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BV2/013/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 27.01.2025
Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
der Bezirksvertretung 2
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 2
Herrn Philipp Schlee
Betrifft:
Berücksichtigung Vorgartensatzung Gebäude Grafenberger Allee
250/250a/Sohnstr 6-10
- Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Wie und in welcher Ausprägung wurde die Vorgartensatzung bei den neuen Gebäuden
Grafenberger Allee 250, 250a / Sohnstraße 6-10 berücksichtigt?
Sachdarstellung:
Vergangenes Frühjahr (2024) wurden die Gebäude Grafenberger Allee 250, 250a /
Sohnstraße 6-10 fertiggestellt. Nunmehr sind auch die Außenanlagen ebenfalls fertiggestellt
und eine Gewerbemieterin hat im Gebäude Grafenberger Allee die baldige Eröffnung
angekündigt. Der Vorplatz zum Gebäude Grafenberger Allee ist vollständig versiegelt.
Jedoch ohne funktionale Zuordnung. Hier stellt sich die Frage nach dem Zweck.
gez. Harald Schwenk
gez. Brigitte Reich
Fraktionssprecherin
Beantwortung BV2 013 2025 Berücksichtigung Vorgartensatzung Gebäude Grafenberger Allee 250 250a Sohnstr 6 bis 10 als Text anzeigen
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Sitzung: 25.03.2025
Vorlagennummer BV2/013/2025
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 27.01.2025
hier: Berücksichtigung Vorgartensatzung Gebäude Grafenberger Allee
250/250a/Sohnstr 6 -10
Frage:
Wie und in welcher Ausprägung wurde die Vorgartensatzung bei den neuen
Gebäuden Grafenberger Allee 250, 250a / Sohnstraße 6 -10 berücksichtigt?
Vergangenes Frühjahr (2024) wurden die Gebäude Grafenberger Allee 250, 250a /
Sohnstraße 6-10 fertiggestellt. Nunmehr sind auch die Außenanlagen ebenfalls
fertiggestellt und eine Gewerbemieterin hat im Gebäude Grafenberger Allee die
baldige Eröffnung angekündigt. Der Vorplatz zum Gebäude Grafenberger Allee ist
vollständig versiegelt. Jedoch ohne funktionale Zuordnung. Hier stellt sich die Frage
nach dem Zweck.
Antwort:
Der Vorplatz im Bereich der Grafenberger Allee war von Beginn an als versiegelter
Stadtplatz geplant. Bereits in den Wettbewerbsentwürfen sowie in den Beteiligungen
der Bezirksvertretung 2 vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 02/010
(Rechtskraft 2021) war an dieser Stelle ein Stadtplatz vorgesehen, der daraus
resultierend als Fläche für Geh-, Fahr- und Leitungsrecht im Bebauungsplan per
Festsetzung gesichert wurde. Hierdurch soll die prominente Lage an der Kreuzung
Grafenberger Alle/Sohnstraße/Lichtstraße hervorgehoben und der Allgemeinheit
zugänglich gemacht werden.
Die gewählte Platzgestaltung ermöglicht, den Platz durch die Allgemeinheit als
solchen nutzen zu können. Darüber hinaus befindet sich hier eine
Feuerwehraufstellfläche, die den 2. Rettungsweg für das Gebäude sichert. Entlang
des Stadtplatzes wechseln sich bereits gepflanzte Hecken und Poller ab. So ist der
Stadtplatz für die Allgemeinheit zugänglich, aber dennoch durch die Hecken und
Poller von der Straße getrennt.
Im Bereich der Sohnstraße wurde im Bebauungsplan Nr. 02/010 mit Festsetzung der
zulässigen Heckenhöhe von 1,50 m (aus Gründen der vorgesehenen
Aufbauhöhe/Substratschicht über der darunter befindlichen Tiefgarage sowie der
Sicherung von Unfallgefahren/Absturzsicherung) von den Maßgaben der
Vorgartensatzung abgewichen, die eine max. Höhe von 1,20 m bei Einfriedungen
erlaubt. Hierauf wird auch in der Begründung des Bebauungsplanes auf Seite 30
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(unter „Begrünung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen / Private Gärten")
eingegangen.