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BR/024/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 01.09.2026
An die Vorsitzende des Behindertenrates
Frau Christina Dill
Anfrage der Frau Viola Steinbeck
zur Sitzung des Behindertenrates am 14.09.2026
Betrifft:
Beantwortung von Anfragen des Behindertenrats
Sehr geehrte Frau Dill,
zur Sitzung des Behindertenrates am 14. September 2026 stelle ich folgende Anfrage
und bitte Sie, diese auf die Tagesordnung zu setzen und von der Verwaltung
beantworten zu lassen.
1.Nach welchen organisatorischen oder sonstigen Kriterien entscheidet die
Verwaltung, ob das für den Gegenstand einer Anfrage zuständige Fachamt bei
deren Behandlung im Behindertenrat beziehungsweise im zuständigen Gremium
durch eine fachkundige und auskunftsfähige Person vertreten ist?
2.Bestehen innerhalb der Verwaltung Regelungen, Absprachen oder
Verfahrensstandards dazu, wie bei der Beantwortung von Anfragen des
Behindertenrates gewährleistet wird, dass sich unmittelbar aus der Antwort
ergebende fachliche Zusatzfragen möglichst in derselben Sitzung beantwortet
werden können?
3.Sofern eine solche Regelung nicht besteht: Sieht die Verwaltung die Möglichkeit,
bei Anfragen, bei denen fachlicher Rückfragebedarf absehbar ist, künftig die
Teilnahme einer entsprechend auskunftsfähigen Vertretung des zuständigen
Fachamtes sicherzustellen, damit vorgesehene Zusatzfragen möglichst
unmittelbar beantwortet werden können?
Begründung:
Der Behindertenrat hat nach seiner Geschäftsordnung das Recht, Anfragen an die
zuständigen Gremien der Landeshauptstadt Düsseldorf zu richten. Bei der Behandlung
von Anfragen besteht zudem die Möglichkeit, sich aus der Beantwortung ergebende
Zusatzfragen zu stellen.
In der bisherigen Sitzungspraxis ist festzustellen, dass bei der Beantwortung von
Anfragen des Behindertenrates das für den jeweiligen Sachverhalt zuständige Fachamt
nicht immer durch eine entsprechend fachkundige Vertretung anwesend ist. Soweit die
Beantwortung durch andere Vertreterinnen oder Vertreter der Verwaltung erfolgt,
können sich aus der Antwort ergebende fachliche Zusatzfragen teilweise nicht
unmittelbar beantwortet werden. Dies kann dazu führen, dass zur weiteren Klärung eine
erneute Anfrage erforderlich wird und sich die abschließende Beantwortung über einen
weiteren Sitzungszeitraum verzögert. Vor diesem Hintergrund bittet der Behindertenrat
um Beantwortung der Fragen.
Mit freundlichen Grüße
Viola Steinbeck
Seite 2
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Stadtdirektor Hintzsche
Anfrage der Viola Steinbeck zur Sitzung des Behindertenrates am 14.09.2026
Betrifft:
Beantwortung von Anfragen des Behindertenrats
Frage 1: Nach welchen organisatorischen oder sonstigen Kriterien entscheidet die
Verwaltung, ob das für den Gegenstand einer Anfrage zuständige Fachamt bei
deren Behandlung im Behindertenrat beziehungsweise im zuständigen Gremium
durch eine fachkundige und auskunftsfähige Person vertreten ist?
Antwort: Die Geschäftsstelle des Behindertenrates koordiniert die Vorbereitung und
Durchführung der Sitzungen des Behindertenrates und stimmt die Behandlung der
Tagesordnungspunkte mit den jeweils beteiligten Stellen der Verwaltung ab.
Anfragen des Behindertenrates werden zur fachlichen Beantwortung an die jeweils
zuständigen Fachämter beziehungsweise Organisationseinheiten weitergeleitet. Ob eine
Vertreterin oder ein Vertreter des zuständigen Fachamtes an der Sitzung teilnimmt, richtet
sich insbesondere nach dem Gegenstand und der Komplexität der Anfrage sowie danach, ob
ein weitergehender fachlicher Erläuterungs- oder Rückfragebedarf zu erwarten ist.
Eine generelle Vorgabe, wonach zu jeder Anfrage eine fachkundige Vertretung des jeweils
zuständigen Fachamtes persönlich an der Sitzung teilnehmen muss, besteht nicht. Die
Geschäftsstelle ist jedoch bestrebt, im Rahmen der Sitzungskoordination darauf hinzuwirken,
dass die für die Beratung erforderlichen fachlichen Informationen zur Verfügung stehen und
bei entsprechendem Bedarf eine fachkundige Vertretung des zuständigen Fachamtes
einbezogen wird.
Frage 2: Bestehen innerhalb der Verwaltung Regelungen, Absprachen oder
Verfahrensstandards dazu, wie bei der Beantwortung von Anfragen des
Behindertenrates gewährleistet wird, dass sich unmittelbar aus der Antwort
ergebende fachliche Zusatzfragen möglichst in derselben Sitzung beantwortet
werden können?
Antwort: Die Geschäftsstelle leitet eingehende Anfragen frühzeitig an die für die
Beantwortung zuständigen Fachämter beziehungsweise Organisationseinheiten weiter und
koordiniert die Rückmeldungen für die Sitzung des Behindertenrates.
Die schriftliche Beantwortung wird durch die jeweils fachlich zuständigen Stellen vorbereitet.
Nicht in jedem Fall lässt sich im Vorfeld abschließend einschätzen, welche zusätzlichen
fachlichen Fragen sich aus der Beantwortung während der Sitzung ergeben werden. Soweit
eine entsprechend fachkundige Vertretung anwesend ist und die erforderlichen
Informationen vorliegen, können sich unmittelbar aus der Antwort ergebende Zusatzfragen in
der Sitzung beantwortet werden. Ist eine weitergehende fachliche Prüfung oder die
Einbindung einer anderen Organisationseinheit erforderlich, erfolgt die Beantwortung
gegebenenfalls im Nachgang.
Die Entscheidung über die Teilnahme sowie die Entsendung einer fachkundigen und
auskunftsfähigen Vertretung wird durch das jeweils betroffene Fachamt eigenständig
geregelt. Die Geschäftsstelle nimmt insoweit keine personelle Auswahl oder Zuweisung vor.
Frage 3: Sofern eine solche Regelung nicht besteht: Sieht die Verwaltung die
Möglichkeit, bei Anfragen, bei denen fachlicher Rückfragebedarf absehbar ist, künftig
die Teilnahme einer entsprechend auskunftsfähigen Vertretung des zuständigen
Fachamtes sicherzustellen, damit vorgesehene Zusatzfragen möglichst
unmittelbar beantwortet werden können?
Antwort: Die Geschäftsstelle nimmt die mit der Anfrage verbundene Anregung auf.
Bereits bei der Vorbereitung der Sitzungen wird verstärkt darauf geachtet, ob sich aus dem
Gegenstand oder der Komplexität einer Anfrage ein besonderer fachlicher Erläuterungs-
oder Rückfragebedarf abzeichnet. Ist dies der Fall, weist die Geschäftsstelle bereits jetzt
schon das zuständige Fachamt im Rahmen der Sitzungsabstimmung auf den möglichen
Rückfragebedarf hin und bittet darum, zu prüfen, ob eine entsprechend fachkundige und
auskunftsfähige Vertretung an der Beratung des Tagesordnungspunktes teilnehmen kann.
Eine verbindliche Teilnahme einer bestimmten fachlichen Vertretung kann durch die
Geschäftsstelle nicht in jedem Fall sichergestellt werden. Ziel ist jedoch, die Abstimmung mit
den zuständigen Fachämtern so zu gestalten, dass sich unmittelbar aus der Beantwortung
ergebende fachliche Zusatzfragen nach Möglichkeit bereits in derselben Sitzung geklärt
werden können.
Hierdurch soll dazu beigetragen werden, zusätzliche Verfahrensschritte und vermeidbare
Verzögerungen bei der abschließenden Behandlung eines Sachverhalts möglichst zu
vermeiden.