtergesellschaften oder Infrastrukturverant- wortlichen und den zuständigen Behörden bzw. Planungseinrichtungen in Chongqing gegeben, die sich mit Großprojekten im Bereich Verkehrsinfrastruktur, Brückenbau oder multimodalen Verkehrsknoten beschäftigt haben? Falls ja: Beschreiben Sie diese Austausche und die erzielten Ergebnisse. Antwort: Siehe Antwort zu 1. Frage 3: Welche Erkenntnisse aus diesem Austausch hat die Verwaltung bereits in Düsseldorf bei Großprojekten der unter Frage 2 genannten Arten zum Einsatz bringen können? Bitte Umsetzung und Ergebnisse beschreiben. Antwort: Siehe Antwort zu 1. Seite 1 von 1
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
2. Auf welcher rechtlichen und tatsächlichen Grundlage geht die Stadt Düsseldorf davon aus, dass der Verein „Stay“ e.V. die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit gemäß Abgabenordnung erfüllt?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Rat/312/2026 Beigeordnete Koch Anfrage des Ratsherrn Dr. Bresztowszky Unterstützungsleistungen für die Flüchtlingsinitiative „Stay" e. V. Frage 1: In welcher Höhe hat die Stadt Düsseldorf (bzw. städtische Gesellschaften oder Beteiligungen) dem Verein „Stay" e.V. (Flüchtlingsinitiative Stay) seit dessen Gründung jährlich finanzielle Förderungen, Zuschüsse, Mietzuschüsse, Projektmittel oder sonstige Unterstützungsleistungen gewährt? Bitte nennen Sie die Beträge getrennt nach Haushaltsjahr. Antwort: Der Verein „Stay" e.V. erhielt folgende finanzielle Unterstützungsleistungen der Landeshauptstadt Düsseldorf: Clearingstelle Jahr Betrag Notfallfonds Jahr Betrag *Für das Haushaltsjahr 2026 liegt bislang keine abschließende Bewilligung vor. Seite 1/2 Frage 2: Auf welcher rechtlichen und tatsächlichen Grundlage geht die Stadt Düsseldorf davon aus, dass der Verein „Stay" e.V. die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit gemäß Abgabenordnung erfüllt? Antwort: Die Förderentscheidungen des Gesundheitsamtes erfolgen auf Grundlage der jeweils geltenden Förderrichtlinien sowie der durch den Antragsteller eingereichten Unterlagen. Die Feststellung der Gemeinnützigkeit erfolgt ausschließlich durch die Finanzverwaltung gemäß §51ff Abgabenordnung und nicht durch die Landeshauptstadt Düsseldorf selbst. Frage 3: Welche Anforderungen stellt die Stadt an die Organe solcher e.V., die Fördermittel von der Stadt erhalten? Gehen Sie dabei insbesondere auf Anforderungen hinsichtlich satzungs- und gemeinnützigkeits- rechtskonformen Verhaltens, aber auch hinsichtlich der Einhaltung strafrechtlicher Normen ein. Antwort: Die Anforderungen an Zuwendungsempfänger ergeben sich aus den Zuschussrichtlinien des Gesundheitsamtes, den allgemeinen Zuwendungsrichtlinien der Landeshauptstadt Düsseldorf sowie den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Geförderte Vereine sind insbesondere verpflichtet, die bewilligten Mittel zweckentsprechend zu verwenden und die ordnungsgemäße Verwendung vorzulegen. Die Prüfung der zweckentsprechenden und richtlinienkonformen Verwendung bewilligter Zuschüsse erfolgt grundsätzlich im Rahmen des vorgeschriebenen Verwendungsnachweisverfahrens. Darüber hinausgehende Prüfungen erfolgen anlassbezogen, sofern konkrete Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten, Verstöße gegen Förderbedingungen oder eine zweckwidrige Mittelverwendung vorliegen. Seite 2/2
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1. Welche kurz- und mittelfristigen Maßnahmen plant die Verwaltung, um die Kapazitätsengpässe in der Freibadsaison zu beseitigen und sicherzustellen, dass die Düsseldorfer Bevölkerung auch an heißen Sommertagen einen gesicherten Zugang zu den städtischen (Frei-)Bädern erhält?
2. In Anbetracht des Bevölkerungswachstums von ca. 576.000 Einwohnern (1990) auf ca. 650.000 Einwohner (2025) bei gleichbleibender Anzahl an Freibädern: Wann beginnt die Stadt mit konkreten Planungen zur Erweiterung der Wasserflächen bzw. zur Schaffung eines fünften öffentlichen Freibades, um die Infrastruktur an die aktuelle demografische Entwicklung anzupassen?
3. Welche spezifischen Sachgrundlagen, betrieblichen Vorgaben und quantitativen Daten zur Kapazitätsauslastung (Besucherzahlen) wurden bei der Entscheidung zugrunde gelegt, Hallenbäder an Tagen mit hoher Auslastung der Freibäder geschlossen zu halten, und wie werden diese Informationen in der laufenden Personal- und Betriebsplanung zur Sicherstellung der Ausweichkapazitäten dokumentiert?
Am 23.05.2026 startete die diesjährige Freibadsaison in den Bädern Rheinbad, Allwetterbad und Benrath. Bereits am 25.05.2026, einem Tag mit moderaten Höchsttemperaturen von 28 Grad, waren die Kapazitätsgrenzen der Freibäder Allwetterbad Flingern und Freibad Benrath zum wiederholten Male ab nachmittags erreicht, weshalb kein weiterer Eintritt mehr gewährt wurde.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/317/2026 Stadtdirektor Hintzsche Anfrage des Ratsherrn Krüger: Infrastruktur der Düsseldorfer Bäder - Kapazitätsengpässe und Zugangsbeschränkungen Die Anfrage beinhaltet eine Thematik aus dem originären Zuständigkeitsbereich der Bädergesellschaft Düsseldorf mbH. Zuständiges Gremium für die Belange der Bädergesellschaft Düsseldorf mbH ist der Bäderbeirat. Einleitend ist zur Sachdarstellung Folgendes anzumerken: Richtig ist, dass am 23.05.26 das Freibad Rheinbad, das Freibad Benrath und das Strandbad Lörick in die Freibadsaison starteten. Das Freibad Allwetterbad Flingern hatte hingegen bereits seit dem 1. Mai geöffnet. Frage 1: Welche kurz- und mittelfristigen Maßnahmen plant die Verwaltung, um die Kapazitätsengpässe in der Freibadsaison zu beseitigen und sicherzustellen, dass die Düsseldorfer Bevölkerung auch an heißen Sommertagen einen gesicherten Zugang zu den städtischen (Frei-)Bädern erhält? Antwort: Die Bädergesellschaft hat an jeweils 340 Tagen im Jahr für 12 Stunden Bäder geöffnet. Davon sind jährlich an maximal ca. 10 Tagen in zwei Bädern zu jeweils ca. 6 Stunden keine Tickets verfügbar. Es bestehen jedoch zu jeder Zeit Ausweichmöglichkeiten, die genutzt werden können. Es gab noch keinen Tag, an dem in allen vier städtischen Freibädern gleichzeitig keine Tickets mehr verfügbar waren. Vor diesem Hintergrund ist auch der Hinweis auf der Website, dass aufgrund hoher Auslastung die Anreise mit Onlineticket empfohlen wird, als Teil des Sicherheitskonzeptes der Bädergesellschaft Düsseldorf zu verstehen. Mit dem Onlineticket ist ein schnellerer Zugang ins Bad über die Fast-Lane verbunden, was zu einer Entzerrung der Eingangssituation beiträgt. Seite 1 von 3 Am 25.05.26 waren zwei der vier Freibäder erstmals in diesem Jahr in Einlassfenstern am Nachmittag ausverkauft. Die anderen beiden Freibäder waren gut besucht, standen den Badegästen jedoch zur Verfügung. Insgesamt lässt sich festhalten, dass es zu Spitzenlastzeiten vorkommen kann, dass nicht in jedem Freibad zu jeder Zeit immer Tickets für spontane Badbesucher zur Verfügung stehen - diese Spitzenlastzeiten betragen aber nicht einmal einen Prozentpunkt der Öffnungszeiten der Düsseldorfer Bäder. Frage 2: In Anbetracht des Bevölkerungswachstums von ca. 576.000 Einwohnern (1990) auf 650.000 Einwohner (2025) bei gleichbleibender Anzahl an Freibädern: Wann beginnt die Stadt mit konkreten Planungen zur Erweiterung der Wasserflächen bzw. zur Schaffung eines fünften öffentlichen Freibades, um die Infrastruktur an die aktuelle demografische Entwicklung anzupassen? Antwort: Neben den vier städtischen Freibädern der Landeshauptstadt, steht den Bürgerinnen und Bürgern als kommunale Einrichtung auch der Unterbacher See mit zwei Strandbädern zur Abkühlung zur Verfügung. Das Outdoorwasserflächenangebot in Düsseldorf liegt damit deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt der Großstädte mit mehr als 400.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Ein Bedarf für eine Erweiterung der Wasserflächen bzw. ein weiteres Freibadangebot im Stadtgebiet besteht damit nicht. Frage 3: Welche spezifischen Sachgrundlagen, betrieblichen Vorgaben und quantitativen Daten zur Kapazitätsauslastung (Besucherzahlen) wurden bei der Entscheidung zugrunde gelegt, Hallenbäder an Tagen mit hoher Auslastung der Freibäder geschlossen zu halten, und wie werden diese Informationen in der laufenden Personal- und Betriebsplanung zur Sicherstellung der Ausweichkapazitäten dokumentiert? Antwort: In Düsseldorf steht durch das Bäderkonzept so viel Indoorwasserfläche wie nie zuvor zur Verfügung. Für eine zuverlässige Personal- und Betriebsplanung entscheiden die zuständigen Gremien der Bädergesellschaft, u. a. anhand von Besucherzahlenentwicklungen, über die Öffnungs- und Schließzeiten, die Revisionszeiten, sowie darüber, welche Bäder an Feiertagen geöffnet sind. Auf diese Weise wird frühzeitig Seite 2 von 3 Planungssicherheit geschaffen und das Personal kann entsprechend zuverlässig bereitgestellt werden. Nach den guten Erfahrungen aus zwei Jahren Wechselbetrieb im Kombibad Rheinbad, wurde bereits im Vorjahr darüber entschieden, dass auch das Schwimmerbecken im Badehaus Benrath in den witterungsbedingen Wechselbetrieb geht. Die übrigen Hallenbadbereiche des Badehauses sind unabhängig von der Witterung geöffnet. Seite 3 von 3
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1. Welche Erfahrungen hat die Verwaltung seit September 2024 mit der bestehenden Dezernatsstruktur gemacht, die aus Sicht der Verwaltung nun die Einrichtung dieses Dezernats erforderlich machen?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/318/2026 Oberbürgermeister Dr. Keller Anfrage des Ratsherrn Tscholl zur Ratssitzung am 18.06.2026: Warum ist ein weiteres Dezernat in Zeiten der Haushaltskonsolidierung notwendig und finanziell vertretbar? Frage 1: Welche Erfahrungen hat die Verwaltung seit September 2024 mit der bestehenden Dezernatsstruktur gemacht, die aus Sicht der Verwaltung nun die Einrichtung dieses Dezernats erforderlich macht? Antwort: Die Anzahl der Beigeordneten ist in der Hauptsatzung auf acht festgelegt. Mit der Besetzung des Dezernats für Infrastruktur wird daher eine vorübergehend unbesetzte Beigeordnetenstelle nachbesetzt. Die Zuständigkeit für das Amt für Verkehrsmanagement und das Amt für Brücken-, Tunnel- und Stadtbahnbau ist seit Januar 2025 interimsweise auf das Dezernat für Planen, Bauen, Wohnen und Grundstückswesen sowie auf die Kämmerei aufgeteilt. In dem neu zu besetzenden Dezernat für Infrastruktur wird die Zuständigkeit für beide Ämter wieder zusammengeführt und zudem um den Stadtentwässerungsbetrieb und das Amt für Gebäudemanagement ergänzt werden. Dadurch werden Schnittstellen abgebaut. Angesicht der großen Infrastrukturprojekte, die aktuell zu bewältigen sind, ist eine zentrale Zuständigkeit in einem Dezernat sachgerecht. Frage 2: Welche jährlichen Gesamtkosten sind mit der Besetzung des Dezernats verbunden (inklusive Besoldung, Versorgungsrückstellungen sowie Personal- und Sachkosten für Referent*innen, Assistenz, ggf. Fahrdienst, etc.)? Antwort: Die Leitung des Dezernats für Infrastruktur ist als Beigeordnetenstelle mit einer Besoldung nach B7 ausgeschrieben. Die Höhe der damit verbundenen Besoldung kann der Besoldungstabelle entnommen werden. Die Personalkapazitäten für die Assistenz sowie Fachreferentinnen und Fachreferenten werden im Verwaltungsapparat vorgehalten und sind vorhanden. Für die Sachkosten des neuen Dezernates für Infrastruktur kann als Orientierung das Budget des ehemaligen Dezernats 08 in Höhe von 17.000,- € dienen. Dieses Budget ist auf die anderen Dezernatsbüros, die die Aufgaben des ehemaligen Dezernats 08 übernommen haben, verteilt Seite 1 von 2 worden und kann über haushaltsneutrale Umstellungen wieder für das neue Dezernat bereitgestellt werden. Seite 2 von 2
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2. Wie können die erzielten Ergebnisse der Tagung für die Stadtgesellschaft genutzt werden?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beigeordnete Koch RAT/319/2026 Anfrage des Ratsherrn Benjamin Tscholl (SPD/Volt-Ratsfraktion) zur Sitzung des Ra- tes der Landeshauptstadt Düsseldorf am 18.06.2026 Betrifft: Anfrage des Ratsherrn Benjamin Tscholl (SPD/Volt-Ratsfraktion): Kunstkommission im Spar- haushalt - Wie steht es um die Kosten und Prioritätensetzung im Kontext der aktuellen Haushaltslage? Frage 1: Wie setzen sich die Gesamtkosten der Tagung im Einzelnen zusammen? (Bitte um Auflistung einzelner Kostenpunkte, z.B. Organisation, Honorare, Raummiete etc.) Antwort: Die Planungen zur Fachtagung wurden Ende 2024 aufgenommen und zum Ende des Jahres 2025 finalisiert. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Kommission wurde die Fachtagung ab diesem Zeitpunkt angekündigt und beworben. Die ursprüngliche Budgetplanung wurde aufgrund der kurzfristigen Haushaltskürzungen angepasst. Für die zweitägige Fachtagung sind Gesamtkosten in Höhe von 28.398,41 Euro angefallen. Aufteilung der Kosten wie folgt: Organisatorisches (Raum, Technik, Catering) 8.341,63 Euro Öffentlichkeits- und Vermittlungsarbeit 2.284,80 Euro Moderation und Honorare (23 aktive Panelteilnehmende) 17.771,98 Euro Frage 2: Wie können die erzielten Ergebnisse der Tagung für die Stadtgesellschaft ge- nutzt werden? Antwort: Die Tagung lieferte wichtige Impulse für die Weiterentwicklung von Kunst im Düsseldorfer Stadtraum. Der fachliche Austausch mit Kunstkommissionen und vergleichbaren Gremien an- derer deutscher Städte ermöglichte den Transfer von Erfahrungen und bewährten Praxisan- sätzen und eröffnete neue Perspektiven auf den öffentlichen Raum. Für die Stadtgesellschaft ergibt sich konkret aus den verhandelten Themenfeldern ein dreifacher Mehrwert: 1. Demokratisierung des Raums durch Teilhabe Temporäre und partizipative Kunstformate schaffen niedrigschwellige Zugänge zum öffentli- chen Raum, fördern Begegnung und stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt. • Vom Betrachtenden zum Mitgestaltenden: Physisch erfahrbare Kunst verliert ihren elitä- ren Charakter und spricht breitere Bevölkerungsschichten an. • Sozialer Zusammenhalt: Partizipative Projekte schaffen niederschwellige Begegnungs- räume für Menschen unterschiedlicher Herkunft und wirken sozialer Isolation entgegen. 2. Bewahrung der städtischen Identität und Historie Die Auseinandersetzung mit der Architektur und Kunst der Nachkriegsmoderne verdeutlicht die Notwendigkeit eines bewussten Umgangs mit dem baulichen Erbe: • Identitätsschutz: Die Bewahrung der spezifischen „ästhetischen DNA" schützt das Stadt- bild vor gestalterischer Uniformität und rein kommerzieller Monotonie. • Historische Transparenz: Das Sichtbarmachen von Brüchen in der Stadtbiografie spiegelt die historische Realität wider und fördert ein reflektiertes Geschichtsbewusstsein. Seite 1/2 3. Stärkung der demokratischen Konfliktfähigkeit Angesichts gesellschaftlicher Polarisierung bietet die Tagung methodische Werkzeuge für den Umgang mit kontroversen Denkmälern: • Förderung von Ambiguitätstoleranz: Innovative Gegenstrategien - wie digitale Überlage- rungen mittels *Augmented Reality* statt eines materiellen Rückbaus - ermöglichen es, geschichtliche Widersprüche im öffentlichen Raum sichtbar zu machen und auszuhalten. • Schutz vor Instrumentalisierung: Künstlerische Kontextualisierung entzieht monolithi- schen Monumenten die unhinterfragte Deutungshoheit und verhindert, dass öffentliche Plätze als Projektionsflächen für einseitige politische Mythen vereinnahmt werden. Fazit Der Nutzwert der Tagung liegt in der Stärkung einer demokratischen Streit- und Dialogkultur. Sie zeigt auf, wie der öffentliche Raum gestalterisch genutzt werden kann, um gesellschaftli- che Diskurse transparent und gemeinsam zu verhandeln, statt Konflikte administrativ zu ver- drängen. Frage 3: In welcher Höhe sind für das laufende Haushaltsjahr Finanzmittel bereits verausgabt oder verplant? (Bitte um Auflistung der einzelnen Posten mit ggf. geschätzten Kosten) Antwort: Für bereits beschlossene Wettbewerbe und Realisierungen wie Flughafenterminal U81, Lui- sengymnasium, Gymnasium Heinzelmännchenweg, Realschule Borbecker Straße, Elisabeth- Selbert-Gymnasium, 39er-Denkmal auf dem Reeser Platz und dem XR-Wettbewerb wird in 2026 mit einem Mittelabfluss übertragener Mittel aus Vorjahren von rund 510.000 Euro ge- rechnet. Insgesamt wurden investiv im Haushaltsjahr 2026 dafür bisher 208.644,32 Euro ver- ausgabt. Für den investiven Ansatz 2026 sind derzeit Beschlüsse in Höhe von insgesamt 300.000 Euro in Vorbereitung für die Schadowstraße, für die Franz-Marc-Förderschule, für die Anne-Frank Schule sowie, den entsprechenden Ergebnissen der Evaluation vorausgesetzt, für das Nach- folgeformat stadt.raum.experimente. Konsumtiv stehen der Kunstkommission im Haushaltsjahr 2026 insgesamt 85.000 Euro zur Verfügung. Folgende ansatzreduzierte Verausgabung ist in 2026 geplant: Kommissionsarbeit (Sitzungen/Arbeitsgruppen) 25.000 Euro Kunstw. Begleitung mit Vermittlungs- und Öffentlichkeitsarbeit 28.000 Euro Fachtagung 28.500 Euro Evaluation 3.500 Euro Summe 85.000 Euro Insgesamt wurden konsumtiv im Haushaltsjahr 2026 bisher dafür 43.106,08 Euro verausgabt. Angesichts der aktuellen Haushaltskonsolidierung wurden die Mittelplanung und damit die ge- planten Vorhaben der Kunstkommission drastisch reduziert. Seite 2/2
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1. Welche konkreten Hitzeschutzmaßnahmen ergreift die Landeshauptstadt Düsseldorf für ihre Beschäftigten – insbesondere für diejenigen, die überwiegend im Freien tätig sind?
2. Inwiefern gelten vergleichbare Hitzeschutzmaßnahmen auch für die Beschäftigten der städtischen Töchter?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/320/2026 Beigeordneter Wagner Anfrage der Ratsfrau Ulrike Hora (SPD/Volt-Ratsfraktion) zur Sitzung des Ra- tes der Landeshauptstadt Düsseldorf am 18.06.2026 (Rat/320/2026) Betrifft: Maßnahmen zum Hitzeschutz für städtische Beschäftigte Die formulierten Antworten sind sowohl innerhalb der Verwaltung, als auch bei den städtischen Töchtern erhoben worden. Frage 1: Welche konkreten Hitzeschutzmaßnahmen ergreift die Landeshauptstadt Düsseldorf für ihre Beschäftigten - insbesondere für diejenigen, die überwiegend im Freien tätig sind? Antwort Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat in den vergangenen Jahren bereits die Arbeits- zeitregelungen für die Sommermonate angepasst, um den Mitarbeiterinnen und Mit- arbeitern das Arbeiten bei erhöhten Temperaturen zu erleichtern. Aktuell wurde für die Beschäftigten in der Zeit vom 01. Mai bis zum 30. September 2026 der frühest- mögliche Arbeitsbeginn auf 6.00 Uhr vorgezogen, sofern es der Dienstbetrieb zulässt. Ferner wird generell darauf hingewiesen, auf die individuellen Belastungsgrenzen und ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten, ggf. zusätzliche Pausen einzulegen oder durch den Abbau von Gleitzeitguthaben oder Überstunden die Arbeitszeit zu verkürzen. Zum Schutz der Beschäftigten, insbesondere der Mitarbeitenden mit überwiegender Tätigkeit im Freien, ergreift die Landeshauptstadt Düsseldorf außerdem verschiedene zusätzliche Hitzeschutzmaßnahmen. Die Beschäftigten werden über Gefährdungen durch Hitze und UV-Strahlung sowie über geeignete Schutzmaßnahmen in den Ämtern informiert. Hierzu gehören auch in spezifischen Bereichen (z.B. Amt für Verkehrsma- nagement oder Garten-, Friedhofs- und Forstamt) die Bereitstellung von Persönlicher Schutzausrüstung wie z.B. Sonnenbrillen, UV-Schutzkleidung und UV-Schutzcreme so- wie das zur Verfügung stellen von Trinkwasser (im Ordnungsamt z.B. Bereitstellung von Refill-Flaschen). Darüber hinaus werden Arbeitszeiten bei hohen Temperaturen angepasst und körper- lich belastende Tätigkeiten nach Möglichkeit in die kühleren Morgenstunden verlegt, um Beschäftigte im Rahmen der Fürsorgepflicht vor gesundheitlichen Belastungen durch Hitze zu schützen. Ergänzend wird eine arbeitsmedizinische Vorsorge veranlasst, um gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und präventiv zu begleiten. Als zusätzlicher Kommunikationsweg werden seitens der Verwaltung folgende Maß- nahmen ergriffen: • Meldungen im Newsletter des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (empfan- gen ca. 4.500 Beschäftigte) o Anlassbezogene Intranet-Newsbeiträge, hier: Intranetseite der LHD „Som- merhitze am Arbeitsplatz" von der Technischen Arbeitssicherheit o Düsseldorfer Nachwuchsspiele am 26.06.2026, hier: Infostand zum Thema Hitzeschutz, welcher von der Technischen Arbeitssicherheit, dem beauf- tragten Betriebsärztlichem Dienst und dem Gesundheitsamt der LHD be- treut wird Seite 1/5 • Im Juli 2026 werden im Rahmen gezielter Online-Vorträge mit dem Titel „Som- merhitze am Arbeitsplatz" seitens der Technischen Arbeitssicherheit angeboten. Darüber hinaus wird über das Thema Hitzeschutz u. a. im gesamtstädtischen Aus- schuss für Arbeitssicherheit und den jeweiligen fachlichen Unterausschüssen sowie im Steuerkreis „Gesundheit bei der Arbeit" berichtet. Frage 2: Inwiefern gelten vergleichbare Hitzeschutzmaßnahmen auch für die Beschäftigten der städtischen Töchter? Antwort: Im Einzelnen sind für die Beschäftigten der städtischen Töchter, bei denen Personen überwiegend im Freien arbeiten, u. a. folgende Hitzeschutzmaßnahmen zu nennen: Die Flughafen Düsseldorf GmbH (FDG) verfügt über einen Handlungsleitfaden zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an heißen Tagen, der sowohl für Innen- als auch für Außenarbeitsplätze gilt. Grundlage bilden die einschlägigen arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5 „Raum- temperatur" und ASR A5.1 „Außenarbeitsplätze"). Der Leitfaden sieht ein abgestuftes Maßnahmenkonzept vor, das sich an den jeweils herrschenden Temperaturen orientiert. Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehören unter anderem die regelmäßige Beobachtung der Wetter- und Temperatursituation, die Bereitstellung von Sonnenschutz- und Kühlmöglichkeiten, die Anpassung von Ar- beitsabläufen und Pausenregelungen, die Bereitstellung von Getränken sowie die Un- terweisung der Beschäftigten zu hitzebedingten Gesundheitsrisiken. Für Tätigkeiten im Freien können darüber hinaus beispielsweise Arbeitszeiten angepasst, zusätzliche Er- holungsphasen ermöglicht oder mobile Schattenspender eingesetzt werden. Die Maß- nahmen werden lageabhängig umgesetzt und bei vorhergesagten Hitzeereignissen frühzeitig mit den betroffenen Organisationseinheiten abgestimmt. Die Maßnahmen, welche die Rheinbahn AG zum Schutz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Hitze ergreift, werden in einem interdisziplinär besetzten Team aus Technik, Betrieb, Arbeitssicherheit, Human Resources und Betriebsarzt im Rahmen ei- nes Hitzeplans identifiziert, gebündelt und stetig weiterentwickelt. An Tagen mit einer Außentemperatur von mindestens 30°C (im Folgenden: Hitzetage) werden je nach Einsatzbereich Kühlmittel wie Kühltücher, Ventilatoren oder mobile Klimaanlagen zur Verfügung gestellt. Zudem werden die Wartungsintervalle bestehen- der Klimaanlagen angepasst und gekühlte Aufenthaltsräume vorgehalten. Perspekti- visch soll bei der Neubeschaffung von Fahrzeugen deren Klimatisierung berücksichtigt werden; wo möglich, sollen Klimaanlagen nachgerüstet werden. Darüber hinaus be- finden sich weitere Maßnahmen wie Sonnenschutz an Endhaltestellen sowie die Bereit- stellung von Sonnencreme in Vorbereitung. An Hitzetagen wird an den Betriebshöfen gekühltes Wasser für das Fahrpersonal be- reitgestellt. Für Beschäftigte in weiteren Bereichen wird die zentrale Wasserversorgung sichergestellt. Darüber hinaus enthalten die Wagenbücher Hinweise zu den Standorten mit Wasserspendern entlang der Strecken. Ergänzend wird an Hitzetagen die Dienst- kleidungsregelung gelockert. Beim Hitzeschutz der Mitarbeitenden der AWISTA Kommunal: wird bewusst auf si- tuations- und tätigkeitsbezogene Maßnahmen geachtet, da sich die Anforderungen je Seite 2/5 nach Einsatzbereich (z.B. Müllabfuhr, Straßenreinigung oder Betriebshöfe) deutlich un- terscheiden. Zu diesem Bündel abgestimmter organisatorischer, technischer und per- sonenbezogener Maßnahmen zählen: • Für die Bereiche Straßenreinigung und Müllabfuhr wird ein frühestmöglicher Ar- beitsbeginn bereits ab 6:00 Uhr umgesetzt, um die körperlich belastenden Tä- tigkeiten möglichst in die kühleren Morgenstunden zu verlagern. • Die besonders körperlich belasteten Mitarbeitenden in der Müllabfuhr haben zu- dem die Möglichkeit, nach erfüllter Leistung ihre Arbeit bereits gegen 13:00 Uhr zu beenden, wodurch eine zusätzliche Entlastung in den heißen Mittagsstunden erreicht wird. • Zur Sicherstellung einer ausreichenden Flüssigkeitsversorgung erfolgt die Be- reitstellung von Wasser zum Mitnehmen sowie von Sonnenschutzmitteln auf den Betriebshöfen. Ergänzend stehen stationäre Wasserspender sowohl auf den Betriebshöfen als auch in der Verwaltung zur Verfügung. • Alle Mitarbeitenden werden mit funktionaler Arbeitskleidung ausgestattet, die UV-Schutz bietet und schweißaufnehmend ist, um eine weitgehende Vermei- dung von ungeschützter Haut zu ermöglichen. Darüber hinaus ist eine Kopfbe- deckung als fester Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung vorgesehen. • Sämtliche eingesetzte Fahrzeuge sind mit Klimaanlagen ausgestattet, um auch während der Fahrt angemessene Arbeitsbedingungen sicherzustellen. • Auf den Recyclinghöfen werden zusätzliche Schutzmaßnahmen umgesetzt: Dort stehen Sonnenschirme an den Arbeitsplätzen zur Verfügung, und sowohl die Pausenräume als auch die Büroräume sind klimatisiert, um Erholungsphasen unter geeigneten Bedingungen zu ermöglichen. • Das Betriebsbüro beobachtet kontinuierlich die amtlichen Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes. Bei Warnstufe 4, bei der von konkreter Lebens- gefahr ausgegangen wird, wird der Betrieb im Einzelfall nach Abstimmung zwi- schen Betriebsleitung und Geschäftsführung vorsorglich reduziert oder einge- stellt. Ein Automatismus besteht hierbei bewusst nicht; vielmehr erfolgt stets eine lageabhängige Entscheidung. Dies gilt in besonderem Maße auch für Stur- mereignisse. • Zur weiteren Unterstützung erhält jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter eine persönliche Thermoflasche, die über die vorhandenen Wasserspender eigen- ständig befüllt werden kann. • Ergänzend wird aktuell eine Übersicht zu Trinkbrunnen, „kühlen Orten" und Re- fill-Stationen im Stadtgebiet Düsseldorf erarbeitet. Diese Informationen werden den Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt; zusätzlich wird in den Fahrzeugen ein QR-Code angebracht, über den die Übersicht jederzeit abrufbar ist. • Schließlich wird die neue Dienstkleidung im gewerblichen Bereich weiter erprobt und optimiert. Nach einer ersten Testphase liegen hierzu bereits positive Rück- meldungen vor, die in die Weiterentwicklung einfließen. Bei der Messe Düsseldorf findet eine Verfahrensanweisung zu Hitzeschutzmaßnah- men Anwendung, wodurch vorsorglich über das firmeninterne Informationssystem Warnungen des Deutschen Wetterdienst vor Hitze und UV-Strahlen an die betreffen- den Beschäftigten weitergegeben werden und je nach Warnstufe aus einem definierten Katalog entsprechende Maßnahmen greifen. Diese Maßnahmen dienen auch der Ver- meidung von Personen- und Sachschäden durch Unwetterereignisse. Seite 3/5 Die Düsseldorf Tourismus GmbH und die Düsseldorf Marketing GmbH stellen den Mitarbeitenden kostenlos gefiltertes, stilles oder gesprudeltes Leitungswasser zur Verfügung. Die Mitarbeitenden, die mit der mobilen Tourist-Information (E-Lastenfahr- rad) unterwegs sind, werden durch einen schattenspendenden Sonnenschirm ge- schützt und sie erhalten kostenlos Sonnencreme. Die Beflaggungen im Stadtgebiet (Hissen und Einholen von Fahnen an den Fahnenmasten von Düsseldorf Tourismus) finden grundsätzlich in den frühen Morgenstunden statt, um die Auswirkung von hohen Temperaturen zu minimieren. Die SWD Wohnungsbaugesellschaft hält die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben ein. Darüber hinaus gibt es für die Mitarbeitenden kostenlose Getränke. Die Büros der Hauptverwaltung lassen sich mit Klimageräten sowohl abkühlen als auch beheizen. Die SWD-Mitarbeitenden sind bei der Erledigung ihrer Aufgaben zudem nicht permanent der Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Ein betriebliches Gesundheitsmanagement für et- waige Fragen zum Umgang mit hohen Temperaturen existiert. Zur Vermeidung von Wiederholungen werden die gleichgelagerten Maßnahmen des Zweckverbands Unterbacher See, der WfaA, der Zukunftswerkstatt, der Tonhalle, der Connected Mobility, der JBH, der Bädergesellschaft, der D.LIVE, des SEBD und der Kunsthalle wie folgt zusammengefasst: o Bereitstellung von kostenlosem Trinkwasser zur ausreichenden Trinkwasserver- sorgung (auch isotonisch), insbesondere beim Einsatz im Freien o Obstangebote o Bereitstellung von Sonnencremes, Hüten und Kappen; darüber hinaus ist auf luf- tige, helle und langärmelige Kleidung zu achten o Einrichtung zusätzlicher Trink-Pausen, möglichst im Schatten oder durch Bereit- stellung von Beschattungsmöglichkeiten (z.B. Schirme, Zelte, Container) o angepasste Arbeitsplätze im Schattenbereich, möglichst Verlagerung körperlich anstrengender Arbeiten auf Innenbereiche und klimatisierte Räume o Reduzierung körperlich anstrengender Tätigkeiten, soweit dies möglich ist. o Flexible Arbeitszeiten (früherer Arbeitszeitbeginn z.B. um 6.00h) o Ermöglichung von mobilem Arbeiten, soweit die Tätigkeit dies zulässt o Die in den Einsatzfahrzeugen vorhandenen Kühlboxen sind für die Mitführung der Getränke zu nutzen. Zudem sind alle Einsatzfahrzeuge klimatisiert o Sonnenbrillen mit UV-Schutz werden wahlweise als Überbrille oder unkorrigierte Sonnenbrille angeboten o Angebot von Hautscreenings als Vorsorgeuntersuchung für die Mitarbeitenden und darüber hinaus arbeitsmedizinische Beratung zum Thema UV- und Hitze- schutz o Bereitstellung von Sicherheitssandalen anstelle von geschlossenen Sicherheits- schuhen und bei Bedarf Arbeitshosen mit Belüftungssystem o Rollos zur Vermeidung unnötiger Sonneneinstrahlung in jedem Büro o Anbringung von Außenjalousien o Aufstellen von Schirmen oder Pavillons an geeigneten Plätzen für die im Freien Arbeitenden o Einsatz von Ventilatoren. Seite 4/5 Die Düsseldorf Congress GmbH, die IPM, die Digital Innovation Hub Düsseldorf / Rhein- land GmbH, die Düsseldorfer Innovations- und Technologiezentrum GmbH und die IDR beschäftigen überwiegend keine Mitarbeitenden im Freien. Frage 3: Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um den Hitzeschutz für städtische Beschäf- tigte künftig weiterzuentwickeln (z.B. im Rahmen eines Hitzeschutzkonzeptes für alle städtischen Beschäftigten)? Antwort: Die getroffenen Maßnahmen (s. Antwort zu Frage 1) werden auch aus Sicht der Tech- nischen Arbeitssicherheit kontinuierlich geprüft und weiterentwickelt. Seite 5/5
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie überprüft die Landeshauptstadt Düsseldorf die Einhaltung des Schottergarten-Verbots gemäß der novellierten Landesbauordnung NRW?
2. Welche Instrumente setzt die Verwaltung ein, um Eigentümer*innen bestehender Schottergärten zur Umgestaltung zu bewegen – etwa durch Beratung, Förderangebote oder ordnungsrechtliche Maßnahmen?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/321/2026 Beigeordnete Zuschke Anfrage der Ratsfrau Ulrike Hora (SPD/Volt-Ratsfraktion) zur Sitzung des Rates am 18.06.2026 Umsetzung des Schottergarten-Verbots - Vollzug der Landesbauverordnung NRW Frage 1: Wie überprüft die Landeshauptstadt Düsseldorf die Einhaltung des Schottergarten- Verbots gemäß der novellierten Landesbauordnung NRW? Frage 2: Welche Instrumente setzt die Verwaltung ein, um Eigentümer*innen bestehender Schottergärten zur Umgestaltung zu bewegen - etwa durch Beratung, Förderangebote oder ordnungsrechtliche Maßnahmen? Frage 3: Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um den Vollzug des Verbots langfristig - auch mithilfe einer systematischen Erfassung von Schottergärten im Stadtgebiet - sicherzustellen? Antwort zu Frage 1 -3: Die Bauaufsicht prüft, ob die Gestaltung der nicht überbauten Flächen mit den geltenden Vorgaben vereinbar ist. Nach § 8 Abs. 1 BauO NRW sind solche Flächen grundsätzlich zu begrünen oder wasseraufnahmefähig zu gestalten. Auch Festsetzungen eines Bebauungsplans oder örtliche Satzungen können verbindliche Vorgaben enthalten, die reine Schotterflächen ausschließen. Für ein bauaufsichtliches Einschreiten ist immer eine sorgfältige Prüfung eines jeden Einzelfalls und Standortes erforderlich. Ob ein Schottergarten tatsächlich unzulässig ist, hängt von der konkreten planungsrechtlichen Situation, seiner Ausgestaltung vor Ort und weiteren jeweils geltenden Regelungen ab. Erst nach dieser Prüfung kann entschieden werden, ob und welche Maßnahmen rechtlich in Betracht kommen. Dieses rechtlich notwenige Vorgehen ist mit einem hohen Ermittlungs- und Dokumentationsaufwand verbunden und bedeutet einen erheblichen personellen und zeitlichen Aufwand. Das Bauaufsichtsamt prüft natürlich dennoch bei Kenntnisnahme von Schottergärten ein ordnungsbehördliches Einschreiten und schreitet auch ordnungsbehördlich bei Verstößen mit dem Ziel einer Entsiegelung ein. Flächendeckende Kontrollen sind Seite 1/2 - Es gilt das gesprochene Wort - jedoch aufgrund von anderweitigen Gefahrenstellen, etwa solche für Leib und Leben, derzeit nach wie vor nicht umsetzbar. Cornelia Zuschke Seite 2/2 - Es gilt das gesprochene Wort -
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wer hat den Druck, das Porto, den Versand, die Kosten des Briefes von D.LIVE Open Air Park an die dort Wohnenden bezahlt (bitte auch die exakte Kostenstelle angeben, um es im Haushalt 2026 finden zu können)?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/324/2026 Beigeordnete Cornelia Zuschke Anfrage des Ratsherrn Lemmer zur Ratssitzung am 18.06.2026: D.LIVE Open Air Park Konzerte im Juli 2026 Frage 1: Wer hat den Druck, das Porto, den Versand, die Kosten des Briefes von D.LIVE Open Air Park an die dort wohnenden bezahlt (bitte auch die exakte Kostenstelle angeben, um es im Haushalt 2026 finden zu können)? Antwort: Die Kosten für den Druck und Versand des Anschreibens „OpenAirPark" trägt voll- umfänglich D.LIVE. Frage 2: Aufgrund welcher Berechtigungen darf D.LIVE Open Air Park durch den Versand von Einfahrt-Berechtigungen hoheitlich tätig werden (bei der Antwort bitte auch die Beschlussvorlage der zuständigen BV 5, einem Fachausschuss oder/und im Stadtrat angeben)? Antwort: Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens des Open Air Parks war es das Anliegen des Veranstalters, das Thema Anwohnerschutz von Anfang an professionell und proaktiv anzugehen. Da der Anwohnerschutz auch im grundlegenden Interesse der Landeshauptstadt Düsseldorf ist, wurde dies entsprechend unterstützt. Die Vorgehensweise zum Anwohnerschutz erfolgt analog bei Messen oder Veran- staltungen in der Arena im Rahmen einer verkehrlichen Anordnung. Auch bei die- sen Veranstaltungen erfolgt ein aktiver und angemessener Anwohnerschutz; eine Materialaufstellung alleine ist hierbei nicht ausreichend und daher nicht zielfüh- rend. Es handelt sich um ein laufendes Geschäft der Verwaltung, welches keines politi- schen Beschlusses bedarf. Frage 3: An wen können sich dort Wohnende wenden, wenn es, angefangen beim Aufbau, über die Durchführung von Veranstaltungen auf dem D.LIVE Open Air Park bis hin zum Abbau zu Problemen aller Art kommen könnte, seien es Lärm, Vermüllung von privaten Grundstücken durch Besucher, Schwierigkeiten bei der Ein- bzw. Aus- fahrt trotz Einfahrt-Berechtigungen, etc.? Antwort: D.LIVE hat eine Telefonhotline (+49 (0) 211 / 15 98 - 12 0) eingerichtet, welche exklusiv für Anwohnende ab 14-Tage vor dem Konzert von 09:00 - 17:00 Uhr und am Veranstaltungstag selbst 24 h freigeschaltet wird. Seite 1 von 1
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2. Sind weitere Kosten zu erwarten, die aus dem Stopp für alle weiteren Planungen direkt oder indirekt folgen werden?
Am 5. Juni veröffentlichte die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung, dass Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller entschieden hat, die weitere Planung für das Opernhaus der Zukunft zu stoppen. Vor diesem Hintergrund frage ich: 1. Wie hoch waren die bisherigen Ausgaben für den geplanten Neubau eines Opernhauses insgesamt? Ich bitte um die Aufschlüsselung für die Bereiche Wettbewerbe (alle), Gutachten, externe Beratung, Öffentlichkeitsbeteiligungen, eigenes Personal und sonstige Ausgaben, jeweils für beide Standorte.
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3. Wie lange werden die von den Kameras aufgezeichneten Bilder und/oder Videos jeweils gespeichert, sofern eine Aufzeichnung erfolgt?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Rat/337/2026 Beigeordneter Zaum Anfrage RAT/337/2026 des Ratsherrn Poczatek Öffentliche Videoüberwachung in Düsseldorf Frage 1: Wie viele Überwachungskameras sind in Düsseldorf im öffentlich zugänglichen Raum durch Ämter der Stadt Düsseldorf, ihre Beteiligungs- und Tochterunternehmen gegenwärtig installiert oder sollen noch 2026 installiert werden? (Antwort bitte in einer Auflistung mit Ortsangabe.) Frage 2: Bei welchen der Überwachungskameras der Ämter der Stadt Düsseldorf, ihrer Beteiligungs- und Tochterunternehmen fehlt die vollständige Kennzeichnung gem. Datenschutz-Grundverordnung? (Antwort bitte in einer Auflistung mit Ortsangaben und ggf. Begründungen.) Frage 3: Wie lange werden die von den Kameras aufgezeichneten Bilder und/oder Videos jeweils gespeichert, sofern eine Aufzeichnung erfolgt? Antwort zu Frage 1, 2 und 3 zu Anlagen der Landeshauptstadt Düsseldorf: Bei der Installation und Einrichtung von Videoüberwachungslagen durch die Stadtverwaltung Düsseldorf sind neben den gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen und der Datenschutz-Grundverordnung auch die Maßgaben der städtischen Dienstvereinbarung über den Einsatz von Videoüberwachungsanlagen zu berücksichtigen. Auf dieser Grundlage wurden die in dem als Anlage beigefügten Bestandsverzeichnis aufgeführten Videoüberwachungsanlagen in den städtischen Dienstgebäuden bzw. in deren direktem Umfeld installiert. Die Überwachungsanlagen dienen der Ausübung des Hausrechts in diesen Einrichtungen, der Kontrolle von Zugangsberechtigungen bzw. dem Schutz des Lebens, der Gesundheit sowie des Eigentums und Besitzes. Das Verzeichnis führt den Einsatzbereich der jeweiligen Videoüberwachungsanlage sowie den konkreten Anlass an und enthält Informationen zur Speicherung bzw. Archivierung sowie zu den Zugriffsberechtigungen in Bezug auf die erhobenen Daten. Detaillierte Kenntnis hinsichtlich der jeweiligen Kennzeichnungen liegen nicht vor. Die Speicherdauer und die Löschungsfrist ergeben sich grundsätzlich aus dem beigefügten Bestandsverzeichnis der eingesetzten Videoüberwachungsanlagen. Die Überprüfung des Kamerabetriebes obliegt den Verantwortlichen in den jeweiligen Ämtern und Instituten selbst. Das Amt für Verkehrsmanagement betreibt keine klassischen Überwachungs- kameras. Für die operative Verkehrssteuerung und Verkehrsplanung werden im Stadtgebiet zurzeit 68 Verkehrsbeobachtungskameras betrieben, die Live-Bilder an die Leitzentrale sendet. Zwei weitere befinden sich in Planung. Das Amt für Verkehrsmanagement speichert kein Bildmaterial aus den Ver- kehrsbeobachtungskameras. Die Kameras sind bislang nicht gekennzeichnet. Seite 1/4 Antwort zu Frage 1, 2 und 3 zu Anlagen bei Beteiligungsunternehmen: Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG Die Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz betreiben folgende Überwachungskameras: • Tiefgarage Grabbeplatz: 32 Stück • Parkhaus Carlsplatz: 69 Stück • Büroobjekt Theodorstraße 182, 40472 Düsseldorf: 15 Stück • Parkhaus PSD Dome: 34 Stück • Rheinturm: 6 Stück Es sind entsprechende Hinweisschilder angebracht, die den Vorgaben der DSGVO entsprechen. In der Regel werden die Aufnahmen 48 Stunden aufbewahrt. Liegen Anhaltspunkte für eine Straftat vor, werden die Aufzeichnungen länger und ggf. dauerhaft gespeichert. Messe Düsseldorf GmbH An den Außenzäunen und Eingängen des Messegeländes wird ordnungsgemäß und datenschutzkonform auf die Videoaufzeichnungen hingewiesen. Die Speicherdauer ist aufgrund einer sogenannten Ringspeicherung automatisiert begrenzt und beträgt 72 Stunden. Düsseldorf Congress GmbH Im CCD Congress Center Düsseldorf werden weiterhin keine von der Düsseldorf Congress GmbH betriebenen Kameras zur Videoüberwachung eingesetzt. Rheinbahn AG Derzeit (Stand: 11.06.2026) sind 756 Fahrzeuge der Rheinbahn mit insgesamt 3.709 Kameras ausgestattet. Darüber hinaus sind an den von der Rheinbahn bedienten Haltestellen bzw. U-Bahnhöfen 495 Kameras installiert. Hinzu kommen 27 Kameras am neuen U-Bahnhof „Flughafen Terminal" der Linien U80/U81. Bis Ende des Jahres werden nach aktuellem Stand demzufolge 522 Kameras an Haltestellen bzw. U- Bahnhöfen installiert sein. Fahrzeuge mit Videoüberwachung sowie Zugänge zu videoüberwachten Haltestellen werden ordnungsgemäß mit Piktogrammen gekennzeichnet. Zudem befinden sich in videoüberwachten Fahrzeugen sowie in den Schaukästen an videoüberwachten Haltestellen ausführliche Informationen nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung. Die Speicherfrist für Videoaufnahmen beträgt maximal 72 Stunden. Danach werden die Aufnahmen automatisch gelöscht. Flughafen Düsseldorf GmbH Der Flughafen Düsseldorf betreibt am zentralen Videomanagement POSA ca. 1500 Kameras. Ca. 950 Kameras befinden sich in den öffentlichen oder teilöffentlichen Bereichen wie der Ankunft (Einreise). Mit der Bundespolizei gibt es einen Vertrag zur gemeinsamen Nutzung des Videosystems. Der Zugriff auf die Kameras wird im VMS P.O.S.A. verwaltet und unterliegt einer strikten Regelung. Ca. 150 Kameras sind zur Neuinstallation im Jahr 2026/2027 vorgesehen, vornehmlich in teilöffentlichen Bereichen der Flugsteige. An den Zufahrten und Zugängen zum Flughafen Düsseldorf wird auf die Videoüberwachung hingewiesen. Hierzu verwenden wir die Kennzeichnung gemäß der DSGVO zur Videoüberwachung, BDSG Video Symbol DIN 33450 mit dem Hinweis auf den Betreiber der Anlage und Speicherdauer. Seite 2/4 In der Flughafenbenutzungsordnung, über die Homepage der FDG erreichbar und vom Verkehrsministerium genehmigt, ist ebenfalls ein Hinweis enthalten. Die von der Flughafen Düsseldorf gespeicherten Videobilddaten werden nach max. 72 Stunden gelöscht. Dies geschieht automatisch im Ringspeicher. Zugriff auf die gespeicherten Videobilddaten hat exklusiv die Abteilung OSV über einen separaten Arbeitsplatz (MMI2). Der Speicherort befindet sich abgesetzt in einem Technikraum in der Security Einsatzleitung. Die von der Bundespolizei exklusiv genutzten Kameras werden bis zu 30 Tage aufgezeichnet. Hierzu existiert eine Anforderungsliste des BMI. Speicherung ebenfalls im Ringspeicher mit automatischer Löschung. Betreiber der Anlage ist die FDG. Auswertung nur über den separaten Auswerteplatz MMI 2 der BPOL. Der Speicherort befindet sich abgesetzt in Technikräumen der FDG. Auch die von der Bundespolizei gemeinsam genutzten Kameras werden bis zu 30 Tage aufgezeichnet. Hierzu existiert eine Anforderungsliste des BMI. Speicherung ebenfalls im Ringspeicher mit automatischer Löschung. Betreiber der Anlage ist die FDG. Auswertung nur über den separaten Auswerteplatz MMI 2 der BPOL möglich. Der Speicherort befindet sich abgesetzt in Technikräumen der FDG. Die Security der FDG hat keinen Zugriff auf Videobilddaten älter 72 Stunden. Die von Betriebshof Sky Train betriebenen und genutzten Kameras werden max. 72 aufgezeichnet. Auswertung über separaten Arbeitsplatz bei OSV. Der Speicherort befindet sich im Betriebshof Sky Train. Der Flughafen nutzt zurzeit keine Analysesoftware zur Gesichtserkennung oder Ähnlichem. Stadtwerke Düsseldorf AG, AWISTA GmbH und AWISTA Kommunal GmbH Die Anzahl der Überwachungskameras beträgt bei der Stadtwerke Düsseldorf AG insgesamt 240 und bei der AWISTA insgesamt 3. Die geringe Anzahl der Kameras bei der AWISTA ist damit zu begründen, dass die AWISTA die Liegenschaften der Stadtwerke Düsseldorf nutzt. Der Zweck der Videoüberwachung besteht in der Einlasskontrolle und bei der Tür- und Torüberwachung, um ein unerlaubtes Betreten zu verhindern sowie um ein Öffnen und Schließen von Türen und Toren außerhalb der Dienstzeiten zu steuern. Ebenso dient die Videoüberwachung sowohl zur Verhinderung von Beschädigungen und Diebstählen als auch zur Feststellung unerlaubter Ablagerung von Müll und Abfällen. Der Großteil dieser Kameras (Stückzahl 237) befindet sich ausschließlich auf den Grundstücken der Stadtwerke Düsseldorf AG sowie AWISTA und befinden sich nicht im öffentlichen Raum. Lediglich 6 der Überwachungskameras befinden sich auf dem Gelände des Ladeparks Fährstraße (Fährstraße 28, 40221 Düsseldorf). Die Überwachungskameras des Ladeparks sind so eingestellt, dass diese ausschließlich das Gelände des Ladeparks aufnehmen. Außerhalb des Geländes vom Ladepark werden folglich keine Aufnahmen mit den Kameras getätigt. Auf dem Gelände des Ladeparks wird mit Schildern auf die Kameraüberwachung hingewiesen. Die Hinweisschilder erhalten die notwendigen Angaben nach der DSGVO. Das erste Hinweisschild befindet sich bereits an der Einfahrt des Ladeparks, so dass vor dem Befahren die Autofahrer informiert werden. Die Aufzeichnungen werden 72 Stunden gespeichert und anschließend gelöscht. Grund für die Überwachung ist Diebstahlschutz und Verhinderung von Zerstörung. Für 2026 ist zum jetzigen Zeitpunkt im öffentlichen Raum keine Inbetriebnahme von Überwachungskameras geplant. Lediglich auf dem Betriebsgelände des Kraftwerks Lausward und des Wasserwerks sind weitere Inbetriebnahmen von Kameras im Jahr 2026 angedacht, allerdings können diese nach aktuellem Stand nicht beziffert werden. Seite 3/4 Bädergesellschaft Düsseldorf mbH Die Auswertung der Aufzeichnungen der Kameras durch den Videobeauftragten (Stellvertreter) und Datenschutzbeauftragten (jeweils zu zweit im Vieraugenprinzip) erfolgt nur im Verdachtsfall. Bei begründetem Verdacht zur Wahrung und Durchsetzung der berechtigten Interessen kann die Auswertung auch durch die Geschäftsleitung und Rechtsabteilung erfolgen. Die Einsicht der Livebilder auf Bildschirmen (keine permanente Beobachtung) erfolgt durch die Badebetriebsleiter:innen, Stellvertreter:innen, Schwimmmeister:innen und teilweise Kassenmitarbeiter:innen. Im Einbruchfall dürfen die Kameras im Tresorraum und dessen Vorraum auch durch die Rufbereitschaftsmitarbeiter:innen gesichert werden. Die Kameras des KI Ertinkenden-Erkennungssystems zeichnen nicht auf. Bei keiner Kamera fehlt die Kennzeichnung. Anlagen • Bestandsverzeichnis zur Dienstvereinbarung über den Einsatz von Videoüberwachungsanlagen bei der Stadtverwaltung Düsseldorf • Videoüberwachungsanlagen Amt für Verkehrsmanagement • Datenerhebung Videotechnik Messe Düsseldorf • Datenerhebung Videotechnik Flughafen Düsseldorf • Videoüberwachungsanlagen Bädergesellschaft Seite 4/4
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1. Wie steht es um den Versand der Rahmenverträge an die knapp 60 Einrichtungen der freien Kulturszene?
2. Welchen konkreten Zeitplan verfolgt die Verwaltung für den voll- ständigen Abschluss des Vertragsversands?
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Bericht aus der Kleinen Kommission Klimaneutralität in Düsseldorf vom 21.04.2026 Die Kleine Kommission Klimaneutralität in Düsseldorf traf am 21.04.2026 von 17:00 bis 18:30 Uhr im Rheinturmsaal des Rathauses zu ihrer ersten Sitzung der Ratsperiode zusammen.
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Der Rat beschließt die Umsetzung von 50 Stadtoasen in dem Zeitraum von 2026 bis 2030 und beauftragt die Verwaltung, die weiteren Planungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen vorzunehmen und die erforderlichen Ausführungs- und Finanzierungsbeschlüsse herbeizuführen.
Im Januar 2025 wurde von Seiten des Gartenamtes bereits ein erstes Konzept zur Umsetzung von „urbanen Miniwäldern“ in Düsseldorf im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Verbraucherschutz (AÖE/053/2024) und in den zuständigen Bezirksvertretungen vorgestellt. Der hier im Mittelpunkt stehende planerische Ansatz der Schaffung von sogenannten „Stadtoasen“ geht inhaltlich einen Schritt weiter, in dem Stadtoasen neben der ökologischen Aufwertung auch die Verbesserung der Aufenthaltsqualität in den Focus rücken.
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Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die vierte Anpassung des Friedhofsentwicklungskonzeptes im Bereich des Friedhofs Itter zur Sicherstellung islamischer Bestattungen in Düsseldorf. Beschlusslage: Ratsbeschluss 70/2/2014 vom 13.02.2014 Teilschließung von Friedhofsflächen gemäß Friedhofsentwicklungskonzept Mit diesem Beschluss sind zugleich durch den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf die Friedhofsflächen bestimmt worden, die für einen künftigen Beisetzungsbedarf erforderlich sind.
Auf dem Friedhof Itter wurden zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses im Dezember 2013 in den vorhandenen Feldern 80, 73A und 73 muslimische Beisetzungen durchgeführt. Die Flächenkapazitäten für ca. 300 Bestattungen waren nach ca. 5 Jahren im Jahr 2018 ausgeschöpft. Um dem Bedarf an muslimischen Beerdigungen ein entsprechendes, kontinuierliches Bestattungsangebot entgegenzusetzen, wurden in den Jahren 2018, 2021 und 2022 durch Anpassungen des Friedhofsentwicklungskonzepts in dem nördlichen Bereich des Friedhofs Itter weitere Beisetzungsflächen in Benutzung genommen.
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Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) nimmt mit besonderem Dank die von Herrn Wolfgang Köhne angetragene Treuhandschaft für die unselbstständige „Wolfgang Köhne Stiftung“ an.
Herr Wolfgang Köhne (Stifter) fördert mit der zu errichtenden unselbstständigen Wolfgang Köhne Stiftung die Zwecke Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Der Stiftungszweck soll auf Wunsch des Stifters insbesondere die Vergabe von Stipendien zugunsten der Hochschule Düsseldorf und der Hochschule Niederrhein im Bereich ingenieurwissenschaftliche Studiengänge fördern.
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Der Entwurf des Gesamtabschlusses der Landeshauptstadt Düsseldorf zum 31. Dezember 2023 inklusive des Gesamtlageberichts wird gemäß § 116 Absatz 7 in Verbindung mit § 95 Absatz 5 sowie § 80 Absatz 1 Gemeindeordnung dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf zugeleitet.
Der vorliegende Entwurf zum 31. Dezember 2023 ist gemäß § 116 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 50 Kommunalhaushaltsverordnung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufgestellt. Dabei hat die Landeshauptstadt Düsseldorf ihren Jahresabschluss und die Jahresabschlüsse des gleichen Geschäftsjahres ihrer wesentlichen verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form nach § 116 Absatz 3 Gemeindeordnung konsolidiert. Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz, dem Gesamtanhang, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel. Außerdem ist ein Gesamtlagebericht aufzustellen.
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1. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes der Deutschen Oper am Rhein (DOR) am jetzigen Standort Heinrich- Heine-Allee 16a die nachfolgenden Schritte: a) Die Mittel für die Planung von zwingend erforderlichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes in Höhe von 2.750.000 EUR sind auf das PSP- Element 1.10.25.261.01, Sachkonto 52413000, bereit zu stellen, um die notwendigen Ausführungs- und Finanzierungsbeschlüsse herbeizuführen. Der Rat der Stadt stimmt der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 2.000.000 EUR durch Frau Stadtkämmerin Schneider zu. Die Mittel für das Jahr 2027 in Höhe von 750.000 EUR sollen zur Haushaltsplanung angemeldet werden. Der Rat der Stadt Düsseldorf stimmt der Berücksichtigung der genannten Mittel in der Haushaltsplanung durch Frau Stadtkämmerin Schneider zu.
1. Ausgangslange In den Jahren 2022 und 2023 wurden in einem städtebaulichen Ideenwettbewerb die Prüfung zur Umsetzung eines neuen zukünftigen Opernhauses an den Standorten Heinrich-Heine-Allee 16 und Am Wehrhahn 1 betrachtet. Es wurde festgestellt, dass beide Standorte Potential haben. Da jedoch das Grundstück Am Wehrhahn 1 zum damaligen Zeitpunkt nicht zum Kauf zur Verfügung stand, entschied der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf mit Beschluss am 15.06.2023 den Standort Heinrich- Heine-Allee 16. Das Insolvenzverfahren der Eigentümer der Grundstücke Am Wehrhahn 1 und Oststraße 15 ermöglichte den Ankauf. Mit den Ratsbeschlüssen RAT/243/2024 und RAT/244/2024 vom 27.06.2024 wurde der Kauf des Grundstücks Am Wehrhahn 1 und Oststraße 15 und der Wettbewerb für eine Realisierung des Neubaus des Opernhauses der Zukunft an diesem Standort entschieden.
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Der Verkauf des Grundstücks Bastionstraße 24 (Luisen-Gymnasium) wird ausgesetzt. Das Investorenauswahlverfahren wird in der vorliegenden Form nicht durchgeführt. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Bastionstraße ein geeigneter Standort für die Clara-Schumann-Musikschule ist. Das Grundstück verbleibt bis zum Abschluss der Prüfungen im Eigentum der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Die Entscheidung der Verwaltung, alle Planungen zum Neubau der Oper mit Standort Am Wehrhahn zu stoppen, bestärkt die FDP-Fraktion in ihrer Meinung, dass das Grundstück Bastionstraße 24 auf keinen Fall voreilig verkauft werden darf. Durch das Aus der neuen Oper steht nicht nur die Zukunft der Deutschen Oper am Rhein auf dem Spiel. Auch die Clara-Schumann-Musikschule steht nun ohne versprochenen neuen Standort da. Unter diesen neuen Voraussetzungen muss die Situation dringend neu bewertet werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, ab dem 01.07.2026 für die genannten Kulturinstitute folgende Eintrittspreise zu erheben sowie die aufgelisteten Vergünstigungen zu gewähren: Kulturinstitut Vollzahler*in ermäßigt alt neu alt neu Heine-Institut Schumann-Haus Kombi-Ticket 4,00 EUR 4,00 EUR 6,00 EUR 5,00 EUR 5,00 EUR 7,50 EUR 2,00 EUR 2,00 EUR 3,00 EUR 2,50 EUR 2,50 EUR 4,00 EUR Filmmuseum 5,00 EUR 5,00 EUR 2,50 EUR 2,50 EUR Goethe-Museum 4,00 EUR 5,00 EUR 2,00 EUR 2,50 EUR Hetjens-Museum 4,00 EUR 5,00 EUR 2,00 EUR 2,50 EUR Schifffahrtmuseum 3,00 EUR 5,00 EUR 1,50 EUR 2,50 EUR Stadtmuseum 4,00 EUR 5,00 EUR 2,00 EUR 2,50 EUR Theatermuseum 4,00 EUR 5,00 EUR 2,00 EUR 2,50 EUR Freier Eintritt gilt für folgende Personenkreise: - Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 21. Lebensjahr - Mitglieder der Freundeskreise des jeweiligen Kulturinstitutes - Pressevertreter*innen - Mitglieder Assocation Internationale des Critiques d’Art (AICA), International Council of Museums (ICOM), International Association of Curators of Contemporary Art (IKT), International Committee for Education and Cultural Action (CECA) und Deutscher Museumsbund - Mitglieder des Kulturausschusses - Schwerbehinderte und ihre Begleitperson (bei Vorlage eines Ausweises mit einer Schwerbehinderung ab 80 und mehr) - Inhaber*innen der Düsseldorf Welcome Card (bei Vorlage der Düsseldorf Welcome Card) - Inhaber*innen des Düsselpasses (bei Vorlage eines gültigen Düsselpasses) - Inhaber*innen der Künstler*innenkarte (bei Vorlage einer gültigen Künstler*innenkarte) - Inhaber*innen einer gültigen Art:Card Düsseldorf (bei Vorlage einer gültigen Art:Card) - Inhaber*innen eines gültigen Art:walk-Museumspasses (bei Vorlage eines gültigen Art:walk-Museumspasses) - Inhaber*innen eines gültigen Art:walk-Festival-Tickets (bei Vorlage eines gültigen Art:walk-Festival-Tickets).
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die SPD/Volt-Ratsfraktion bittet Sie, diesen Änderungsantrag zur Beschlussvorlage „Neue Eintrittspreisstruktur und Öffnungszeiten der städtischen Kulturinstitute“ (KUA/056/2026) des Kulturamtes 41 auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 18. Juni 2026 zu nehmen und mit folgenden Änderungen zur Abstimmung zu bringen.
1. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, ab dem 01.07.2026 für die genannten Kulturinstitute folgende Eintrittspreise zu erheben sowie die aufgelisteten Vergünstigungen zu gewähren: Kulturinstitut Vollzahler*in ermäßigt alt neu alt neu Heine-Institut Schumann-Haus Kombi-Ticket 4,00 EUR 4,00 EUR 6,00 EUR 5,00 EUR 5,00 EUR 7,50 EUR 2,00 EUR 2,00 EUR 3,00 EUR 2,50 EUR 2,50 EUR 4,00 EUR Filmmuseum 5,00 EUR 5,00 EUR 2,50 EUR 2,50 EUR Goethe-Museum 4,00 EUR 5,00 EUR 2,00 EUR 2,50 EUR Hetjens-Museum 4,00 EUR 5,00 EUR 2,00 EUR 2,50 EUR Schifffahrtmuseum 3,00 EUR 5,00 EUR 1,50 EUR 2,50 EUR Stadtmuseum 4,00 EUR 5,00 EUR 2,00 EUR 2,50 EUR Theatermuseum 4,00 EUR 5,00 EUR 2,00 EUR 2,50 EUR Freier Eintritt gilt für folgende Personenkreise: - Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 21. Lebensjahr - Mitglieder der Freundeskreise des jeweiligen Kulturinstitutes - Pressevertreter*innen - Mitglieder Assocation Internationale des Critiques d’Art (AICA), International Council of Museums (ICOM), International Association of Curators of Contem- porary Art (IKT), International Committee for Education and Cultural Action (CECA) und Deutscher Museumsbund - Mitglieder des Kulturausschusses - Schwerbehinderte und ihre Begleitperson (bei Vorlage eines Ausweises mit ei- ner Schwerbehinderung ab 80 und mehr) - Inhaber*innen der Düsseldorf Welcome Card (bei Vorlage der Düsseldorf Wel- come Card) - Inhaber*innen des Düsselpasses (bei Vorlage eines gültigen Düsselpasses) - Inhaber*innen der Künstler*innenkarte (bei Vorlage einer gültigen Künst- ler*innenkarte) - Inhaber*innen einer gültigen Art:Card Düsseldorf (bei Vorlage einer gültigen Art:Card) - Inhaber*innen eines gültigen Art:walk-Museumspasses (bei Vorlage eines gül- tigen Art:walk-Museumspasses) - Inhaber*innen eines gültigen Art:walk-Festival-Tickets (bei Vorlage eines gül- tigen Art:walk-Festival-Tickets).
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf wählt gemäß § 5 Ziffer 2. der beigefügten Bestimmungen über die Verleihung des Heine-Preises der Landeshauptstadt Düsseldorf die folgenden Vertreter*innen der im Kulturausschuss vertretenen Fraktionen in das Preisgericht des Heine-Preises: 1) …………………………………..
1. Kurzdarstellung Die Landeshauptstadt Düsseldorf vergibt im Zwei-Jahres-Turnus den Heine-Preis. Dieser zeichnet Persönlichkeiten aus, "die durch ihr geistiges Schaffen im Sinne der Grundrechte des Menschen, für die sich Heinrich Heine eingesetzt hat, den sozialen oder politischen Fortschritt fördern, der Völkerverständigung dienen oder die Erkenntnis von der Zusammengehörigkeit aller Menschen verbreiten".
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Der Rat sowie der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf nehmen die Entscheidungen der Preisgerichte hinsichtlich der Verleihung der Kulturpreise 2026 zur Kenntnis: Jury für die Kulturpreise Musik (Sitzung am 12.03.2026) Kira Hummen, Singer & Songwriterin Boondawg, Rap und Hip-Hop Artist Jury für die Kulturpreise Bildende Kunst (Sitzung am 14.04.2026) Sofia Magdits Espinoza, Mixed-Media Felix Schramm, Bildhauer Jury für die Kulturpreise Darstellende Kunst (Sitzung am 16.04.2026) Ruby, Tänzerin und Choreografin Flockey Ocscor, Urban Dance Jury für die Kulturpreise Literatur (Sitzung am 16.04.2026) Thea Mantwill, Schriftstellerin Alexandra Wehrmann, Autorin Als diesjährige Preisträgerin des Förderpreises der Kunst- und Kulturstiftung der Stadtsparkasse Düsseldorf in der Sparte Darstellende Kunst wurde folgende Person ausgewählt: Nora Pfahl, Performerin Gremium Datum Vorlagennummer mit Titel Beschlussart Rat 11.02.2026 KUA/133/2025/1 Umbenennung des Förderpreises in Kulturpreis der Landeshauptstadt Düsseldorf und Anpassung der Bestimmungen Entscheidung 1. Ausgangslage Seit 1972 verleiht die Landeshauptstadt Düsseldorf jährlich Förderpreise in den Sparten Bildende Kunst, Musik und Literatur.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Städtische Clara-Schumann-Musikschule der Landeshauptstadt Düsseldorf mit Wirkung zum 01.08.2026. Beschlusslage: Gremium Rat Rat Datum 10.12.2015 28.11.2019 Vorlagennummer mit Titel 40/63/2015-1 Neufassung der Gebührensatzung für die Städt.
1. Kurzdarstellung Mit Beschluss der vorgelegten 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Städtische Clara-Schumann-Musikschule der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf die Verwaltung mit der Erhöhung der Musikschulgebühren sowie der Umsetzung der überarbeiteten und aktualisierten Punkte.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, jeweils drei Personen als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner mit beratender Stimme gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW in die nachstehenden Ausschüsse (s. Anlage) für die Dauer der laufenden Wahlperiode zu entsenden.
Dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (ACI) ist es ein Anliegen, dass Einwohnerinnen und Einwohner, die in der Stadtgesellschaft zuhause sind, aber nicht über die rechtlichen Möglichkeiten eines aktiven und passiven Wahlrechts verfügen (Einwohnerinnen und Einwohner aus Nicht-EU-Staaten), aktiv an Beratungen der lokalen Politik teilnehmen können. Die Bestellung von Mitgliedern des ACI und sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern aus Nicht-EU-Staaten in die Ausschüsse des Rates seien wichtige Instrumente kommunaler Politik. Sie würden die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger mit internationalem Hintergrund und dem Transfer von Expertise aus diesen Bevölkerungsgruppen fördern, so der ACI.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Düsseldorf gemäß § 101 Absatz 4 Gemeindeordnung NRW, Verwaltungsangestellte Alexandra Uhl als Prüferin zu bestellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf nimmt die Kalkulation der Entgelte für die Entleerung, Reinigung und Kontrolle von Fettabscheideranlagen zum Schutz der öffentlichen Abwasserbeseitigung in der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) für den Zeitraum 01.07.2026 - 31.12.2027 zur Kenntnis (Anlage 1).
Um schädliche Auswirkungen auf das öffentliche Kanalisationsnetz und den Kläranlagenbetrieb der LHD zu vermeiden, haben Unternehmen, auf deren Grundstück Rückstände von Benzin, Benzol, Heizöl, sonstigen Leichtflüssigkeiten oder Fetten aus betrieblicher, gewerblicher oder industrieller Nutzung anfallen oder derartige Stoffe vorgehalten werden, gemäß § 8 Absatz 1 der Abwassersatzung nach Anweisung der LHD Vorrichtungen zur Abscheidung dieser Stoffe aus dem Abwasser einzubauen (Abscheideranlagen).
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ursprungsantrag der Ratsfraktion Die Linke Düsseldorf für ein Moratorium zum Neubau des Düsseldorfer Opernhauses muss an die aktuelle Entwicklung angepasst werden. Nach der Ankündigung des Oberbürgermeisters, den Neubau der Düsseldorfer Oper nicht weiter zu verfolgen, steht die formale Entscheidung des Rates in der Sache noch aus.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird beauftragt, Kindern und Jugendlichen aus Familien mit Düsselpass einen kostenfreien Zugang zu den Düsselferien zu ermöglichen. Der Rat beschließt, die dazu benötigten überplanmäßigen Mittel bereitzustellen. Düsselpassberechtigte sind über die Möglichkeit eines kostenfreien Zugangs zu den Düsselferien umgehend zu informieren.
Die Sommerferien sind für Heranwachsende ein wichtiger Teil ihrer geistigen und sozialen Entwicklung. Es ist wichtig, dass alle Kinder und Jugendlichen Gelegenheit haben, neue Erfahrungen zu machen und mit Freund:innen zu teilen. Das vielfältige Programm der Düsselferien ermöglicht immer mehr Kindern und Jugendlichen abwechslungsreiche, schöne Ferien – ohne die Familienkasse über Gebühr zu belasten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die weitere Bereitstellung des Deutschlandtickets Schule für Schülerinnen und Schüler an Schulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf für das Schuljahr 2026/2027 anstelle des Schokotickets und beauftragt die Verwaltung, den hierfür notwendigen Ergänzungsvertrag mit dem Verkehrsbund Rhein-Ruhr und der Rheinbahn AG fristgerecht zu unterzeichnen, sowie die hieraus resultierenden Zahlungen aus veranschlagten Haushaltsmitteln zu leisten.
Die Stadt Düsseldorf ermöglichte seit dem Schuljahr 2023/2024 allen Schülerinnen und Schülern, die eine Schule in Trägerschaft der Stadt Düsseldorf besuchen, den Bezug eines Deutschlandtickets Schule anstelle des bisherigen Schülertickets „Schokoticket“.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Sehr geehrter Herr Dr. Keller, hiermit bitte ich Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 18.06.2026 zu nehmen und beschließen zu lassen: Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche seit dem Jahr 2022 vorgenommenen Düsseldorfer Einbürgerungen auf die ordnungsgemäße Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen zu überprüfen.
Die einsilbigen Antworten der Verwaltung auf die Anfrage der Anfrage der AfD Ratsfraktion Düsseldorf (RAT/043/2026) zum Umgang mit Sprachzertifikaten und zur Prüfung der Sprachkenntnisse im Einbürgerungsverfahren haben erhebliche Zweifel daran aufkommen lassen, ob die gesetzlichen Anforderungen im Bereich der Düsseldorfer Einbürgerungspraxis in den vergangenen Jahren konsequent eingehalten wurden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Die Verwaltung wird beauftragt, sich sofort und ohne weitere Verzögerung am Landesprojekt MISSIMO der Task Force NRW / LKA NRW zu beteiligen und alle erforderlichen Strukturen für den behördenübergreifenden Datenaustausch (Einwohnermeldeamt, Schulamt, Jobcenter, Familienkasse, Polizei) aufzubauen.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf steckt in einer dramatisch prekären Haushaltslage. Der Rat hat im März 2026 den Haushalt 2026 mit einem Jahresfehlbetrag von 390,4 Millionen Euro beschlossen. Die Ausgleichsrücklage wird bis Ende 2026 nahezu vollständig aufgebraucht (Rest nur noch ca. 26 Millionen Euro). Der Schuldenstand steigt auf über 2,1 Milliarden Euro, die Zinslast wächst stark. Gleichzeitig sind weitere Konsolidierungsmaßnahmen in mehrstelliger Millionenhöhe notwendig, um nicht in die Haushaltssicherung zu rutschen.
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Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Errichtung permanenter Anlaufstellen des kommunalen Ordnungs- und Sicherheitsdienstes an zentralen, stark frequentierten Plätzen der Landeshauptstadt Düsseldorf zu entwickeln und umzusetzen. Als Pilotprojekte werden die Bereiche am KAP1 unmittelbar vor der Zentralbibliothek sowie der Gertrudisplatz avisiert.
In zentralen Bereichen der Landeshauptstadt Düsseldorf, insbesondere in der Innenstadt, bestehen weiterhin Herausforderungen in den Bereichen Sauberkeit, Ordnung und subjektives Sicherheitsgefühl. Wiederkehrende Nutzungskonflikte, Vermüllung, aggressives Auftreten einzelner Personengruppen sowie eine hohe Besucherfrequenz erfordern eine dauerhafte, sichtbare und ansprechbare Präsenz des kommunalen Ordnungsdienstes. Am Getrudisplatz wird von „Terrorisierung“ gesprochen. 1 Vor der Zentralbücherei am KAP 1 herrschen seit mehr als einem Jahr unübersehbare und unhaltbare Zustände, die bspw. Kinder vom Besuch der Bibliothek abhalten. 2 Permanente Präsenzstellen nach dem Vorbild eines modernen „Nachtwächter-Projekts“ können hier einen wirksamen Beitrag leisten. Sie verbinden präventive Präsenz mit klarer ordnungsrechtlicher Durchsetzungsfähigkeit und schaffen feste Bezugspunkte für Bürger, Gewerbetreibende und Besucher der Stadt.
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In sämtlichen öffentlichen Parks, Grünanlagen und sonstigen städtischen Erholungsflächen wird ein grundsätzliches Grillverbot eingeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Hinweisschilder an allen betroffenen Anlagen anzubringen und die Ordnungsbehörden mit einer verstärkten Kontrolle zu betrauen. Die Verwaltung berichtet dem Rat nach zwölf Monaten über die Wirksamkeit der Maßnahme sowie über mögliche Anpassungsbedarfe.
In den vergangenen Jahren hat die Nutzung öffentlicher Parks zum Grillen in vielen deutschen Großstädten deutlich zugenommen. Dies führt regelmäßig zu Geruchsbelästigungen, insbesondere an warmen Wochenenden und Feiertagen. Städte wie Berlin, Frankfurt am Main und Stuttgart berichten seit Jahren über Beschwerden von Anwohnern sowie 1https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2025/02/goerlitzer-park-berlin-kreuzberg- baeume-brand-feuerwehr.html 2https://www.dnn.de/lokales/dresden/stadtpark-meissen-brand-ausgebrochen-ursache- unklar-AIRMKKCRSNFQVCQBUXLQNIAOLM.html oder https://www.thueringer- allgemeine.de/lokales/nordhausen/article411575665/feuerwehr-im-dauereinsatz-im- nordhaeuser-stadtpark-brennt-es.html 3https://www.abendblatt.de/hamburg/politik/article409591147/wildes-grillen-und-muell- in-parks-ist-haerteres-durchgreifen-noetig-1.html von Parkbesuchern, die sich durch Rauch und Geruch beeinträchtigt fühlen.
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Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, die tatsächlichen Mehrkosten des Deutschlandtickets Schule gegenüber dem Schokoticket unter Berücksichtigung aller Refinanzierungsmöglichkeiten durch Land und Bund zu ermitteln, die erforderlichen Mittel bereitzustellen und das Deutschlandticket Schule für alle anspruchsberechtigten Schüler*innen ab dem Schuljahr 2026/2027 fortzuführen.
Das Deutschlandticket Schule ermöglicht rund 31.000 Düsseldorfer Schüler*innen bundesweite Mobilität im öffentlichen Nahverkehr – nicht nur auf dem Schulweg, sondern auch für Schulausflüge, Freizeitaktivitäten und Familienbesuche. Die Rückkehr zum Schokoticket schränkt diese Mobilität auf den VRR-Verbundraum ein, verteuert Schulausflüge über diesen Raum hinaus und bedeutet für Schulen einen organisatorischen Mehraufwand. Besonders betroffen sind Familien, die die monatliche Preissteigerung von 4,25 Euro pro Schulkind vollständig selbst tragen.
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Der Rat beschließt, dass die Vertreterinnen der Stadt in den dafür zuständigen Gremien des Deutschen Städtetags, sich dafür einsetzen, dass der Städtetag den Mitgliedern, sofern dies rechtlich möglich ist, zu empfehlen, ihre Verkehrsbetriebe, wenn es solche gibt, aufzufordern oder anzuweisen, auf Strafanträge und/oder Strafanzeigen wegen Fahrens ohne gültigen Fahrausweis zu verzichten.
Am 15. Juni 2023 wurde mit Mehrheit die Vorlage RAT/249/2023, Verzicht auf Strafverfolgung wegen der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein, Antrag von Die PARTEI-Klima-Fraktion, Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD- Ratsfraktion Düsseldorf, DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf und FDP-Ratsfraktion Düsseldorf, beschlossen. Seitdem verzichtet die Rheinbahn auf solche Strafanträge bzw.
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Die Verwaltung wird beauftragt, das Modell DeutschlandTicket Schule beizubehalten und nicht wie geplant zum SchokoTicket zurückzukehren. Die Rheinbahn schließt zu diesem Zweck eine Ergänzungsvereinbarung über die Verlängerung des DeutschlandTicket Schule mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr.
Im Schulausschuss am 12. Mai teilte die Verwaltung per Informationsvorlage (SCHUA/030/2026) mit, dass die Landeshauptstadt Düsseldorf ab dem Schuljahr 2026/2027 wieder das SchokoTicket einführt. Die Verwaltung begründet dies in der Vorlage mit Einsparungen von rund 520.000 Euro. Die aufgestellte Rechnung geht aber nicht auf, denn dem Gewinn von rund 520.000 Euro für die Landeshauptstadt Düsseldorf steht eine Verschlechterung des Gesamtergebnisses von rund 3,6 Millionen Euro für den Gesamtkonzern durch den Wegfall von Fördermitteln für die Rheinbahn AG gegenüber.
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Die Landeshauptstadt Düsseldorf steht vor einer anhaltend schwierigen Haushaltslage. Hohe Schuldenstände und steigende Ausgaben zwingen die Stadt zu konsequenter Haushaltskonsolidierung. Das Dezernat von Frau Koch, zu dem der Kulturbereich der Stadt zählt, hat ein Einsparziel von 27 Mio. EUR erhalten. In dieser Situation ist es nicht länger vertretbar, parallele Beratungsstrukturen zu unterhalten, die erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen binden.
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Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf möge beschließen: Auf der Rheinkniebrücke wird der bislang ungeteilte Fahrrad- und Fußgängerweg dergestalt geteilt, dass der dem Geländer zugewandte Teil für Fußgänger und der der Fahrbahn zugewandte Teil für Fahrräder in der Fahrtrichtung der Fahrbahn ausgewiesen ist.
Auf dem ungetrennten Fahrrad-/Gehweg der Rheinkniebrücke kommt es häufig zu Unfällen oder Beinaheunfällen zwischen Fahrradfahren, Fußgängern und Joggern. Ursache hierfür ist in erster Linie, dass der Weg gegenwärtig von Fußgängern, Joggern und Radfahrern in beiden Fahrtrichtungen auf seiner vollen Breite genutzt werden kann. Hinzukommt, dass die beteiligten Verkehrsteilnehmer häufig keine Kenntnis davon haben, auf welche Seite des ungetrennten Weges sie sich nach den einschlägigen Verkehrsregeln fortbewegen sollen.
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Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat mindestens drei Alternativkonzepte vorzulegen, mit denen notwendige Verbesserungen im städtischen Haushalt durch Mehreinnahmen, durch Minderausgaben (unter Beachtung von Vorgaben) oder durch eine Kombination von beidem erreicht werden: 1. Ein Konzept, das die notwendigen Verbesserungen für 2027/2028 vollständig durch Einnahmeverbesserungen erzielt.
1Vergleiche Beantwortung der Anfrage RAT/014/2026 sowie Beantwortung von Nachfragen der Linken zur Anfrage. Die Landeshauptstadt Düsseldorf befindet sich in einer angespannten finanziellen Lage. Um drohende Defizite von 343 Millionen Euro im Jahr 2027 und 395 Millionen Euro im Jahr 2028 auszugleichen, hat die Kämmerei bereits deutliche Sparvorgaben gemacht.
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Der Bund stellt erstmals im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ – Projektaufruf 2026 Schwimmbäder 250 Millionen Euro gezielt für die Sanierung kommunaler Schwimmbäder bereit. Die Mittel sind im Wirtschaftsplan des „Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität“ verankert.
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Die Kleine Kommission Stadtbahnbau U81 trat am 02.06.2026 zu ihrer 38. Sitzung zusammen. In der Sitzung wurde der Sachstand des Projektes U81/1. BA und der Bauarbeiten vorgestellt. Des Weiteren wurde der Stand des Zuwendungsverfahrens, der Planung und der Ausschreibungen vorgestellt. Schließlich wurde über den Stand der Planungen zu den Folgeprojekten U81 / West (Rheinquerung), U81 / Ost (Flughafen- Terminal bis Flughafen-Fernbahnhof) und dem 4. Bauabschnitt der U81 (Flughafen- Fernbahnhof bis Ratingen-West) berichtet.
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Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die weitere Bereitstellung des Deutschlandtickets Schule für Schülerinnen und Schüler an Schulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf für das Schuljahr 2026/2027 anstelle des Schokotickets und beauftragt die Verwaltung, den hierfür notwendigen Ergänzungsvertrag mit dem Verkehrsbund Rhein-Ruhr und der Rheinbahn AG fristgerecht zu unterzeichnen, sowie die hieraus resultierenden Zahlungen aus veranschlagten bzw. noch zu veranschlagenden Haushaltsmitteln zu leisten. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, für das Schuljahr 2027/28 die Bereitstellung des Deutschlandtickets Schule fristgerecht zu prüfen.
Gemäß dem gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, des Ministeriums für Schule und Bildung und des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr vom 27.02.2026 können nach der Schülerfahrkostenverordnung anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler auch im Schuljahr 2026/2027 sowie für das Schuljahr 2027/2028 vom Schulträger ein Deutschlandticket erhalten und Selbstzahlende dieses Ticket zu einem um 20 Euro rabattierten Preis erwerben.
14 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
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Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
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