Anfrage Aktenzeichen BR/006/2024

Check-in und Self Bag Drop am Flughafen Düsseldorf

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen) · Lohausen · 40474örtlicher Bezug 2Dokumente 29. April 2024veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Wird sichergestellt, dass die erforderlichen Portale barrierefrei gestaltet sind, z.B. fü r blinde und sehbehinderte Menschen?
  2. Welche Einflussmöglichkeiten hat der Flughafen auf die Fluggesellschaften, um Barrierefreiheit zu fördern?
  3. Wenn Passagiere aufgrund ihrer Behinderung nicht digital einchecken können, müssen sie dann trotzdem die Service gebühr bezahlen?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 29. April 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00519200.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00519200.pdf Published Time: Wed, 18 Sep 2024 09:26:38 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BR/006/2024 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 29.04.2024 An den Behindertenrat der Landeshauptstadt Düsseldorf Anfrage der Frau Sabine Humpert -Kalb zur Sitzung des Behindertenrates am 13.05.2024 Betrifft: Check -in und Self Bag Drop am Flughafen Düsseldorf Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich an den Behindertenrat der Landeshauptstadt Düsseldorf mit einer Anfrage bezüglich des Check -ins und Self Bag Drops a m Flughafen Düsseldorf. Ich bin der Meinung, dass es wichtig ist, dass alle Passagiere – unabhängig von ihrer Behinderung – am Flughafen die gleiche Chance auf eine reibungslose und komfortable Abfertigung haben sollten. Dazu bietet es sich an, den Check -in vor Reiseantritt online vorzunehmen. Prinzipiell ist es zwar noch immer möglich am Reisetag direkt am Counter einzuchecken aber einige Fluggesellschaften erheben hier inzwischen eine Servicegebühr. Seit neuestem gibt es jetzt auch bei einigen Fluggesel lschaften die Möglichkeit, die Gepäckanhänger am Automaten selbst auszudrucken und anschließend das Gepäck am Drop -off -Automaten aufzugeben. Diese Möglichkeit soll zukünftig am Flughafen ausgeweitet werden. Für Menschen mit einer Behinderung sind diese Mod ernisierungen eine große Herausforderung, da die erforderlichen Portale barrierefrei gestaltet sein müssen. Im Hinblick auf diese Thematik habe ich folgende Fragen: 1. Wird sichergestellt, dass die erforderlichen Portale barrierefrei gestaltet sind, z.B. fü r blinde und sehbehinderte Menschen? 2. Welche Einflussmöglichkeiten hat der Flughafen auf die Fluggesellschaften, um Barrierefreiheit zu fördern? 3. Wenn Passagiere aufgrund ihrer Behinderung nicht digital einchecken können, müssen sie dann trotzdem die Service gebühr bezahlen? 4. Welche Unterstützung erhalten behinderte Passagiere beim Self Bag Drop, um die neuen Services entsprechend nutzen zu können? Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie diese Fragen auf der nächsten Sitzung des Behindertenrates am 13.05.24 beantworten könnten. Weitere Begründungen folgen mündlich in der Sitzung. Seite 2 Für Ihre Bemühungen und Ihre Arbeit für eine barrierefreie Stadt möchte ich mich bereits jetzt bedanken. Mit freundlichen Grüßen, Sabine Humpert -Kalb Anlagen: Antwort der Verwaltung
Antwort der Verwaötimg als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - Anfrage Behindertenrat Flughafen.docx URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00529746.pdf Published Time: Wed, 18 Sep 2024 09:27:36 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BR/006/2024 Stadtkämmerin Schneider Antwort bzgl. der Anfrage des Behindertenrates vom 13.05.2024 zum Check-in und Self Bag Drop am Flughafen Düsseldorfer (BR/006/2024) Die Beantwortung der Anfrage basiert auf Hinweisen der Flughafen Düsseldorf GmbH. Barrierefreiheit ist für die Flughafen Düsseldorf GmbH (FDG) ein zentrales Anliegen. Die FDG ist bestrebt, allen Reisenden und Besuchern ein Umfeld zu bieten, das ihren indivi- duellen Bedürfnissen gerecht wird und den Anforderungen der Barrierefreiheit ent- spricht. Dabei orientiert sich die FDG an den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben, wie dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der EU-Verordnung Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität. Darüber hinaus nimmt die FDG Hinweise aus Fachkreisen und beratenden Gremien gerne auf, um bestmöglich auf die Bedürfnisse von Reisenden mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen eingehen zu können. Frage: Wird sichergestellt, dass die erforderlichen Portale barrierefrei gestaltet sind, z.B. für blinde und sehbehinderte Menschen? Antwort: Der Flughafen Düsseldorf bietet moderne Self-Service-Systeme wie Common Use Self Service-Systeme (CUSS) für den Check-In und Self-Bag-Drop-Automaten (SBD) an, die so gestaltet sind, dass sie sowohl von Menschen mit einer geringeren Körpergröße als auch von Rollstuhlfahrenden genutzt werden können. Um auch blinden und sehbehin- derten Menschen eine barrierefreie Nutzung zu ermöglichen, arbeitet die FDG aktuell an einer sprachgestützten Menüführung. Diese Funktion wird an den CUSS-Automaten, den SBD und jeweils an einem Baggage-Tag-Automaten pro Sektion verfügbar sein. Die FDG ist sich der Bedeutung dieser Verbesserung bewusst und bereitet die Systeme ent- sprechend vor. Frage: Welche Einflussmöglichkeiten hat der Flughafen auf die Fluggesellschaften, um Barrierefreiheit zu fördern? Antwort: Der Flughafen Düsseldorf arbeitet eng mit den Fluggesellschaften zusammen, um die Barrierefreiheit auf allen Ebenen sicherzustellen und bei Bedarf weiterzuentwickeln. Während die Fluggesellschaften in vielen Bereichen eigenverantwortlich handeln, trägt die FDG als Infrastrukturanbieter in den selbst verantworteten Bereichen des Passagier- prozesses zur Sicherstellung der Barrierefreiheit bei. An den Schnittstellen zwischen Airline und Flughafen besteht stets die Möglichkeit, bei Bedarf im Dialog Lösungen zu erarbeiten, etwa im Rahmen regelmäßig stattfindender Terminrunden zu operativen Fragestellungen. Frage: Wenn Passagiere aufgrund ihrer Behinderung nicht digital einchecken können, müssen sie dann trotzdem die Servicegebühr bezahlen? Antwort: Grundsätzlich erheben Fluggesellschaften eine Gebühr für Passagiere, die den Online- Check-In nicht nutzen. Der FDG ist keine Airline am DUS bekannt, die diese Gebühr von Passagieren erhebt, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, digital ein- zuchecken. Frage: Welche Unterstützung erhalten behinderte Passagiere beim Self-Bag-Drop, um die neuen Services entsprechend nutzen zu können? Antwort: Am Flughafen Düsseldorf ist stets geschultes Servicepersonal an den Self-Bag-Drop- Stationen und den CUSS-Automaten präsent, um Passagiere bei der Nutzung dieser Systeme zu unterstützen. Zusätzlich bietet die FDG umfassende Services für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität (Persons with Reduced Mobility, PRM) an. Dieser kosten- freie Service kann im Voraus über die jeweilige Fluggesellschaft oder direkt über den Flughafen gebucht werden. Der PRM-Service umfasst eine individuelle Betreuung vom Ankunftsbereich bis hin zum Boarding, um sicherzustellen, dass alle Passagiere sicher und komfortabel reisen können. Zudem wird die FDG das bestehende Angebot für barrierefreies Reisen noch in diesem Jahr mit „Sunflower Lanyards“ für Menschen mit nicht sichtbaren Beeinträchtigungen ergänzen. Um diesen Reisenden mehr Sicherheit zu geben, wird es am DUS Umhänge- bänder oder Anstecker mit einer Sonnenblume – ein international anerkanntes Symbol für nicht sichtbare Beeinträchtigungen – geben. Passagiere mit einem entsprechenden Bedarf erhalten die Lanyards dann kostenlos an verschiedenen Ausgabepunkten im Ter- minal. Sobald die entsprechenden Vorbereitungen abgeschlossen sind, wird die FDG auch auf ihrer Website über den neuen Service informieren.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BR/006/2024