Anfrage Aktenzeichen BV7/083/2025

Ergebnis Fußverkehrs-Check 2020 - Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Klein (CDU-Fraktion) -

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Gräulinger Straße 15 · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 3Dokumente 12. Mai 2025veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Welche der acht identifizierten Maßnahmen (DUS001,002,003,004,007,009,011,012) ist tatsächlich wann umgesetzt worden?
  2. Welche kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen der „Fußverkehrs- Checks NRW 2020", außer DUS 005, 006_1, 008, wurden darüber h inaus durch die Verwaltung in Abhängigkeit des jeweiligen Umsetzungshorizontes geprüft und entsprechend dem Prüfergebnis umgesetzt oder ist in Umsetzung?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Im Jahr 2020 hat das Amt für Verkehrsmanagement an dem Wettbewerb „Fußverkehrs-Checks NRW 2020" teilgenommen und zwei Fußverkehrs -Checks in den Stadtteilen Unterrath, Lichtenbroich und Gerresheim durchgeführt. Als Ergebnis für die Begehungsroute im Stadtteil Gerresheim hat das Fachplanungsbüro VIA eG 14 Maßnahmenempfehlungen erarbeitet. Jeder (Teil-)Maßnahme wurde ein Zeithorizont zugewiesen. „Kurzfristig" bedeutet in diesem Zusammenhang innerhalb der nächsten drei Jahre, „mittelfristig" in vier bis sieben Jahren und „langfristig" ab sieben Jahre.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 12. Mai 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV7/083/2025 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 12.05.2025 Martin Klein (CDU-Fraktion) Bezirksvertretung 7 An Bezirksbürgermeisterin Stadtbezirk 7 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 27.05.2025 Betrifft: Ergebnis Fußverkehrs-Check 2020 - Anfage des Bezirksvertreters Herrn Klein (CDU-Fraktion) - Der Bezirksvertreter Herr Klein (CDU -Fraktion) bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche der acht identifizierten Maßnahmen (DUS001,002,003,004,007,009,011,012) ist tatsächlich wann umgesetzt worden? 2. Welche kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen der „Fußverkehrs- Checks NRW 2020", außer DUS 005, 006_1, 008, wurden darüber h inaus durch die Verwaltung in Abhängigkeit des jeweiligen Umsetzungshorizontes geprüft und entsprechend dem Prüfergebnis umgesetzt oder ist in Umsetzung? 3. Wann wurde die BV 7 über die jeweilige Umsetzung informiert? Sachdarstellung: Im Jahr 2020 hat das Amt für Verkehrsmanagement an dem Wettbewerb „Fußverkehrs-Checks NRW 2020" teilgenommen und zwei Fußverkehrs -Checks in den Stadtteilen Unterrath, Lichtenbroich und Gerresheim durchgeführt. Als Ergebnis für die Begehungsroute im Stadtteil Gerresheim hat das Fachplanungsbüro VIA eG 14 Maßnahmenempfehlungen erarbeitet. Jeder (Teil-)Maßnahme wurde ein Zeithorizont zugewiesen. „Kurzfristig" bedeutet in diesem Zusammenhang innerhalb der nächsten drei Jahre, „mittelfristig" in vier bis sieben Jahren und „langfristig" ab sieben Jahre. Die Verwaltung hat nach der Beschlussfassung der BV 7 am 23.11.2021 zur Umsetzung von fünf Maßnahmen in der Informationsvorlage (BV7/073/2022) vom 22.03.2022, siehe Anlage, acht Maßnahmen identifiziert und versichert: „In den nächsten drei Jahren wird die Verwaltung folgende Maßnahm en umsetzen:" sowie Seite 2 „Die Bezirksvertretung 7 wird über die Ergebnisse der Prüfung sowie die Umsetzung informiert." gez.: Martin Klein Anlagen: BV7/073/2022, Informationsvorlage
BV7/073/2022, Informationsvorlage als Text anzeigen
BV7/073/2022 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Ergebnisse des Fußverkehrschecks umsetzen - Fußverkehr stärken - Informationsvorlage zum Beschluss der BV 7 vom 23.11.2021 - Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 7 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 7 22.03.2022 Kenntnisnahme Die Bezirksvertretung 7 fasste in ihrer Sitzung am 23.11.2021 folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, fünf Maßnahmen aus den Ergebnissen des Fußverkehrschecks im Stadtteil Gerresheim zu identifizieren und umzusetzen. Dafür notwendige zusätzliche Mittel inkl. Personalkosten können aus dem zentral beim Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz etatisierten Ansatz von 60 Mio. Euro für den Klimaschutz umgestellt (Produkt 5656102 Klimaschutzprogramm Konto 52410000) werden. Hierzu teilt die Verwaltung mit: Im Jahr 2020 hat das Amt für Verkehrsmanagement an dem Wettbewerb „Fußverkehrs-Checks NRW 2020" teilgenommen und zwei Fußverkehrs -Checks in den Stadtteilen Unterrath, Lichtenbroich und Gerresheim durchgeführt. Als Ergebnis für die Begehungsroute im Stadtteil Gerresheim hat das Fachplanungsbüro VIA eG 14 Maßnahmenempfehlungen erarbeitet. Jeder (Teil-)Maßnahme wurde ein Zeithorizont zugewiesen. „Kurzfristig" bedeutet in diesem Zusammenhang innerhalb der nächsten drei Jahre, „mittelfristig" in vier bis sieben Jahren und „langfristig" ab sieben Jahre. In den nächsten drei Jahren wird die Verwaltung folgende Maßnahmen umsetzen:  Das historische Natursteinpflaster in der Altstadt Gerresheim wird flächenhaft überprüft. Grobe Schäden werden kurzfristig behoben. (DUS001, DUS002, DUS004)  Die Durchfahrsperren im Bereich der Gräulinger Straße werden auf ihre Notwendigkeit hin überprüft. Durchfahrsperren, die nicht zwingend notwendig sind, werden ersatzlos entfernt. Durchfahrsperren, die erhalten bleiben sollen, werden kontrastreich gestaltet. (DUS003)  Das Aufstellen von Werbetafeln und Möblierung für die Außengastronomie ist durch die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für den öffentlichen Straßenraum bereits heute einheitlich geregelt (rechtliche Grundlage: Seite 2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Düsseldorf). Die Einhaltung der Restgehwegbreite im Bereich Kölner Tor für den Fußverkehr wird durch das Ordnungsamt im Rahmen der personellen Möglichkeiten stichprobenartig kontrolliert bzw. bei Verstößen geahndet. (DUS007)  An der Einmündung Friedrich-Wilhelm-Straße/ Heyestraße werden an der Westseite der Heyestraße Kfz-Parkplätze entfallen und der Gehweg unter Berücksichtig der Barrierefreiheit an die Fahrbahn vorgezogen (sog. "Gehwegnase"). Damit wird freie Sicht auf querende zu Fuß Gehende geschaffen und der Querungsweg insgesamt verkürzt. (DUS009)  Der Einfahrbereich von der Heyestraße in die Sichelstraße (T30-Zone) wird über eine Markierung und Abpollerung so verändert, dass das Zuparken durch Kfz verhindert und der Querungsweg für zu Fuß Gehende verkürzt werden. (DUS011)  Aufgrund der hier ansässigen Ferdinand-Heye-Grundschule und des überschrittenen Lärmpegels kann auf der Heyestraße die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert werden. (DUS012) Im Weiteren hat die Verwaltung weitere kurzfristige Maßnahmen geprüft. Die Ergebnisse der Prüfung werden der Bezirksvertretung 7 im Folgenden mitgeteilt: DUS005: Die LSA an der Kreuzung Bender Straße/ Neusser Straße/ Dreher Straße sollte kurzfristig im Hinblick auf eine fußgängerfreundlichere Gestaltung überprüft werden: Integration in jeden Umlauf, längere Grünphasen für querende zu Fuß Gehende. Prüfergebnis: Die Signalsteuerung wurde im Jahr 2017 angepasst. In diesem Zusammenhang wurde die Abwicklung des ÖPNV sowie des Fußgehendenverkehrs deutlich verbessert. Um längere Sicherheits- und Grünzeiten für den Fußgehenden realisieren zu können, wurden die querenden Fußgehenden über die Dreherstraße auf Anforderung geschaltet. Im Weiteren wurde ein neues Tastersystem angewandt, welches den Fußgehenden im Nahbereich des Signalmastes erkennt, so dass ein Betätigen des Tasters nicht zwingend erforderlich ist. Insgesamt wurde so neben den längeren Sicherheits- und Grünzeiten die maximale Wartezeit für den Fußgehenden deutlich gekürzt und ist in der Qualität besser zu bewerten als die des Kfz-Verkehrs. Weitergehende Maßnahmen würden eine deutliche Verschlechterung der Abwicklu ng aller anderen Verkehre an diesem Kreuzungsbereich bedeuten und werden seitens der Verwaltung nicht empfohlen. DUS006_1: Die Aufbringung von Sichtkanten auf der Treppe zwischen Alter Markt und Gerricusplatz sollte kurzfristig geprüft werden. Prüfergebnis: Eine Markierung als Kontraststreifen wird in einer gewissen Dicke aufgetragen und würde damit den Wasserabfluss erheblich behindern und die Gefahr von Wasseransammlungen bei Regen und Eisbildung bergen. Aus diesem Grund ist ein nachträglicher Auftrag von Kontraststreifen auf die bestehenden Treppenstufen fachtechnisch nicht sinnvoll umsetzbar. DUS008: Die LSA sollte kurzfristig im Hinblick auf eine fußgängerfreundlichere Gestaltung überprüft werden: Integration in jeden Umlauf, längere Grünphasen für querende zu Fuß Gehende. Prüfergebnis: Die Umlaufzeiten an diesem Knoten sind sehr kurz, so dass auch die Wartezeiten für den Fußgehenden verhältnismäßig kurz sind. Auch im Falle einer Straßenbahnanmeldung wird der Fußgehende nach einer maximalen Rotzeit von etwa 60 Sekunden spätestens wieder freigeben. Dieser Fall tritt jedoch nur selten ein. Der Fußgehende wird in jedem Umlauf frei gegeben. Der querende Fußverkehr über die Achse Schönaustraße/ Am Pesch wird seit der letzten Änderung der Signalsteuerung gesichert in einer eigenen Phase geschaltet. Die Grünzeiten für die Seite 3 Fußgehenden sind entsprechend der einschlägigen Regelwerke ausreichend lang bemessen, um ein gefahrloses Queren zu ermöglichen. Mit Verlängerung der Grünzeiten würden sich auch die Wartezeiten für alle Verkehre inkl. Dem Fußverkehr deutlich verlängern, so dass eine Verlängerung der Grünzeit seitens der Verwaltung nicht empfohlen wird. Alle weiteren kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen der „Fußverkehrs-Checks NRW 2020" wird die Verwaltung in Abhängigkeit des jeweiligen Umsetzungshorizontes prüfen und entsprechend des Prüfergebnisses umsetzen. Die Bezirksvertretung 7 wird über die Ergebnisse der Prüfung sowie die Umsetzung informiert.
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
7.1 Anlage 1 zu Vorlage BV7/083/2025 Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 27.05.2025 Ergebnis Fußverkehrs-Check 2020 Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Klein (CDU-Frakt ion) Frage 1: Welche der acht identifizierten Maßnahmen (DUS001,0 02,003,004,007,009,011,012) ist tatsächlich wann umgesetzt worden? Antwort:  DUS001, DUS002 , DUS004: Das historische Natursteinpflaster wurde in der Altstadt Gerresheim flächenhaft überprüft. Grobe Schäden wurden kurzfristig im Jahr 2022 behoben. Die Flächen werden grundsätzl ich 10-12 Mal pro Jahr begangen und überprüft, grobe Schäden kurzfristig beseitigt.  DUS003: Die Maßnahme wurde beauftragt; eine Umsetzung erfolgt im Sommer 2025.  DUS007: Die Umsetzung wurde kurzfristig umgesetzt; die BV 7 wurde am 22.03.2022 entsprechend informiert.  DUS009: Die Planung ist abgeschlossen. Die politische Beteiligung ist für das zweite Halbjahr 2025 vorgesehen.  DUS011: siehe Antwort zu Frage 2.  DUS012: Die Maßnahme wurde im Jahr 2023 umgesetzt. Frage 2: Welche kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen der „Fußverkehrs-Checks NRW 2020", außer DUS 005, 006_1, 008, wurden darüber hi naus durch die Verwaltung in Abhängigkeit des jeweiligen Umsetzungshorizontes geprüft und entsprechend dem Prüfergebnis umgesetzt oder ist in Umsetzung? Antwort:  DUS009: siehe Antwort zu Frage 1.  DUS010: Aufgrund fehlender personeller Ressourcen konnte die Planung noch nicht aufgenommen werden. Es wird davon ausgegangen , dass der barrierefreie Umbau der Treppe 2026 erfolgen kann.  DUS011: Die BV 7 wurde am 22.3.2022 mitgeteilt, dass die Maßnahme kurz- fristig umgesetzt wird. Der Bauauftrag zur Umsetzung der Maßnahme wurde erteilt. Aufgrund fehlender personeller Kapazitäten konnte die Umsetzung je- doch noch nicht erfolgen. Eine Umsetzung ist für das zweite Halbjahr 2025 vor- gesehen.  DUS012_1: Folgender Sachstand wurde der BV 7 im Rahmen der Informati- onsvorlage BV7/208/2023 in der Sitzung 28.11.2023 m itgeteilt: „Für eine Fußgängerbedarfsampel soll eine gewisse Fußverkehrsstärke vorlie- gen, damit die Einrichtung vertretbar ist. Die Verwaltung hat daher eine Ver- kehrszählung veranlasst und nach Auswertung der vor liegenden Zählung wird diese nicht erreicht. Aufgrund der zahlreichen Wünsche und Anregungen, in sbesondere durch den durchgeführten Fußverkehrscheck, würde die Verwaltung die Planung einer Be- darfsampel jedoch befürworten und aufnehmen. Für die Fußgängerbedarfsampel stehen allerdings bei der Fachverwaltung der- zeit keine Baumittel zur Verfügung. Diese Mittel, i.H.v. rd. 100.000 EUR, müssten somit seitens der Bezirksvertre- tung 7 zur Verfügung gestellt werden." Frage 3: Wann wurde die BV 7 über die jeweilige Umsetzung informiert? Antwort:  DUS001, DUS002, DUS004, DUS011: Die BV 7 wurde im Rahmen der BV7 Sitzung am 22.03.2022 informiert.  DUS003, DUS007, DUS009: siehe Antwort zu Frage 1.  DUS005, DUS008 : Die BV 7 wurde im Rahmen der BV7 Sitzung am 22.03.2022 über die Ablehnung informiert.  DUS012_1: siehe Antwort zu Frage 2.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/083/2025