Einführung von Tempo 30 auf der gesamten Rethelstraße - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.
Termine abgeschlossenDie eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Rethelstraße · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug2Dokumente4. Mai 2021veröffentlicht
Worum es geht
Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.
Aus „Sachdarstellung“
Laut Lärmaktionsplan III (Stand: 18.03.2021) gehört die Rethelstraße zu den neun Straßen im gesamten Stadtgebiet, für die die Notwendigkeit einer Tempobeschränkung zur Lärmreduzierung durch die Bevölkerung als besonders hoch eingeschätzt wird. Demzufolge wurde die Prüfung zur Einführung von Tempo 30 als Maßnahme zur Lärmreduzierung für die gesamte Rethelstraße in den entsprechenden Maßnahmenplan aufgenommen. Daneben könnte eine solche Tempobeschränkung möglicherweise auch einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten, die u.a. auf Höhe der Straßenbahnhaltestelle „Brehmstraße" von vielen Anwohner*innen aktuell als problematisch eingeschätzt wird.
Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.
Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche
BV2/099/2021
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 04.05.2021
Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
der Bezirksvertretung 2
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 2
Herrn Patrick Schiffer
Betrifft:
Einführung von Tempo 30 auf der gesamten Rethelstraße
- Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
1. In welchen Schritten ist eine Begrenzung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h für weitere Abschnitte der
Rethelstraße geplant und mit welchen Zielterminen?
2. Welche weiteren Maßnahmen können aus Sicht der Verwaltung zu einer
Reduzierung des Straßenlärms sowie zu einer Verbesserung der
Verkehrssicherheit auf der stark frequentierten Rethelstraße beitragen?
Sachdarstellung:
Laut Lärmaktionsplan III (Stand: 18.03.2021) gehört die Rethelstraße zu den
neun Straßen im gesamten Stadtgebiet, für die die Notwendigkeit einer
Tempobeschränkung zur Lärmreduzierung durch die Bevölkerung als besonders
hoch eingeschätzt wird. Demzufolge wurde die Prüfung zur Einführung von
Tempo 30 als Maßnahme zur Lärmreduzierung für die gesamte Rethelstraße in
den entsprechenden Maßnahmenplan aufgenommen.
Daneben könnte eine solche Tempobeschränkung möglicherweise auch einen
Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten, die u.a. auf Höhe der
Straßenbahnhaltestelle „Brehmstraße" von vielen Anwohner*innen aktuell als
problematisch eingeschätzt wird.
gez. Philipp Schlee
Fraktionssprecher
gez. Brigitte Reich
Fraktionssprecherin
Beantwortung BV2 099 2021 Einführung von Tempo 30 auf der gesamten Rethelstraße als Text anzeigen
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Sitzung: 22.06.2021
Drucksache BV2/099/2021
Antwort der Verwaltung zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom
04.05.2021
Einführung von Tempo 30 auf der gesamten Rethelstra ße
- Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Frage 1:
In welchen Schritten ist eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30
km/h für weitere Abschnitte der Rethelstraße geplant und mit welchen Zielterminen?
Antwort zu Frage 1:
Der durch den Rat der Stadt beschlossene Lärmaktionsplan III sieht die Prüfung einer
Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 3 0 km/h auf der gesamten
Rethelstraße von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr vor. Eine verkehrsrechtliche Anordnung
erfordert die Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Fahrzeiten des
Linienbetriebes der Rheinbahn.
Die Prüfung und abschließende Beurteilung erfolgt im 2. Halbjahr 2021.
Frage 2:
Welche weiteren Maßnahmen können aus Sicht der Verwaltung zu einer Reduzierung
des Straßenlärms sowie zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der stark
frequentierten Rethelstraße beitragen?
Antwort zu Frage 2:
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit besteht im Straßenabschnitt zwischen
Grafenberger Allee und Schillerstraße seit 2010 eine Tempo 30 - Regelung. Weitere
Möglichkeiten werden nach Vorliegen des Ergebnisses zu Frage 1 geprüft.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.