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Title: 00504308.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00504308.pdf
Published Time: Fri, 24 Nov 2023 08:44:33 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV10/194/2023
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 15.11.2023
Thomas Butzke (FDP)
in der Bezirksvertretung10
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 10
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 10 am 28.11.2023
Betrifft:
Evaluierung des Taubenmanagements -Konzepts - Anfrage von Herrn Butzke
(FDP) -
Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten,
1. ob in den zurückliegenden Jahren eine Evaluierung des vor fast 10 Jahren
eingerichteten Taubenmanagements für das Haupteinkaufszentrum
Garath vorgenommen wurde?
2. falls ja, zu welchem Ergebnis kommt die Verwaltung und gibt es
Verbesserungsvorschläge für die kommenden Jahre?
3. falls nein, ist eine zeitnahe Evaluierung vorgesehen?
Begründung:
Mit dem Antrag aus dem Jahre 2014 (Vorlage 170/110/2014) wurde das
städtische Taubenmanagement für das Haupteinkaufszentrum Garath
eingeleitet.
Bauliche Maßnahmen im Be reich unter der Autobahnbrücke und den dort
befindlichen Geschäftsräumen wurden vorgenommen.
Es gilt zu fragen, ob die Ergebnisse der damaligen Maßnahmen seitens der
Verwaltung wissenschaftlich begleitet und evaluiert wurden.
Viele Bürgerinnen und Bürger h aben den Eindruck, dass durch die damaligen
Maßnahmen lediglich eine Verdrängung in den näheren Umkreis und in die
Nebenzentren stattgefunden hat.
Insbesondere die Unterführung Koblenzer Straße (unter dem dort befindlichen
Netto -Markt) ist und bleibt ein problematischer Bereich.
Hier werden Tauben systematisch und regelmäßig durch Unbekannte mit
Lebensmittelresten gefüttert und somit angelockt. Teilweise sind dort 50 - 100
Tauben gleichzeitig anzutreffen. Seite 2
Hier wäre es auch Aufgabe des Ordnungs - und Serviced ienstes (OSD) der LHD
das Fütterungsverbot zu überwachen, die Personen, die gegen das Verbot
verstoßen, zu ermitteln und ggf. Bußgelder im Ordnungswidrigkeitsverfahren zu
verhängen (vgl. § 15 Abs. 1 Nr. 3 der Ordnungsbehördliche Verordnung zur
Aufrechterha ltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der
Landeshauptstadt Düsseldorf).
Entscheidend ist und bleibt aber eine ständige Evaluierung und Anpassung des
Taubenmanagements -Konzepts durch die Verwaltung. Ob und falls ja in welcher
Form dies erfolgt is t, gilt es zu hinterfragen.