Anfrage Aktenzeichen BV2/144/2022

Absenkung des Bordsteins an den Fahrradstellplätzen am Allwetterbad Flingern - Anfrage von Frau Reich

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Graf-Recke-Straße 21 · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 2Dokumente 5. September 2022veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Aus „Sachdarstellung“

In der derzeitigen Situation sind die Fahrradstellplätze am Allwetterbad wegen eines nicht abgesenkten Bordsteins zur Straße Flinger Broich schlecht zu befahren.

Eine – unzureichende, weil immer noch mehrere Zentimeter hohe – Absenkung befindet sich lediglich auf der Höhe der Autoparkplätze. Radfahrende aus Richtung Rosmarinstraße müssen hier schon vor dem Hauptzugang zum Schwimmbad auf den Bürgersteig fahren, während Radfahrende aus Richtung Hellweg sogar auf der Straße wenden müssen, um diese Auffahrt zu nutzen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 5. September 2022. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00459638.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00459638.pdf Published Time: Mon, 05 Sep 2022 08:59:05 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV2/144/2022 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 01.09.2022 Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN der Bezirksvertretung 2 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 2 Herrn Philipp Schlee Betrifft: Absenkung des Bordsteins an den Fahrradstellplätzen am Allwetterbad Flingern - Anfrage von Frau Reich 1. Mit der Informationsvorlage BV2/159/2020 wurde seitens der Fachverwaltung eine zeitnahe Umsetzung der Bordsteinabsenkung in Aussicht gestellt; warum führte die von der Fachverwaltung beauftragte Änderung in der Planung des Allwetterbades, nicht dazu, dass eine Absenkung des Bordsteins an der Zu- und Abfahrt für Fahrräder umgesetzt wurde? 2. Wurde der Bauherr mit der Umsetzung entsprechend beauftragt oder lag das im Zuständigkeitsbereich der Fachverwaltung? 3. Wann kann mit einer Umsetzung gerechnet werden? Sachdarstellung: In der derzeitigen Situation sind die Fahrradstellplätze am Allwetterbad wegen eines nicht abgesenkten Bordsteins zur Straße Flinger Broich schlecht zu befahren. Eine – unzureichende, weil immer noch mehrere Zentimeter hohe – Absenkung befindet sich lediglich auf der Höhe der Autoparkplätze. Radfahrende aus Richtung Rosmarinstraße müssen hier schon vor dem Hauptzugang zum Schwimmbad auf den Bürgersteig fahren, während Radfahrende aus Richtung Hellweg sogar auf der Straße wenden müssen, um diese Auffahrt zu nutzen. Eine Absenkung des Bordsteins auf das Straßenniveau unmittelbar an den Fahrradstellplätzen ermöglicht an dieser Stelle die Zufahrt. Gleichzeitig verringert sie die Belastung des Bürgersteigs und trägt zur Sicherheit aller Gäste des Allwetterbads bei. Seite 2 gez. Brigitte Reich
Beantwortung BV2 144 2022 Absenkung des Bordsteins an den Fahrradstellplätzen am Alwetterbad Flingern als Text anzeigen
Title: TOP 23 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00495287.pdf Published Time: Tue, 29 Aug 2023 08:37:06 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: TOP Sitzung: 29.08 .2023 Vorlagennummer BV2/ 144 /202 2 Anfrage von Frau Reich vom 01.09 .202 2 hier: Absenkung des Bordsteins an den Fahrradstellplätzen am Alwetterbad Flingern Frage 1: Mit der Informationsvorlage BV/2/159/2020 wurde seitens der Fachverwal tung e ine zeitnahe Umsetzung der Bordsteinabsenkung in Aussicht gestellt; warum führte die von der Fachverwaltung beauftragte Änderung in der Pla nung des Allwetterbades, nicht dazu, das seine Absenkung des Bordsteins an der Zu - und Abfahrt für Fahrräder umgeset zt wurde? Antwo rt: In der zum Bauantrag vom Bauherrn eingereichten Planung war eine Absenkung für die Zu - und Abfahrt zu den Fahrradabstellplätzen nicht vorgesehen . Der Bauherr hat die Maßnahme so ausgeführt wie diese beantr agt und genehmigt wurde. Frage 2: Wurde der Bauherr mit der Umsetzung entsprechend beauftragt oder lag das im Zuständigkeit der Fachverwaltung? Antwort: Die Zuständigkeit für die Absenkung des Bordsteins liegt bei der Fachverwaltung, und nicht bei dem Bauherrn. Frage 3: Wann kann mit der Umsetzung gerechnet werden? Antwort: Die Verwaltung hat die Möglichkeit einer Bordsteinabsenkung am Allwetterbad in Flingern geprüft, mit dem Ergebnis, dass eine Bordsteinsenkung für Radfahrende als sinnvoll und umsetzbar erachtet wird. Die Planung wird umgehend erstellt und im 2. Halbjahr 2 023 umgesetzt.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/144/2022