Anfrage Aktenzeichen BR/024/2026

Behindertenrat fragt nach Fachamt‑Vertretungskriterien

Amtlicher Titel: Beantwortung von Anfragen des Behindertenrats

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte) · Altstadt · 40213örtlicher Bezug 2Dokumente 1. September 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Der Behindertenrat hat die Verwaltung gebeten, zu klären, nach welchen Kriterien ein zuständiges Fachamt bei Anfragen durch eine fachkundige Vertretung im Rat vertreten wird. Er fragt, ob es interne Regelungen gibt, die sicherstellen, dass aus den Antworten entstehende Zusatzfragen in derselben Sitzung beantwortet werden können. Fehlen solche Vorgaben, möchte der Rat wissen, ob die Verwaltung künftig die Teilnahme einer auskunftsfähigen Fachamt‑Vertretung bei Anfragen mit absehbarem Rückfragebedarf sicherstellen will. Die Anfrage wird zur Tagesordnung der Sitzung am 14. September 2026 gesetzt.

Warum wichtig

Bürger:innen mit Behinderungen erhalten schneller klare Antworten auf ihre Anliegen, weil Rückfragen künftig in derselben Ratssitzung geklärt werden können, anstatt mehrfach nachgefragt zu werden.

Die Details

  • Kriterium: Welche organisatorischen oder sonstigen Kriterien die Verwaltung nutzt, um zu entscheiden, ob das zuständige Fachamt durch eine fachkundige Person vertreten wird.
  • Regelungen: Ob es innerhalb der Verwaltung festgelegte Verfahren gibt, die eine sofortige Beantwortung von Zusatzfragen in derselben Ratssitzung ermöglichen.
  • Zukunftsperspektive: Falls keine Regelungen existieren, ob die Verwaltung plant, künftig die Teilnahme einer auskunftsfähigen Fachamt‑Vertretung sicherzustellen.
  • Problem: Derzeit fehlt häufig eine fachkundige Vertretung, was zu Verzögerungen und erneuten Anfragen führt.
  • Ziel: Durch klare Kriterien und ggf. neue Vorgaben sollen Anfragen des Behindertenrats zügiger und abschließend beantwortet werden.

Einordnung

Die Anfrage betrifft die internen Abläufe der Stadtverwaltung und soll die Transparenz sowie die Effizienz bei der Behandlung von Behindertenrats‑Anfragen erhöhen. Sie hat Auswirkungen auf die Arbeitsweise des Rats und damit indirekt auf die Bearbeitung von Anliegen von Menschen mit Behinderungen.

Hintergrund

Der Behindertenrat ist ein beratendes Gremium der Stadt Düsseldorf, das die Interessen von Menschen mit Behinderungen vertritt und nach seiner Geschäftsordnung Anfragen an die Verwaltung richten kann.

Nächste Schritte

Die Verwaltung soll die Fragen bis zur Sitzung des Behindertenrats am 14. September 2026 beantworten.

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Anfrage als Text anzeigen
BR/024/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 01.09.2026 An die Vorsitzende des Behindertenrates Frau Christina Dill Anfrage der Frau Viola Steinbeck zur Sitzung des Behindertenrates am 14.09.2026 Betrifft: Beantwortung von Anfragen des Behindertenrats Sehr geehrte Frau Dill, zur Sitzung des Behindertenrates am 14. September 2026 stelle ich folgende Anfrage und bitte Sie, diese auf die Tagesordnung zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen. 1.Nach welchen organisatorischen oder sonstigen Kriterien entscheidet die Verwaltung, ob das für den Gegenstand einer Anfrage zuständige Fachamt bei deren Behandlung im Behindertenrat beziehungsweise im zuständigen Gremium durch eine fachkundige und auskunftsfähige Person vertreten ist? 2.Bestehen innerhalb der Verwaltung Regelungen, Absprachen oder Verfahrensstandards dazu, wie bei der Beantwortung von Anfragen des Behindertenrates gewährleistet wird, dass sich unmittelbar aus der Antwort ergebende fachliche Zusatzfragen möglichst in derselben Sitzung beantwortet werden können? 3.Sofern eine solche Regelung nicht besteht: Sieht die Verwaltung die Möglichkeit, bei Anfragen, bei denen fachlicher Rückfragebedarf absehbar ist, künftig die Teilnahme einer entsprechend auskunftsfähigen Vertretung des zuständigen Fachamtes sicherzustellen, damit vorgesehene Zusatzfragen möglichst unmittelbar beantwortet werden können? Begründung: Der Behindertenrat hat nach seiner Geschäftsordnung das Recht, Anfragen an die zuständigen Gremien der Landeshauptstadt Düsseldorf zu richten. Bei der Behandlung von Anfragen besteht zudem die Möglichkeit, sich aus der Beantwortung ergebende Zusatzfragen zu stellen. In der bisherigen Sitzungspraxis ist festzustellen, dass bei der Beantwortung von Anfragen des Behindertenrates das für den jeweiligen Sachverhalt zuständige Fachamt nicht immer durch eine entsprechend fachkundige Vertretung anwesend ist. Soweit die Beantwortung durch andere Vertreterinnen oder Vertreter der Verwaltung erfolgt, können sich aus der Antwort ergebende fachliche Zusatzfragen teilweise nicht unmittelbar beantwortet werden. Dies kann dazu führen, dass zur weiteren Klärung eine erneute Anfrage erforderlich wird und sich die abschließende Beantwortung über einen weiteren Sitzungszeitraum verzögert. Vor diesem Hintergrund bittet der Behindertenrat um Beantwortung der Fragen. Mit freundlichen Grüße Viola Steinbeck Seite 2
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Stadtdirektor Hintzsche Anfrage der Viola Steinbeck zur Sitzung des Behindertenrates am 14.09.2026 Betrifft: Beantwortung von Anfragen des Behindertenrats Frage 1: Nach welchen organisatorischen oder sonstigen Kriterien entscheidet die Verwaltung, ob das für den Gegenstand einer Anfrage zuständige Fachamt bei deren Behandlung im Behindertenrat beziehungsweise im zuständigen Gremium durch eine fachkundige und auskunftsfähige Person vertreten ist? Antwort: Die Geschäftsstelle des Behindertenrates koordiniert die Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen des Behindertenrates und stimmt die Behandlung der Tagesordnungspunkte mit den jeweils beteiligten Stellen der Verwaltung ab. Anfragen des Behindertenrates werden zur fachlichen Beantwortung an die jeweils zuständigen Fachämter beziehungsweise Organisationseinheiten weitergeleitet. Ob eine Vertreterin oder ein Vertreter des zuständigen Fachamtes an der Sitzung teilnimmt, richtet sich insbesondere nach dem Gegenstand und der Komplexität der Anfrage sowie danach, ob ein weitergehender fachlicher Erläuterungs- oder Rückfragebedarf zu erwarten ist. Eine generelle Vorgabe, wonach zu jeder Anfrage eine fachkundige Vertretung des jeweils zuständigen Fachamtes persönlich an der Sitzung teilnehmen muss, besteht nicht. Die Geschäftsstelle ist jedoch bestrebt, im Rahmen der Sitzungskoordination darauf hinzuwirken, dass die für die Beratung erforderlichen fachlichen Informationen zur Verfügung stehen und bei entsprechendem Bedarf eine fachkundige Vertretung des zuständigen Fachamtes einbezogen wird. Frage 2: Bestehen innerhalb der Verwaltung Regelungen, Absprachen oder Verfahrensstandards dazu, wie bei der Beantwortung von Anfragen des Behindertenrates gewährleistet wird, dass sich unmittelbar aus der Antwort ergebende fachliche Zusatzfragen möglichst in derselben Sitzung beantwortet werden können? Antwort: Die Geschäftsstelle leitet eingehende Anfragen frühzeitig an die für die Beantwortung zuständigen Fachämter beziehungsweise Organisationseinheiten weiter und koordiniert die Rückmeldungen für die Sitzung des Behindertenrates. Die schriftliche Beantwortung wird durch die jeweils fachlich zuständigen Stellen vorbereitet. Nicht in jedem Fall lässt sich im Vorfeld abschließend einschätzen, welche zusätzlichen fachlichen Fragen sich aus der Beantwortung während der Sitzung ergeben werden. Soweit eine entsprechend fachkundige Vertretung anwesend ist und die erforderlichen Informationen vorliegen, können sich unmittelbar aus der Antwort ergebende Zusatzfragen in der Sitzung beantwortet werden. Ist eine weitergehende fachliche Prüfung oder die Einbindung einer anderen Organisationseinheit erforderlich, erfolgt die Beantwortung gegebenenfalls im Nachgang. Die Entscheidung über die Teilnahme sowie die Entsendung einer fachkundigen und auskunftsfähigen Vertretung wird durch das jeweils betroffene Fachamt eigenständig geregelt. Die Geschäftsstelle nimmt insoweit keine personelle Auswahl oder Zuweisung vor. Frage 3: Sofern eine solche Regelung nicht besteht: Sieht die Verwaltung die Möglichkeit, bei Anfragen, bei denen fachlicher Rückfragebedarf absehbar ist, künftig die Teilnahme einer entsprechend auskunftsfähigen Vertretung des zuständigen Fachamtes sicherzustellen, damit vorgesehene Zusatzfragen möglichst unmittelbar beantwortet werden können? Antwort: Die Geschäftsstelle nimmt die mit der Anfrage verbundene Anregung auf. Bereits bei der Vorbereitung der Sitzungen wird verstärkt darauf geachtet, ob sich aus dem Gegenstand oder der Komplexität einer Anfrage ein besonderer fachlicher Erläuterungs- oder Rückfragebedarf abzeichnet. Ist dies der Fall, weist die Geschäftsstelle bereits jetzt schon das zuständige Fachamt im Rahmen der Sitzungsabstimmung auf den möglichen Rückfragebedarf hin und bittet darum, zu prüfen, ob eine entsprechend fachkundige und auskunftsfähige Vertretung an der Beratung des Tagesordnungspunktes teilnehmen kann. Eine verbindliche Teilnahme einer bestimmten fachlichen Vertretung kann durch die Geschäftsstelle nicht in jedem Fall sichergestellt werden. Ziel ist jedoch, die Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern so zu gestalten, dass sich unmittelbar aus der Beantwortung ergebende fachliche Zusatzfragen nach Möglichkeit bereits in derselben Sitzung geklärt werden können. Hierdurch soll dazu beigetragen werden, zusätzliche Verfahrensschritte und vermeidbare Verzögerungen bei der abschließenden Behandlung eines Sachverhalts möglichst zu vermeiden.

KI-gestützt aufbereitet am 13. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BR/024/2026