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Title: 00519200.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00519200.pdf
Published Time: Wed, 18 Sep 2024 09:26:38 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BR/006/2024
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 29.04.2024
An den Behindertenrat der
Landeshauptstadt Düsseldorf
Anfrage der Frau Sabine Humpert -Kalb
zur Sitzung des Behindertenrates am 13.05.2024
Betrifft:
Check -in und Self Bag Drop am Flughafen Düsseldorf
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an den Behindertenrat der Landeshauptstadt Düsseldorf mit
einer Anfrage bezüglich des Check -ins und Self Bag Drops a m Flughafen
Düsseldorf.
Ich bin der Meinung, dass es wichtig ist, dass alle Passagiere – unabhängig von
ihrer Behinderung – am Flughafen die gleiche Chance auf eine reibungslose und
komfortable Abfertigung haben sollten. Dazu bietet es sich an, den Check -in vor
Reiseantritt online vorzunehmen. Prinzipiell ist es zwar noch immer möglich am
Reisetag direkt am Counter einzuchecken aber einige Fluggesellschaften erheben
hier inzwischen eine Servicegebühr.
Seit neuestem gibt es jetzt auch bei einigen Fluggesel lschaften die Möglichkeit,
die Gepäckanhänger am Automaten selbst auszudrucken und anschließend das
Gepäck am Drop -off -Automaten aufzugeben. Diese Möglichkeit soll zukünftig am
Flughafen ausgeweitet werden. Für Menschen mit einer Behinderung sind diese
Mod ernisierungen eine große Herausforderung, da die erforderlichen Portale
barrierefrei gestaltet sein müssen.
Im Hinblick auf diese Thematik habe ich folgende Fragen:
1. Wird sichergestellt, dass die erforderlichen Portale barrierefrei gestaltet
sind, z.B. fü r blinde und sehbehinderte Menschen?
2. Welche Einflussmöglichkeiten hat der Flughafen auf die
Fluggesellschaften, um Barrierefreiheit zu fördern?
3. Wenn Passagiere aufgrund ihrer Behinderung nicht digital einchecken
können, müssen sie dann trotzdem die Service gebühr bezahlen?
4. Welche Unterstützung erhalten behinderte Passagiere beim Self Bag Drop,
um die neuen Services entsprechend nutzen zu können?
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie diese Fragen auf der nächsten Sitzung des
Behindertenrates am 13.05.24 beantworten könnten. Weitere Begründungen
folgen mündlich in der Sitzung. Seite 2
Für Ihre Bemühungen und Ihre Arbeit für eine barrierefreie Stadt möchte ich
mich bereits jetzt bedanken.
Mit freundlichen Grüßen,
Sabine Humpert -Kalb
Anlagen:
Antwort der Verwaltung
Antwort der Verwaötimg als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - Anfrage Behindertenrat Flughafen.docx
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00529746.pdf
Published Time: Wed, 18 Sep 2024 09:27:36 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BR/006/2024
Stadtkämmerin Schneider
Antwort bzgl. der Anfrage des Behindertenrates vom 13.05.2024 zum
Check-in und Self Bag Drop am Flughafen Düsseldorfer (BR/006/2024)
Die Beantwortung der Anfrage basiert auf Hinweisen der Flughafen Düsseldorf
GmbH.
Barrierefreiheit ist für die Flughafen Düsseldorf GmbH (FDG) ein zentrales Anliegen. Die
FDG ist bestrebt, allen Reisenden und Besuchern ein Umfeld zu bieten, das ihren indivi-
duellen Bedürfnissen gerecht wird und den Anforderungen der Barrierefreiheit ent-
spricht. Dabei orientiert sich die FDG an den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben, wie
dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der EU-Verordnung Nr. 1107/2006
über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter
Mobilität. Darüber hinaus nimmt die FDG Hinweise aus Fachkreisen und beratenden
Gremien gerne auf, um bestmöglich auf die Bedürfnisse von Reisenden mit körperlichen
oder kognitiven Einschränkungen eingehen zu können.
Frage:
Wird sichergestellt, dass die erforderlichen Portale barrierefrei gestaltet sind,
z.B. für blinde und sehbehinderte Menschen?
Antwort:
Der Flughafen Düsseldorf bietet moderne Self-Service-Systeme wie Common Use Self
Service-Systeme (CUSS) für den Check-In und Self-Bag-Drop-Automaten (SBD) an, die
so gestaltet sind, dass sie sowohl von Menschen mit einer geringeren Körpergröße als
auch von Rollstuhlfahrenden genutzt werden können. Um auch blinden und sehbehin-
derten Menschen eine barrierefreie Nutzung zu ermöglichen, arbeitet die FDG aktuell an
einer sprachgestützten Menüführung. Diese Funktion wird an den CUSS-Automaten,
den SBD und jeweils an einem Baggage-Tag-Automaten pro Sektion verfügbar sein. Die
FDG ist sich der Bedeutung dieser Verbesserung bewusst und bereitet die Systeme ent-
sprechend vor.
Frage:
Welche Einflussmöglichkeiten hat der Flughafen auf die Fluggesellschaften,
um Barrierefreiheit zu fördern?
Antwort:
Der Flughafen Düsseldorf arbeitet eng mit den Fluggesellschaften zusammen, um die
Barrierefreiheit auf allen Ebenen sicherzustellen und bei Bedarf weiterzuentwickeln.
Während die Fluggesellschaften in vielen Bereichen eigenverantwortlich handeln, trägt
die FDG als Infrastrukturanbieter in den selbst verantworteten Bereichen des Passagier-
prozesses zur Sicherstellung der Barrierefreiheit bei. An den Schnittstellen zwischen
Airline und Flughafen besteht stets die Möglichkeit, bei Bedarf im Dialog Lösungen zu
erarbeiten, etwa im Rahmen regelmäßig stattfindender Terminrunden zu operativen
Fragestellungen. Frage:
Wenn Passagiere aufgrund ihrer Behinderung nicht digital einchecken können,
müssen sie dann trotzdem die Servicegebühr bezahlen?
Antwort:
Grundsätzlich erheben Fluggesellschaften eine Gebühr für Passagiere, die den Online-
Check-In nicht nutzen. Der FDG ist keine Airline am DUS bekannt, die diese Gebühr von
Passagieren erhebt, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, digital ein-
zuchecken.
Frage:
Welche Unterstützung erhalten behinderte Passagiere beim Self-Bag-Drop, um
die neuen Services entsprechend nutzen zu können?
Antwort:
Am Flughafen Düsseldorf ist stets geschultes Servicepersonal an den Self-Bag-Drop-
Stationen und den CUSS-Automaten präsent, um Passagiere bei der Nutzung dieser
Systeme zu unterstützen. Zusätzlich bietet die FDG umfassende Services für Passagiere
mit eingeschränkter Mobilität (Persons with Reduced Mobility, PRM) an. Dieser kosten-
freie Service kann im Voraus über die jeweilige Fluggesellschaft oder direkt über den
Flughafen gebucht werden. Der PRM-Service umfasst eine individuelle Betreuung vom
Ankunftsbereich bis hin zum Boarding, um sicherzustellen, dass alle Passagiere sicher
und komfortabel reisen können.
Zudem wird die FDG das bestehende Angebot für barrierefreies Reisen noch in diesem
Jahr mit „Sunflower Lanyards“ für Menschen mit nicht sichtbaren Beeinträchtigungen
ergänzen. Um diesen Reisenden mehr Sicherheit zu geben, wird es am DUS Umhänge-
bänder oder Anstecker mit einer Sonnenblume – ein international anerkanntes Symbol
für nicht sichtbare Beeinträchtigungen – geben. Passagiere mit einem entsprechenden
Bedarf erhalten die Lanyards dann kostenlos an verschiedenen Ausgabepunkten im Ter-
minal. Sobald die entsprechenden Vorbereitungen abgeschlossen sind, wird die FDG
auch auf ihrer Website über den neuen Service informieren.