Anfrage FDP Aktenzeichen GLA/009/2026

Anfrage der FDP-Ratsfraktion: Digitale Gewalt an Frauen für die Sitzung am 28.04.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
2Dokumente 30. März 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Die Fragen der Anfrage

  1. Inwieweit sind die bestehenden Düsseldorfer Beratungs- und Unterstützungsangebote für Frauen unter Berücksichtigung der bisherigen Praxiserfahrungen (insbesondere hinsichtlich Fallzahlen, typischer Problemlagen und Unterstützungsbedarfe) konzeptionell und personell auf Fälle digitaler Gewalt (z. B. Deepfakes , Identitätsmissbrauch) vorbereitet?
  2. Wie werden Schulen, Jugendeinrichtungen, Träger der Jugendhilfe sowie Mitarbeitende der Verwaltung und weiterer Träger in Düsseldorf aktuell für Erscheinungsformen digitaler Gewalt sensibilisiert (z. B. durch Workshops, Präventionsprogramme oder Kooperationen mit Fachstellen)?
  3. Sieht die Verwaltung vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen einen konkreten Anpassungs- oder Erweiterungsbedarf bei bestehenden Angeboten (z. B. Spezialisierung, zusätzliche Ressourcen oder verstärkte Kooperationen mit Strafverfolgungsbehörden und Fachstellen für Cyberkriminalität)?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Anfrage“

1. Inwieweit sind die bestehenden Düsseldorfer Beratungs- und Unterstützungsangebote für Frauen unter Berücksichtigung der bisherigen Praxiserfahrungen (insbesondere hinsichtlich Fallzahlen, typischer Problemlagen und Unterstützungsbedarfe) konzeptionell und personell auf Fälle digitaler Gewalt (z. B. Deepfakes , Identitätsmissbrauch) vorbereitet?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 30. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Amtliche Inhalte · GLA/009/2026

Weitere Unterlagen zum Inhalt

Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.

Antwort der Verwaltung GLA_009_2026

Dateidatum im RIS: 28.04.2026 · Amtliches Original (PDF)

Weitere zugeordnete Unterlage; nicht als vollständige Beantwortung oder Beschluss eingeordnet.

GLA/009/2026 Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Anfrage der Ratsfraktion FDP-Ratsfraktion: Digitale Gewalt an Frauen für die Sitzung am 28.04.2026

Frage 1:

Inwieweit sind die bestehenden Düsseldorfer Beratungs- und Unterstützungsangebote für Frauen unter Berücksichtigung der bisherigen Praxiserfahrungen (ins-besondere hinsichtlich Fallzahlen, typischer Problemlagen und Unterstützungsbedarfe) konzeptionell und personell auf Fälle digitaler Gewalt (z.B. Deepfakes, Identitätsmissbrauch) vorbereitet? Die Anfrage zum Thema digitale Gewalt in der Beratungspraxis wurde an spezialisierte Beratungs- und Hilfseinrichtungen für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen weitergeleitet. Die Anfrage wurde von folgenden Einrichtungen beantwortet: frauenberatungsstelle düsseldorf e.V., ProMädchen - Mädchenhaus Düsseldorf e.V., Ambulanz für Gewaltopfer sowie Internationales Frauenhaus der AWO Familienglobus gGmbH. Digitale Gewalt als Gegenstand der Beratung „Digitale Gewalt ist mittlerweile in den meisten Fällen ein Bestandteil der mehrdimensionalen Gewalterfahrungen von Frauen*. In der Arbeit stellt sie daher meist einen Teilaspekt komplexer Gewaltphänomene dar (z. B. Häusliche und Partnerschaftsgewalt, Stalking, sexuelle Belästigung etc.). Typische Formen der Gewalt, von denen betroffene Frauen* berichten, umfassen u. a. digitale Überwachung z.B. durch Tracker, Bedrohungen über soziale Medien oder auch die (angedrohte) Verbreitung intimer Inhalte. Es werden (heimliche) Filmaufnahmen veröffentlicht oder auch sexualisierte Übergriffe mitgeschnitten und online gestellt. Die aus dieser Gewalt resultierenden psychosozialen Auswirkungen auf die betroffenen Frauen* zeigen dabei starke Ähnlichkeiten mit denen ‚analoger' Gewalt, insbesondere im Hinblick auf Angst, Ohnmachtsgefühle und psychosomatischen Folgen. Fälle digitaler Gewalt gegen Personen des öffentlichen Lebens treten bislang kaum in der Beratungsarbeit auf. In allen spezifischen Fachstellen der Frauenberatungsstelle gibt es dagegen zunehmend auch Gewalt in digitaler Form (z.B. auch Deepfakes oder Identitätsmissbrauch). Eine gesonderte und detaillierte statistische Erfassung dieser Gewalt erfolgt derzeit nicht." „In unserer Arbeit beobachten wir, dass digitale Gewalt - darunter sexualisierte digitale Gewalt, Identitätsmissbrauch, Deepfakes oder das unerlaubte Weiterverbreiten von Bildern - in der Lebensrealität der Mädchen* und jungen Frauen* eine zunehmend große Rolle spielt. Insbesondere bei Mädchen* wird oft unterschätzt, wie verbreitet Erfahrungen digitaler Gewalt in ihrem Alltag bereits sind. Der Großteil der Mädchen* zwischen 10 und 14 Jahren hat bereits Erfahrungen mit digitaler Gewalt gemacht. Etwa die Hälfte der Teilnehmer*innen unserer Präventionsangebote berichtet von konkreten Vorfällen, die teilweise auch strafrechtlich relevant sind." „Aufgrund der immer weiter fortschreitenden Digitalisierung und der Verschiebung von Gewaltformen vom analogen in den digitalen Raum ist das Düsseldorfer Hilfesystem für Frauen zunehmend auch auf Fälle digitaler Gewalt ausgerichtet. Auch das bestehende Angebot der Ambulanz für Gewaltopfer umfasst die verschiedenen Formen der digitalen Gewalt, bietet dies jedoch nicht als Beratungsschwerpunkt an. Es handelt sich demnach um eine thematische Erweiterung. Digitale Gewalt tritt oft als Teil von (Ex-) Partnerschaftsgewalt auf (z. B. Stalking via Spyware oder Drohung mit intimen Bildern), was sich auch in der Ambulanz für Gewaltopfer widerspiegeln lässt. In den meisten Fällen wenden sich von digitaler Gewalt betroffene Frauen erstmalig aufgrund häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt an die Beratungsstelle. In den letzten Jahren sind die durch die Polizei erfassten Vorfälle von Gewalt gegen Frauen auch in Düsseldorf stetig angestiegen, wobei davon auszugehen ist, dass die Dunkelziffer im digitalen Raum aufgrund hoher Schamgrenzen und schwieriger Beweissicherung als besonders groß gilt. Häufig berichten Betroffene von gefälschten Profilen, Identitätsdiebstahl sowie der ungewollten Verbreitung privater Inhalte. Neben geschlechtsspezifischer digitaler Gewalt ist auch durch rechte Gewalt motiviertes Doxing ein Beratungsanlass." „Erfahrungsgemäß sind viele unserer Bewohnerinnen von digitaler Gewalt betroffen. Dabei handelt es sich häufig um unerwünschte Kontaktaufnahmen über soziale Medien, aber auch um Verleumdungen, Beleidigungen und Bedrohungen. Schwerwiegendere Formen wie Deepfakes, die Verbreitung von Nacktaufnahmen oder Identitätsmissbrauch treten eher vereinzelt auf. Zudem bleibt ein Teil dieser Fälle möglicherweise unbemerkt, da die betroffenen Frauen selbst nicht immer davon erfahren. Insgesamt bleibt digitale Gewalt im Frauenhaus teilweise unentdeckt, da die Betroffenen das Thema nicht sofort ansprechen. Häufig spielt dabei Scham eine große Rolle. Eine statistische Erfassung der einzelnen Gewaltformen erfolgt in unserer Einrichtung nicht." Spezialisierte Angebote der Fachberatungsstellen „Es wird versucht, mit einer jährlich steigenden Anzahl von Informationsangeboten zu Digitaler Gewalt und Selbstverteidigung im Netz dem Phänomen auch präventiv zu begegnen. Fortbildungen im Rahmen eines sehr persönlichen Engagements der Kolleginnen finden statt, können die Dynamik und Komplexität jedoch bei weitem nicht auffangen." „Unsere pädagogische Arbeit setzt nicht auf Verbote von Handys oder der Nutzung digitaler Medien, sondern auf Aufklärung, Austausch und Enttabuisierung. Wir schaffen Räume, in denen Mädchen* offen darüber sprechen können, welche Gefahren im digitalen Raum bestehen, wie sie sich schützen können, und was zu tun ist, wenn bereits etwas passiert ist. Um das Thema auch strukturell zu verankern, arbeiten wir an einem Schutzkonzept, das explizit den digitalen Raum berücksichtigt. Wir arbeiten daran, wie Mädchen* und junge Frauen* in Online-Räumen besser geschützt werden können und welche Strukturen dafür notwendig sind." „Die Ambulanz für Gewaltopfer ist Teil eines Hilfsnetzwerk aus verschiedenen Akteur*innen und versucht somit interdisziplinäre Lösungsansätze zu fördern. Zum einen ist die Ambulanz für Gewaltopfer in das Netzwerk des Kriminalpräventiven Rates Düsseldorf eingebunden und zum anderen ist sie im Arbeitskreis Sexualisierte Gewalt und in der Fachgruppe Häusliche Gewalt Düsseldorf aktiv. Somit wird der Austausch zwischen unterschiedlichen Professionen und Akteur*innen gefördert und genutzt." „Bereits beim ersten telefonischen Kontaktgespräch sprechen wir das Thema digitale Gewalt an und führen vor der Aufnahme eine gezielte Risikoeinschätzung in diesem Bereich durch. Unsere Mitarbeiterinnen nehmen regelmäßig an Fortbildungen und Schulungen teil und nutzen zudem die Handreichungen der Frauenhauskoordinierung zum Thema digitale Gewalt. Darüber hinaus ist eine Mitarbeiterin in einem entsprechenden Arbeitskreis aktiv und hält sich mithilfe von Newslettern kontinuierlich auf dem aktuellen Stand." Besondere Herausforderungen für die beraterische Praxis „Die Unterstützung von Betroffenen - insbesondere im Hinblick auf technische Frage- stellungen und konkrete Handlungsmöglichkeiten bei digitaler Gewalt - stößt fachlich und personell an Grenzen. Die rasante technische Entwicklung sowie die Vielfalt digitaler Gewaltformen erfordern spezialisiertes Wissen, das in den Beratungsstellen nur begrenzt vorgehalten werden kann." „In den meisten Fällen erlebter digitaler Gewalt folgen keine Konsequenzen. Es fehlt an klaren Verfahren, an einer konsequenten strafrechtlichen Einordnung und wirksamen Schutzmechanismen auf digitalen Plattformen/ Apps (z.B. Omegle). Die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen reichen nicht aus, was das Risiko für Gewalterfahrungen im digitalen Raum erhöht. Es gibt zudem keine spezialisierten Beratungsangebote für Betroffene digitaler Gewalt. Aufgrund unserer medienpräventiven Arbeit an Schulen erreichen uns zahlreiche Anfragen zu Medienschutz, digitaler sexualisierter Gewalt und konkreten Fallbegleitungen - Beratungen, die wir im Rahmen unserer bestehenden Stellen nicht leisten können. Auch eine qualifizierte Weitervermittlung der Hilfesuchenden an andere Stellen ist derzeit nicht im notwendigen Umfang möglich." „Die personelle Ausstattung bildet derzeit die größte Hürde, da die spezialisierte technische Expertise im klassischen Beratungssystem oft noch fehlt. Es fehlt häufig an IT-Fachkräften, die direkt an das Hilfssystem angebunden sind, was eine „Übersetzerrolle" zwischen Technik und Psychosozialberatung erforderlich macht." „Wir sind uns der zunehmenden Gefahr digitaler Gewalt bewusst. Gleichzeitig werden die Anforderungen in der Frauenhausarbeit immer komplexer - etwa durch unsichere Aufenthaltsstatus, Traumatisierungen, vielschichtige Problemlagen und eine steigende Zahl von Hochrisikofällen. Dadurch sind unsere zeitlichen Kapazitäten stark begrenzt. Hinzu kommt, dass die Mitarbeiterinnen in Frauenhäusern pädagogische Fachkräfte sind und keine IT-Spezialistinnen, was die Auseinandersetzung mit digitaler Gewalt zusätzlich erschwert." Anpassungs- und Erweiterungsbedarf aus Perspektive der Fachpraxis „Aus fachlicher Sicht besteht ein deutlicher Bedarf an Ergänzung der spezifischen psychosozialen Unterstützung bei digitaler geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen* durch sensibilisierte, externe Fachstellen mit IT- und Digitalkompetenz. Die wenigen bereits etablierten spezialisierten Angebote wie Hate Aid sind sehr hilfreich, aber nicht ausreichend. Die niederschwellige und kostenfreie Inanspruchnahme dieser Fachlichkeit ist in Kombination mit der spezifischen Trauma- bzw. Gewaltschutzberatung in der Frauenberatungsstelle eine notwendige Ergänzung, um betroffene Frauen* umfassend in Fällen von digitaler Gewalt zu unterstützen. Zudem zeigt sich, dass auch Polizei und Justiz in Bezug auf digitale Gewalt geschult und weiter ertüchtigt werden müssen, auch dort braucht es dafür weitere Kapazitäten ausgebaut, damit die Beweissicherungen für mögliche Strafverfahren gesichert werden." „Aus fachlicher Sicht darf digitale Gewalt kein „On-top-Thema" sein. Die Komplexität und der Anstieg von Fällen digitaler Gewalt wird von klassischen Beratungsstellen zu geschlechtsspezifischer Gewalt aktuell nicht abgedeckt. Daher benötigt Düsseldorf eine spezialisierte Stelle zu digitaler Gewalt, die sowohl Beratung für Betroffene als auch zielgerichtete Präventionsarbeit anbietet. Bislang gibt es keine Förderungen mit dem Schwerpunkt digitale Gewalt. Das muss sich ändern, um die Angebote in bestehenden Unterstützungsangeboten auszubauen und neue zu schaffen. Ohne solche Strukturen bleiben Betroffene und Fachkräfte mit ihren Anliegen weitgehend allein. Ebenso notwendig sind eine strukturierte Vernetzung und Kommunikation zwischen verschiedenen relevanten Stellen - darunter Fachberatungen, Jugendhilfe, Schulen, Polizei, psychosoziale Angebote sowie rechtliche Begleitung. Digitale Gewalt ist komplex und erfordert eine ganzheitliche Unterstützung, die technische, rechtliche, psychosoziale und pädagogische Perspektiven zusammenführt. Eine spezialisierte Stelle könnte hier koordinierend wirken, Schnittstellen stärken und sicherstellen. Abschließend müssen sowohl die Sichtbarkeit bestehender Unterstützungsangebote als auch die öffentliche Wahrnehmung des Themas digitale Gewalt selbst deutlich gestärkt werden. Digitale Gewalt muss als reale Form geschlechtsspezifischer Gewalt anerkannt und sichtbar gemacht werden, damit Betroffene frühzeitig Unterstützung finden und gesellschaftliche Verantwortung klar benannt wird." „Aufgrund der Komplexität der Thematik sollte ein multidisziplinärer Ansatz ins Hilfesystem integriert werden. Es müssen technische, rechtliche und psychosoziale Schutzmaßnahmen gebündelt werden. Es ist zudem erforderlich, dass Beraterinnen und Berater neben der Kernarbeit die notwendige technische Expertise aufbauen können. Dies erfordert spezialisierte Fortbildungsmöglichkeiten, die sich an den fortschreitenden technischen Entwicklungen orientieren müssen. Dies hat eine besondere Relevanz, da Betroffene laut Praxisberichten vor allem schnelle Hilfe bei der Löschung von Inhalten auf Plattformen (Unterstützung durch Organisationen wie HateAid) sowie Unterstützung bei der gerichtsfesten Sicherung digitaler Beweise (Screenshots, Metadaten) benötigen. Des Weiteren sollte ein Fokus daraufgelegt werden, die Öffentlichkeit für digitale Gewalt zu sensibilisieren und Aufklärungsarbeit zu leisten, um auch präventive Ansätze zu integrieren. Hierzu sollte ausreichendes Material wie Flyer, Broschüren und Infomaterial bereitgestellt werden. Diese Arbeit wird zum Teil bereits vom Weißen Ring umgesetzt (siehe u.a. https://weisser-ring.de/digitalegewalt_beziehung), was eine große Unterstützung darstellt, sollte jedoch noch weiter ausgebaut und ggf. ergänzt werden." „Es mangelt an finanziellen Mitteln, etwa für Ersatzhandys oder SIM-Karten. Darüber hinaus wären feste Kooperationspartner*innen hilfreich, beispielsweise kompetente Ansprechpersonen im IT-Bereich sowie Rechtsanwält*innen und Polizist*innen, um die Arbeit in diesem Feld besser abzusichern."

Frage 2:

Wie werden Schulen, Jugendeinrichtungen, Träger der Jugendhilfe sowie Mitarbeitende der Verwaltung und weiter Träger in Düsseldorf aktuell für Erscheinungsformen digitaler Gewalt sensibilisiert (zum Beispiel durch Workshops, Präventionsprogramme oder Kooperationen mit Fachstellen)? Rückmeldung Dezernat 06: Aus dem Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz werden unterschiedliche Workshops und Projekte sowie Fortbildungen und Fachtage geplant und gesteuert, die inhaltlich u. a. auf die Sensibilisierung für Erscheinungsformen digitaler Gewalt abzielen. Jährlich finden Workshops für Kinder und Jugendliche zum Umgang mit Falschnachrichten, Deepfakes, Hassrede, Verschwörungserzählungen, digitaler Sicherheit und Gesundheit im Internet statt. Diese werden in Schulen sowie Jugendfreizeiteinrichtungen durchgeführt. Weiterhin finden Workshops in Klassen zum Thema „Prävention (sexualisierter) digitaler Gewalt" statt. Außerdem werden jährlich unterschiedliche Projekte zur Umsetzung von gewaltpräventiven Maßnahmen in der Jugendhilfe gefördert. Diese Projekte sollen dazu beitragen, Schutzfaktoren für eine ganzheitlich gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu stärken und Risikofaktoren zu minimieren. Weiterhin werden pädagogische Fachkräfte durch Fortbildungen für Erscheinungsformen digitaler Gewalt sensibilisiert. So findet zweimal jährlich die Fortbildung zur Prävention (sexualisierter) digitaler Gewalt (Fokus Mädchen und junge Frauen) statt. Inhaltlich werden im Rahmen dieser Fortbildung beispielsweise Themen wie Cybermobbing, Identitätsdiebstahl und Cybergrooming aufgegriffen. Neben konkreten Informationen, wie sich Jugendliche im Netz besser schützen können, werden Methoden vorgestellt, die genutzt werden können, um die Resilienz und das Bewusstsein der Jugendlichen in Bezug auf digitale (sexualisierte) Gewalt zu stärken und ihre Handlungskompetenzen mit digitalen Medien zu fördern. Darüber hinaus werden weitere handlungsorientierte Fortbildungen zum Thema Hate Speech und Desinformation angeboten, die u. a. auch Themen wie digitale Gewalt zum Inhalt haben. Weiterhin werden in einem zweimal jährlich stattfindenden Update Medien aktuelle Themen und Inhalte aufgegriffen. Geplant wird dieses von der Fachberatung Digitales in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Medien. Außerdem findet jährlich ein Fachtag zur Prävention sexualisierter (digitaler) Gewalt statt. Ziel ist es, fachbezogene, aktuelle Entwicklungen aufzugreifen und diese für Fachkräfte zugänglich zu machen. Hierbei steht ebenfalls die Sensibilisierung zu Gewaltthemen im Fokus. Zudem hält der EKJS eine Materialsammlung für Kinder, Jugendliche, Eltern und pädagogische Fachkräfte zu verschiedenen Themen des Medienschutzes (u. a. Deepfakes) vor. Diese werden den unterschiedlichen Personenkreisen bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Die unterschiedlichen Angebote entstehen in Kooperation mit Fachstellen wie beispielsweise dem Zentrum für Schulpsychologie, Landespräventionsstelle gegen Gewalt und Cybergewalt sowie freien Trägern (beispielsweise ProMädchen Mädchenhaus Düsseldorf e. V.). Durch das 16. Schulrechtsänderungsgesetz wurde in 2022 verfügt, dass jede Schule in NRW ein „Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch" erstellt. Unter anderem soll dieses konkrete Planungen zu Präventionsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler sowie Fortbildungen für schulisches Personal enthalten. Alle Düsseldorfer Schulen haben mittlerweile mit dem Prozess der Schutzkonzepterstellung gestartet oder diesen bereits abgeschlossen. Als Ansprechpartner steht dabei neben anderen Akteuren das Zentrum für Schulpsychologie zur Verfügung und unterstützt die Schulen in ihrem Entwicklungsprozess. Gemeinsam mit dem Schulamt hat das Zentrum für Schulpsychologie am 12. März 2026 einen zentralen Netzwerktag zu diesem Thema für alle Schulen der unteren Schulaufsicht ausgerichtet. Das Zentrum für Schulpsychologie ist für alle Fragen der Gewaltprävention ansprechbar. Das Angebot umfasst u. a. die Beratung von Lehr- und Fachkräften im Einzelfall, die Fortbildung und Professionalisierung von schulischen Beschäftigten, die Vermittlung von präventiven Maßnahmen und Programmen, die Vernetzung mit örtlichen Akteurinnen und Akteuren sowie die Unterstützung bei der Bewältigung von individuellen oder das System Schule betreffenden Krisen. Als Präventionsprogramm sei hier exemplarisch die Ausbildung von Düsseldorfer Schülerinnen und Schülern zu Medienscouts im gleichnamigen Peer-to-Peer Programm der Landesanstalt für Medien hervorgehoben, die vor Ort vom Zentrum für Schulpsychologie koordiniert wird. Fortbildungen für schulische Beschäftigte umfassen etwa Angebote zu (sexualisierter) digitaler Gewalt, Cybermobbing, Cybergrooming, dem Umgang mit Fake News und Hate Speech sowie sexuellen Grenzverletzungen im Netz. Als Fachstelle zur Beratung von Schulen bei Fragen insbesondere der Prävention digitaler Gewalt steht in Düsseldorf die „Landespräventionsstelle gegen Gewalt und Cybergewalt an Schulen in Nordrhein-Westfalen" (LPS) zur Verfügung. Diese ist ein gemeinschaftliches Projekt des Ministeriums für Schule und Bildung mit der Landeshauptstadt Düsseldorf und organisatorisch dem Zentrum für Schulpsychologie zugeordnet. In seiner Arbeit kooperiert das Zentrum für Schulpsychologie eng mit Polizei, Jugendamt, den Fachberaterinnen zu sexualisierter Gewalt der freien Träger, Schulsozialarbeitenden vor Ort und weiteren Netzwerkpartnern. Zur Finanzierung von Maßnahmen der (digitalen) Gewaltprävention, steht jeder Schule ein eigenes Budget zur Verfügung. Darüber hinaus können Düsseldorfer Schulen unterstützende Finanzierung aus weiteren Etats beantragen, etwa über den Kriminalpräventiven Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf, das Zentrum für Schulpsychologie, das Jugendamt, die Bezirksvertretungen oder die Unfallkasse NRW.

Frage 3:

Sieht die Verwaltung vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen einen konkreten Anpassungs- oder Erweiterungsbedarf bei bestehenden Angeboten (z. B. Spezialisierung, zusätzliche Ressourcen oder verstärkte Kooperationen mit Strafverfolgungsbehörden und Fachstellen für Cyberkriminalität)? Hinsichtlich des Schutzes vor und der Verfolgung digitaler Gewalt bestehen nach wie vor erhebliche strukturelle Lücken. Diese führen dazu, dass Betroffene häufig unzureichend geschützt sind und sich Verfahren sowie Unterstützungswege als kompliziert und langwierig erweisen. Für die Betroffenen bedeutet das eine zusätzliche psychische und organisatorische Belastung, da sie oft selbst viel Initiative aufbringen müssen, um Hilfe zu erhalten oder gegen die Gewalt vorzugehen. Gleichzeitig erschweren diese Defizite auch die Arbeit der Fachkräfte in den Hilfseinrichtungen und Beratungsstellen. Sie stoßen regelmäßig an Grenzen, etwa bei der rechtlichen Durchsetzung, der technischen Nachverfolgung oder der schnellen Intervention bei akuten Fällen. Fehlende oder unklare Zuständigkeiten, unzureichende Ressourcen sowie eine oft nicht ausreichend auf digitale Gewalt ausgerichtete Infrastruktur verstärken diese Problematik zusätzlich. Das bedeutet, dass Fachkräfte Betroffene nicht nur bei der Verarbeitung der konkreten Gewalterfahrungen und der Stabilisierung nach digitaler Gewalt unterstützen, sondern sie auch im Umgang mit strukturellen Defiziten begleiten und gemeinsam trotz bestehender Lücken Handlungsmöglichkeiten entwickeln. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, wie wichtig eine ausreichende personelle und fachliche Ausstattung der Beratungsstellen ist. Die Rückmeldungen der Fachkräfte zeigen klar, dass digitale Gewalt inzwischen ein fester und zentraler Bestandteil der Beratungspraxis geworden ist. Sie stellt keine Randerscheinung dar, sondern prägt viele Fälle maßgeblich. Digitale Gewalt ist häufig eng mit sogenannter „analoger" Gewalt verknüpft, etwa im Kontext häuslicher Gewalt oder Stalking. Angesichts der hohen Komplexität und der rasanten Weiterentwicklung digitaler Gewalt wird insbesondere im Hinblick auf die verfügbaren Personalressourcen sowie auf spezifische technische Fachkenntnisse ein deutlicher Unterstützungsbedarf formuliert. Fachkräfte stoßen hierbei häufig an ihre Grenzen, da sich digitale Gewaltformen kontinuierlich weiterentwickeln und ein hohes Maß an technischem Wissen erfordern. Vor diesem Hintergrund wird eine nachhaltige und gut abgestimmte Zusammenarbeit mit spezialisierten Fachstellen als zentral erachtet. Diese sollen gezielt IT- und Digitalkompetenz einbringen und damit die klassische Trauma- und Gewaltschutzberatung sinnvoll ergänzen. Durch diese interdisziplinäre Kooperation kann eine umfassendere Unterstützung der Betroffenen gewährleistet und zugleich die fachliche Handlungsfähigkeit der Beratungsstellen gestärkt werden. Rückmeldung Dezernat 06: Der im November 2019 überabeitete gemeinsame Runderlass „Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität" fördert die Zusammenarbeit von Jugendämtern, Schule, Polizei, Justiz und Gesundheitsbehörden. Ziel ist eine enge Vernetzung der verschiedenen Akteure vor Ort, damit der Schutz der Kinder und Jugendlichen optimiert werden kann. Im Erlass ist u.a. beschrieben, wie vor Ort Netzwerke der Prävention aufgebaut werden können, wie die unterschiedlichen Netzwerkpartner auf Fälle von (Gewalt-)Kriminalität reagieren und welche Unterstützung sie sich gegenseitig leisten. Entsprechende Strukturen sind in der Landeshauptstadt Düsseldorf vorhanden und können von den Schulen bei (Gewalt-)Vorfällen unkompliziert aktiviert werden. Wie beschrieben, können Düsseldorfer Schulen außerdem auf ein breites Netzwerk an Akteuren sowie Angeboten und Maßnahmen der Prävention zurückgreifen. Wünschenswert wäre aus Sicht des Zentrums für Schulpsychologie der Ausbau von Angeboten zur sexualpädagogischen Bildung an Schulen, u. a. durch externe Anbieter. Dazu gehört auch der offene Umgang mit Formen digital gelebter Sexualität, also etwa Themen wie Sexting, Pornografie, Online-Dating. Entsprechende Angebote stehen noch nicht flächendeckend zur Verfügung. Sie bieten das Potenzial die sexuelle Selbstbestimmung von Jugendlichen zu stärken, die Medienkompetenz zu fördern und damit wesentlich zur Prävention gegen (digitale) sexualisierte Gewalt beizutragen. Aus Sicht des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes besteht vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen ein kontinuierlicher Anpassungs- und Weiterentwicklungsbedarf bestehender Angebote. Digitale Gewalt unterliegt einem schnellen Wandel, weshalb die Verwaltung sensibel für neue Phänomene bleibt und ihre Maßnahmen fortlaufend überprüft und anpasst. Ziel ist es, die bestehenden präventiven Strukturen nachhaltig zu stärken und flexibel auf neue Herausforderungen reagieren zu können. Allgemeiner Hinweis: Die vom Amt für Gleichstellung und Antidiskriminierung organisierte Veranstaltungsreihe „Swipe, Like, Hate - Digitale Räume zwischen Diskriminierung und Empowerment" beschäftigt sich mit digitaler Gewalt und Künstlicher Intelligenz. Im Mittelpunkt stehen die Fragen, wie Betroffene sich vor digitaler Gewalt schützen können und wie digitale Räume sicherer und gerechter gestaltet werden. Folgende Veranstaltungen wurden bereits durchgeführt:  27.11. 2025 | Online-Vortrag „Geschlechtsspezifisch digitaler Gewalt - Was ist das eigentlich?" mit Prof. Dr. Nivedita Prasad, Alice Salomon Hochschule Berlin  02.02.2026 | Online-Vortrag „Mit feministischer KI von Unterdrückung zu Empowerment" mit Dr. Eva Gengler, Speakerin, Co-Founderin der feminist AI Community, Geschäftsführerin von enableYou  27.03.2026 | Workshop „Einführung in die Welt der Künstlichen Intelligenz (KI) für Frauen) mit Anja Schuchhardt, KI Dozentin, Beraterin und Unternehmerin Für die zweite Jahreshälfte sind weitere Veranstaltungen geplant, die rechtzeitig bekannt gegeben werden. Die Veranstaltungsreihe ist eine Maßnahme aus dem Aktionsplan „(Sexualisierte) Gewalt unter Erwachsenen", der im vergangenen Jahr im Ausschuss für Gleichstellung beschlossen wurde.

Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Themen

Vorgang · GLA/009/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Antwort der Verwaltung GLA_009_2026 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 3.1

    öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Antidiskriminierung. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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Title: Anfrage URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582223.pdf Published Time: 2026-04-14T13:10:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: GLA/009/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 26.03.2026 Ratsfraktion – FDP Ratsfrau Sabine Humpert -Kalb Vorsitzende des Ausschusses für Gleichstellung Anfrage der FDP-Ratsfraktion zur Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung am 28.04.2026 # Betrifft: Anfrage der FDP-Ratsfraktion: Digitale Gewalt an Frauen für die Sitzung am 28.04. Sehr geehrte Frau Humpert -Kalb, im Namen meiner Fraktion bitte ich Sie, die nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung am 28. April 2026 zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen. Anfrage: 1. Inwieweit sind die bestehenden Düsseldorfer Beratungs- und Unterstützungsangebote für Frauen unter Berücksichtigung der bisherigen Praxiserfahrungen (insbesondere hinsichtlich Fallzahlen, typischer Problemlagen und Unterstützungsbedarfe) konzeptionell und personell auf Fälle digitaler Gewalt (z. B. Deepfakes , Identitätsmissbrauch) vorbereitet? 2. Wie werden Schulen, Jugendeinrichtungen, Träger der Jugendhilfe sowie Mitarbeitende der Verwaltung und weiterer Träger in Düsseldorf aktuell für Erscheinungsformen digitaler Gewalt sensibilisiert (z. B. durch Workshops, Präventionsprogramme oder Kooperationen mit Fachstellen)? 3. Sieht die Verwaltung vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen einen konkreten Anpassungs- oder Erweiterungsbedarf bei bestehenden Angeboten (z. B. Spezialisierung, zusätzliche Ressourcen oder verstärkte Kooperationen mit Strafverfolgungsbehörden und Fachstellen für Cyberkriminalität)? Begründung: Die zunehmende Verbreitung digitaler Gewaltformen, insbesondere durch Technologien wie Deepfakes und identitätsbasierte Online-Übergriffe, rückt verstärkt in den öffentlichen Fokus. Aktuelle Debatten zeigen, dass Seite 2 insbesondere Frauen in besonderem Maße betroffen sind und bestehende Schutz- und Unterstützungsstrukturen vor neue Herausforderungen gestellt werden. Vor diesem Hintergrund ist es von besonderer Bedeutung zu prüfen, inwieweit die bestehenden Angebote in Düsseldorf bereits auf diese Entwicklungen vorbereitet sind, welche Erfahrungen vor Ort vorliegen und ob weiterer Handlungsbedarf besteht, insbesondere im Bereich Prävention und Sensibilisierung. André Witner

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen GLA/009/2026