Worum es geht
Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.
Aus „Anfrage“
Wie ist der Sachstand im Hinblick auf das Bauvorhaben Boschstr. 99a, Errichtung von 32 Garagen unter Berücksichtigung der Tatsache, dass laut Vorlage 179/21/2019 keine schützenswerten Bäume von dem Bauvorhaben betroffen sind und daher eine Befreiung von der Baumschutzsatzung laut Auskunft des Gartenamts vom 24.6.2019 nicht in Aussicht gestellt werden kann?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
Die offensichtliche Diskrepanz zwischen der Darstellung des Bauvorhabens gemäß Bauvoranfrage und tatsächlich vorhandenem Baumbestand beunruhigt seit Beschlussfassung in der BV 9 am 25.1.2019 die Anwohner/innen.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 13. Januar 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
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Title: 00368323.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00368323.pdf
Published Time: Tue, 11 Aug 2020 08:11:59 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV9/023/2020
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 13.01.2020
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
in der Bezirksvertretung 9
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 9
Herrn Dr. Karl-Heinz Graf
Anfrage
zur Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 24.01.2020
Betrifft:
Bauvoranfrage Boschstraße 99a, Vorlage 179/21/2019 - Anfrage der Fraktion Bündnis90/DieGrünen -
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, die folgende Anfrage in die Tagesordnung der BV 9-Sitzung am 24.01.2020 aufzunehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:
Anfrage :
Wie ist der Sachstand im Hinblick auf das Bauvorhaben Boschstr. 99a, Errichtung von 32 Garagen unter Berücksichtigung der Tatsache, dass laut Vorlage 179/21/2019 keine schützenswerten Bäume von dem Bauvorhaben betroffen sind und daher eine Befreiung von der Baumschutzsatzung laut Auskunft des Gartenamts vom 24.6.2019 nicht in Aussicht gestellt werden kann?
Begründung :
Die offensichtliche Diskrepanz zwischen der Darstellung des Bauvorhabens gemäß Bauvoranfrage und tatsächlich vorhandenem Baumbestand beunruhigt seit Beschlussfassung in der BV 9 am 25.1.2019 die Anwohner/innen.
Anlagen:
BV9_023_2020_Bauvoranfrage Boschstraße 99a
BV9_023_2020_Bauvoranfrage Boschstraße 99a als Text anzeigen
Title: 00372740.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00372740.pdf
Published Time: Wed, 26 Feb 2020 12:39:07 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
TOP 12 BV9/023/2020
Sitzung der BV 9 am 28.02.2020
Anfrage der Bündnis 90 / Die Grünen -Fraktion
Bauvoranfrage Boschstraße 99a
Antwort:
Der dem Bauaufsichtsamt vorliegende Bauantrag gilt als zurückgenommen, da die nachgeforderten Unterlagen nicht nachgereicht wurden.
Sollte ein neuer Bauantrag eingereicht werden, wird im Rahmen der Prüfung des Bauantrages das Garten-, Friedhof- und Forstamt beteiligt, sofern schützenswerte Bäume betroffen sind.