Anfrage Aktenzeichen BV7/013/2024

Einsatz von Streusalz im Stadtbezirk 7 - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen -

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Gräulinger Straße 6 · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 2Dokumente 16. Januar 2024veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Wird der ordnungsgemäße Einsatz von Streusalz im Bezirk 7 von der Verwaltung kontrolliert?
  2. Wird der nicht ordnungsgemäße Einsatz mit Bußgeldern sanktioniert?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Anfrage“

zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 30.01.2024 Betrifft: Einsatz von Streusalz im Stadtbezirk 7 - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wird der ordnungsgemäße Einsatz von Streusalz im Bezirk 7 von der Verwaltung kontrolliert?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 16. Januar 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00509198.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00509198.pdf Published Time: Tue, 16 Jan 2024 10:15:20 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV7/013/2024 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 16.01.2024 Fraktion BÜ90/Die Grünen Bezirksvertretung 7 An Bezirksbürgermeisterin Stadtbezirk 7 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 30.01.2024 Betrifft: Einsatz von Streusalz im Stadtbezirk 7 - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wird der ordnungsgemäße Einsatz von Streusalz im Bezirk 7 von der Verwaltung kontrolliert? 2. Wird der nicht ordnungsgemäße Einsatz mit Bußgeldern sanktioniert? 3. Welche Strategie verfolgt die Verwaltung darüber hinaus, um den umweltschädlichen Einsatz von Streusalz zu verhindern? Sachdarstellung: Lt. Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf ist auf Gehwegen die Verwendung von Streusalz grundsätzlich verboten. Der Einsatz ist nur erlaubt an gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z.B. Treppen, Rampen, Brü ckenauf - oder Abgängen, starken Gefälle - bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten. Stattdessen sind abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt und Holzspäne zu verwenden. Leider ist zu beobachten, dass im Stadtbezirk 7 bei Schneefall und Eisglätte großflächig Streusalz an Stellen verwendet wird, die mit abstumpfenden Streumitteln verkehrssicher gehalten werden können. Beispielhaft ist hier u.a. die Benderstraße zu nennen. Die Straßenbäume dort sind durch die Umweltbelastungen sowieso schon dauerhaf tem großem Stress ausgesetzt. Der Einsatz von Streusalz schädigt die Bäume noch zusätzlich. gez.: Eva Mörger, Tino Baier, Marco Huppertz, Maria Icking, Ulrich Scheinhardt
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Title: Microsoft Word - Einsatz von Streusalz im Stadtbezirk 7.docx URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00519220.pdf Published Time: Mon, 29 Apr 2024 14:04:59 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: # 6.2 Anlage 1 zu Vorlage BV7/013/2024 Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 30.04.2024 Einsatz von Streusalz im Stadtbezirk 7 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frage 1: Wird der ordnungsgemäße Einsatz von Streusalz im Bezirk 7 von der Verwaltung kontrolliert? Antwort: Der Außendienst des Amtes für Umwelt-und Verbraucherschutz kontrolliert im Rah-men der Möglichkeiten stichprobenartig den Einsatz von Streumitteln auf öffentlichen Gehwegen. Frage 2: Wird der nicht ordnungsgemäße Einsatz mit Bußgeldern sanktioniert? Antwort: Ja, insbesondere soweit festgestellt wird, dass professionelle Hausmeisterdienste Streusalz in unzulässiger Art und Weise einsetzten. Frage 3: Welche Strategie verfolgt die Verwaltung darüber hinaus, um den umweltschädlichen Einsatz von Streusalz zu verhindern? Antwort: Die Verwaltung kommuniziert regelmäßig das Verbot des Einsatzes von Streusalz auf öffentlichen Gehwegen, zuletzt per Pressemitteilung vom 28.11.2023 https://www.duesseldorf.de/medienportal/pressedienst-einzelansicht/pld/winter- dienst-auf-strassen-und-wegen Darüber hinaus sind diese Informationen in jedem Abfallkalender und auf der städti-schen Homepage unter www.duesseldorf.de/winterdienst zu finden. Kurzfristig ist darüber hinaus ein entsprechendes Rundschreiben an die professionellen Hausmeisterdienste in Düsseldorf geplant.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/013/2024