Anfrage Aktenzeichen BV9/253/2023

Denkmalbereichssatzung „Rathausviertel Benrath“, Vorlage 61/37/2017 - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Braunsberger Straße 19 · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 27. November 2023veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Aus „Anfrage“

1. Wie ist der Sachstand im Hinblick auf die Denkmalbereichssatzung „Rathausviertel Benrath“ Vorlage 61/37/2017, siehe Niederschrift der Ratssitzung 13.7.2017, TOP 38?

2. Wie wird im Zuge der geplanten Neubebauung des Grundstücks „Schloßparkstraße 3“, s iehe Vorlage BV9/176/2023 sichergestellt, dass diese im Einklang mit den Zielen der unter 1) genannten Denkmalbereichssatzung, siehe § 3, „Sachlicher Geltungsbereich“, steht?

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Der Bestandsbau auf dem Grundstück „Schloßparkstr. 3“ stellt gesta lterisch eine „Bausünde“ in unmittelbarer Nachbarschaft mehrerer unter Denkmalschutz stehender Häuser dar. Der geplante Abriss bietet die Chance, hier eine Neubebaung zu realisieren, die den Zielen der vom Rat am 13.7.2017 beschlossenen Denkmalbereichssatz ung „Rathausviertel Benrath“ entspricht.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 27. November 2023. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00505111.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00505111.pdf Published Time: Fri, 01 Mar 2024 08:00:12 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV9/253/2023 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 27.11.2023 Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen in der Bezirksvertretung 9 An den Bez irksbürger meister des Stadtbezirkes 9 Herrn Dr. Graf Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 08.12.2023 Betrifft: Denkmalbereichssatzung „Rathausviertel Benrath„, Vorlage 61/37/2017 - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen Anfrage: 1. Wie ist der Sachstand im Hinblick auf die Denkmalbereichssatzung „Rathausviertel Benrath“ Vorlage 61/37/2017, siehe Niederschrift der Ratssitzung 13.7.2017, TOP 38? 2. Wie wird im Zuge der geplanten Neubebauung des Grundstücks „Schloßparkstraße 3“, s iehe Vorlage BV9/176/2023 sichergestellt, dass diese im Einklang mit den Zielen der unter 1) genannten Denkmalbereichssatzung, siehe § 3, „Sachlicher Geltungsbereich“, steht? Begründung: Der Bestandsbau auf dem Grundstück „Schloßparkstr. 3“ stellt gesta lterisch eine „Bausünde“ in unmittelbarer Nachbarschaft mehrerer unter Denkmalschutz stehender Häuser dar. Der geplante Abriss bietet die Chance, hier eine Neubebaung zu realisieren, die den Zielen der vom Rat am 13.7.2017 beschlossenen Denkmalbereichssatz ung „Rathausviertel Benrath“ entspricht. Laut RP -Bericht vom 10.11.2023 ist diese bisher nicht in Kraft getreten. Eine offizielle Information der BV9 zum Stand des Verfahrens durch die Verwaltung steht bisher aus. Rats -Beschluss vom 13.7.2017, TOP 38 (Au szug aus Niederschrift): Der Rat der Stadt beschließt die städtebauliche Planungsmaßnahme gemäß Vorlage 61/ 37/2017. Auszug aus Satzungstext, Vorlage 61/37/2017: Seite 2 § 3 Sachlicher Geltungsbereich 1. Schutzgegenstand ist das äußere Erscheinungsbild in Gestalt und Struktur im Geltungsbereich der Satzung, das bestimmt ist durch den Siedlungsgrundriss, die Bausubstanz, die Fre iflächen, die Bepflanzung sowie die im Einzelnen benannten Blickbezüge. Bei Neu - oder Umbaumaßnahmen muss sichergestellt werden, dass das Rathausviertel Benrath in den hier aufgeführten Merkmalen erhalten bleibt. 2. Stadtgrundriss Der Stadtgrundriss i st erhaltenswert in Straßenführung und Platzbildung, der Maßstäblichkeit der Parzellenstruktur, dem Verhältnis von bebauter zu unbebauter Fläche und den freigehaltenen Blockinnenbereichen. Bausubstanz Die Bausubstanz ist insgesamt erhaltenswert in ihren Proportionen, der Bauweise, der Höhe, der Dachform und Dachneigung sowie der Fassadenausbildung und Fassadengestaltung. Die im Satzungsbereich vorherrschende Blockrandbebauung besteht aus untereinander gleichwertigen Wohn - und Geschäftshäusern. An der Ben rodestraße bildet das von der Straßenflucht zurückgesetzte Rathaus als bedeutendster Solitär den städtebaulichen Schwerpunkt des Viertels. Daneben treten an einzelnen Straßenkreuzungen markante Eckbauten als städtebauliche Festpunkte hervor. Diese besonder s charakteristischen Einzelbauten des Gebiets sind in Plan Nr. 09/010 (Anlage 1 der Satzung) verzeichnet. Im direkten Rathausumfeld dominieren vor allem dreigeschossige Wohnhäuser und Reihenhäuser mit ausgebauten Dächern. Die Gebäude entlang der Benrather Schloßallee und der Kappeler Straße verfügen in der Regel ebenfalls über drei Geschosse. Mit zunehmender Entfernung vom Rathaus sowie in den sonstigen Randzonen des Gebiets überwiegen zweigeschossige Bauten. Stand: 07.03.2017, Vorlage Nr. 61/37/2017 Die um das Jahr 1905 errichteten Gebäude zeigen insgesamt ähnliche stilistische Merkmale: Es handelt sich um traufständige, entlang der Straßenfluchten aufgereihte Putzbauten. Die straßenseitigen Häuserfronten weisen die für die Zeit um kurz nach 1900 übliche st ukkierten Schmuckfassaden auf und sind mit zahlreichen architektonischen Details versehen. Im rückwärtigen Bereich verfügen die Gebäude über schmale Anbauten, die in die Innenhöfe hineinragen. Teilweise führen Tordurchfahrten zu den in den Höfen liegenden Nebengebäuden. Neben den eingetragenen Baudenkmälern befinden sich im Satzungsgebiet zahlreiche weitere Gebäude, die aufgrund ihrer Bausubstanz zum historischen Gesamteindruck des Gebiets beitragen. Die erhaltenswerten Gebäude sind im Plan Nr. 09/010 (Anl age 1 dieser Satzung) eingetragen. …… Anlagen: Antwort BV9 -253 -2023_Denkmalbereichssatzung Rathausviertel Benrath
Antwort BV9-253-2023_Denkmalbereichssatzung Rathausviertel Benrath als Text anzeigen
Title: 00510415.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00510415.pdf Published Time: Tue, 30 Jan 2024 10:56:28 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: TOP 8.1 BV9/2 53/2023 Sitzung der BV 9 am 02 .0 2.2024 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen Denkmalbereichssatzung „Rathausviertel Benrath“ Frage 1 : Wie ist der Sachstand im Hinblick auf die Denkmalbereichssatzung „Rathausviertel Benrath“ Vorlage 61/37/2017, siehe Niederschrift der Ratssitzung 13.7.2017, TOP 38? Antwort zur Frage 1: Dieses Verfahren ist zunächst wegen der sich ankündigenden Novelle des DSchG NRW ruhend ge stellt und bislang nicht wieder aufgenommen worden. Frage 2: Wie wird im Zuge der geplanten Neubebauung des Grundstücks „Schloßparkstraße 3“, siehe Vorlage BV9/17 6/2023 sichergestellt, dass diese im Einklang mit den Zielen der unter 1) genannten Denkmalbereichssatzung, siehe § 3, „Sachlicher Geltungsbereich“, steht? Antwort zur Frage 2 : Da die vom Rat beschlossene Denkmalbereichssatzung bislang keine Rechtskraft erlangt hat, kann diese bei der denkmalrechtliche n Prüfung der Neubebauung nicht als Regelwerk herangezogen werden. Da das Nachbargebäude Schloßparkstraße 1 jedoch als Baudenkmal in die Denkmalliste der Landeshauptstadt Düsseldorf eingetragen ist und ein en so genannten Umgebungsschutz genießt, unterliegt die Neubaumaßnahme gleichwohl einer denkmalrechtlichen Erlaubnispfl icht. Im denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren stellt die Untere Denkmalbehörde sicher, dass von der Neubebauung keine erhebliche Beeintr ächtigung für das Baudenkmal ausgeht, das in seiner Gestalt die prägenden Merkmale des potenziellen Denkmalbereichs aufweist.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV9/253/2023