Anfrage Aktenzeichen BV5/099/2022

Änderungen der Straßen "An der Bausenheide" und "An den Vier Winden"

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
An den Vier Winden · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 3Dokumente 10. Mai 2022veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Wäre es möglich, die zuvor benannten Häuser der rückseitigen Straße „An der Bausenheide“ der Straße "An den Vier Winden" zuzuordnen?
  2. Wenn nein, kann die Verwaltung eine alternative Lösung für das oben beschriebene Problem aufzeigen?
  3. Darüber hinaus wird die Verwaltung um ihre Einschätzung gebeten, ob sich die Straße "An den Vier Winden" in eine Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Karl -Houben -Straße umwandeln lässt?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 10. Mai 2022. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00449035.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00449035.pdf Published Time: Tue, 10 May 2022 10:36:05 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV5/099/2022 CDU -Fraktion der Bezirksvertretung 5 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 10.05.2022 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 24. Mai 2022 Betrifft: Änderungen der Straßen "An der Bausenheide" und "An den Vier Winden" (Anfrage Herr Golißa, CDU -Fraktion, vom 10. Mai 2022) Immer wieder werden die Vertreterinnen und Vertreter der Bezirksvertretung auf die Nummerierung und somit die Zuordnung zu einigen Häusern der Straße An der Bausenheide angesprochen, da hier eine grundsätzliche Änderung der Zuordnung aus der Anliegerschaft gewünscht wird. Die Häuser im Bereich An der Bausenheide wurden damals alle in einem größeren Bauvorhaben erstellt. So auch die Häuser mit den Hausnummern 45, 49, 53, 57, 61, 65, 69, 73, 77 und 81. Diese sind jedoch mit ihren Eingängen zu der Straße An den Vier Winden ausgerichtet. Dies führt immer wieder zu Problemen bei Navigationsgeräten, Post - und Paketzustellungen, Besuchern usw. Daher wäre hier eine Zuordnung dieser Häuser zu der Straße An den Vier Winden wünschenswert. Dann ist die Straße An den Vier Winden eine sehr enge Straße und es kommt beim Gegenverkehr immer wieder zu Problemen. Durch ihren Kurvenverlauf ist die Straße entsprechend unübersichtlich. Unter Berücksichtigung der zuvor genannten Punkte wird die Verwaltung um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten: 1. Wäre es möglich, die zuvor benannten Häuser der rückseitigen Straße „An der Bausenheide“ der Straße "An den Vier Winden" zuzuordnen? 2. Wenn nein, kann die Verwaltung eine alternative Lösung für das oben beschriebene Problem aufzeigen? 3. Darüber hinaus wird die Verwaltung um ihre Einschätzung gebeten, ob sich die Straße "An den Vier Winden" in eine Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Karl -Houben -Straße umwandeln lässt? gez. Stefan Golißa Anlagen: Anlage.Anfrage.An -der -Bausenheide
Anlage.Anfrage.An-der-Bausenheide als Text anzeigen
Title: 00449074.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00449074.pdf Published Time: Tue, 10 May 2022 10:34:35 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Anlage 1 zur Vorlage BV5/099/2022
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Title: 00458096.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00458096.pdf Published Time: Tue, 23 Aug 2022 11:03:42 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV5/099/2022 Anfrage Herr Golißa, CDU-Fraktion, vom 10. Mai 2022 hier: Änderungen der Straßen „An der Bausenheide“ und „An den vier Winden“ Frage 1: Wäre es möglich, die zuvor benannten Häuser der rückseitigen Straße „An der Bausenheide“ der Straße „An den vier Winden“ zuzuordnen? Frage 2: Wenn nein, kann die Verwaltung eine alternative Lösung für das oben beschriebene Problem aufzeigen? Antwort zu den Fragen 1 und 2: Eine neue Zuordnung der Gebäude „An der Bausenheide“ mit den Hausnummern 45, 49, 53, 57, 61, 65, 69, 73, 77 und 81 zu „An den Vier Winden“ ist grundsätzlich möglich. Neben der Straßenbezeichnung muss die Hausnummerierung ebenfalls geändert werden und zwar angepasst an die Hausnummernreihenfolge der Straße „An den Vier Winden“. Die neue Adressierung würde im Falle einer Umnummerierung wie folgt lauten: von An der Bausenheide 45 zu An den Vier Winden 10 von An der Bausenheide 49 zu An den Vier Winden 12 von An der Bausenheide 53 zu An den Vier Winden 14 Von An der Bausenheide 57 zu An den Vier Winden 16 von An der Bausenheide 61 zu An den Vier Winden 18 von An der Bausenheide 65 zu An den Vier Winden 20 von An der Bausenheide 69 zu An den Vier Winden 22 von An der Bausenheide 73 zu An den Vier Winden 24 von An der Bausenheide 77 zu An den Vier Winden 26 von An der Bausenheide 81 zu An den Vier Winden 28 Diese Umnummerierung wird ebenfalls von der Feuerwehr (Amt 37) befürwortet. Sofern die Betroffenen (Eigentümer*innen sowie Mieter*innen) eigeninitiativ, schriftlich ihre Zustimmung zur Umbenennung/Umnummerierung erklären, wird das Verfahren in die Wege geleitet. Die Verwaltung (Amt 62 - Vermessungs- und Katasteramt) behält sich jedoch das Recht vor, die genannte Änderung auch ohne Zustimmungserklärungen von Amts wegen zum Zwecke der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung durchzuführen. Frage 3: Darüber hinaus wird die Verwaltung um ihre Einschätzung gebeten, ob sich die Straße „An den vier Winden“ in eine Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Karl-Houben-Straße umwandeln lässt? Antwort: Die Verwaltung schätzt die Einführung einer Einbahnstraße „An den Vier Winden“ als kritisch ein. Die Einrichtung von Einbahnstraßen führen allgemein - zu Umwegfahrten der Anlieger*innen der Straße selbst sowie zu - einer Erhöhung des Geschwindigkeitsniveaus aufgrund fehlenden Gegenverkehrs in einer bestehenden Tempo-30-Zone. Eine Einbahnstraßenregelung würde zudem mit einem unerwünschten Mehrverkehr für die Straße „Am Feldwinkel“ einhergehen. Außerdem müsste die Straße aufwändig für den Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung geöffnet werden, da hier zwei scharfe Kurvenlagen vorliegen. Ein Stellplatzgewinn ist ebenso nicht zu erwarten.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/099/2022