Anfrage Aktenzeichen BV2/111/2021

Boltensternstraße - Anfrage von Herrn Berth

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Boltensternstraße · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 2Dokumente 5. Mai 2021veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Die Fragen der Anfrage

  1. Inwieweit deckt sich die Maßnahme mit der Straßenverkehrsordnung?
  2. Warum erfolgte die Maßnahme an diesem Ort?
  3. Sind solche Maßnahmen an weiteren Kreuzungen im Stadtgebiet geplant?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 5. Mai 2021. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Boltensternstraße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Dokumenttexte

Anfrage als Text anzeigen
BV2/111/2021 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 04.05.2021 CDU-Fraktion der Bezirksvertretung 2 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 2 Herrn Patrick Schiffer Betrifft: Boltensternstraße - Anfrage von Herrn Berth Durch Hinweise aus der Bevölkerung wurden wir darüber informiert, dass an der Kreuzung Boltensternstraße und Stückerstraße, an der Kreuzung Boltensternstraße und Gengerstraße, sowie an der Kreuzung Wes eler Straße und Gengerstraße Markierungen aufgebracht wurden, um den Kreuzungsbereich freizuhalten und das Abbiegen zu vereinfachen. Da die Maßnahme bislang einmalig ist, stellen sich folgende Fragen: 1. Inwieweit deckt sich die Maßnahme mit der Straßenverkehrsordnung? 2. Warum erfolgte die Maßnahme an diesem Ort? 3. Sind solche Maßnahmen an weiteren Kreuzungen im Stadtgebiet geplant? gez. Lutz Berth
Beantwortung BV2 111 2021 Boltensternstraße als Text anzeigen
Seite 1 von 1 TOP: Sitzung: 14.09.2021 Drucksache BV2/111/2021 Antwort der Verwaltung zur Anfrage von Herrn Berth vom 04.05.2021 Boltensternstraße - Anfrage von Herrn Berth Frage 1: Inwieweit deckt sich die Maßnahme mit der Straßenverkehrsordnung? Antwort zu Frage 1: Die Maßnahme deckt sich mit der Straßenverkehrsordnung (StVO). Nach § 12 der StVO ist das Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten unzulässig. Frage 2: Warum erfolgte die Maßnahme an diesem Ort? Antwort zu Frage 2: In der Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses vom 09.05.2019 wurde entschieden, dass zur Freihaltung der Sichtverhältnisse und zur Verdeutlichung des Parkverbotes im Kreuzungs- und Einmündungsbereich zunächst fünf Knotenpunkte zu markieren sind. Die fünf Knotenpunkte, wovon sich drei im Stadtbezirk 2 befinden, wurden von der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes empfohlen. Frage 3: Sind solche Maßnahmen an weiteren Kreuzungen im Stadtgebiet geplant? Antwort zu Frage 3: Die Fachverwaltung befasst sich derzeit mit der Erstellung einer Vorgehensweise, wie die Einmündungen im gesamten Stadtgebiet sukzessive verbessert werden k önnen. Jede einzelne Einmündung muss auf verschiedene Aspekte hin geprüft werden, da keine Einmündung der anderen gleicht. Die notwendige Verteilung der damit einhergehenden Aufgaben in Verbindung mit der Ressourcenbereitstellung zwecks Prüfung, Planung und Umsetzung ist zentraler Bestandteil der zu erarbeitenden Vorgehensweise.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/111/2021