Anfrage Die Linke Aktenzeichen JHA/060/2026

Anfrage der Ratsfraktion Die Linke - hier: Bestandsaufnahme der Schulsozialarbeit in Düsseldorf

Schriftliche Antwortdokumente zugeordnet Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
2Dokumente 9. Juni 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Die Fragen der Anfrage

  1. Findet eine Evaluation der Angebote in der Schulsozialarbeit statt und gibt es dazu Berichte, die im Jugendhilfeausschuss vorgestellt werden können?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 9. Juni 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Amtliche Inhalte · JHA/060/2026

Das antwortet die Verwaltung

Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.

Antwort

Dateidatum im RIS: 24.06.2026 · Amtliches Original (PDF)

Antworten der Verwaltung zu JHA/060/2026 Stadtdirektor Hintzsche Jugendhilfeausschuss am 24.06.2026 Anfrage der Ratsfraktion Die Linke hier: Bestandsaufnahme der Schulsozialarbeit in Düsseldorf Zur Situation der Schulsozialarbeit in der Landeshauptstadt Düsseldorf: In der Landeshauptstadt Düsseldorf verfügen alle 153 städtischen Schulstandorte über mindestens ein Vollzeitäquivalent Schulsozialarbeit. An Standorten mit erhöhtem Bedarf (hoher Schulsozialindex, hohe Schüler*innenzahl, hoher Anteil an Schüler*innen aus Sozialräumen mit erhöhtem sozialen Handlungsbedarf) ist eine Ausstattung mit bis zu 2 Vollzeitäquivalenten Schulsozialarbeit vorgesehen. Aktuell sind das 189 VZÄ. Insgesamt sind 238 Schulsozialarbeitende von 15 verschiedenen Trägern an den Düsseldorfer Schulen tätig.

Frage 1:

Welche thematischen Schwerpunkte haben die Angebote der Schulsozialarbeit an Düsseldorfer Schulen? (bitte aufgelistet nach Angeboten).

Antwort:

Die Angebote der Schulsozialarbeit an Düsseldorfer Schulen orientieren sich an der „Rahmenvereinbarung zur Schulsozialarbeit nach §13 SGB VIII" der Landeshauptstadt Düsseldorf. Danach gliedern sich die Aufgaben und Angebote der Schulsozialarbeit in die drei grundlegenden Säulen Prävention, Intervention und Vernetzung. Ziel der präventiven Arbeit ist die Förderung der sozialen Integration sowie die Vermeidung von Konflikten und Benachteiligungen. Hierzu gehören insbesondere: • Beratungsangebote für Schüler*innen • Gewaltprävention • Suchtprävention • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung • gendersensible Angebote • Beteiligung- und Partizipationsangebote • Maßnahmen zur Berufsorientierung • Soziales Lernen • Freizeitpädagogische Angebote • Elternarbeit Seite 1 von 4 Im Rahmen von Intervention unterstützt die Schulsozialarbeit Schüler*innen, Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte bei akuten Problemlagen und Krisensituationen. Hierzu zählen insbesondere: • Einzelfallberatung • Krisenintervention • Unterstützung bei familiären Belastungen • Konfliktbearbeitung und Mediation • Intervention bei Gewalt- und Mobbingvorfällen • Unterstützung bei Schulvermeidung • Beratung bei sozialen, emotionalen und schulischen Problemlagen • Kinderschutz • Begleitung von Übergängen. Schulsozialarbeit wird vernetzend tätig, indem sie eine wichtige Scharnierfunktion zwischen Schule, Jugendhilfe, Familien und weiteren Unterstützungssystemen übernimmt. Schwerpunkte sind in diesem Zusammenhang: • Zusammenarbeit mit Eltern und Erziehungsberechtigten • Kooperation mit Lehrkräften und Schulleitungen • Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (insbesondere BSD und Kinderschutzdienst) • Vernetzung mit Beratungsstellen, dem Zentrum für Schulpsychologie und Gesundheitsdiensten • sozialraumorientierte Netzwerkarbeit • Vermittlung zu weiterführenden Hilfen • Mitwirkung an schulischen Entwicklungs- und Präventionskonzepten. Übergreifendes Ziel aller Angebote ist es, Benachteiligungen abzubauen, die soziale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu fördern, positive Lern- und Lebensbedingungen zu schaffen sowie Schüler*innen in Ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung zu unterstützen. Inhaltlich werden diese drei grundlegenden Säulen der Schulsozialarbeit durch fünf verbindliche Kernarbeitsfelder konkretisiert: 1. Individuelle Beratung und Unterstützung in Problem- und Krisensituationen der Schüler*innen 2. Soziales Lernen/ Integration der Schüler*innen 3. Elternarbeit 4. Schulvermeidung 5. Gestaltung und Begleitung von Übergängen Die konkreten Angebote an den einzelnen Schulstandorten werden bedarfsorientiert innerhalb dieser Handlungsfelder ausgestaltet. Seite 2 von 4

Frage 2:

Wie hoch sind die Teilnehmer:innenzahlen an den jeweiligen Schulen? (bitte nach Schule und Angebot aufgeschlüsselt).

Antwort:

Die Teilnehmendenzahlen werden an allen 153 Schulstandorten in Form einer einheitlichen Statistik und eines Sachberichts standortgebunden erfasst. Eine standortübergreifende Zusammenführung dieser Daten erfolgt nicht. Eine Vergleichbarkeit der Schulen anhand von Teilnehmendenzahlen ist nicht aussagekräftig, da sich Umfang, Form und Zielgruppen der Angebote jeweils an den standortspezifischen Bedarfen orientieren. Grundsätzlich richten sich die Angebote der Schulsozialarbeit an alle Schüler*innen.

Frage 3:

Findet eine Evaluation der Angebote in der Schulsozialarbeit statt und gibt es dazu Berichte, die im Jugendhilfeausschuss vorgestellt werden können?

Antwort:

Die Angebote der Schulsozialarbeit werden kontinuierlich evaluiert und fachlich begleitet. Es bestehen Instrumente, die Ziel- und Erfolgskontrolle gewährleisten. Dabei handelt es sich zum einen um die individuellen Zielvereinbarungen, die zu Beginn eines jeden Jahres zwischen den einzelnen Schulleitungen, dem jeweiligen Träger der Schulsozialarbeit und dem Amt für Soziales und Jugend als öffentlichem Träger der Jugendhilfe geschlossen und zum Ende des Jahres auf ihre Zielerreichung überprüft werden. Dazu wird zum anderen jährlich auch ein Sachbericht vom Träger der Schulsozialarbeit verfasst. Darüber hinaus hat eine vereinbarte fortlaufende zahlenmäßige Erfassung (Statistik) jährlich zu erfolgen. Eine standortübergreifende Zusammenführung dieser Daten erfolgt nicht. Von 2022-2025 hat die Hochschule Düsseldorf unter Leitung von Frau Prof. Dr. Katrin Gräßle und Herrn Prof. Dr. Reinhard Liebig das Forschungsprojekt „Schulsozialarbeit in Düsseldorf: Die Realisierung von Kinderschutz-Aufgaben und die Vernetzung zum System der Inklusion" durchgeführt. Die Situation der Schulsozialarbeit in Düsseldorf aus Sicht der Praktiker*innen in der Schulsozialarbeit selbst und in den Leitungsebenen des Amtes für Soziales und Jugend (örtlicher Träger der Jugendhilfe), Schulamt, Bezirksregierung und freien Trägern wurde mit einem Mixed-Methods-Ansatz erforscht und dargestellt. Der Abschlussbericht des Forschungsprojektes findet sich unter: https://opus4.kobv.de/opus4-hs- duesseldorf/solrsearch/index/search/start/0/rows/10/sortfield/score/sortorder/desc/searchtype /simple/query/DOI%3A+10.20385%2Fopus4-6107 Seite 3 von 4 Der Abschlussbericht wird am 25.06.2026 durch Frau Prof. Dr. Katrin Gräßle im Facharbeitskreis Schulsozialarbeit vorgestellt und wird dort als Grundlage der Prüfung aktueller Standards und möglicher Weiterentwicklungen im Arbeitsfeld Schulsozialarbeit dienen. Zudem ist ein interkommunaler Fachaustausch mit den Vergleichsstädten Hannover und Stuttgart zu den Ergebnissen in Planung. Seite 4 von 4

Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Themen

Vorgang · JHA/060/2026

Antwort und Verlauf an einem Ort

Ein schriftliches Antwortdokument ist dieser Vorlage eindeutig zugeordnet. Den vollständigen ausgelesenen Text finden Sie im Inhaltsbereich dieser Seite.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Schriftliche Antwort

    Antwort · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 3.4

    Jugendhilfeausschuss. Amtlicher Vermerk: „beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen JHA/060/2026