Originale durchsuchen
Dokumenttexte
Anfrage als Text anzeigen
Title: 00449035.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00449035.pdf
Published Time: Tue, 10 May 2022 10:36:05 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV5/099/2022
CDU -Fraktion
der Bezirksvertretung 5
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 10.05.2022
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 5
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 24. Mai 2022
Betrifft:
Änderungen der Straßen "An der Bausenheide" und "An den Vier Winden"
(Anfrage Herr Golißa, CDU -Fraktion, vom 10. Mai 2022)
Immer wieder werden die Vertreterinnen und Vertreter der Bezirksvertretung auf
die Nummerierung und somit die Zuordnung zu einigen Häusern der Straße An
der Bausenheide angesprochen, da hier eine grundsätzliche Änderung der
Zuordnung aus der Anliegerschaft gewünscht wird. Die Häuser im Bereich An der
Bausenheide wurden damals alle in einem größeren Bauvorhaben erstellt. So
auch die Häuser mit den Hausnummern 45, 49, 53, 57, 61, 65, 69, 73, 77 und
81. Diese sind jedoch mit ihren Eingängen zu der Straße An den Vier Winden
ausgerichtet. Dies führt immer wieder zu Problemen bei Navigationsgeräten,
Post - und Paketzustellungen, Besuchern usw. Daher wäre hier eine Zuordnung
dieser Häuser zu der Straße An den Vier Winden wünschenswert.
Dann ist die Straße An den Vier Winden eine sehr enge Straße und es kommt
beim Gegenverkehr immer wieder zu Problemen. Durch ihren Kurvenverlauf ist
die Straße entsprechend unübersichtlich.
Unter Berücksichtigung der zuvor genannten Punkte wird die Verwaltung um die
Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten:
1. Wäre es möglich, die zuvor benannten Häuser der rückseitigen Straße „An
der Bausenheide“ der Straße "An den Vier Winden" zuzuordnen?
2. Wenn nein, kann die Verwaltung eine alternative Lösung für das oben
beschriebene Problem aufzeigen?
3. Darüber hinaus wird die Verwaltung um ihre Einschätzung gebeten, ob
sich die Straße "An den Vier Winden" in eine Einbahnstraße mit
Fahrtrichtung Karl -Houben -Straße umwandeln lässt?
gez. Stefan Golißa
Anlagen:
Anlage.Anfrage.An -der -Bausenheide
Anlage.Anfrage.An-der-Bausenheide als Text anzeigen
Title: 00449074.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00449074.pdf
Published Time: Tue, 10 May 2022 10:34:35 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Anlage 1 zur Vorlage BV5/099/2022
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: 00458096.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00458096.pdf
Published Time: Tue, 23 Aug 2022 11:03:42 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV5/099/2022
Anfrage Herr Golißa, CDU-Fraktion, vom 10. Mai 2022
hier: Änderungen der Straßen „An der Bausenheide“ und „An den vier Winden“
Frage 1:
Wäre es möglich, die zuvor benannten Häuser der rückseitigen Straße „An der Bausenheide“ der Straße „An den vier Winden“ zuzuordnen?
Frage 2:
Wenn nein, kann die Verwaltung eine alternative Lösung für das oben beschriebene Problem aufzeigen?
Antwort zu den Fragen 1 und 2:
Eine neue Zuordnung der Gebäude „An der Bausenheide“ mit den Hausnummern 45, 49, 53, 57, 61, 65, 69, 73, 77 und 81 zu „An den Vier Winden“ ist grundsätzlich möglich.
Neben der Straßenbezeichnung muss die Hausnummerierung ebenfalls geändert werden und zwar angepasst an die Hausnummernreihenfolge der Straße „An den Vier Winden“.
Die neue Adressierung würde im Falle einer Umnummerierung wie folgt lauten:
von An der Bausenheide 45 zu An den Vier Winden 10
von An der Bausenheide 49 zu An den Vier Winden 12
von An der Bausenheide 53 zu An den Vier Winden 14
Von An der Bausenheide 57 zu An den Vier Winden 16
von An der Bausenheide 61 zu An den Vier Winden 18
von An der Bausenheide 65 zu An den Vier Winden 20
von An der Bausenheide 69 zu An den Vier Winden 22
von An der Bausenheide 73 zu An den Vier Winden 24
von An der Bausenheide 77 zu An den Vier Winden 26
von An der Bausenheide 81 zu An den Vier Winden 28
Diese Umnummerierung wird ebenfalls von der Feuerwehr (Amt 37) befürwortet.
Sofern die Betroffenen (Eigentümer*innen sowie Mieter*innen) eigeninitiativ, schriftlich ihre Zustimmung zur Umbenennung/Umnummerierung erklären, wird das Verfahren in die Wege geleitet. Die Verwaltung (Amt 62 - Vermessungs- und Katasteramt) behält sich jedoch das Recht vor, die genannte Änderung auch ohne Zustimmungserklärungen von Amts wegen zum Zwecke der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung durchzuführen.
Frage 3:
Darüber hinaus wird die Verwaltung um ihre Einschätzung gebeten, ob sich die Straße „An den vier Winden“ in eine Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Karl-Houben-Straße umwandeln lässt?
Antwort:
Die Verwaltung schätzt die Einführung einer Einbahnstraße „An den Vier Winden“ als
kritisch ein. Die Einrichtung von Einbahnstraßen führen allgemein
- zu Umwegfahrten der Anlieger*innen der Straße selbst sowie zu
- einer Erhöhung des Geschwindigkeitsniveaus aufgrund fehlenden Gegenverkehrs
in einer bestehenden Tempo-30-Zone.
Eine Einbahnstraßenregelung würde zudem mit einem unerwünschten Mehrverkehr für
die Straße „Am Feldwinkel“ einhergehen. Außerdem müsste die Straße aufwändig für
den Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung geöffnet werden, da hier zwei scharfe
Kurvenlagen vorliegen. Ein Stellplatzgewinn ist ebenso nicht zu erwarten.