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AWM/048/2024
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Düsseldorf, 12.11.2024
An die Vorsitzende des Ausschusses für
Wohnungswesen und Modernisierung
Frau Antonia Margarete Frey
Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des AWM
am 25.11.2024
Betrifft:
Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE "Wirtschaftlichkeitsberechnung von
Instandsetzungen gem. Wohnraumschutzsatzung"
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 25.
November 2024 stellt DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf folgende Anfrage:
In der Sitzung des AWM am 02.09.2024 wurde eine Anfrage der LINKEN
(AWM/030/2024) zu Ausnahmen von der Wohnraumschutzsatzung a ufgrund der
wirtschaftlichen Situation von Eigentümer:innen u.a. mit Beispielen von
Wirtschaftlichkeitsberechnung und Schätzung der Instandhaltungskosten
beantwortet.
DIE LINKE kritisiert, dass die Stadtverwaltung seit 2020 in insgesamt 58 Fällen
auf eine Durchsetzung der Wohnraumschutzsatzung aufgrund von
Unwirtschaftlichkeit oder mangelnden Wohnwerts verzichtet hat. In der
Verwaltungsantwort auf wurden sowohl einzelne Wohneinheiten als auch Objekte
gezählt. Um die Auswirkung auf den Wohnungsmarkt zu beu rteilen, fragen wir
nun an, wie viele Wohneinheiten in diesen 58 Fällen tatsächlich betroffen waren.
Dabei verwunderte uns in der Beispielrechnung der Verwaltungsantwort (Anlage
3 zu Frage 2), der große Unterschied zwischen den geschätzten
Renovierungskosten laut Stadtverwaltung und laut KWF-Sanierungsrechner des
Bundeswirtschaftsministeriums: Die Stadtverwaltung kommt darin auf
Renovierungskosten von 163.000 - 211.000 Euro; der KFW-Sanierungsrechners
auf 89.550 - 116.400 Euro. Ein Ergebnisunterschied von annähernd 100 Prozent
erfordert aus unserer Sicht eine Erläuterung der angewandten
Berechnungsmethoden - vor allen Dingen, da dieser Unterschied über
Wohnraum entscheidet.
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Ebenso verdient die Berechnung des Immobilienwerts eine genauere
Erläuterung. Aus der Verwaltungsantwort ging nicht hervor, ob die Bewertung
analog zu Verkehrswertgutachten bei gerichtlich angeordneten
Immobilienzwangsversteigerungen die einzige oder beste Option im Sinne der
Stadt ist.
DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:
1. Wie viele Wohneinheiten waren seit Inkrafttreten der
Wohnraumschutzsatzung davon betroffen, dass eine
Instandsetzung bzw. Nutzbarmachung aus wirtschaftlichen
Gründen oder mangels Wohnwerts nicht eingefordert wurde?
(Bitte analog der Beantwortung unserer Anfrag e AWM/030/2024,
Frage 1, nach Jahr und Stadtteil aufschlüsseln.)
2. Auf welchen Quellen beruhten die in der Beantwortung der
Anfrage AWM/030/2024, Anlage 3 zu Frage 2 genannten
Verfahren zur Kostenschätzung für Instandsetzungsmaßnahmen
und ggf. Kosten der Kreditfinanzierung?
3. Wären alternative Berechnungsmethoden der
Immobilienwertermittlung ebenfalls rechtssicher oder ist nur das
von der Verwaltung genutzte Verfahren aus dem Insolvenzrecht
rechtlich zulässig? (Bitte zur Begründung Urteile auflisten,
welche die genutzte Berechnungsmethode bzw. alternative
Berechnungsmethoden stützen oder ausschließen.)
Mit freundlichen Grüßen
Julia Marmulla Ben Klar Mbulelo Dlangamandla
F.d.R. Sönke Voigt