Originale durchsuchen
Dokumenttexte
Anfrage als Text anzeigen
BV7/083/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 12.05.2025
Martin Klein (CDU-Fraktion)
Bezirksvertretung 7
An
Bezirksbürgermeisterin
Stadtbezirk 7
Anfrage
zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 27.05.2025
Betrifft:
Ergebnis Fußverkehrs-Check 2020
- Anfage des Bezirksvertreters Herrn Klein (CDU-Fraktion) -
Der Bezirksvertreter Herr Klein (CDU -Fraktion) bittet die Verwaltung um
Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche der acht identifizierten Maßnahmen
(DUS001,002,003,004,007,009,011,012) ist tatsächlich wann umgesetzt
worden?
2. Welche kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen der „Fußverkehrs-
Checks NRW 2020", außer DUS 005, 006_1, 008, wurden darüber h inaus
durch die Verwaltung in Abhängigkeit des jeweiligen
Umsetzungshorizontes geprüft und entsprechend dem Prüfergebnis
umgesetzt oder ist in Umsetzung?
3. Wann wurde die BV 7 über die jeweilige Umsetzung informiert?
Sachdarstellung:
Im Jahr 2020 hat das Amt für Verkehrsmanagement an dem Wettbewerb
„Fußverkehrs-Checks NRW 2020" teilgenommen und zwei Fußverkehrs -Checks in
den Stadtteilen Unterrath, Lichtenbroich und Gerresheim durchgeführt. Als
Ergebnis für die Begehungsroute im Stadtteil Gerresheim hat das
Fachplanungsbüro VIA eG 14 Maßnahmenempfehlungen erarbeitet. Jeder
(Teil-)Maßnahme wurde ein Zeithorizont zugewiesen. „Kurzfristig" bedeutet in
diesem Zusammenhang innerhalb der nächsten drei Jahre, „mittelfristig" in vier
bis sieben Jahren und „langfristig" ab sieben Jahre.
Die Verwaltung hat nach der Beschlussfassung der BV 7 am 23.11.2021 zur
Umsetzung von fünf Maßnahmen in der Informationsvorlage (BV7/073/2022)
vom 22.03.2022, siehe Anlage, acht Maßnahmen identifiziert und versichert:
„In den nächsten drei Jahren wird die Verwaltung folgende Maßnahm en
umsetzen:"
sowie
Seite 2
„Die Bezirksvertretung 7 wird über die Ergebnisse der Prüfung sowie die
Umsetzung
informiert."
gez.:
Martin Klein
Anlagen:
BV7/073/2022, Informationsvorlage
BV7/073/2022, Informationsvorlage als Text anzeigen
BV7/073/2022
X öffentlich nicht öffentlich
Informationsvorlage
Betrifft:
Ergebnisse des Fußverkehrschecks umsetzen - Fußverkehr stärken
- Informationsvorlage zum Beschluss der BV 7 vom 23.11.2021 -
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 7
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 7 22.03.2022 Kenntnisnahme
Die Bezirksvertretung 7 fasste in ihrer Sitzung am 23.11.2021 folgenden
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, fünf Maßnahmen aus den Ergebnissen des
Fußverkehrschecks im Stadtteil Gerresheim zu identifizieren und umzusetzen.
Dafür notwendige zusätzliche Mittel inkl. Personalkosten können aus dem zentral
beim Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz etatisierten Ansatz von 60 Mio. Euro
für den Klimaschutz umgestellt (Produkt 5656102 Klimaschutzprogramm Konto
52410000) werden.
Hierzu teilt die Verwaltung mit:
Im Jahr 2020 hat das Amt für Verkehrsmanagement an dem Wettbewerb
„Fußverkehrs-Checks NRW 2020" teilgenommen und zwei Fußverkehrs -Checks in den
Stadtteilen Unterrath, Lichtenbroich und Gerresheim durchgeführt. Als Ergebnis für
die Begehungsroute im Stadtteil Gerresheim hat das Fachplanungsbüro VIA eG 14
Maßnahmenempfehlungen erarbeitet. Jeder (Teil-)Maßnahme wurde ein Zeithorizont
zugewiesen. „Kurzfristig" bedeutet in diesem Zusammenhang innerhalb der nächsten
drei Jahre, „mittelfristig" in vier bis sieben Jahren und „langfristig" ab sieben Jahre.
In den nächsten drei Jahren wird die Verwaltung folgende Maßnahmen umsetzen:
Das historische Natursteinpflaster in der Altstadt Gerresheim wird flächenhaft
überprüft. Grobe Schäden werden kurzfristig behoben. (DUS001, DUS002,
DUS004)
Die Durchfahrsperren im Bereich der Gräulinger Straße werden auf ihre
Notwendigkeit hin überprüft. Durchfahrsperren, die nicht zwingend notwendig
sind, werden ersatzlos entfernt. Durchfahrsperren, die erhalten bleiben sollen,
werden kontrastreich gestaltet. (DUS003)
Das Aufstellen von Werbetafeln und Möblierung für die Außengastronomie ist
durch die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für den öffentlichen
Straßenraum bereits heute einheitlich geregelt (rechtliche Grundlage:
Seite 2
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, Satzung über
Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der
Landeshauptstadt Düsseldorf). Die Einhaltung der Restgehwegbreite im
Bereich Kölner Tor für den Fußverkehr wird durch das Ordnungsamt im
Rahmen der personellen Möglichkeiten stichprobenartig kontrolliert bzw. bei
Verstößen geahndet. (DUS007)
An der Einmündung Friedrich-Wilhelm-Straße/ Heyestraße werden an der
Westseite der Heyestraße Kfz-Parkplätze entfallen und der Gehweg unter
Berücksichtig der Barrierefreiheit an die Fahrbahn vorgezogen (sog.
"Gehwegnase"). Damit wird freie Sicht auf querende zu Fuß Gehende
geschaffen und der Querungsweg insgesamt verkürzt. (DUS009)
Der Einfahrbereich von der Heyestraße in die Sichelstraße (T30-Zone) wird
über eine Markierung und Abpollerung so verändert, dass das Zuparken durch
Kfz verhindert und der Querungsweg für zu Fuß Gehende verkürzt werden.
(DUS011)
Aufgrund der hier ansässigen Ferdinand-Heye-Grundschule und des
überschrittenen Lärmpegels kann auf der Heyestraße die Geschwindigkeit auf
30 km/h reduziert werden. (DUS012)
Im Weiteren hat die Verwaltung weitere kurzfristige Maßnahmen geprüft. Die
Ergebnisse der Prüfung werden der Bezirksvertretung 7 im Folgenden mitgeteilt:
DUS005: Die LSA an der Kreuzung Bender Straße/ Neusser Straße/ Dreher Straße
sollte kurzfristig im Hinblick auf eine fußgängerfreundlichere Gestaltung überprüft
werden: Integration in jeden Umlauf, längere Grünphasen für querende zu Fuß
Gehende.
Prüfergebnis: Die Signalsteuerung wurde im Jahr 2017 angepasst. In diesem
Zusammenhang wurde die Abwicklung des ÖPNV sowie des Fußgehendenverkehrs
deutlich verbessert. Um längere Sicherheits- und Grünzeiten für den Fußgehenden
realisieren zu können, wurden die querenden Fußgehenden über die Dreherstraße
auf Anforderung geschaltet. Im Weiteren wurde ein neues Tastersystem angewandt,
welches den Fußgehenden im Nahbereich des Signalmastes erkennt, so dass ein
Betätigen des Tasters nicht zwingend erforderlich ist. Insgesamt wurde so neben den
längeren Sicherheits- und Grünzeiten die maximale Wartezeit für den Fußgehenden
deutlich gekürzt und ist in der Qualität besser zu bewerten als die des Kfz-Verkehrs.
Weitergehende Maßnahmen würden eine deutliche Verschlechterung der Abwicklu ng
aller anderen Verkehre an diesem Kreuzungsbereich bedeuten und werden seitens
der Verwaltung nicht empfohlen.
DUS006_1: Die Aufbringung von Sichtkanten auf der Treppe zwischen Alter Markt
und Gerricusplatz sollte kurzfristig geprüft werden.
Prüfergebnis: Eine Markierung als Kontraststreifen wird in einer gewissen Dicke
aufgetragen und würde damit den Wasserabfluss erheblich behindern und die Gefahr
von Wasseransammlungen bei Regen und Eisbildung bergen. Aus diesem Grund ist
ein nachträglicher Auftrag von Kontraststreifen auf die bestehenden Treppenstufen
fachtechnisch nicht sinnvoll umsetzbar.
DUS008: Die LSA sollte kurzfristig im Hinblick auf eine fußgängerfreundlichere
Gestaltung überprüft werden: Integration in jeden Umlauf, längere Grünphasen für
querende zu Fuß Gehende.
Prüfergebnis: Die Umlaufzeiten an diesem Knoten sind sehr kurz, so dass auch die
Wartezeiten für den Fußgehenden verhältnismäßig kurz sind. Auch im Falle einer
Straßenbahnanmeldung wird der Fußgehende nach einer maximalen Rotzeit von
etwa 60 Sekunden spätestens wieder freigeben. Dieser Fall tritt jedoch nur selten
ein. Der Fußgehende wird in jedem Umlauf frei gegeben. Der querende Fußverkehr
über die Achse Schönaustraße/ Am Pesch wird seit der letzten Änderung der
Signalsteuerung gesichert in einer eigenen Phase geschaltet. Die Grünzeiten für die
Seite 3
Fußgehenden sind entsprechend der einschlägigen Regelwerke ausreichend lang
bemessen, um ein gefahrloses Queren zu ermöglichen.
Mit Verlängerung der Grünzeiten würden sich auch die Wartezeiten für alle Verkehre
inkl. Dem Fußverkehr deutlich verlängern, so dass eine Verlängerung der Grünzeit
seitens der Verwaltung nicht empfohlen wird.
Alle weiteren kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen der „Fußverkehrs-Checks
NRW 2020" wird die Verwaltung in Abhängigkeit des jeweiligen
Umsetzungshorizontes prüfen und entsprechend des Prüfergebnisses umsetzen. Die
Bezirksvertretung 7 wird über die Ergebnisse der Prüfung sowie die Umsetzung
informiert.
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
7.1
Anlage 1 zu Vorlage BV7/083/2025
Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 27.05.2025
Ergebnis Fußverkehrs-Check 2020
Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Klein (CDU-Frakt ion)
Frage 1:
Welche der acht identifizierten Maßnahmen (DUS001,0 02,003,004,007,009,011,012)
ist tatsächlich wann umgesetzt worden?
Antwort:
DUS001, DUS002 , DUS004: Das historische Natursteinpflaster wurde in der
Altstadt Gerresheim flächenhaft überprüft. Grobe Schäden wurden kurzfristig
im Jahr 2022 behoben. Die Flächen werden grundsätzl ich 10-12 Mal pro Jahr
begangen und überprüft, grobe Schäden kurzfristig beseitigt.
DUS003: Die Maßnahme wurde beauftragt; eine Umsetzung erfolgt im Sommer
2025.
DUS007: Die Umsetzung wurde kurzfristig umgesetzt; die BV 7 wurde am
22.03.2022 entsprechend informiert.
DUS009: Die Planung ist abgeschlossen. Die politische Beteiligung ist für das
zweite Halbjahr 2025 vorgesehen.
DUS011:
siehe Antwort zu Frage 2.
DUS012: Die Maßnahme wurde im Jahr 2023 umgesetzt.
Frage 2:
Welche kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen der „Fußverkehrs-Checks NRW
2020", außer DUS 005, 006_1, 008, wurden darüber hi naus durch die Verwaltung in
Abhängigkeit des jeweiligen Umsetzungshorizontes geprüft und entsprechend dem
Prüfergebnis umgesetzt oder ist in Umsetzung?
Antwort:
DUS009: siehe Antwort zu Frage 1.
DUS010: Aufgrund fehlender personeller Ressourcen konnte die Planung noch
nicht aufgenommen werden. Es wird davon ausgegangen , dass der barrierefreie
Umbau der Treppe 2026 erfolgen kann.
DUS011: Die BV 7 wurde am 22.3.2022 mitgeteilt, dass die Maßnahme kurz-
fristig umgesetzt wird. Der Bauauftrag zur Umsetzung der Maßnahme wurde
erteilt. Aufgrund fehlender personeller Kapazitäten konnte die Umsetzung je-
doch noch nicht erfolgen. Eine Umsetzung ist für das zweite Halbjahr 2025 vor-
gesehen.
DUS012_1: Folgender Sachstand wurde der BV 7 im Rahmen der Informati-
onsvorlage BV7/208/2023 in der Sitzung 28.11.2023 m itgeteilt:
„Für eine Fußgängerbedarfsampel soll eine gewisse Fußverkehrsstärke vorlie-
gen, damit die Einrichtung vertretbar ist. Die Verwaltung hat daher eine Ver-
kehrszählung veranlasst und nach Auswertung der vor liegenden Zählung wird
diese nicht erreicht.
Aufgrund der zahlreichen Wünsche und Anregungen, in sbesondere durch den
durchgeführten Fußverkehrscheck, würde die Verwaltung die Planung einer Be-
darfsampel jedoch befürworten und aufnehmen.
Für die Fußgängerbedarfsampel stehen allerdings bei der Fachverwaltung der-
zeit keine Baumittel zur Verfügung.
Diese Mittel, i.H.v. rd. 100.000 EUR, müssten somit seitens der Bezirksvertre-
tung 7 zur Verfügung gestellt werden."
Frage 3:
Wann wurde die BV 7 über die jeweilige Umsetzung informiert?
Antwort:
DUS001, DUS002, DUS004, DUS011: Die BV 7 wurde im Rahmen der BV7
Sitzung am 22.03.2022 informiert.
DUS003, DUS007, DUS009: siehe Antwort zu Frage 1.
DUS005, DUS008 : Die BV 7 wurde im Rahmen der BV7 Sitzung am
22.03.2022 über die Ablehnung informiert.
DUS012_1: siehe Antwort zu Frage 2.