Anfrage Aktenzeichen BV2/099/2021

Einführung von Tempo 30 auf der gesamten Rethelstraße - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Rethelstraße · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 2Dokumente 4. Mai 2021veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Aus „Sachdarstellung“

Laut Lärmaktionsplan III (Stand: 18.03.2021) gehört die Rethelstraße zu den neun Straßen im gesamten Stadtgebiet, für die die Notwendigkeit einer Tempobeschränkung zur Lärmreduzierung durch die Bevölkerung als besonders hoch eingeschätzt wird. Demzufolge wurde die Prüfung zur Einführung von Tempo 30 als Maßnahme zur Lärmreduzierung für die gesamte Rethelstraße in den entsprechenden Maßnahmenplan aufgenommen. Daneben könnte eine solche Tempobeschränkung möglicherweise auch einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten, die u.a. auf Höhe der Straßenbahnhaltestelle „Brehmstraße" von vielen Anwohner*innen aktuell als problematisch eingeschätzt wird.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 4. Mai 2021. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Rethelstraße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Dokumenttexte

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BV2/099/2021 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 04.05.2021 Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN der Bezirksvertretung 2 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 2 Herrn Patrick Schiffer Betrifft: Einführung von Tempo 30 auf der gesamten Rethelstraße - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 1. In welchen Schritten ist eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h für weitere Abschnitte der Rethelstraße geplant und mit welchen Zielterminen? 2. Welche weiteren Maßnahmen können aus Sicht der Verwaltung zu einer Reduzierung des Straßenlärms sowie zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der stark frequentierten Rethelstraße beitragen? Sachdarstellung: Laut Lärmaktionsplan III (Stand: 18.03.2021) gehört die Rethelstraße zu den neun Straßen im gesamten Stadtgebiet, für die die Notwendigkeit einer Tempobeschränkung zur Lärmreduzierung durch die Bevölkerung als besonders hoch eingeschätzt wird. Demzufolge wurde die Prüfung zur Einführung von Tempo 30 als Maßnahme zur Lärmreduzierung für die gesamte Rethelstraße in den entsprechenden Maßnahmenplan aufgenommen. Daneben könnte eine solche Tempobeschränkung möglicherweise auch einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten, die u.a. auf Höhe der Straßenbahnhaltestelle „Brehmstraße" von vielen Anwohner*innen aktuell als problematisch eingeschätzt wird. gez. Philipp Schlee Fraktionssprecher gez. Brigitte Reich Fraktionssprecherin
Beantwortung BV2 099 2021 Einführung von Tempo 30 auf der gesamten Rethelstraße als Text anzeigen
Seite 1 von 1 TOP: 28 Sitzung: 22.06.2021 Drucksache BV2/099/2021 Antwort der Verwaltung zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.05.2021 Einführung von Tempo 30 auf der gesamten Rethelstra ße - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frage 1: In welchen Schritten ist eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h für weitere Abschnitte der Rethelstraße geplant und mit welchen Zielterminen? Antwort zu Frage 1: Der durch den Rat der Stadt beschlossene Lärmaktionsplan III sieht die Prüfung einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 3 0 km/h auf der gesamten Rethelstraße von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr vor. Eine verkehrsrechtliche Anordnung erfordert die Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Fahrzeiten des Linienbetriebes der Rheinbahn. Die Prüfung und abschließende Beurteilung erfolgt im 2. Halbjahr 2021. Frage 2: Welche weiteren Maßnahmen können aus Sicht der Verwaltung zu einer Reduzierung des Straßenlärms sowie zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der stark frequentierten Rethelstraße beitragen? Antwort zu Frage 2: Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit besteht im Straßenabschnitt zwischen Grafenberger Allee und Schillerstraße seit 2010 eine Tempo 30 - Regelung. Weitere Möglichkeiten werden nach Vorliegen des Ergebnisses zu Frage 1 geprüft.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/099/2021