Anfrage Die Linke Aktenzeichen JHA/057/2026

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE - hier: Qualifikation des betreuenden Personals in städtischen Kindertagesstätten und der Tagespflege

Schriftliche Antwortdokumente zugeordnet Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
2Dokumente 2. Juni 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Die Fragen der Anfrage

  1. Welche Definition des Begriffs „pädagogische Fachkraft“ legt die Stadtverwaltung in ihrer fachpolitischen Arbeit in der Kinderbetreuung (Kindertagesstätten und Tagespflegebereich) zugrunde?
  2. Welche Maßnahmen werden und wurden ergriffen, um sicherzustellen, dass Kinder durch qualifiziertes pädagogisches Personal betreut werden?
  3. Wie viele Quereinsteiger:innen sind in städtischen Kindertagesstätten und in der Tagespflege beschäftigt?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 2. Juni 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Amtliche Inhalte · JHA/057/2026

Das antwortet die Verwaltung

Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.

Antwort

Dateidatum im RIS: 24.06.2026 · Amtliches Original (PDF)

Antworten der Verwaltung zu JHA/057/2026 Stadtdirektor Hintzsche Jugendhilfeausschuss am 24.06.2026 Anfrage der Ratsfraktion Die Linke hier: Qualifikation des betreuenden Personals in städtischen Kindertagesstätten und der Tagespflege

Frage 1:

Welche Definition des Begriffs „pädagogische Fachkraft" legt die Stadtverwaltung in ihrer fachpolitischen Arbeit in der Kinderbetreuung (Kindertagesstätten und Tagespflegebereich) zugrunde?

Antwort:

Sofern die Verwaltung in fachpolitischen Stellungnahmen von pädagogischer Fachkraft spricht, meint sie staatlich anerkannte Erzieher*innen oder staatlich geprüfte Kinderpfleger*innen. Grundsätzlich regelt die Personalverordnung NRW, welches Personal in Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden kann, um den sogenannten Mindestpersonalwert in Kindertageseinrichtungen gemäß Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zu erfüllen. Während der Betreuungszeiten sollen jeder Gruppe regelmäßig zwei pädagogische Kräfte zugeordnet sein. Dies sollen in der Regel sein: • eine sozialpädagogische Fachkraft und eine weitere Fachkraft in Gruppen mit Kindern unter 3 Jahren und • eine sozialpädagogische Fachkraft und eine Ergänzungskraft in Gruppen mit Kindern über 3 Jahren Kindertagespflegepersonen sollen gemäß § 21 Absatz 1 KiBiz über vertiefte Kenntnisse zu den besonderen Anforderungen der Kindertagespflege verfügen. Seit dem Kindergartenjahr 2022/2023 sollen alle Kindertagespflegepersonen, die erstmalig diese Tätigkeit aufnehmen, die erfolgreiche Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme über 300 Unterrichtsstunden auf Grundlage des vom Deutschen Jugendinstitut entwickelten kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuchs nachweisen. Für sozialpädagogische Fachkräfte im Sinne der Personalverordnung NRW reduziert sich der Nachweis der tätigkeitsvorbereitenden Unterrichtseinheiten auf 80 Unterrichtsstunden.

Frage 2:

Welche Maßnahmen werden und wurden ergriffen, um sicherzustellen, dass Kinder durch qualifiziertes pädagogisches Personal betreut werden? Seite 1 von 2

Antwort:

In den städtischen Kindertageseinrichtungen wird bereits im Rahmen des Bewerbungsverfahrens darauf geachtet, dass die Bewerberin beziehungsweise der Bewerber über eine pädagogische Ausbildung im Sinne der Personalverordnung NRW verfügt. In der Kindertagespflege wird im Rahmen des Eignungsfeststellungsverfahrens geprüft, ob die erforderliche persönliche und fachliche Eignung für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson erfüllt ist. In den städtischen Kindertageseinrichtungen verfügen alle in der Betreuung tätigen Personen über eine pädagogische Ausbildung. Dreiviertel des tätigen Personals sind sozialpädagogische Fachkräfte im Sinne des § 4 der Personalverordnung. Hierbei handelt es sich überwiegend um staatlich anerkannte Erzieher und Erzieherinnen.

Frage 3:

Wie viele Quereinsteiger:innen sind in städtischen Kindertagesstätten und in der Tagespflege beschäftigt?

Antwort:

In den städtischen Kindertageseinrichtungen verfügen alle in der Betreuung tätigen Personen über eine pädagogische Ausbildung. Neben Erzieher*innen und Kinderpfleger*innen handelt es sich hierbei zum Beispiel um Heilpädagog*innen, Kindheitspädagog*innen und Sozialarbeiter*innen. Ein Einsatz von sogenannten Quereinsteiger*innen erfolgt nicht. Für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson ist grundsätzlich keine spezielle Berufsausbildung erforderlich, sondern eine Qualifizierungsmaßnahme. Die Zahl der Personen, die keine pädagogische Vorbildung haben, ist daher landesweit auf einem hohen Niveau. Von einem Quereinstieg im klassischen Sinn kann aufgrund des fehlenden Ausbildungsganges aber nicht gesprochen werden. Landesweit verfügen rund 30 Prozent der Kindertagespflegepersonen über eine pädagogische Vorbildung. Seite 2 von 2

Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Themen

Vorgang · JHA/057/2026

Antwort und Verlauf an einem Ort

Ein schriftliches Antwortdokument ist dieser Vorlage eindeutig zugeordnet. Den vollständigen ausgelesenen Text finden Sie im Inhaltsbereich dieser Seite.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Schriftliche Antwort

    Antwort · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 3.2

    Jugendhilfeausschuss. Amtlicher Vermerk: „beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen JHA/057/2026